Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Gochsheim (Stadt Kraichtal, Kreis Karlsruhe) 
Jüdische Geschichte / Betsaal/Synagoge  

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Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde    
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Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde            
    
In dem bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts als württembergisches Lehen zeitweise den Grafen von Eberstein gehörenden Gochsheim bestand eine jüdische Gemeinde bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Ihre Entstehung geht in Zeit des 15./16. Jahrhunderts zurück. Erstmals werden 1427, dann wieder 1524/25 Juden am Ort genannt. Für die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts berichtet Merian in seiner 'Topographia Sueviae' (Frankfurt 1643 S. 43) zu Gochsheim: 'Gibt viel Juden da'. 

Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurt am Main 1643.S. 83 
Zu Gochsheim: 'Gochsheim / Gochzheim.
Ist ein Statt im Creichgöw / so die Grafen von Eberstein / vom Hertzog zu Würtenberg zu Lehen tragen. Ligt anderthalb Stund von Bretta. Es ligen nahend herumm deren von Mentzingen / vnnd Gemmingen / Stammhäuser / vnd der Herrn Göler Schloß Ravenspurg. Die Herren von Mentzingen haben auch ein Hauß zu Gochsheim / so ein Marggräfisch Badisch Lehen. Der Herren Graffen von Eberstein Monatlich einfacher ReichsGebür ist 16. Gulden / vnd zum CammerGericht jährlich 6. Gulden / 42. Kreutzer / 5. Heller: Wie ich in einer geschriebenen Verzeichnuß gelesen. Gibt viel Juden da / vnd ist ein Bergichter Ort.'     
 
In Geleitzahlungen in Pforzheim (Quelle GLA 171/1979; Rechnung des Untervogts in Pforzheim 1636/37 S. 9-10) werden genannt: am 12.8.1636 und am 3.9.1636 die Juden Beyfueß und Heyumb, beide aus Gochsheim, am 11.9.1636 Liebmann von Gochsheim, am 18.10.1636 Löb und Jacob, beide aus Gochsheim; (Quelle GLA 171/1981; Rechnung des bayerischen Untervogts in Pforzheim, 6.1.1639-6.1.1640, S. 9-10) am 23.2.1639 Libman von Gochsheim, am 23.6.1639 Faiß und sein Knecht von Gochsheim, am 19.9.1639 Abraham und Kauffman von Gochsheim und Steinbach, am 9.11.1639 Veit von Gochsheim, am 23.11.1639 Liebmann von Gochsheim 
Literatur: Friedrich R. Wollmershäuser: In: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde. Jahrbuch 2017.   

Im 18. Jahrhundert wurde die höchste Zahl jüdischer Einwohner 1769 erreicht, als zwölf jüdische Familien mit zusammen 67 Personen am Ort wohnten. Als die Zahl der jüdischen Einwohner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert stark zurückging, wurden die hier noch wohnhaften Juden der Gemeinde in Bauerbach zugeteilt. 1826 wurden noch 27 jüdische Einwohner gezählt, 1864 17, 1871 fünf. 
  
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge und eine Religionsschule, vermutlich auch ein rituelles Bad. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeitweise ein jüdischer Lehrer angestellt, der zugleich als Vorbeter (und Schochet) tätig war (vgl. die Ausschreibungen der Stelle in den 1840er-Jahren unten). Die Toten der jüdischen Gemeinde wurden vermutlich in Flehingen beigesetzt. Die Gemeinde gehörte zum Rabbinatsbezirk Bretten (vgl. Ausschreibungen der Lehrerstelle). 
 
1875
lebte bereits kein Jude mehr in Gochsheim.  
    
    
    
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde  
  
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer     
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers und Vorsängers (1840 / 1843 / 1844 / 1845)        

Anzeige im 'Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis' von 1840 S. 730 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): 'Bei der israelitischen Gemeinde Gochsheim ist die Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 50 Gulden nebst freier Kost und Wohnung sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist, erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer Genehmigung zu besetzen. Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert, unter Vorlage der Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen sich bei der Bezirks-Synagoge Bretten zu melden. Auch wird bemerkt, dass im Falle weder Schulkandidaten noch Rabbinatskandidaten sich melden, andere inländische Subjekte nach erstandener Prüfung bei dem Bezirks-Rabbiner zur Bewerbung zugelassen werden.'  
 
