Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Küps (Kreis Kronach)
Jüdische Geschichte / Synagoge

Übersicht:

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletAus der Geschichte der jüdischen Gemeinde  
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen    
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletAdresse / Standort der Synagoge  
bulletFotos / Abbildungen 
bulletDie Mikwe (das rituelle Bad) in Küps  
bullet"Die Juden in Küps" - Artikel von Leopold Godlewsky (1929)   
bullet"Eine Blutbeschuldigung am Ende des 18. Jahrhunderts" - Artikel von E. Gotein (1900)  
bulletSonstiges    
bulletLinks und Literatur   

    

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde                 
     
In Küps bestand eine jüdische Gemeinde bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ihre Entstehung geht in die Zeit des 16. Jahrhunderts zurück, als die Ortsherrschaft der Herren von Redwitz jüdische Familien in relativ großer Zahl aufnahm. Ende des 17. Jahrhunderts lebten jüdische Familien in 18 Häusern des Ortes. Die Häuser konzentrierten sich vor allem auf den Bereich um die sogenannte "Judengasse" und die parallele Straße "Am Hirtengraben". Die jüdischen Familien lebten insbesondere vom Viehhandel; im 19. Jahrhundert kamen einige Handlungen im Ort dazu. 
   
Ihre Blütezeit erlebte die Gemeinde vom 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. 1809/10 wurde die Höchstzahl von 161 jüdische Einwohner gezählt. Durch Abwanderung in die Städte und Auswanderung ging die Zahl der jüdischen Einwohner relativ schnell zurück. 1811/12 wurden 104 jüdische Einwohner gezählt, 1867 30, 1871 und 1880 25, 1890 nur noch 6.
    
Im Jahr 1900 lebte keine jüdische Person mehr am Ort. Weitere Details siehe die Geschichtsdarstellung des jüdischen Lehrers Leopold Godlewsky (Amberg) aus dem Jahr 1929 (siehe unten).
    
An Einrichtungen waren eine Synagoge (s.u.), eine Religionsschule, ein rituelles Bad (Am Hirtengraben 10) und (bereits seit 1597) ein Friedhof vorhanden. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war ein Lehrer angestellt. Die Gemeinde gehörte bis 1862 zum Rabbinat Redwitz, danach zum Bezirksrabbinat Burgkunstadt
    
Von den in Küps geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"):  Emma Ledermann geb. Rosenbaum (geb. 1864 in Küps, später Kaufmannswitwe in Nornberg, starb fünf Tage nach der Deportation ihres Sohnes Ludwig am 29.3.1942 an Suizid); Toni Marx geb. Rosenbaum (geb. 1878 in Küps, später in Frankfurt wohnhaft, umgekommen im KZ Auschwitz), Frieda May geb. Rosenbaum (geb. 1874 in Küps, später in Berlin wohnhaft, umgekommen im Ghetto Theresienstadt), Friedrich Rosenbaum (geb. 1868 in Küps, später wohnhaft in München, umgekommen im Vernichtungslager Treblinka), Luise Rosenthal geb. Rosenbaum (geb. 185 in Küps, später wohnhaft in München, 1940 deportiert und umgekommen). 
     
     
     
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde    
 
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen   
Anzeige von Sigmund Rosenbaum (1861)  

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15. Januar 1861: "Bei Unterzeichnetem, der seine Frau verloren hat, kann eine jüdische Person gesetzten Alters, welche sich der Leitung des ganzen Haushalts unterziehen und eine gute Hausmannskost kochen kann, eine dauernde Kondition finden. 
Küps
in Bayern, im Oktober. Sigmund Rosenbaum".          
Hinweis: Zu Familie Rosenbaum siehe den Beitrag von Christian Porzelt (vgl. Lit.): Die Familie Rosenbaum in Küps.    

   
Dazu eingestellt:
U
mschlag eines Briefes an die Gebrüder Rosenbaum in Küps (1881) 
(aus der Sammlung von Christian Porzelt, Kronach)     

Kueps Dok 1610.jpg (58299 Byte)Der Brief wurde 1881 von M. Huemer in Peuerbach (Oberösterreich) an Sigmund Rosenbaum's Söhne Getreide-Geschäft in Küps geschickt. Die Familie Rosenbaum war eine der letzten Familien, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch in Küps lebten. 1869 gründeten die Brüder 'Simon und Leopold Rosenbaum unter dem Namen "Sigmund Rosenbaum's Söhne" eine Kolonial- und Handelsproduktenhandlung. Die Firma war überwiegend im Getreidehandel tätig. 1880 verkauften die Brüder Rosenbaum ihr Anwesen in Küps und zogen vermutlich 1885 nach Nürnberg.      
 
Umschlag eines Briefes an S. Rosenbaum Söhne in Küps (1881)
(aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim/Ries)   
Der Brief wurde am 8. Februar 1881 aus Neustadt an der Haide (= Neustadt b. Coburg) an Herrn S. Rosenbaums Söhne in Küps geschickt.   

     
     
     
Zur Geschichte der Synagoge           
     
Eine erste Synagoge wurde Ende des 17. Jahrhundert erbaut (1694
     
Eine neue Synagoge wurde 1769 an Stelle der alten Synagoge erbaut. Sie wurde bis um 1870 benutzt. Seit 1874 wurde das Gebäude zur Lagerung von Heu und Stroh verwendet. An der Südseite der Synagoge war die Lehrerwohnung angebaut. 
     
Im Mai 1900 wurde die Synagoge (teilweise?) abgebrochen. An ihrer Stelle wurde eine Turnhalle erbaut, in der ein Teil der Inschriftentafeln der Synagoge eingebaut wurden (s.u. im Bericht von Godlewsky). Zudem wurde die Inschrift angebracht: 
"Hier, wo die Synagoge stand
erhebt sich jetzt ein Turnerhaus.
Was edler Sinn zuvor geplant
Hat Opfermut geführt hinaus.
Auch fürder unser Losung sei:
Frisch, fromm, fröhlich, frei!"
In die ehemalige Turnhalle ist seit den 1980er-Jahren das Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde eingezogen ("Luthersaal").  
    
