Eingangsseite
Aktuelle Informationen
Jahrestagungen von Alemannia Judaica
Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft
Jüdische Friedhöfe
(Frühere und bestehende) Synagogen
Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale
in der Region
Bestehende jüdische Gemeinden
in der Region
Jüdische Museen
FORSCHUNGS-
PROJEKTE
Literatur und Presseartikel
Adressliste
Digitale Postkarten
Links
| |
zurück zur Übersicht "Synagogen in der Region"
zurück zur Übersicht "Synagogen in der Oberpfalz"
Floss (Kreis
Neustadt a.d. Waldnaab)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Überblick:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english
version)
In Floss bestand eine jüdische Gemeinde bis 1938/42.
Ihre Entstehung geht in die Zeit Ende des 17. Jahrhunderts zurück.
Nachdem 1684 die Juden aus Neustadt an der Waldnaab vertrieben worden
waren, fanden mehrere von ihnen Aufnahme in Floss durch den Landesherrn Herzog
Christian August von Pfalz-Sulzbach. Er wollte mit der Ansiedlung von Juden den
Handel in seinem Herzogtum stärken. Der erste Schutzbrief wurde 1685
ausgestellt und regelte vor allem das Verhältnis zwischen der Handelstätigkeit
der Juden und den christlichen Handwerkern.
Zunächst lebten die jüdischen Familien in Untermiete in christlichen Häusern.
Nach 1688 war es ihnen mit Genehmigung der Regierung in Sulzbach möglich, auf
einer Anhöhe vor dem alten Floßer Ortskern, dem seitdem so genannten
"Judenberg" Häuser zu bauen: zunächst waren es vier
Familienhäuser. Den jüdischen Familien war damals nicht erlaubt: der Besitz
von Vieh, nicht einmal von Hühnern. Einkünfte bezogen die Familien
ausschließlich vom Handel mit Waren aller Art (Woll-, Tuch-, Garnhandel, Fell-
und Häutehandel, landwirtschaftliche Produkte, wobei zeitweise im 18.
Jahrhundert der eine oder andere Bereich auf Druck der Handwerkerzünfte
untersagt waren). Da sich die jüdischen Familien zunächst gegenseitig starke
Konkurrenz im Bereich des Handels machte, wurde durch eine Verordnung der
Regierung im Jahr 1719 - damals waren acht jüdische Familien am Ort - jeder Familie ein Handelsdistrikt
zugeteilt, in dem nur diese Familie Handel treiben durfte. Darüber wird in
folgendem Artikel berichtet:
Artikel
in der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 15. Januar 1928:
"...In Floß war jeder Besitz von Vieh, ja sogar von Hühnern,
verboten. So blieb den Juden nichts anderes als der Handel und besonders
das Hausiergewerbe. Der Ort Floß lag im Herzogtum Sulzbach, an der
Nordecke, dicht an der böhmischen Grenze. Die Bevölkerung der Gegend war
ärmlich; sie wohnte in einzelnen, wenig bevölkerten Landorten zerstreut;
zwischendurch befanden sich überdies in der Nachbarschaft verschiedene
Enklaven, die als 'Ausland' ihrem Handelsbetrieb allerlei Schwierigkeiten
entgegensetzten. Unter diesen Verhältnissen sollten nun die Flosser
jüdischen Geschäftsleute ihren kärglichen Lebensunterhalt gewinnen! Da
dieses durch Handeln im Umherziehen und Aufsuchen der Kundschaft zu
erfolgen hatte, so lässt sich unschwer vorstellen, dass ein neuer
Missstand hinzukam. Wo in irgendeinem Nachbardorf sich Gelegenheit zu
einem Geschäft bot, trafen die Flosser Geschäftsleute zusammen; sie
machten sich untereinander Konkurrenz, unterboten sich oder überboten
sich als Verkäufer oder Käufer, zerstörten einander ihre Pläne usw. Es
waren unerträgliche Zustände geworden.
Auch die herzogliche Regierung in Sulzbach erkannte dies und es erging zur
Abstellung des Missstandes im Jahre 1719 eine Verfügung, die in ihrer
Originalität wohl ohne Beispiel dastehen dürfte. Eine jede jüdische
Geschäftsfamilie bekam unter dem Namen 'Handelsdistrikt' eine Anzahl von
Orten zugewiesen, in denen sie allein Handel treiben durfte. Dieses war
eine Radikalkur, die ihre wohltätige Wirkung nicht verfehlte. Jeder
Geschäftsmann erhielt damals eine Urkunde, in der diese Orte namentlich
aufgezählt waren. Kein anderer durfte es wagen, in diesem Distrikt
irgendein Geschäft abzuschließen. Der Sohn erbte den Handelsdistrikt des
Vaters. Die Distrikte wurden oft verhandelt, verkauft oder
hypothekarisiert. Bei jeder Neuaufnahme eines Schutzjuden erhielt dieser
einen solchen Handelsbezirk zugewiesen; als die Gemeinde im laufe der
folgenden Jahrzehnte dauernd wuchs, kam daher die Regierung in immer
größere Schwierigkeiten, in jedem einzelnen Fall einen noch nicht
vergebenen Distrikt ausfindig zu machen. Diese Lösung der Existenzfrage
hatte sich im Laufe von Jahrzehnten als ein Dauerzustand im ganzen
Erwerbsleben der Gemeinde Floß durchgesetzt. Wer im glücklichen Besitz
eines Handelsdistriktes war, der war von der schwersten Sorge für die
Zukunft befreit; er konnte einen Ehestand gründen und einen
selbständigen Beruf eröffnen.
Diese staatlich eingeführte Anordnung behauptete sich bis etwa zum Jahre
1800. Man erkannte schließlich auch auf Seiten der Juden, dass durch sie
die volle und freie Entfaltung der Geschäftstüchtigkeit der einzelnen allzu sehr
eingeschränkt wurde." |
1747 waren 16 jüdische Familien am Ort, 1780 war die Zahl
auf
40 Familien angewachsen. Bei dieser Zahl sollte es nach dem Willen der Herrschaft
bleiben. Seit 1799 (42 Familien) wurde die Zahl überschritten und erreichte
1845 die höchste Zahl von 72 Familien. In der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhundert entstanden auf dem Judenberg auf gut vierzig
Grundstücken mehrstockige Häuser, die dann in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts von teils mehreren Familien bewohnt waren. Die jüdische Gemeinde
bildete eine politisch selbständige Gemeinde, die einzige im späteren Bayern.
Für alle
öffentlichen Institutionen wie Nachtwächter, Feuerwehr (1816 wurde neben
der Synagoge ein neues Feuerwehrgerätehaus erstellt), Armenpflege,
eigene Hausnummern usw. wurde durch die jüdische Gemeinde unabhängig von
der christlichen Gemeinde gesorgt.