Anzeige im 'Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis' vom 29. Juli 1843  (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): 'Bretten. [Dienstantrag.] In diesseitigem Bezirke sind folgende Dienste erledigt: 
1) Bei der israelitischen Gemeinde zu Bauerbach, die Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 160 fl. sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist
2) Bei der israelitischen Gemeinde zu Gochsheim die Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 50 fl. nebst freier Wohnung und Kost, sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist - 
  und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer Genehmigung zu besetzen.  
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert, unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der Bezirkssynagoge Bretten zu melden.  Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen werden.' 
Bretten, den 24. Juli 1843. Großherzogliche Bezirkssynagoge.'   
 
Anzeige im 'Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis' vom 24. Juli 1844 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): 'Bretten. [Dienstantrag]. Bei der israelitischen Gemeinde Gochsheim ist die Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 50 fl., nebst freier Kost und Wohnung, sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist, erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer Genehmigung zu besetzen.  
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert, unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der Bezirkssynagoge Bretten zu melden.  Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen werden. 
Bretten, den 16. Juli 1844. Großherzogliche Bezirkssynagoge. '   
 
Anzeige im 'Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis' vom 29. November 1845 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): 'Vakante Schulstellen.
[Bekanntmachung.]. Bei der israelitischen Gemeinde Gochsheim ist die Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 50 fl., nebst freier Kost und Wohnung bei den Gemeindemitgliedern, sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist, erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer Genehmigung zu besetzen. Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert, unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der Bezirkssynagoge Bretten zu melden. Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen werden.'  

  
  
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde  
Über den Juden Eberlin aus Gochsheim (Beitrag von 1926)  