    
Adresse/Standort der SynagogeAm Hirtengraben 1                  
   
   
Fotos / Abbildungen   

Kueps Synagoge 005.jpg (111356 Byte) Kueps BayrGZ 15051929b1.jpg (25852 Byte)
Die ehemalige Synagoge in Küps 
(Quelle: Beitrag Godlewsky s.u.); 
links unten die nach Abbruch der 
Synagoge 1900 erbaute Turnhalle, 
die inzwischen der evangelischen
 Kirchengemeinde als Gemeindehaus dient.
Inschriftentafel der ehemaligen Synagoge mit den Inschriften (nach Godlewsky s.u.): 
"'Ich bin wie eine Lilie' [Sarons] (Hohes Lied, Kap. 2,1). (Zugleich die 
Jahreszahlinschrift für 1769 = 5529).
  
'Dies ist das Tor des Ewigen, Gerechte werden darin eingehen.' (Psalm 118,20).
"Der Ewige behütet die Türen Israels." -
"Dies sind die Tore der Frömmigkeit, Gerechte werden darin eingehen." (Psalm 118,20).
     
Der "Luthersaal" der 
evangelischen Kirchengemeinde
(Foto aus der 
Ausstellung von Babette Koblenz "Unkenntlich"
)
Kueps Luthersaal 010.jpg (38573 Byte)   
           
     
Die ehemalige Synagoge 2007
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 10.4.2007
Fotos von 2015 von Christian Ebertsch)
Kueps Synagoge 511.jpg (79583 Byte) Kueps Synagoge 510.jpg (82902 Byte)
  Blick auf den heutigen "Luthersaal"   Die ehemalige Synagoge  
     
Kueps Synagoge 509.jpg (70112 Byte) Kueps Synagoge 504.jpg (88423 Byte) Kueps Synagoge 500.jpg (96523 Byte)
Der "Luthersaal" von Westen und Norden Blick auf die ehemalige Synagoge, Apsis nach 
Osten im Bereich des früheren Toraschreines
    
   
Kueps Synagoge 505.jpg (111164 Byte) Kueps Synagoge 508.jpg (101693 Byte) Kueps Synagoge 506.jpg (106307 Byte) Kueps Nov 2015 IMG_9507.jpg (215881 Byte)
Nördliche Seite 
des Gebäudes  
"Mens sana in corpore sano" - 
Inschrift aus Turnhallenzeiten  
Inschriftentafel zur Erinnerung an den 
Umbau der Synagoge zur Turnhalle (Foto rechts von 2015)  
     
Kueps Synagoge 501.jpg (102651 Byte) Kueps Synagoge 507.jpg (87926 Byte)    
Inschriften der ehemaligen Synagoge, 
nun an der Nordseite eingebracht 
Jahreszahl der 
Erbauung der Synagoge 
   
     
Kueps Synagoge 503.jpg (59090 Byte) Kueps Nov 2015 IMG_9511.jpg (184026 Byte) Kueps Synagoge 502.jpg (60248 Byte) Kueps Nov 2015 IMG_9509.jpg (195675 Byte)   
"Der Ewige behütet 
die Türen Israels." (Foto rechts von 2015)  
"Dies sind die Tore der Frömmigkeit,
 Gerechte werden darin eingehen." 
(Psalm 118,20; Foto rechts von 2015). 
  
  
     
Die Judengasse in Küps   Kueps Judengasse 500.jpg (44238 Byte) Kueps Nov 2015 IMG_9500.jpg (112738 Byte) Kueps Judengasse 501.jpg (69768 Byte)
  Straßenschilder (Foto rechts von 2015)    

    
    
Die Mikwe (das rituelle Bad) in Küps                  
    
Bei der bis heute erhaltenen Mikwe in Küps (im Keller des Gebäudes Am Hirtengraben 10) handelt es sich um ein private rituelles Bad einer jüdischen Familie. Das Haus, das bereits im 18. Jahrhundert einer jüdischen Familie gehörte (1782 im Besitz eines Jud Löw; 1855 Handelsmann Löser Strauß), stand in der Nähe der Synagoge. Um 1990 wurde das Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Das rituelle Bad blieb erhalten und wird damals saniert. 
Beschreibung der Mikwe von Eva Groiss-Lau s. Lit.  S. 136-137: "Der Kellerraum, in dem der Abgang zur Mikwa beginnt, liegt 0,7 m unter dem jetzigen Straßenniveau. Er hat einen Grundriss von 6,47 x 5,70 m. Die 0.90 m starken Wände waren früher verputzt, jetzt sind die grob behauenen, unregelmäßigen Sandsteinblöcke sichtbar, die sich in einem Gewölbe von 2.85 m Höhe schließen. Der mit Steinplatten bedeckte Boden öffnet sich in der linken hinteren Ecke zu dem Mikwen-Abgang, der mit einer steilen Treppen in einer Linkswendung von 90 Graf 3,70 m hinabfährt. Das Tauchbecken misst 1,39 x 1,16 m und hat nur noch Grundwasser in einer Höhe von ca. 20 cm. Auch hier ist der Wasserspiegel im Verhältnis zu früher ein beträchtliches Stück abgesungen. An Nischen sind neben zwei kleineren im unteren Bereich, die sicherlich zum Laternenabstellen dienten, eine größere am Beginn des Abstiegs zu erwähnen, die groß genug für einen Sitzplatz erscheint. Ein paar Löcher (20 x 20 mm) weisen auf ein ehemaliges Treppengeländer hin." 
Einweis: ein virtueller Rundgang durch die Mikwe (rituelles Bad) in Küps ist möglich über  https://synagoge-kronach.de/3d-rundgang/#.