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie
folgt: 1809/10 261 jüdische Einwohner (18,1 % von insgesamt 1.443), 1837
215 (14,8 % von 1.450), 1840 391 (20,4 % von 1.914), 1853 294 (17,1 % von
1.718), 1867 228 (11,6 % von 1.974), 1871 205 (10,2 % von 2.107), 1880 119 (6,0
% von 1.968), 1890 75 (4,0 % von 1.862), 1895 51 (2,8 % von 1.778), 1900 43 (2,2
% von 1.917). 1845 lebten die 72 jüdischen Familien in 44 Häusern mit 44
Nebengebäuden. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wanderten viele der Floßer
Juden aus oder verzogen (nach 1861) in die Städte.
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts hatte es die jüdische Gemeinde in Floss
allerdings nicht einfach in der allmählichen Erlangung der bürgerlichen
Gleichstellung, was wesentlich an den regionalen und lokalen
Behördenvertretern lag, wie bereits bei der Erbauung der Synagoge 1816/17
deutlich wird. Damals zeigte sich der Neustädter Landrichter Freiherr von
Lichtenstern als gegenüber Juden höchst unfreundlich gesonnener "Gewaltmensch" und
"Bürokrat" (so im Bericht "Schwierigkeiten...." von 1816
s.u.).
Auch in dem nachstehenden Bericht von 1846 kommt "der Landrichter" vor, zugleich wird
berichtet, dass sich auch die Lokalverwaltung in Floß darin mehr als gefiel,
"ihre israelitischen Mitbürger gut mittelalterlich zu drangsalieren":
München,
10. März (1846). Die Tagesordnung der II. Kammer führte auch zu einer
Beschwerde von der Judengemeinde in dem Marktflecken Floß in der
Oberpfalz; diese handelt eigentlich von der Zurückweisung derselben von
dem örtlichen Gemeindegrund- und Weiderechte, musste notwendig als
formell unbegründet erscheinen, enthält aber doch so viele begründete
Angeben über Bedrückung durch die Gemeindeverwaltung und selbst durch
die Gerichtsbehörden, dass der Ausschuss sich der Überzeugung hingibt,
das Ministerium werde Abhilfe gewähren, sowie es nur davon Kenntnis
erhalte. So lesen wir z.B., dass ein Landrichter sich erlauben darf, jeden
Handelsjuden, der länger als eine Nacht innerhalb der Landgerichtsgrenzen
bleibt, sofort in Arrest zu setzen oder mit Geld- und Prügelstrafen zu
verfolgen, während dergleichen Ausnahmemaßregeln gegen die jüdischen
Bewohner des Landes längst vor Erteilung der Verfassung als unzeitig
abgeschafft worden sind. Aber darin scheint sich die Lokalverwaltung in
Floß mehr als zu gefallen, ihre israelitischen Mitbürger gut
mittelalterlich zu drangsalieren. Seit 1909 ist jeder Judenschutzzoll in
Bayern gesetzlich abgeschafft. In Floß müssen aber die Juden noch heute
1 Gulden 30 Kreuzer Schutzgeld für den Kopf zahlen. Auch so weit scheinen
es die Herren Floßer zu treiben, dass sie Beschlüsse über das jüdische
Kultusvermögen fassen, ohne zu den betreffenden Beratungen nur den
Kultuspfleger zuzuziehen. Gewiss wird die Empfehlung des Ausschusses und
der Kammer hinreichen, von Seiten des Ministeriums solche Maßregeln zu
veranlassen, die den angeklagten Behörden die dringende Lehre geben, dass
auch sie nicht außer Bayern und nicht befähigt sind, die ohnehin knappen
Judenrechte noch enger zu ziehen. Es müsste übrigens in der Tat keine
undankbare, wenn auch bei der Masse des gegebenen Stoffes nicht eben eine
leichte Aufgabe sein, alle die derartigen Beschwere- und Klagepunkte
zusammenzustellen und zu veröffentlichen, welche, wenn auch meist nur
nebenher, den vielen Judenpetitionen zugrunde gelegt wurden, die aus dem
Lande an die Kammer gelangt sind und deren Hauptziel die Gleichstellung
mit der christlichen Bevölkerung des Königreichs in Bezug auf
bürgerliche Recht ist." |
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge
(s.u.), eine jüdische Elementar- und Religionsschule (Elementarschule seit
1812, 1824 Religionsschule, 1878 israelitische Volksschule bis 1921), ein rituelles Bad
(1686 an der Schiffgasse erstmals eingerichtet, 1730 erweitert), ein Gemeinde-
oder Rabbinerhaus (seit 1874, Judenberg Nr. 31) und einen
Friedhof.
Zur Besorgung der religiösen Aufgaben der Gemeinde war über die meiste
Zeit des Bestehens der Gemeinde vor allem ein Ortsrabbiner zuständig, der
zeitweise auch als Vorbeter und Lehrer fungierte. Doch gab es im 19. Jahrhundert
zusätzlich einen weiteren Lehrer am Ort.
Floß war von etwa 1736 bis 1894 Sitz eines Ortsrabbinates.
In den ersten Jahrzehnten war noch der Sulzbacher Rabbiner für Floß
zuständig.
- Seit etwa 1736 war mit Salomon ben David ein eigener Rabbiner am Ort.
Er wurde bekannt für seine ausgezeichneten Torakenntnisse und verstarb etwa 1767
in Floß.
- 1767 bis 1771 war Jakob ben Moses Dörnberger (aus Derenburg in
Sachsen-Anhalt) Rabbiner in Floss. Er hatte in Fürth studiert, hielt es jedoch
nicht lange in Floß aus und folgte bereits 1771 einem Ruf als Rabbiner nach Perutz in Nordböhmen (gest. 1800 in Hannover).
- 1772 bis 1790 wirkte Elieser Veit Petschauer, der bereits in relativ
hohem Alter stand, aus Böhmen stammte und als Experte für rabbinisches
Handelsrecht galt.
- 1791 bis 1799 war Isaak ben Secharja Fränkel Rabbiner in Floß. Sein
Vater war Hoffaktor in Ansbach. Verwandte von ihm war angesehene Rabbiner in
verschiedenen Orten. 1799 trat Fränkel die Stelle des Orts- und Bezirksdajan
sowie etwas später des Kreisrabbiners in Schwabach an (hier gest. 1815).
- 1800 bis 1813 war David Hessel Horwitz Rabbiner, zusätzlich seit 1806
Vorbeter und Schächter in Floß. Auch er blieb nicht lebenslang in Floß,
sondern trat 1813 eine Stelle als Rabbiner in Frauenkirchen im Burgenland an
(hier gest. 1825).
- 1813 bis 1840 folgte Moses Wittelshöfer (Rabbi Moses ben Rabbi
Abraham; aus
Baiersdorf). Er war zu
Beginn seiner Tätigkeit vor allem mit dem Synagogenneubau beschäftigt. Er blieb
trotz mancherlei Streitigkeiten in der Gemeinde bis zu seinem Tod im Juli 1840
in Floß.
- 1840 bis 1896 war der Sohn des vorgenannten Rabbiners Israel Wittelshöfer
der letzte Rabbiner in Floß. 54 Jahre lang blieb er in Floß und verzog dann im
Alter von 82 Jahren nach Fürth, von wo aus er noch zwei Jahre auch der
Gemeinde in Floß zur Verfügung stand.