Gochsheim Israelit Fambl 15071926.jpg (362617 Byte)Beitrag von Berthold Rosenthal im 'Israelitischen Familienblatt' vom 15. Juli 1926: 'Eberlin, der Jude von Gochsheim.
In dem Hügellande zwischen Schwarzwald und Odenwald, im Kraichgau, liegt das Städtchen Gochsheim, früher Gospoltzheim. Nach wechselvollen Schicksalen, ursprünglich gehörte es zur Kurpfalz. die im 15. Jahrhundert den Grafen von Eberstein damit belehnte, kam es zu Württemberg und seit 1606 ist es badisch. Als starke Festung, deren Spuren heute noch sichtbar sind, war Gochsheim während des 30 jährigen Krieges eine Zufluchtsstätte der Bevölkerung aller umliegenden Dörfer. Bis vor etwa 50 Jahren wohnten auch einige jüdische Familien im Städtchen. Die erste geschichtliche Nachricht von der Anwesenheit von Juden in Gochsheim stammt aus dem Jahre 1427. Es ist eine für die Stellung der Juden und für die damalige Rechtsauffassung höchst lehrreiche Urkunde, die von dem Juden Eberl in in Gochsheim berichtet. Obwohl seit Anfang des 15. Jahrhunderts die Kurpfalz ihre Juden vertrieben und Ruprecht III., der gleichzeitig deutscher Kaiser war, angeordnet hatte, dass ewiglich kein Jude in Schlössern und Ländern der Pfalz wohnen, oder sesshaftig sein soll, hatte Eberlin in Gochsheim 'zu disen zyten' (1427) pfälzischen Schutz erhalten und scheint zu Wohlstand gelangt zu sein. Graf Wilhelm von Eberstein war aber eines schönen Tages in seine Behausung eingedrungen und setzte ihn unter Mitnahme wertvollen Hausrats und anderer Kostbarkeiten gefangen, wegen einer Missetat, die er 'an einre frowe, die des egenanten grave Wilhelms ist,' d.h. an einer Leibeigenen des Ebersteiners, verübt hatte. Welcher Art diese Missetat war, geht aus der Urkunde nicht hervor. Sicher ist aber, dass Graf Wilhelm den Fall zu seinen Gunsten ausnützte. Der Jude wurde durch die Haft, womöglich auch durch Androhung oder Anwendung der Folter — wie ähnliche Fälle aus jener Zeit bekunden — mürbe gemacht, sodass er schließlich zu allen Zugeständnissen bereit war, alles, wessen man ihn zieh, zugab und jede an ihn gestellte Schadensersatzforderung bewilligte. Nachdem der Ebersteiner und der Vogt des Kurfürsten von der Pfalz, unter dessen Schutz der Jude Eberlin stand, 'getedingt' hatten (in Verhandlung eingetreten waren), kam eine Entscheidung zustande, die sowohl der Leibeigenen, als auch ihrem in ihr geschädigten Herrn volle Genug­tuung gewährte. Eberlin erklärte sich bereit, der Frau bis zur nächsten Fastnacht 42 Gulden Schmerzensgeld sowie den Ersatz ihrer Kosten und den Schadens, den er ihr verursachte, zu zahlen.
Größer waren aber die Verpflichtungen, die Eberlin dem Grafen gegenüber eingehen musste, und zwar wendete der Ebersteiner ein Mittel an, das vor ihm Kaiser Wenzel mit großer Meisterschaft gebraucht hatte. Wenn dieser nämlich in Geldverlegenheit war, gab er — selbstverständlich gegen Gewinnbeteiligung — den Reichsstädten die Befugnis, sämtliche Ausstände der Juden an sich zu ziehen und sie für die Stadt ganz oder teilweise zu erheben. Die Judengläubiger mussten froh sein, wenn ihnen ein geringer Teil ihrer Schuldforderungen erstattet wurde. So musste auch Eberlin in unserem Falle zugestehen: Was auch Graf Wilhelm oder seine Armenleute, es seien Frauen oder Männer, in oder außerhalb der Stadt Gochsheim, mir schuldig sind, das soll an den Grafen, oder wen er damit beauftragt, gegeben und bezahlt werden. Und mir und meinen Erben sollen sie nichts mehr schuldig sein, da ich die Schuldner und ihre Bürgen durch diesen Brief gänzlich quitt, ledig und los sage. Alle Schuldscheine und Pfänder, die ich über die bezeichneten Schulden besitze, will ich dem Grasen oder seinen Amtleuten unverzüglich überantworten. Alles, was der Graf, als er wegen der Angelegenheit in wein Haus eindrang, wegnahm, 'des han ich mich begeben und vertzigen' und entsage mich dessen für mich, meine Erben und jedermann, sodass niemand mehr Ansprüche oder Forderungen hieraus erheben kann. Außerdem will ich noch dem Grafen Wilhelm oder seinen Erben zur 'Besserung' vor der nächsten Fastnacht 50 Gulden geben sowie ihm jeglichen Schaden ersetzen. Wie ich in dieser Angelegenheit meines Schutzherrn Gnade genossen habe, so will ich auch für mich, meinen Erben und jeden von uns, dem Grafen von Eberstein, seinen Erben den Seinen und jedermann, keinen ausgenommen, er sei Christ oder Jude, vergeben und verzeihen, also dass ich und meine Erben keinerlei Forderungen oder Ansprüche aus meiner Gefangennahme und dem Gerichtsverfahren er­heben können.
Zum Schlüsse versichert Eberlin noch: Ich habe einen jüdischen Eid 'uf Hern Moyses buch' getan, die vorgeschriebenen Stücke und Artikel zu halten und nie dagegen zu handeln bei Ausschaltung aller 'argeliste und geverde'. Und das zu Urkunde habe ich den Junker von Vemingen, den kurpfälzischen Vogt, gebeten, für mich sein Insiegel an diesen Brief zu hängen, mich und meine Erben damit aller vorgeschriebenen Dinge verpflichtend. Der Junker bekundet zum Schlüsse, dass er auf Bitten Eberlins sein Jnsiegel zur Bekräftigung für den Juden und seine Erben beigefügt habe, dass aber die Urkunde für ihn und die Seinen. unschädlich sei.
Es würde den ganzen Reiz dieses kultur- und rechtgeschichtlich wertvollen Dokuments, dem noch der Duft des Mittelalters unverfälscht anhaftet, verwischen, wenn man ihm noch weitere Erklärungen beifügen wollte. Es spricht für sich selbst. Höchstens dürften einige Worte über den von Eberlin geleisteten 'jüdischen Eid' angebracht sein: Bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts war für die Juden eine eigene Form und Formel der Vereidigung vorgesehen, die allerwärts verschieden waren und sich in manchen Gegenden in recht entehrender Weise vollzog. Über die Art des Judeneids, den Eberlin zu leisten hatte, sind wir ziemlich zuverlässig unterrichtet. Die Eidesleistung des Juden in Gochsheim dürfte sich in derselben Weise vollzogen haben, wie sie im benachbarten Wimpfen zu Beginn des 15. Jahrhunderts im Stadtrecht niedergelegt wurde, Über die Form der Eidesleistung ist hier angeordnet: 'Also soll ein Jude um ein jeglich Sach vereidigt werden: Primo soll ein Jude, der einen Eid schwören soll, ein Buch bei sich haben, das sie ein 'Hummas' (Chomesch) heißen. Das sind die fünf Bücher Moses, worin auch die 10 Gebote begriffen sind, die Gott Mose auf dem Berge Sinai gab. Dies Buch soll der Schwörende auftun und seine rechte Hand darein legen bis an das Rist und soll einem nachsprechen, der ihm den Eid gibt und soll gleichzeitig in den Eid nehmen, dass er den richtigen 'Humbas' gebracht hat.'
Die Eidesformel selbst lautete: 'Du Jude, der dir beschieden ist. dass du wahr schwörest, also helfe dir der Gott, der geschaffen hat Laub und Gras, Geheuer und Ungeheuer und alle Kreatur. Und dass du wahr habest und recht schwörest, also helfe dir der Gott adonai und seine gewaltige Gottheit und Herrlichkeit. Und dass du wahr und recht habest, also helfe dir der Gott Jakobs, Jsaks, Abrahams und Moses. Und dass du wahr und recht habest, also helfe dir das Gesetz, das Gott Mose gab auf dem Berge Sinai. Und wenn du nicht wahr und recht hast und deine Sache (falsch ist), dann müssen die fünf Bücher Mose dir an Leib und Seele ewiglich ein Fluch sein und das jüngste Gericht muss ewiglich über dich und deinen Samen ergehen.' Beachtenswert ist auch, dass der Jude, als Nichtebenbürtiger, nicht befugt war, sein Jnsiegel der Urkunde beizufügen. B. Rosenthal, Mannheim.'"    