Fotos: Jürgen Hanke, Kronach     
Kueps Mikwe 01.jpg (62588 Byte) Kueps Mikwe 02.jpg (85706 Byte) Kueps Mikwe 03.jpg (66938 Byte)
Der auf den Grundmauern des nicht mehr
 bestehenden jüdischen Hauses erstellte Neubau
Eingang 
zur Mikwe
Nische am Beginn 
des Abstieges
     
Kueps Mikwe 04.jpg (48127 Byte) Kueps Mikwe 05.jpg (50550 Byte) Kueps Mikwe 06.jpg (28033 Byte)
Abstieg zum Tauchbecken Das Wasserbecken/Tauchbecken Zeichnung der Mikwe von Dipl.-Ing. K. Schleipen
 und H. Martins, Vermessung Dr. S. Rudolf
 (in: Groiss-Lau s. Lit. S. 137)
    
     
Neuere Fotos der Mikwe
(Aufnahmen vom 25.4.2022 von Jürgen Hanke, Kronach)  
 
   Heutiges Haus Am Hirtengraben 10
mit Eingang zur Mikwe 
 Nische am Beginn des Abstieges
 
     
 
 Abstieg zum Tauchbecken  Abstieg zum Tauchbecken  Das Wasserbecken/Tauchbecken 
     
Hinweis auf die Mikwe in Küps auf 
dem Faltprospekt des Aktionskreises
  Kronacher Synagoge e.V.
Kueps Mikwe P010.jpg (84786 Byte)
    Hinweis: "Mikwe (rituelles Tauchbad) aus dem 17. Jahrhundert, hervorragend renoviert 
und gepflegt von Herbert Gögelein (Privathaus) in Küps."

    
    
Artikel zur jüdischen Geschichte in Küps             
    
1. Artikel aus der Bayrischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 15. Mai 1929: 

   Die Juden von Küps Von Leopold Godlewsky, Amberg

Zu den schon längst von Juden verlassenen Ortschaften Bayerns zählt auch der Marktflecken Küps (Oberfranken), an der Bahnlinie Probstzella-Lichtenfels.
Bereits im 12. Jahrhundert waren dort Juden ansässig. Bei der großen Judenverfolgung (1298) fingen in Kronach etwa 100 Seelen, in Kunstadt etwa fünf zu Grunde ('Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Bamberg' von Dr. Eckstein, Seite 2.). Küps blieb verschont. die vom Bischof von Bamberg im Jahre 1478 ernstlich durchgeführte Judenausweisung traf die 'fremdherrischen' Juden nicht. Die von Küps waren damals Schutzjuden der Standesherren von Redwitz-Rodach. Und als im Jahre 1699 anlässlich einer Hungersnot, an der selbstverständlich die Juden mit schuld sein sollten, die ganze Judenschaft Oberfrankens durch Ausweisung und Plünderung schwer leiden musste – so zog am 23. Mai 1699 eine wilde Rotte auch nach dem nahen Burgkunstadt, wo 14 Judenhäuser gestürmt und geplündert wurden – fand sie hier in Küps Schutz an ihren ritterschaftlichen Territorialherren, die sogar für die Juden des 'Cantons Gebürg' einen gemeinsamen Friedhof eingeräumt hatten (etwa 1580) und nach einer desfallsigen Urkunde dieses Privilegium 1680 erneuerten (Siehe Eckstein). Selbstredend blieben die lästigen Leistungen wie Schutzgelder, Gansgeld, Neujahrsgeld, Leib- und Totenzoll noch Jahrhunderte lang bestehen. Eine interessante, von den Standesherren von Redwitz unterzeichnete Urkunde aus dem Jahre 1700 gibt uns Aufschluss über den Totenzoll, der in den Sammelfriedhof Küps verbrachten auswärtigen jüdischen Leichen (Siehe Eckstein).
Bei der hohen Seelenzahl der Juden in Küps hat sich schon im Jahre 1671 deshalb Pfarrer Kümmelmann bei seinem Standesherrn wegen der Juden angenommen, beschwert und erhalten, dass ihnen auferlegt worden, bei ihrer Beschneidung und Hochzeit die sonst bei Christen gewöhnlichen Accidentia (Gebühren) zu leisten, wie denn am 11. Januar 1672 bei einer Beschneidung die erste Gabe geleistet wurden (Pfarrlehnbuch Küps).
Noch heute besteht am Ostende des Ortes, wo sich früher weiter keine Häuser mehr befanden, der Judenfriedhof (siehe Abbildung 1), der nach den gemachten Untersuchungen, auf seinen bildhauerisch zum Teil rechtinteressanten Denkmälern auch Inschriften vom Jahre 1625 aufweist bis 1822 beziehungsweise 1835, und Tote auch aus Mitwitz, Merzbach (Unterfranken), Friesen, ja aus dem ganzen 'Kanton Gebürg' in sich vereinigte. Seit Auflassung dieses 'Judenfreythofes' 1835 dient der Sammelfriedhof in Burgkunstadt zur gemeinsamen Begräbnisstätte der Juden der Umgegend.
Unmittelbar an den Friedhof schlossen sich die Judenhäuser an im sogenannten 'Winkel', der eben von der Herrschaft gleichsam als 'Ghetto' eingeräumt war und auch eine 'Judengasse' aufwies. Wenn in Bamberg noch im Jahre 1687 die Anzahl der Judenhäuser auf 12 festgesetzt wurde und 1693 durch dringliches Bitten der Gemeinde auf 24, so waren die Herren von Redwitz viel toleranter. Denn in diesem kleinen Orte war eine nicht unbedeutende Anzahl Judenfamilien ansässig mit etwa 18 Judenhäusern – deren Hausnummern heute noch sämtlich nachgewiesen sind – und einer Synagoge mit Lehrerwohnung (siehe Abbildung 2). Ebenso siedelten sich in dem nur eine Viertelstunde entfernten ritterschaftlichen bis 1627 von Redwitzschen, sodann von Künsbergschen Orte Oberlangenstadt mindestens ebenso viele Judenfamilien an mit eigener Synagoge – ein Vorhang weist die Jahreszahl 1760 auf - , die im Jahre 1871 zur Feier des Friedensfestes von Freiherrn von Künsberg renoviert wurde und bis vor kurzem noch gottesdienstlichen Zwecken diente.
Interessant ist die Bewegungsziffer der jüdischen Einwohner in Küps. Bis zum Jahre 1806 befand sich die jüdische Seelenzahl daselbst in aufsteigender Tendenz. Nach dem statistischen Büro München wohnten im Jahre 1809/10 in Küps 161 jüdische Bürger. Im Jahre 1811/12 bereits nur noch 104. Es ging nun rapid abwärts. Im Jahre 1867 waren es 30; 1871 zählte man noch 25; 1880 ebenfalls 25; 1890 nur noch 6. Im Jahre 1900 war in Küps keine jüdische Seele mehr zu verzeichnen.
Über die Erbauung der Küpser Synagoge ist nichts bekannt, wohl aber wies das im Mai 1900 niedergelegte massive Gebäude, das einer Turnhall gewichen ist, als Erbauungsjahr 1769 inschriftlich nach. Das scheint die zweite Synagoge gewesen zu sein. Pietätvoller Sinn hat jene alten Inschriften der neuen Turnhalle eingefügt. Wir lesen dort: siehe Abbildung unten mit hebräischer Inschrift.
So mutet es uns wehmütig an, wie ein verklungen Lied aus fernen Tagen, wenn wir in hebräischer Schrift lesen: 'Ich bin wie eine Lilie' [Sarons] (Hohes Lied, Kap. 2,1). (Zugleich die Jahreszahlinschrift für 1769 = 5529).
  