Nach Auflösung des Rabbinates in Floß gehörte die Gemeinde zunächst zum
Rabbinatsbezirk Bayreuth.
Im Ersten Weltkrieg fielen aus der jüdischen Gemeinde Ludwig Ansbacher
(geb. 2.9.1884 in Floß, gef. 20.5.1915) und Vizefeldwebel Richard Wetzler (Sohn des jüdischen Lehrers, siehe Artikel
unten; geb. 19.1.1885 in Floß, vor 1914 in Nürnberg wohnhaft, gef. 21.6.1916). Ihre
Namen stehen auf dem 1927 errichteten Kriegerdenkmal auf dem
"Luitpoldplatz" unmittelbar vor dem evangelischen Pfarrhof und der
Pfarrkirche.
Um 1924, als noch 28 jüdische Gemeindeglieder in Floß
gezählt wurden (dazu allerdings auch die zusammen ca. 30-40 jüdischen
Einwohner von Waldsassen, Tirschenreuth, Mitterteich, Erbendorf [gehörte ab
1927 zur Gemeinde Weiden], Schönsee, Teunz, Windisch-Eschenbach, Waidhaus,
Grafenwöhr, Tiefenbach), waren die Vorsteher der Gemeinde Hugo
Wilmersdörfer und Max Steinhardt sen. Als ehrenamtlicher Kultusbeamter war
Lehrer a.D. Max Zeilberger tätig. Er erteilte dem einzigen noch in der Gemeinde
lebenden schulpflichtigen jüdischen Kind den Religionsunterricht und war auch als Vorbeter tätig.
Auch die Kinder in den Außenfilialen der Gemeinde wurden von ihm
unterricht. Die Gemeinde gehörte inzwischen dem
Distriktsrabbinat Regensburg. An jüdischen Vereinen bestanden damals
noch eine Heilige Brüderschaft (Chewra Kadischa, gegründet 1794) und
eine 1924 gegründete zionistische Ortsgruppe. 1932 war Gemeindevorsteher Adolf Eisemann.
Ihm zur Seite stand als Schriftführer Max Steinhardt. In den Außenorten der
Gemeinde Floß wurden damals gezählt: in Waldsassen 23, Tirschenreuth 25,
Mitterteich 3, Waidhaus 11, Teunz 5 und Grafenwöhr 1 jüdische Einwohner.
1933 lebten noch 19 jüdische Personen in Floss
(0,9 % von insgesamt 2.155 Einwohnern). 1934 wurde Moritz Moses zum
Lehrer und Kantor ernannt. Bei den Vorstandwahlen vom Oktober 1936 wurde er auch
zum letzten Vorsitzenden der Gemeinde gewählt. Auf Grund der auch in Floss
zunehmenden Repressalien und der Folgen des wirtschaftlichen Boykotts
verließen mehrere der jüdischen Einwohner den Ort.
Lehrer Moses übersiedelte Mitte August 1937 nach Palästina. Im Dezember
1936 wurden am Laden des Kaufmanns Abraham Eisemann ein Plakat mit der
Aufschrift angebracht: "Wer beim Juden kauft, ist ein Volksverräter";
die Kunden in seinem Geschäft wurden von Parteigenossen fotografiert. Auch
gegen auswärtige Juden richteten sich alsbald strenge Vorschriften. So musste
im Juni 1938 der jüdische Kaufmann Salzhauer aus Nürnberg den Jahrmarkt in
Floß verlassen. Der Floßer Kaufmann Hugo Wilmersdörfer war seinerseits u.a.
auf dem städtischen Markt in Windisch-Eschenbach nicht mehr zugelassen. Die
jüdische Gemeinde wurde im Sommer 1938 aufgelöst. Bis 1940 emigrierten
acht der jüdischen Einwohner (je drei in die USA und nach Holland, zwei nach
England), einer zog nach Heilbronn. Die letzten fünf jüdischen Einwohner
wurden deportiert, drei am 2. April 1942 nach Piaski bei Lublin (Polen), das
letzte Ehepaar am 28. Mai 1942 nach Regensburg, von dort am 23. September 1942
in das Ghetto Theresienstadt.
Von den in Floss geborenen und/oder
längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Ernst Ansbacher (1880),
Max Ansbacher (1876), Paula (Pauline) Ansbacher
geb. Kulp (1887), Anton Bloch (1866), Abraham Adolf Eisemann
(1869), Selma Eisemann geb. Hönigsberger (1875), Josef Engelmann (1874), Alfred
Hönigsberger (1858), Julius Hönigsberger (1858), Ludwig Hönigsberger (1862),
Sophie Jonas geb. Bloch (1872), Betty Kahn
geb. Wilmersdörfer (1868), Ida Krailsheimer geb. Eisemann (1900), Juliue Mayer
geb. Hönigsberger (1874), Frieda Plaut geb. Engelmann (1876), Alfred Popper (1884),
Anna Spear geb. Wiener (1865), Clementine (Dina) Spiegel geb. Wilmersdörfer
(1860), Marta Steinhardt geb. Eisemann (1902), Simon Steinhardt (1906), Marie
Stiefelzieher geb. Rosenstein (1869), Karoline (Lina) Thannhauser geb. Langermann
(1865), Jenny Waldt geb. Schwarz (1864), Laura Wassermann geb. Lichtenstetter (1872), Hugo
Wilmersdörfer (1872), Jette Wilmersdörfer (1876), Karolina Wilmersdörfer geb. Sichel
(1887), Sidonie Wilmersdörfer (1923), Selma Zeilberger geb. Rosenfeld (1895).
Hinweis (vom 10.11.2011 bzw. 5.12.2011): der bislang oben genannte Willy Ansbacher (1925)
wurde aus der Übersicht herausgenommen. Nach Angaben eines Angehörigen hat er
(nach Aufenthalt von 1940 bis 1943 im Hachschara-Gut Berlin-Neuendorf und
anschließender Deportation) das KZ Auschwitz-Birkenau überlebt, zog sich
allerdings eine schwere Blutkrankheit (Leukämie?) zu, an deren Folgen er 1951
im Kibbuz Ginegar in Israel verstarb.
Aus Waldsassen sind umgekommen: Wanda Becker (1901), Emma Bloch geb.
Loewy (1867), Franz Klein (1909), Martha Reis (1906), Frieda Rosenfeld geb.
Wilmersdörfer (1877), Auguste Weinberger geb. Bloch (1854), Max Weinberger (1880),
Sofie Weinberger geb. Bloch (1895), Hugo Wilmersdörfer (1872).
aus Tirschenreuth: Ida Haymann geb. Grüner (1894), Alice Kirschner geb. Klein
(1894), Frieda Klein (1890), Betty Pick (1916), Valeria Stingel (1884), Sophie
Wannbacher geb. Weiß (1884), Ludwig Weiß (1881).
aus Mitterteich
Regina Engel (1903), Ernst Klein (1893), Betty Rederer verw. Schneider geb. Klein
(1901).
aus Waidhaus
Bertha Herrmann geb. Kupfer (1867), Fritz Kupfer (1900), Max Kupfer (1866),
Robert Kupfer (1883), Edith Loewy (1904), Ella Loewy (1909),
Hedwig Loewy geb. Eben (1882), Herbert Loewy (1906).
aus Erbendorf Jette Eisemann geb. Hauschild (1889), Ella
Hauschild geb. Blumenreich (1894), Ingeborg Hauschild (1925), Lotte Kahn geb.