  
  
  
Zur Geschichte des Betsaals / der Synagoge           
    
Eine Synagoge wird bereits 1662 genannt, wobei es sich um einen einfachen Betsaal gehandelt haben wird. Als 1728 bis 1733 Gochsheim der Gräfin von Würben gehörte, erlaubte sie in ihrem Schutzbrief vom 17. April 1731 den Bau beziehungsweise das weitere Bestehen einer Synagoge in Gochsheim. 1764 wurde von dem reichen Schutzjuden Baruch Dessauer eine neue Synagoge mit jüdischer Schule erbaut. Spätestens um 1860/70 konnten auf Grund der zu geringen Zahl jüdischer Einwohner keine regelmäßigen Gottesdienste mehr gefeiert werden, zumal die Juden Gochsheim schon einige Zeit offiziell zur Bauerbacher Synagogengemeinde gehörten. 1882 wurde das Gebäude verkauft und zu einem bis heute erhaltenen Wohnhaus umgebaut (Hauptstraße 70). Der Platz beim ehemaligen Synagogengebäude trug die Bezeichnung "Synagogenhof".    
  
  

Fotos 
Historische Fotos: 

Historische Fotos sind nicht bekannt, eventuelle Hinweise bitte an
den Webmaster, E-Mail-Adresse siehe Eingangsseite

  
Fotos nach 1945:  

Fotos aus den 
1980er Jahren
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 
im April 1987) 
Gochsheim Synagoge 181.jpg (41307 Byte) Gochsheim Synagoge 180.jpg (44566 Byte)
  Die ehemalige Synagoge macht einen unbewohnten Eindruck (1987)   
    
Fotos 2003
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 15.9.2003)
 
Gochsheim Synagoge 018.jpg (35577 Byte) Gochsheim Synagoge 019.jpg (34243 Byte) Gochsheim_Synagoge_198.jpg (45021 Byte) Gochsheim Synagoge 152.jpg (28732 Byte)
Die ehemalige Synagoge, das Gebäude wurde inzwischen renoviert; rückwärtige Ansicht aus:  
   Wikipedia-Artikel 'Jüdische Gemeinde Gochsheim'     
Schlussstein von 1764 
über dem Toreingang 

       
       
    

Links und Literatur 

Links: 

bulletWebsite der Stadt Kraichtal (mit Seite zu Gochsheim

Literatur:

bulletFranz Hundsnurscher/Gerhard Taddey: Die jüdischen Gemeinden in Baden. 1968. S. 110-111.  
bulletGermania Judaica II,1 S. 443.
bulletRudolf Herzer/Heinrich Käser: Sippenbuch der Stadt Gochsheim. Grafenhausen bei Lahr 1968.
bulletJürgen Stude: Geschichte der Juden im Landkreis Karlsruhe. 1990.
bulletsynagogenbuch-1.jpg (32869 Byte)Joachim Hahn / Jürgen Krüger: 'Hier ist nichts anderes als Gottes Haus...'. Synagogen in Baden-Württemberg. Band 1: Geschichte und Architektur. Band 2: Orte und Einrichtungen. Hg. von Rüdiger Schmidt, Badische Landesbibliothek, Karlsruhe und Meier Schwarz, Synagogue Memorial, Jerusalem. Stuttgart 2007. 

   
    

                   
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Stand: 06. Oktober 2024