'Dies ist das Tor des Ewigen, Gerechte werden darin eingehen.' (Psalm 118,20).
"Der Ewige behütet die Türen Israels." -
"Dies sind die Tore der Frömmigkeit, Gerechte werden darin eingehen." (Psalm 118,20).
Auf der Südseite der Synagoge befand sich die Wohnung des Lehrers, die ebenfalls fromme Inschriften an den Oberschwellen der Türe und der Fenster auswies. Auf der Rückseite der Turnhalle lesen wir den Spruch:
"Hier, wo die Synagoge stand
erhebt sich jetzt ein Turnerhaus.
Was edler Sinn zuvor geplant
Hat Opfermut geführt hinaus.
Auch fürder unser Losung sei:
Frisch, fromm, fröhlich, frei!"
Seit 1870 war die Synagoge nicht mehr benützt. 'Es war ein schmerzlicher Anblick', schrieb im Jahre 1908 der um die Heimatpflege hochverdiente Pfarrer Pöhlmann aus Küps, 'wenn die alte Synagoge nach hundertjährigem Dienst kalt gestellt, zu einem Streu- und Heumagazin jahrelang herabgesunken war. So ganz vertrauert blickte der ehrwürdige '10-Gebot-Schrein' darein, dass er nun ganz und gar so vergessen und verachtet war und in einer so wüsten Umgebung trotz Butzenscheiben und Logengitter sich befand. Noch führt er sein traurig Dasein in dunkler Ecke weiter, ein schmerzvoller Zeuge vergangener Zeiten, vielleicht kommt er noch einmal wieder zu Ehren unter verständigen, schonenden, zartfühlenden Händen." -
Freud und Leid teilten die jüdischen Gemeindemitglieder mit ihren Dorfgenossen, sodass sie in gutem Frieden zusammenlebten. Auch in den Kriegszeiten wollten sie ihren Mann mitstellen. So hören wir, dass bei einer Waffenlieferung während des Siebenjährigen Krieges acht jüdische Hausväter sich als wahrhafte Männer präsentierten und 4 Pistolen, 2 Flinten, 4 Degen, 1 Büchse und einen Säbel lieferten. Im übrigen waren ihnen die stetigen Einquartierungen insofern gewinnbringend, als sie die Gewürzlieferanten waren, d.h. den Spezereihandel trieben, auch nicht selten zu Armeelieferanten wurden und so immer auf den Kriegsrechnungen erschienen. Im Krieg wie im Frieden betrieben sie eifrig Viehhandel.