Kahn (1880), Josef Köppl
(1884), Julie Köppl (1881), Recha Köppl geb. Levy (1884), Siegfried Köppl (1926), Hermina
Rosenbaum geb. Weiss (1890).
aus Teunz Otto Baum (geb. ?).
Berichte aus
der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Allgemeine Beiträge
Kurze Schilderung der jüdischen Gemeinde 1847
Artikel
in der Zeitschrift "Orient" vom 5. März 1847: "Floß. Auch
dieser Marktflecken zählt gegen 50 Familien, die noch in einem Ghetto
beisammen wohnen müssen. Der dort geborene Rabbiner Wittelshöfer und der
Lehrer Goldmann sollen sich um die Bildung der Gemeinde große Verdienste
erworben haben." |
Darstellung der jüdischen Geschichte von Floss zum 250jährigen Bestehen der
Gemeinde 1934 von Kurt Lilienthal aus Regensburg
Artikel in der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 15. August
1934: "250 Jahre Gemeinde Floß. Ein Jubiläum.
250 Jahre Gemeinde Floß. Ein Jubiläum. In diesem Jahre kann
die Gemeinde Floß bei Weiden das Fest ihres 250jährigen Bestehens
feiern. Im Jahre 1684 siedelten vier Juden mit ihren Familien namens
Hirsch und Enoch, die Söhne Meiers, sowie Eisik und Nathan, die Söhne
des Feifaß (Phöbus) aus Neustadt an der Waldnaab nach dem Markte Floß
über. Diese Vier haben wir als die Stammväter der Gemeinde anzusehen.
Die Aufenthaltserlaubnis galt vorerst für ein Jahr, der Schutzbrief wurde
im Jahre 1685 ausgestellt. Die Ansiedler wohnten zuerst in Mietwohnungen
bei Ortsbürgern. Am 10. Mai 1687 erteilte die Regierung in Sulzbach die
Genehmigung, vier Familienhäuser auf der Anhöhe dicht neben dem Orte zu
errichten. Sie durften keinerlei Vieh, nicht einmal Hühner halten. Die
kleine Ansiedlung, die sich verhältnismäßig rasch vermehrte, erhielt
den Namen 'Der Judenberg'. Die junge Gemeinde betrachtete sich als
Fortsetzung ihrer ruhmreichen Muttergemeinde Neustadt und übernahm deren
Synagogenritus. In einem von Moses, Sohn des Hirsch, zur Verfügung
gestellten Zimmer wurde Gottesdienst abgehalten.
Die Isolierung der Judengemeinde, die weitab von irgend einer anderen
Glaubensgemeinde lag, hatte eine merkwürdige Erscheinung zur Folge. Die
wenigen Juden konnten sich in keiner Weise nach außen entfalten.
Anknüpfungspunkte mit der christlichen Bevölkerung gab es in jener Zeit
nur wenige. Gar mancher, der in größerer Entfernung sich in Wort und
Schrift hätte betätigen können, war in diesem winzigen Kreis zur
Untätigkeit verurteilt. Der Tatendrang strebte aber hinaus, der Geist
suchte eine Betätigung, und da dies nicht möglich war, so erfolgten die
Ausbrüche nach innen. Das Gemeindeleben in Floß wurde bis tief in das
19. Jahrhundert hinein ein Tummelplatz wildester Streitigkeiten. Die
Streitsucht darf als ein Charakteristikum der Gemeinde Floß betrachtet
werden.
Die Synagoge im Privathaus des bereits verstorbenen Hirsch erwies sich als
zu eng, und im Jahre 1719 erhielten die Juden die Erlaubnis zum Bau einer
öffentlichen Synagoge. 1721 war der Bau beendet, der bis in die Kreise
der höchsten Diplomatie jener Zeit Staub aufwirbelte - ja selbst in den
Regensburger Reichstag hinein.
Seit etwa 1736 fungierte als erster Ortsrabbiner Salomo ben David. Wie
alle seine Nachfolger hatte er genügend Arbeit mit Schlichtung von
Streitigkeiten und auch persönlich viele Kränkungen zu erdulden. Um
diese Streitigkeit, hauptsächlich durch gegenseitige Konkurrenz verursacht, zu beenden, wie die Regierung den
einzelnen Juden genau
umrissene Handelsdistrikte zu. Keiner durfte in dem Bezirk des anderen
einbrechen. Auf Rabbiner Salomo folgten Rabbiner Jakob Derenburg, Elieser
Petschau, Isak Fränkel aus Fürth und im Jahre 1800 D.H. Horowitz aus
Frankfurt am Main. Dieser legte am 1. Januar 1808 auf Befehl der Behörde
die staatlich |
anerkannten
Matrikel an. Unter seiner Amtszeit wurde die rabbinische Gerichtsbarkeit
eingeschränkt.
Besondere Erwähnung verdient David Löw Pomeissler, der mehr als 50 Jahre
als Gemeindevorsteher ('Roschokohl' = Rosch-ha-quahal war der Titel des
Gemeindevorstehers in Floß wirkte. Nur eine untadelhafte und unbeugsame
Persönlichkeit wie er war imstande, eine so unruhige Gemeinde wie die von
Floß zu leiten. Auf eine besondere Pflege des inneren Gemeindelebens
wurde unter seiner Führung Wert gelegt. Das Torastudium fand eifrige
Pflege, die religiösen Einrichtungen wurden ausgebaut; für den
Jugendunterricht wirkten Privatlehrer. Die meisten Juden nährten sich vom
Woll- und Tuchhandel. Ein Wohlstand kam bis in das zweite Jahrzehnt des
19. Jahrhunderts schon deshalb nicht auf, da sie sehr jung heirateten und
kinderreiche Familien besaßen. Eine schwer empfundene und entehrende Last
war der Leibzoll.
Das Jahr 1813 brachte tief einschneidende Ereignisse. Es starb Pomeissler,
und mit ihm war auch die Zeit der 'Schutzjuden' abgeschlossen. Am 26.
April brannte der ganze Ort Floß samt den meisten Judenhäusern und der
Synagoge nieder; nur sieben Torarollen konnten gerettet werden. Wenige
Monate darauf zog der Rabbiner D.H. Horowitz wegen schlechter Bezahlung
weg. Das wichtigste Ereignis dieses Jahres war die Einführung des
Judenediktes. Jedes Gemeindemitglied musste sich einen Familiennamen
wählen. Die Gerichtsbarkeit des Rabbiners wurde völlig aufgehoben.
Entgegen dem § 22 des Ediktes, der die politischen Judengemeinden
aufhebt, rettete sich in Floß das letzte bayerische Ghetto bis fast in
die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein. Bei der Abgeschlossenheit der
jüdischen Gemeinde auf dem Judenberg - im Orte selbst durften keine Juden
wohnen - halt diese als eine eigene politische Körperschaft, die alle
öffentlichen Institutionen, wie Nachtwächter, Feuerwehr, Armenpflege,
eigene Hausnummern usw. selbst zu erstellen hatte. Dieses vom Staate
selbst anerkannte jüdische Ghetto, als ein selbständiges Glied innerhalb
der gesamten staatlichen Kommunalorganisation im 19. Jahrhundert, steht
als ein einzigartiges Gebilde in dieser Epoche da.
Im Jahre 1812 wurde die jüdische staatliche Volksschule gegründet. Der
Begründer war der autokratische, in der Erinnerung der Nachwelt heute
noch weiterlebende Landrichter Freiherr von Lichtenstein aus Neustadt an der
Waldnaab, der zwar aufrichtig, aber oft mit zu weitgehender und
ungerechtfertiger Strenge, bestrebt war, die Juden im Sinne des Ediktes
von 1813 zu brauchbaren Menschen innerhalb des Staates zu machen. Die an
Merkwürdigkeiten reiche Gemeinde hatte auch hier ihre Eigenart: eine
jüdische Elementarschule ohne jüdischen Lehrer. Der Ortslehrer für katholische
Mädchen war zugleich der Lehrer für jüdische Kinder. Erst 1878
übernahm Jonas Wetzler die jüdische Schule. Am 1. September, unter Max
Zeilberger, wurde die Elementarschule wegen zu geringer Schülerzahl
aufgelöst.
Rabbiner war seit 1813 Moses Wittelshöfer aus Baiersdorf. Die Gemeinde
bestand hier aus 70 Familien. Das innere Gemeindeleben stand auch in
dieser Zeit unter dem Zeichen des ewigen Streites. Aus diesem Grunde
wählte man im Jahre 1816 den Rabbiner als Gemeindevorsteher. Jedoch schon
1817 legte er dieses Amt nieder und man betraute Löw Pomeissler als
Vorsteher, der, bezeichnend für die Unbeliebtheit des Amtes in dieser
Gemeinde, besoldet werden musste, später aber freiwillig auf Gehalt
verzichtete.
Da seit dem Brand der Gottesdienst in Privaträumen abgehalten werden
musste, ging man bald rüstig ans Werk, eine neue Synagoge zu errichten.
Sie ist heute noch ein sehenswerter Bau und musste damals wie ein
öffentliches Gebäude nach den Plänen und Anordnungen der Regierung
gebaut werden. Im März 1815 fand die Grundsteinlegung und am 22. August
1817 die Einweihung unter Anwesenheit zahlreicher weltlicher und
geistlicher Behörden statt. Während des Weiheaktes hielt Rabbiner
Wittelshöfer, neben einer längeren Ansprache nach alter Weise, auch eine
deutsche Predigt, die gedruckt wurde. Es ist charakteristisch für die
damalige Zeitanschauung, dass er sich darin wegen der deutschen Predigt
ausdrücklich entschuldigte.
Der Friedhof, der bald nach der Gründung angelegt wurde, und später
wiederholt erweitert werden musste, besteht heute noch. Viele
hochverdiente Persönlichkeiten nennen die Grabmäler.
Im Jahre 1840 starb Rabbiner Moses Wittelshöfer. Nachfolger wurde sein
Sohn Israel, der letzte Rabbiner in Floß. Die Seelenzahl der Gemeinde
sank infolge Abwanderung immer mehr, sodass sie gegenwärtig auf den
Bestand der Gründungszeit zurückgesunken ist. Nach Israel Wittelshöfers
Tod (1896) gehörte die Gemeinde anfangs zum Rabbinat Bayreuth und dann
zum Bezirksrabbinat Regensburg, an dessen Spitze augenblicklich Dr. M.
Weinberg, Regensburg steht. Die Gemeinde kann durch Anschluss der
zerstreut in den Filialorten in der bayerischen Ostmark lebenden
Glaubensgenossen auch jetzt noch ihren Bestand aufrecht erhalten und hat
durch Wiedereinsetzung eines Religionslehrers, des Herrn Oberlehrer Moses
aus Mannheim, neuerdings ihren Lebenswillen bekundet. Zur Zeit ist Herr A.
Eisemann verdienter Vorsteher der Gemeinde.
Herr Bezirksrabbiner Dr. Weinberg hat sich durch seine unermüdliche
Forschungsarbeit auf dem Gebiete der jüdischen Vergangenheit in der
Oberpfalz dauerndes Verdienst erworben, auf Grund deren ('Geschichte der
Juden in der Oberpfalz', von Bezirksrabbiner Dr. M. Weinberg.
Ewer-Buchhandlung. München 1927) diese historische Darstellung möglich
war." Kurt Lilienthal - Regensburg |
Die jüdische Gemeinde Floß besteht 250 Jahre (1934)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober 1934: "München.