II.
Wenn wir vorhin von der Wohnung des jüdischen Lehrers sprachen, so wissen wir leider nur sehr wenig von deren Insassen und ihren Schulen. Die protestantische Lokalschulinspektion hatte kein Aufsichtsrecht über die Juden in Küps und Oberlangenstadt. Sie gehörten zum Rabbinate Redwitz, das bis 1862 bestand und von Rabbiner Moses Gutmann (Verfasser des Werkes 'Die Apokryphen des Alten Testaments, aus dem griechischen Text übersetzt und durch Einleitungen und Anmerkungen erläutert.' (Altona 1841), von 1827 bis 1862, wo er starb, versehen wurde. Unmittelbar darauf wurde dieses Rabbinat dem in Burgkunstadt einverleibt.
Wir lesen von einem jüdischen Religionslehrer Marx Abraham dahier. Im Jahre 1811 befand sich in Küps ein sogenannter Judenschulmeister, der von der gesamten Judenschaft angenommen war. Dieser aber beschäftigte sich wenig oder gar nicht mit dem eigentlichen Unterricht (profanen) der Jugend, gab ihr höchstens Anweisung in hebräisch Lesen und in den jüdischen Zeremonien und besorgte die Synagoge. Außerdem hielten sich mehrere wohlhabende Judenfamilien einen jüdischen, wie man sagt, studierten Privatlehrer gemeinschaftlich auf eigene Kosten. Von 18 Kindern unterrichtete er 9 im Deutschen, Lesen, Schreiben und Rechnen und in der hebräischen Sprache. Die andern 9 Kinder armer Eltern lernten bei dem Judenschulmeister so viel Hebräisch als zum Bekenntnis ihrer Religion nötig erschien, versäumten aber das Deutsche, sowohl Lesen als Schreiben und Rechnen ganz. In Oberlangenstadt war damals gar kein jüdischer Jugendlehrer, denn der dort gewesene Privatlehrer war vor einiger Zeit wieder abgegangen. So stand es in beiden Orten nicht gut um die jüdischen Schulen. Vielleicht wurde Michael Küpßer aus Küps, geb. 1785, der 1812 in Redwitz jüdischer Privatlehrer war, später hier angestellt. Sicher ist uns nur, dass am 25. April 1825 Seligmann Strauß an die hiesige israelitische Schule von der Königlichen Regierung berufen wurde, aber noch am 12. Dezember 1830 beschwert er sich bei ihr, dass sich weder eine Lokal- noch eine Distriktsschulinspektion um seine Schule kümmere. Er fühlt es zugleich als eine seiner heiligsten Pflichten, den Eltern und geneigten Judenfreunden sowohl als auch der Königlichen Regierung selbst durch Abhalten öffentlicher Prüfung, unter der Leitung seiner Schulinspektion, Rechenschaft von seinem Wirken in seiner Sphäre (Bereich) abzulegen. Gleich einer gesetzwidrigen Winkelschule bleibt seine Schule im Verborgenen 'und ein pflichtvergessener Lehrer würde unter solchen Spielraum genug haben, ein Mietling in seinem Amte zu sein, was ich doch selbst auch sein könnte, indem Niemand von meinem Wirken in der Schule etwas weiß.' Trotzdem müssen die sowohl aus der Werktags- als auch aus der Sonn- und Feiertagsschule austretenden Schüler einen Schulentlassschein zu 30 Kreuzer nebst Stempel lösen, 'ungeachtet der Herr Pfarrer nicht einmal weiß, ob der Schüler lesen oder schreiben kann.'
Am zweiten Weihnachtsfeiertage 1830 unterstellt die Königliche Regierung die hiesige israelitische Schule der protestantischen Lokal- und Distriktsschulinspektion. Vier Jahre danach muss dieser Lehrer sch wieder beschweren. dass man die Aufbesserung seines Diensteinkommens auf die Congrua (allgemeiner Gleichgehalt) zu 50 Gulden nicht gewähre. In der Tat wurde ihm eine solche für 1832-34 verweigert, wohl aber 'vertröstete man ihn auf bessere Zeiten'. Und wie 1835 die 'bösartige Krankheit der Menschenblattern im hiesigen Orte grassieret', und auch ihn traf, sodass er an derselben 22 Tage gefährlich darniederlag, erstirbt er in den Hoffnung gnädigster Bitterhörung und erkält doch wenigstens 15 Gulden Krankenunterstützung. Zwei Jahre darauf verlässt er seinen Dienst und wandert nach England aus.
Bezüglich der jüdischen Schule selbst sollte nach Regierungsvorschrift vom 28. Juli 1834 entweder eine vollständige Elementarschule eingerichtet werden, oder die jüdischen Kinder sollten der christlichen Schule zugewiesen werden mit gesondertem Religionsunterricht. Da die jüdische  Gemeinde. den Aufwand für eine eigene Schule nicht aufbringen wollte oder konnte, so wurden die jüdischen Schüler von Küps (17) und Oberlangenstadt (18) der hiesigen protestantischen Schule zugewiesen. Wegen Überfüllung derselben wurde aber in dem Jahre 1835 die Errichtung einer christlichen Schule angeordnet, die im Jahre 1837 fertig gestellt war. (Akten der Distriktsinspektion). Diese Schule hatten nunmehr die jüdischen Kinder von Küps und Oberlangenstadt zu besuchen. Der Religionsunterricht wurde vom jüdischen Lehrer und Vorsänger Abraham Hirsch Kronacher in Oberlangenstadt erteilt (geb. 2. August 1797, gest. 1867). Ihm war vorangegangen Isak Kronacher (gest. 29 Oktober 1828, 79 Jahre alt). Auf Abraham Kronacher folgte Lehrer Abraham Bonheim (1868-74) und auf diesen Simon Silberstein (1874-1880), sodann Adolf Schwarz (1880-1882), der nach Binswangen übersiedelte und dort lange Jahre amtierte. Hingegen kam von dort Moses Wetzlar 1882 nach Kronach, der nunmehr den jüdischen Kindern von Oberlangenstadt und Redwitz den Religionsunterricht in Oberlangenstadt erteilte.
Wir fügen hier die bemerkenswerte Tatsache ein, dass der Rabbiner Johannes Callarius von Burgkunstadt, der sich deshalb Gnostopolitanus nennt, am 20. Mai 1519 an die neu (1502) gegründete Universität Wittenberg berufen wurde als Lehrer der hebräischen Sprache, nachdem er sich zum Christentum bekehrt und die Rechtfertigung vor Gott aus dem Glauben angenommen hatte. Nach wenigen Monaten, im Dezember, kam der bedeutende Mann an die Universität Leipzig, wo Matthäus Aurogalles (Goldhahn) sein Schüler war, der dann Luther bei dem großen Werke der Bibelübersetzung, insbesondere des Alten Testaments, wacker beistehen könnte. (1530). (49. Jahrgang der Monatsschrift für die Wissenschaft des Judentums.).
Noch können wir etwas Seltsames und Bemerkenswertes von der Küpser jüdischen Gemeinde berichten. In Staub und Moder auf dem Dachboden der Synagoge zu Altenkunstadt lagen die papierenen Zeugen vergraben und vergessen, bis der verstorbene Rabbiner Dr. Goitein (Burgkunstadt) sie eines schönen Tages aus ihrem tiefen Schlafe weckte und zum Reden brachte. Es handelt sich hier um die 'Blutbeschuldigung von Küps 1797.' Der oben genannte Lehrer Marx Abraham in Küps habe Ende Mai 1797 den zehnjährigen, schwachsinnigen Bettknaben Mathes Marr aus Grün bei Küps in seine Wohnung gelockt, habe ihn mit einem Stricke angebunden, ihm ein Eisen in den Mund geschoben, und ihn an einem Nagel aufgehängt. Sodann habe er ein langes Messer, eine Hechel, ein Schüsselein und ein Häfelein gebracht, ihm mit dem Messer in die Finger geschnitten und auf den Bauch gehechelt, von welchem sehr viel Blut in ein Schüsselein gegossen sei. Aus den Fingern sei auch Blut geflossen, das in Blasen an den Fingern aufgefangen worden sei usw. Da bald hierauf in der ganzen Gegend eine Beunruhigung der Gemüter sich bemerkbar machte, erließ die fürstbischöfliche Regierung in Bamberg, an die sich die Stadt- und und Judenschaftsdelegierten wandten, verschiedene Regierungsdekrete an das Centamt Weißmain zur Untersuchung des Falles, wodurch die Unhaltbarkeit der verbreiteten Lögen sich herausstellte. Traurig aber interessant sich diese Dokumente einer dunklen Zeitepoche und die einer gewissen Tragikomik in der Auswirkung  nicht entbehren. Doch fühlte man sich schon deutlich hindurch dien Flügelschlag eines freiheitlichen Zeitgeistes, welcher langsam aber unaufhaltsam über den Rhein zu unser herüberschwebte. 
   