Die Jüdische Gemeinde in Floß bei Weiden in der Oberpfalz
(Bayern) besteht nun 250 Jahre. Am 2. Oktober 1684 (statt 1864) ließen
sich dort vier Juden mit Genehmigung der zuständigen Behörde nieder. Die
Gemeinde vermehrte sich im Laufe der Jahrhundert stark. Durch Abwanderung
am Ende des 19. Jahrhunderts ist sie jedoch zu einer Kleingemeinde
geworden, die heute dem Bezirksrabbinat Regensburg angeschlossen
ist." |
Aus der Geschichte des Rabbinates
Fünfzigjähriges Dienstjubiläum und Goldene Hochzeit des Rabbiner Israel
Wittelshöfer am 9. März 1893
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. März 1893:
"Floß, 20. März (1893). Ein seltenes Fest hat am 9. dieses Monats
unseren Markt in freudige Aufregung versetzt: der ehrwürdige Rabbiner
Herr Wittelshöfer feierte gleichzeitig sein fünfzigjähriges
Dienstjubiläum und seine goldene Hochzeit. Von fern und nahe waren
Kinder, Enkel, Freunde und Verehrer sowie Deputationen der aggregirten
Kultusgemeinden herbeigeeilt, ihre Glückwünsche darzubringen. Auch eine
Deputation des Bezirkslehrervereins Neustadt an der Waldnaab, dessen
Mitglied der Herr Rabbiner ist, hat demselben ihre Aufwartung gemacht. Der
Oberpfälzische Kreislehrerverein brachte seine Glückwünsche schriftlich
zum Ausdruck. Nach einem feierlichen Morgengottesdienste wurde das
Jubelpaar in festlichem Zuge von den Gemeindebevollmächtigten, der
Bürgermeister an der Spitze und gefolgt von einer stattlichen Schar von
Festteilnehmern, aus seiner Wohnung in den Rathaussaal geleitet, wo nach
einer herzlichen Ansprache seitens des Bürgermeisters dem Rabbiner unter
Überreichung des prachtvoll ausgestatteten Diploms - das
Ehrenbürgerrecht verliehen wurde - der erste Fall, in welchem die Marktgemeinde
von diesem Rechte Gebracht machte. Hieran reihte der Vorsitzende des Festkomitees
nach Verlesung und Überreichung einer Adresse die Übergabe eines von
demselben gespendeten größeren Betrages behufs Gründung einer
Wittelshöfer'schen Wohltätigkeitsstiftung. Im Saale des Gasthauses zu
den drei Königen versammelte sich Abends die ganze Bürgerschaft zu einem
ebenso würdigen als fröhlichen Feste. Die Spitzen der Behörden, in
erster Reihe Bezirksamtmann und Oberamtsrichter von Neustadt an der
Waldnaab, die katholische und protestantische Geistlichkeit waren
erschienen, und der treffliche Liederkranz Floß erfreute die Gäste mit
schönen Weisen. Nach einem warm empfundenen Prolog eröffnete der Herr
Bezirksamtmann das Fest mit einem zündenden und jubelnd aufgenommenen
Hoch auf den Prinzregenten. Nun folgte Redner auf Redner, die alle die
hervorragenden Verdienste des Jubilars priesen und von der
außerordentlichen Liebe und Verehrung Zeugnis gaben, welche ihm und
seiner Frau von allen Seiten entgegengebracht werden. Der Jubilar erwiderte
mit kräftiger, laut vernehmbarer Stimme in herzlicher Weise, und alle
Hörer lauschten voll Rührung den Worten des würdigen Herrn. Erst in
später Nacht endete das gelungene Fest." |
Bericht zu demselben Ereignis aus
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. April 1893
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. April 1893:
"Floß in Bayern. Die seltene Feier des 50jährigen Amtsjubiläums
verbunden mit der goldenen Hochzeit, welche der hiesige Rabbiner
Wittelshöfer beging, gestaltete sich zu einer hochehrenden Ovation für
den Jubilar, an welcher sich die ganze Kultusgemeinde mit dem Vorstande,
die katholische Ortsgeistlichkeit und die Nachbargemeinden, die
königlichen Behörden und die Ortshonoratioren lebhaft beteiligten. Der
Verlauf der Feier gab ein erhebendes Bild der Eintracht, in welcher die
beiden Konfessionen hier leben und verkehren, im Gegensatze zu der
beschämenden Rassenhetze im Reiche." |
Zum Tod des Distriktsrabbiners von Floß, Israel Wittelshöfer (1896)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Juni
1896: "Fürth (Bayern). Hierselbst starb im 83. Jahre der
Distrikts-Rabbiner von Floß, Herr I. Wittelshöfer. Seine langjährige
Wirksamkeit wurde durch Verleihung des Verdienstordens vom h. Michael
anerkannt." |
Zum Tod des Rabbiners Israel Wittelshöfer am 10. Juni 1896
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Juli 1896:
"Floß (Bayern) im Juni (1896). Unser hochverehrter Rabbiner Israel
Wittelshöfer ist zu ewigen Ruhe eingegangen. Der Verblichene hatte das
83. Lebensjahr überschritten und war, nachdem er in den letzten Jahren
gefährliche Krankheiten durchgemacht, seit einiger Zeit wieder ernstlich
krank. Dennoch aber sind wir - seine Kultusgemeinde, in der er über 53
Jahre wirkte, von der Tatsache seines Todes tief ergriffen und trauern
herzlich um ihn. Denn wir haben in ihm einen Mann mit hervorragendem
Wissen und seltener Herzensgüte verloren. Wer ihn kannte, weilte gern in
seiner Nähe; denn stets war seine Unterhaltung leutselig, anregend und
belehrend. Seinem Einfluss gelang es gar oft, zu schlichten, zu ordnen und
zu versöhnen. Die Ortsarmen sowohl, ohne Unterschied der Konfession - er
verfügte stets über namhafte Mittel für dieselben - , als auch die
Zugereisten fanden in ihm einen warmen Gönner und Vertreter. In seiner
amtlichen Wirksamkeit ging ihm die Berufspflicht über alles. Schon im
hohen Alter ließ er selbst bei der misslichsten Witterung niemals den
täglichen Morgengottesdienst, seine Sabbatvorträge, eine herkömmliche
Predigt ausfallen. Besonders bemüht war er um die würdige Gestaltung des
Gottesdienstes. Er reorganisierte den schon 1836 gegründeten
Synagogenchor und brachte in zu einer Höhe, dass er damals einzig
dastand. Am 8. März 1893 ward dem Verblichenen das seltene Glück zuteil,
seinen 80. Geburtstag, sein 50jähriges Dienstjubiläum und seine goldene
Hochzeit zu feiern. Jener Tag gestalte4te sich zum Feste nicht nur für
seine Familie, sondern für unseren ganzen Wohnort. Unsere Marktgemeinde
ernannte ihn zu ihrem Ehrenbürger, und von höchster Stelle wurde ihm der
Michelsorden II. Klasse verliehen. Bei der Überreichung desselben begann
der Herr königliche Bezirks-Amtmann seine Ansprache mit den Worten: 'Der
Herr Jubilar hat viele Verehrer, aber zu seinen eifrigsten gehöre ich.' -
Bis zum hohen Alter verschont von allen herben Schicksalsschlägen - den
ersten Trauerfall sein Gründung seiner Familie erlebte er vor einem
halben Jahre - war sein Lebensglück so ungetrübt, wie es dem Menschen
selten beschieden ist. Vor nicht ganz zwei Jahren folgte er den Bitten
seiner Kinder und zog nach Fürth, wo zwei derselben wohnen. Die
königliche Regierung hatte ihm in Würdigung seiner Verdienste die
Verlegung seines Rabbinatssitzes nach dorthin gewährt. Vor einigen
Monaten befiel ihn ein ernstliches Leberleiden, infolgedessen seine
Kräfte nach und nach verfielen, und am 10. Juni hauchte er seine reine
Seele aus. Sein Leichenbegängnis fand unter großer Beteiligung statt.
Herr Rabbiner Dr. Neubürger hielt eine erhebende Grabrede. Herr Dr.
Ziemlich - Nürnberg sprach namens des bayerischen Rabbinerverbands und
Herr Lehrer Obermeier - Sulzbach namens seiner Gemeinden. Auch Herr Dr.
Eckstein - Bamberg und viele Notabeln aus Fürth und Nürnberg waren
anwesend. Das Angedenken des Edlen lebe fort zum Segen!" |
Aus der Geschichte der
jüdischen Lehrer
Ausschreibung der Stelle des Lehrer, Vorbeters und Schochet (1877)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Oktober 1877: "In
der israelitischen Kultusgemeinde Floß (in Bayern) soll bis 1. Mai
1878 die Stelle einem seminaristisch gebildeten israelitischen Lehrers,
welcher deutschen und hebräischen, sowie Religionsunterricht zu geben und
den Kantordienst zu versehen hat, besetzt werden. Der fixe Gehalt besteht
in 1.200 Mark. Musikalisch gebildete und fremden Sprachen mächtige Lehrer
erhalten den Vorzug.
Zu gleicher Zeit wird auch die Stele eines Schächters vakant. Derselbe
hat außer freier Wohnung einen fixen Gehalt von 300 Mark, wozu noch
bedeutende Nebeneinkünfte kommen.
Darauf Reflektierende wollen sich mit ihren Zeugnissen an Unterzeichneten
wenden. Arnon Koenigsberger, Kultusvorstand." |
Der Lehrer an der israelitischen Volksschule Jonas Wetzler wird zum
"Hauptlehrer" ernannt (1907)
Anmerkung: vgl. Foto "Der Religionslehrer Jonas Wetzler (1842-1918) mit
Schülern der jüdischen Schulklasse in Floß im Freien, erstellt in Floss
1906.
Foto in der Sammlung des Jüdischen Museums Berlin: http://objekte.jmberlin.de/object/jmb-obj-189750;jsessionid=6F85402AD8799D256D7CF8BA2C2980DD
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar 1907:
"Hof, 10. Januar. Am 1. Januar 1907 wurde der israelitische
Volksschullehrer Jonas Wetzler in Floß zum 'Hauptlehrer' ernannt. Herr
Wetzler, welcher schon im 43. Dienstjahre steht, wirkt bereits 28 Jahre in
der israelitischen Kultusgemeinde Floß und erfreut sich dort allgemeiner
Achtung und Wertschätzung". |
|
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar 1907:
"Floss (Bayern).
Unserem Lehrer Herrn Jonas Wetzler wurde anlässlich
von Neujahrsauszeichnungen vom Prinzregenten der 'Hauptlehrertitel'
verliehen. Herr Hauptlehrer Wetzler wirkt bereits seit 30 Jahren zur
größten Zufriedenheit in der hiesigen Schule.
Josef Hönigsberger. Kultusvorstand." |
Lehrer Jonas Wetzler sucht für Jom Kippur einen Hilfsvorbeter (1903)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 31. August 1903:
"Die israelitische Kultusgemeinde Floß sucht für Jom Kippur
einen Hilfsvorbeter. Reflektanten wollen sich wenden an Lehrer
Wetzler." |
Auszeichnung für Lehrer Jonas Wetzler (1912)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. März
1912: "Dem Hauptlehrer Jonas Wetzler in Floß und dem Oberlehrer
a. D. Samuel Hommel in Nürnberg ist das Luitpoldkreuz verliehen
worden." |
70. Geburtstag von Hauptlehrer Jonas Wetzler (1912)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 3. Mai 1912:
"Floß (Bayern). Unter größter Anteilnahme der hiesigen
Bevölkerung feierte Hauptlehrer Wetzler den 70. Geburtstag." |
Richard Wetzler, Sohn von Hauptlehrer Jonas Wetzler stirbt den
Soldatentod (1916)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 30. Juni 1916:
"Floß (Bayern). Lehrer Richard Wetzler, Offiziersaspirant und Ritter
des Eisernen Kreuzes, Sohn des hiesigen Hauptlehrers Jonas Wetzler, erlitt
den Heldentod". |
Aus dem jüdischen
Gemeinde- und Vereinsleben
Dem Leseverein
hat sich ein Gesellschafts- und Wohltätigkeits-Verein angeschlossen
(1838)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. März
1838: "Bayreuth, 14. Februar (1838). Endlich ist es unserm Herrn
Rabbinen, Dr. Aub, gelungen, einen Leseverein zu bilden, der sich auf
populäre Zeitschriften und auf das Judentum Bezug habende Bücher
beschränken wird. Dass wir eines solchen Vereines bis auf diese Stunde
entbehrten, darf Sie nicht sehr befremden; denn trotz dem, dass die
hiesige israelitische Gemeinde über 70 Familien zählt, ist der
Gemeinsinn unter den hiesigen Israeliten so dünne gesät, dass in vielen
Jahren kaum noch auf diesem Felde eine segensreiche Ernte zu erwarten
steht. Möge diese neue Gründung recht lange Bestand haben und das
erwünschteste Resultat erzielen. Dem Leseverein zu Floß, dessen
in dieser Zeitung schon Erwähnung geschehen, hat sich nun auch ein
Gesellschafts- und Wohltätigkeits-Verein angeschlossen, der jedoch erst
provisorisch aufzuleben begonnen, aber gewiss wohl seinen definitiven
Geburtstag feiern wird. Das dasige königliche Landgericht, dem der
erwählte Vorstand die Statuten zur gesetzlichen Bestätigung vorgelegt,
verweigert dieser; da sich jedoch jener an die königliche Regierung
gewendet, so werde ich Ihnen bald über die Zweckmäßigkeit der Statuten
Nachricht geben können. Die Juden in Floß haben leider die
bemerkenswertesten Überstände zu ertragen, die ich Ihnen ein anderes Mal
schildern werde." |
Ausschreibung der Stelle des Synagogendieners und des
Schochet (1871)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 9. Januar 1872: "Mit dem 9. Mai 1872 soll der sehr
einträgliche Dienst als Schamasch Schochet in hiesiger Gemeinde
beu besetzt werden. Bewerber wollen ihre Befähigungs- und
Dienstverhaltungszeugnisse bis zum 15. Februar hierher senden.
Leistungsfähigkeit als Mohel wird berücksichtigt. Floß in
Bayern, den 29. Dezember 1871. J. Wittelshöfer,
Rabbiner." |
Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Beschneidung in der Gemeinde
(1869)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 28. April 1869: "Sulzbach (Bayern), anfangs Mai
(1869). In dem benachbarten Floß tritt eine merkwürdige
Erscheinung zutage; es gibt dort nämlich mehrere jüdische Kinder, die
nicht beschnitten zu sein scheinen und es in der Tat auch nicht
ordnungsgemäß sind. In dem genannten Orte ist nämlich ein alter Mohel,
welcher zittert; der dortige jüdische Arzt besorgt den Schnitt, und der
Mohel vollzieht denn die Meziza, während die Periah
vollständig unterbleibt. Es ist nun bekannt, dass, wenn die Periah
unterbleibt, die Vorhaut wieder zuwächst, sodass die Kinder später nicht
vollständig unbeschnitten erscheinen..." Am Auffallendsten ist
bei dieser traurigen Erscheinung, dass unser Herr Rabbiner Wittelshöfer
bei jedem Beschneidungsakte zugegen ist, und dennoch nicht für die
gesetzmäßige Ausführung desselben sorgt. Wir bitten ihn dringend auf
diesem Wege, dem bewegten Übelstande abzuhelfen". |
Zu einzelnen
Personen aus der jüdischen Gemeinde
Dr.