Kueps BayrGZ 15051929a.jpg (235748 Byte) Kueps BayrGZ 15051929b.jpg (375181 Byte) Kueps BayrGZ 15051929c.jpg (365893 Byte)    

  
  
 2. Artikel aus der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. April 1900:    

   

 

 

Eine Blutbeschuldigung am Ende des 18. Jahrhunderts - Mitgeteilt von Dr. E. Gotein, Distriktsrabbiner, Burgkunstadt.
    
(Anmerkung 1: Auf dem Bodenraume der Synagoge zu Altenkunstadt fand ich hierüber ein Aktenbündel enthaltend drei Dekrete der fürstbischöflichen Regierung zu Bamberg (im Original), ein Schreiben des Amtmannes von Unterlangenstadt und ein solches des Stadtvogtes von Burgkunstadt an den Hofrat und Centrichter von Weismain, eine Bittschrift der Stadt- und Landjudendepotierten zu Bamberg (in Abschrift), einen Bericht des Centrichters von Weismain an die Regierung zu Bamberg (19 Bogen Original).
Ende Mai 1797 verbreitete der zehnjährige, schwachsinnige Bettelknabe Mathes Marr aus Grün bei Küps folgende Beschuldigung. Er sei in das Haus des Juden Marx Abraham, Schullehrers in Küps gelockt worden. Dieser habe ihn mit einem Stricke angebunden, ihm ein Eisen in den Mund geschoben und ihn an einem Nagel aufgehängt. Sodann habe dieser ein langes Messer, eine Hechel, ein Schüsselein und ein Häfelein gebracht, ihm mit dem Messer in die Finger geschnitten und auf den Bauch gehechelt, von welchem sehr viel Blut in ein Schüsselein herabgelaufen sei. Aus den Fingern sei auch Blut geflossen, das in Blasen an den Fingern aufgefangen worden sei. (Anmerkung 2: Als der Untersuchungsrichter dem Knaben vorhielt, dass man an seinen Fingern und an seinem Bauche nichts bemerke, als einige ganz kleine, Nadelstichen ähnliche rote Pünktchen, da sah er mit stierem, sinnlosem Blick vor sich hin und alles, was aus ihm herauszubringen war, lautete 'ich weiß nicht'). Zwei Bauern seien dann hereingekommen und hätten ausgerufen: 'Jud, was machst du da?', hätten ihm die Hände und den Leib abgewachsen und gesagt: 'In dieses Haus gehst Du nimmer herein.'
Der Oheim des Knaben, der Schneider Johann Öhrlein aus Grün, bei dem dieser wohnte, ging mit dem Knaben zum Schullehrer hin und machte ihm Vorwürfe. Dieser war über die lügenhafte Anschuldigung empört und soll nach der Aussage des Öhrlein ihm mit einem Messer gedroht und ihn mit dem Jungen zur Stube hinausgestoßen haben. (Anmerkung 3: Bericht des Hofrats zu Weismain an die fürstbischöfliche Regierung).
Da bald hierauf in der ganzen Gegend eine Beunruhigung der Gemüter sich bemerkbar machte, beeilten sich die Stadt- und Landjudenschaftsdeputierten zu Bamberg, dem drohenden Unheil vorzubeugen und dem weiteren Umsichgreifen des lügenhaften, verhetzenden Gerüchts entgegenzutreten. Sie warteten nicht erst, bis die Katastrophe hereingebrochen, sie um ihr Hab gekommen und an ihrem Leben bedroht worden wären, um hernach zu protestieren; sie richteten vielmehr sofort am 7. Juni ein Bittgesuch an die fürstbischöfliche Regierung in Bamberg, das folgenden Wortlaut hat:
'Hochwürdigster Fürstbischof! Ein Mensch, seiner Profession ein Schneider, und der Religion nach protestantisch, gebürtig von Krün, Centamts Weissmain, führte vor einigen Tagen einen Knaben in das Haus des Schutzjuden Marx Abrahams zu Küps, eines von Redwitzischen Untertans, und dem Centamte Weissmain unterworfen. Dieser Mensch sprengte in der dortigen Gegend unter den Leuten aus, als hätte obgemeldeter Jud diesen Knaben aufgehängt und wenn zwei andere Bauern nicht noch zur rechten Zeit hinzugekommen wären, und den Jungen nicht sogleich gerettet hätten, er ihn auch umgebracht hätte. Durch dieses fälschlich und boshaft von diesem Menschen ausgebreitete Gerücht ist die ganze Gegend alldort über die dortherinn wohnende Judenschaft aufgebracht, und nimmt sich den unerlaubten Anlass, jeden Juden gröblichst zu insultieren, sodass sich keiner seit einigen Tagen getraut, sicher aus seinem Haus zu gehen, und wenn einer auf offener Straße angetroffen wird, er sich in Gefahr befindet, von den sich zusammenrottenden Leuten misshandelt zu werden.
Um diesem Übel kräftigst vorzukommen, so sehen wir uns notgedrungen, Eure hochfürstliche naden fußfälligst zu bitten, dem Centamte Weissmain gnädigst aufzulegen, dass dasselbe diesen Vorfall geschärftest untersuche und den Ausstreuer dieses falschen Gerüchts sorgfältigst ausmache, übrigens aber für unsere persönliche Sicherheit zweckmäßige Vorkehr treffe, und uns hinlängliche Genugtuung verschaffe. Da Gefahr auf Verzug haftet, und die Erbitterung der dortigen Gegend über die Juden zu groß ist, so flehen wir untertänigst um eine schleunigst zu befördernde höchste Entschließung und ersterben in tiefster Erniedrigung.
Bamberg, den 7. Junius 1797. Eurer höchfürstl. Gnaden untertänigst gehorsamste sämtliche Stadt- und Landjuden-Deputierte.'
Wie die Judenschaft, so hatte auch die Regierung die Bedeutung und Tragweite der Angelegenheit sogleich erfasst. Sie ordnete daher eine schleunigste Untersuchung des Falles an. Vor allem war sie darauf bedacht, den gewissenlosen Hetzern das Handwerk zu legen und Vorsorge zu treffen, dass der Frieden unter der Bevölkerung infolge dieser das Merkmal der Lüge an sich tragenden Beschuldigung nicht gestört werde. Sogleich erließ sie an den Centrichter zu Weismain folgende Regierungs-Entschließung:
'(Was bey hochfürstlicher Regierung die Stadt- und Landjudenschaftsdeputierten wegen eines christlichen Knaben, welcher dem Vorgeben nach in dem Hause des Juden Marx Abraham zu Küps aufgehängt worden, und wenn nicht Bauern dazu gekommen wären, würde umgebracht worden sein, untertänigst vorgestellt und gebeten haben, hat Hofrat und Centrichter aus der angefügten abschriftlichen Beilage des mehreren zu ersehen. Derselbe erhält hierauf nachfolgende Weisung, um sich darnach gehorsamst zu achten.)
1. Ist dieser sich ereignet haben sollende Vorgang ohne Verzug und genau zu untersuchen.
2. Ist allen christlichen Untertanen des Centamts Weissmain bei Vermeidung einer empfindlichen Strafe nachdrücksamst zu untersagen, des besagten Vorfalls wegen, er befinde sich wahr oder nicht, keinem Juden, er sei ein bambergischer oder fremdherrischer, das mindeste Leid zuzufügen.
3. Wenn etwa ein oder anderer Jude dessfalls schon beleidigt oder misshandelt worden ist, gegen die Täter mit ernstlicher Strafe, vorausgesetzt, dass Mangel an Gerichtsbarkeit hierunter kein Hindernis in Weg lege, ohne Nachsicht zu verfahren.
4. Hat Hofrat und Centrichter von gegenwärtiger Entschließung den Centämtern Burgkunstadt und Kronach ungesäumte Nachricht zu erteilen, mit dem Beifügen, dass auch gedachte zwei Centämter sich hiernach gebührend bemessen sollen.
Decretum: Bamberg, den 10. Junius 1797.  A.H. Papstmann,  F. von Heinrich Back, Mayer, Heinrichen.'
Welch heilsame Wirkung diese Regierungsentschließung übte, ersehen wir aus folgendem Schreiben des Stadtvogts von Burgkunstadt vom 17. Juni 1797 an den Centrichter in Weismain: 'Den Inhalt des höchstvenerierten Reggs.-Dekretes vom 10. hujus werde nicht nur allein in dem diesseitigen Cent-Amt bekannt machen, sondern auch jene Insolenz abstrafen, die sich einer meiner Untertanen letzthin gegen einen Juden 'des Küpser vermeintlichen Vorhangs halber' erlaubt hat.
Doch die Gefahr war noch nicht vorüber; denn nicht überall wurde mit gleicher Strenge vorgegangen. Abermals wandten sich die Juden an die Regierung, die bald am 23. Juni folgendes zweites Dekret erließ: 'Die Originalanlage, welche wieder zu remittieren ist, zeigt, dass die Juden des Centamts Weissmain und der dortigen Gegend des Gerüchts wegen, dass einer derselben einen Christenjungen habe aufhängen wollen, sich noch immer nicht vor Misshandlungen gesichert halten, und die Mutter des gedachten Knaben mit Erwähnung dieser Geschichte betteln gehen soll; hierdurch aber das Landvolk immer mehr gegen die Judenschaft aufgebracht werde, und selbst um Ausrückung einer hochfürstlichen Regierungskommission gebeten worden Ob nun schon hochfürstliche Regierung diesem letztem Gesuche noch zur Zeit zu willfahren billigen Anstand nimmt, so ist es dennoch nötig, dass Hofrat und Centrichter   1. die ihm mittelst Dekrets vom 10. l. M. aufgetragene Untersuchung auf das schleunigste fortsetze und zu Ende bringe; 2. die bereits geführten Untersuchungsakten ohne allen Verzug zur hochfürstlichen Regierung einschicke; 3. die ihm vorgezeichnete Warnung, dass kein Hochstifts Untertan irgend einen Juden beleidigen soll, nochmals wiederhole; 4. wenn das Gerücht, dass die Mutter des erwähnten Christenjungen im lande herumzieht, und unter dem Vorwand, dass ihr Kind von den Juden in der angegebenen Art misshandelt worden, betteln, nicht gänzlich unbegründet ist, dieselbe mit ihrem Sohne unverzüglich in Verhaft bringe. Gut wird es aber sein, wenn dieses in den Grenzen des Amts Weismain geschieht, damit man nicht mit den benachbarten Ämtern in Kollision komme. 5. Wenn dem Centamte Weismain der Observanz gemäß das Recht zukommt, die ritterschaftlichen Vogteileute in Centfällen als Zeugen unmittelbar vorzuladen, so ist der Vetter des Jungens, N. Ehrlein zu Gründ, einem von Redwitzischen zu Unterlangenstadt gehörigen Orte unmittelbar, in entgegengesetztem Falle aber mittelst Requisition, vorzuladen, und im allgemeinen über das, was ihm von der Sache bekannt, denselben vernehme.
Wirft sich es heraus, dass er das Gerücht von der Tat fälschlich ausgesprengt hat, so ist er zu Arrest zu bringen.
Da die Judenschaft alles gefahrvoll vorstellt, so versiehet sich Hochfürstliche Regierung, dass dem gegenwärtigen Dekrete pünktlichste und schleunigste Folge geleistet werde.
Decretum: Bamberg, den 23.
Junius 1797. A.J. Pabstmann. F. von Heinrichen. Heinrichen.'
Das Centamt Weisman hatte hierauf am 5. Juli beschlossen, 'dass die konstituierte Anna Marrin aus Grün nebst ihrem Jungen, da dieselbe mit diesem nach eigenem Geständnis im Lande herumgezogen ist und unter der Erzählung einer an ihrem Kinde von einem Juden verübten Misshandlung Almosen gesammelt hat, auch die Absicht, solches fortzusetzen, nicht bergen konnte, in Verhaft zu nehmen und bis auf weitere Hochfürstliche Befehle darin zu halten sei'
Die Untersuchungsprotokolle wurden dann der Regierung am 19. Juli eingesandt. Aus diesen geht hervor, dass der Knabe, der überhaupt schwachsinnig war, sich mehrfach als verlogen zeigte. Als ihm vier Männer vorgeführt wurden, und er befragt worden war, welcher von diesen ihn von dem Strick losgemacht hätte, deutete er auf alle vier Personen. Zwei Einwohner von Küps, Johann Schneider und Lorenz Winter, die Nachbarn des Marx, die als die beiden Retter angegeben wurden, sagten unter Eid aus, dass sie gar nicht in das Haus des Marx gekommen seien. Letzterer beteuerte. 'Es sei ihm wohl bekannt, dass er und der Schuhmacher Johann Schneider als diejenigen, welche den Jungen gerettet hätten, nun aber durch Bestechung der Juden zum Stillschweigen gebracht worden seien, in dem gemeinen Gerede der Leute angegeben würden. Allein er könne auf seinem Eide behaupten, dass er nicht nur das Haus des Juden Marx Abraham zu Küps, wo die Geschichte sich ereignet haben soll, lange vor der jüdischen Ostern das letzte Mal und seit dieser Zeit nie mehr betreten haben, sondern auch den Jungen aus der Gründ das erstemal in seinem Leben in dem Amte zu Küps gesehen habe, allwo beide Deponenten und noch zwei andere Männer dem besagten Jungen zur Anerkennung vorgestellt worden sein, dieser aber sämtliche vier Männer als diejenigen, welche ihn vom Stricke losgebunden hätten, angegeben habe... Hätte er die mindeste Wissenschaft von einer solchen Tat (des Juden Marx) erhalten, so würde er der erste gewesen sein, solches bei der Behörde anzuzeigen.'
Durch die Regierungs-Entschließung vom 29. Juli wurde die Sache endgültig erledigt. Sie lautet: 'Der genauesten Untersuchung ungeachtet, die Centrichter wegen des angeblich von einem Juden zu Küps misshandelten Mathes Marr aus Grün geführt hat, hat man nach gegenwärtiger Lage der Sache weder einen zureichenden Grund, gegen den bezüchtigten Juden mit einer Untersuchung fürzuschreiten, noch kann gegen den insitzenden Jungen und dessen Mutter etwas weiteres vorgenommen werden. Die Sache muss insolange auf sich beruhen, bis sich nähere Anzeigen von der Richtigkeit der Gesichte einer – oder von deren Erdichtung und fälschlichen Aussprengung andererseits ergeben. Dieses wird Centrichtern auf seinen sub prosso den 19. dieses erstatteten Bericht mit dem Beisatze eröffnet, dass er den insitzenden Jungen und dessen Mutter des Arrestes wieder entlassen, jedoch beiden vor ihrer Entlassung die weitere Verbreitung der Geschichte bei Zuchthausstrafe untersagen soll.
Und weil die Judenschaft noch immer über Beleidigungen klaget, die sie dieser Geschichte wegen von den christlichen Einwohnern dortiger Gegen zu leiden hätten, so hat Centrichter die deshalb bereits erlassene Warnung, dass sich niemand, einen Juden zu beleidigen, beigehen lassen soll, auf das schärfste zu wiederholen, und dabei den Untertanen die dem Intelligenzblatte eingerückte Nachricht an da Publikum begreiflich zu machen, auch zu nämlichen Ende mit den Centämtern Burgkunstadt und Kronach weiter Kommunikation zu pflegen.
Dekretum  Bamberg 29. Julius 1797.  A. J. Pabstmann.  J.W. Degen.  H. Werner.  Joh. Oesterreicher.   An den Centrichter zu Weisman."  

  
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Sonstiges        
Erinnerungen an die Auswanderungen im 19. Jahrhundert: 
Grabstein in New York für Sophie King geb. Reiter aus Küps (gest. 1886) 
   
Anmerkung: das Grab befindet sich in einem jüdischen Friedhof in NY-Brooklyn.      

Kueps NY Salem 1794.jpg (63160 Byte)   Grabstein für 
"Sophia King née Reiter 
Born at Küps Bavaria 
Died Sept. 1, 1886, 
Aged 68 years".   
Ergänzender Hinweis zu Sophia King geb. Reiter (von Christian Porzelt, Kronach vom 21.12.2014): Sophie wurde 1819 als Tochter des Löser Bär Reut(her) geboren, der sein Geld mit Botengehen und Viehtreiben verdiente. 1826 geriet er in Konkurs (siehe rechts Anzeige im Intelligenz-Blatt für den Ober-Main-Kreis vom 23.9.1826), woraufhin er Küps verließ und mit seiner Familie nach Amerika ausgewandert sein dürfte.   Konkurs Loeser Baer Reuther 1826.jpg (43808 Byte)  

    
   

Links und Literatur     

Links:  

bulletWebsite des Marktes Küps    
bulletAusstellung von Babette Koblenz "Unkenntlich" (ein Foto aus Küps s.o.)  
bulletEvangelische Kirche in Küps (Eigentümerin des "Luthersaales") 
bulletZur Seite über den jüdischen Friedhof in Küps (interner Link)  

Literatur:  

bulletAdolf Eckstein: Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Bamberg. Bamberg 1898 S. 131-133.
bulletIsrael Schwierz:  Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 213. 
bulletSiegfried Rudolph: Judentauchbäder in Mitwitz und Küps. In: Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises Kronach Bd. 18. 1990/91 S. 77-83.    
bulletEva Groiss-Lau:  Jüdisches Kulturgut auf dem Land. Synagogen, Realien und Tauchbäder in Oberfranken. Hg. von Klaus Guth. München/Berlin 1995.
bulletFranken Obpf Lit 010.jpg (75915 Byte)Hans-Peter Süss: Jüdische Archäologie im nördlichen Bayern. Franken und Oberfranken. Verlag Dr. Faustus Büchenbach 2010 (Reihe: Arbeiten zur Archäologie Süddeutschlands Band 25). Zu Küps S.80-82. 
bulletChristian Ebertsch / Dieter Lau: Jüdische Landgemeinde Küps. 64 S. 2015.  
bulletFlyer: "Das Projekt Jüdische Landgemeinde Küps" (eingestellt als pdf-Datei)    
bulletChristian Porzelt: Die Familie Rosenbaum in Küps. 2017. Online zugänglich (pdf-Datei).     

    
      

                   
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Stand: 30. Juni 2020