Joseph Engelmann (geb. in Floß 1820) wird leitender Arzt an der
"Irrenanstalt" St. Georgen bei Bayreuth (1859/60)
Anmerkung: Dr. Joseph Engelmann ist am 28. Oktober 1820 in Floß
geboren. Er hatte Medizin studiert (Promotion und Schlussprüfung 1847) und fand
eine Anstellung zunächst als Assistent der Kreis-Irrenanstalt Irsee. 1860 wurde
er als leitender Arzt an die "Irrenanstalt" St. Georgen bei Bayreuth
gerufen. Auf dieser Stelle blieb er (auch nach dem Umzug der Irrenanstalt nach
Wendelhöfen bei Bayreuth 1870 = Kreisirrenanstalt Bayreuth) bis zu seinem Tod
am 6. Mai 1888 in Bayreuth. Die Söhne von Dr. Engelmann und seiner Frau Pauline
geb. Neustätter (1840-1911) waren Max Engelmann (geb. 27. Februar
1863, war seit 1886 Arzt in Bamberg, verheiratet mit Anna geb. Sack, die nach
dem Novemberpogrom 1938 an Suizid starb, Dr. Max Engelmann starb 1911 in
Bamberg), Theodor Engelmann (geb. 11. Februar 1864, verheiratet mit
Elisabeth geb. Rosenfeld, geb. 1870) und Richard Engelmann (geb. 5.
Dezember 1868, war später Bildhauer, gest. 1966 in Kirchzarten).
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 3. Oktober 1859: "Aus Bayern, 20. September (1859).
Männer, die mit den Spitzen des gegenwärtigen Regimes vertraut sind,
schildern die Stimmung als für uns günstig. Wenn nun gleich von unserer
Seite noch keine Gelegenheit gegeben wurde, eine Äußerung hervorzurufen,
so wartete man bloß, um der Regierung die Initiative zu überlassen, und
durch dieses Vertrauen den spontanen Liberalismus zu größerer Energie zu
animieren. Es dürfte aber bald der Barometerstand unserer Hoffnung klar
werden, denn es liegt gegenwärtig die Berufung unseres als Psychiater
bekannten Dr. J. Engelmann, der bisher als Unterarzt an der schwäbischen Kreis-Irrenanstalt
zu Irrsee rühmlich wirkte, zum Direktor dieser Heilanstalt dem
Ministerium zur Entscheidung vor. Wird diese dekretiert, und vielleicht
auch die Ernennung unseres europäisch bekannten Prosektors H. Herz zum
ordentlichen Professor in Erlangen, so haben wir nicht vergebens
gehofft." |
|
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 7. Februar 1860: "Aus Bayern, im Januar (1860). Dem
Assistenzarzt bei der Irrenanstalt Irrsee, Dr. Joseph Engelmann,
ein ausgezeichneter junger Mediziner, wurde die Stelle eines leitenden
Arztes an der Irrenanstalt St. Georgen bei Bayreuth auf Ruf und Widerruf
übertragen. Es ist dies der erste Fall einer ähnlichen Anstellung eines
Israeliten in Bayern; und wenn wir die Beharrlichkeit in Betracht ziehen,
mit welcher das vorige Staatsministerium selbst die Anstellung eines Juden
als Taxbeamten verweigerte, so bleibt diese Ernennung immerhin ein
bedeutender Fortschritt. Wir wollen, insofern er an noch recht viele,
nicht minder würdige Glaubensgenossen ergeht, uns den Ruf ebenso
gern gefallen lassen, als wir bereitwilligst und mit größtem Vergnügen
auf den Widerruf verzichten." |
Zum Tod von A. Engländer in San Francisco (1864)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. November 1864:
"Aus San Franzisko in Kalifornien erhalten wir eine erschütternde
Nachricht. Unser Korrespondent, Herr A. Engländer, aus Floß in Bayern
gebürtig, dessen trefflicher Korrespondenzen viele unserer Leser sich
noch erinnern werden, ist in entsetzlicher Weise ums Leben gekommen. Er
hatte einen gewissen George Porter, ex-deputy Sheriff von Walla-Walla,
gerichtlich aus seiner Wohnung vertreiben lassen. Dieser kehrte nach
wenigen Minuten mit einer Pistole zurück und schoss durch die Tür den
Unglücklichen in den Leib. Der Bedauernswerte starb nach zwanzig Stunden.
Der Mörder wurde sogleich verhaftet und befindet sich in festem
Gewahrsam." |
Zum Tod des aus Floß stammenden Landgerichtsrates Max Eismann in Bayreuth im
März 1900
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. März 1900:
"München, 19. März (1900). In Bayreuth ist am Samstag der
stellvertretende Schwurgerichtspräsident Max Eismann, kurz nachdem er die
Schwurgerichtssitzung eröffnet hatte, am Richtertisch vom Schlage
gerührt worden und noch am gleichen Tage verstorben. Als Sohn eines
praktischen Arztes in Floß geboren, trug er ursprünglich den Namen Levy,
und ist der erste Jude gewesen, welcher berufsmäßig das Amt eines
Gerichtsschreibers in Bayern bekleidete; er hatte nämlich seine erste
Anstellung 1878 oder 1879 als königlicher Untergerichtsschreiber am
damaligen Bezirksgerichte Landshut erhalten, war später seit 1880
Amtsrichter in Neustadt an der Aisch und Nürnberg, und seit 1891
Landgerichtsrat in Bayreuth." |
Anzeigen
jüdischer Gewerbebetriebe und Einzelpersonen
Anzeige von A. Bloch, Inhaber eines Eisen- und Rohledergeschäftes in Floß
(1879)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Januar 1879: "Ein
kräftiger Junge mit nötigen Vorkenntnissen wird von mir in mein Eisen-
und Rohledergeschäft, das an den Feiertagen geschlossen, bei Kost und
Logis im Hause, unter annehmbaren Bedingungen in die Lehre genommen.
Selbstgeschriebene Offerten nehme entgegen. A. Bloch in Floß in
Bayern." |
Anzeige der Kurz-, Woll- und Putzwarenhandlung Emanuel
Ansbacher (1900)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. August 1900: "Lehrmädchen
gesucht. Günstige Gelegenheit zum Erlernen kaufmännischer Arbeit. Kost
und Logis im Hause, Familienanschluss.
Emanuel Ansbacher,
Kurz-, Woll- und Putzwaren etc., Engros und Endetail, Floß in
Bayern." |
Sonstiges
Postkarte mit dem Geschäft Hönigsberger (um 1920)
(aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim/Ries)
Ansichtskarte um 1920:
Marktplatz in Floss mit dem Geschäft
"J.M. Hönigsberger " (um 1920) |
|
|
|
Bei J. M. Hönigsberger handelt
es sich um Joseph Marum Hönigsberger (geb. 24. Oktober 1831 in
Floss), der mit der 1834 geborenen Hannah geb. Steinhardt verheiratet
war. Das Ehepaar hatte neun Kinder: Julius (geb. 26. Juli 1858,
umgekommen 1942 Ghetto Theresienstadt), Sigmund (geb. 28. August
1859, gest. 1912 in Floss), Isidor (geb. 28. Juni 1860, gest. 14.
April 1935), Rosa (geb. Juli 1861, gest. 23. September 1861),
Ludwig (geb. 16. Januar 1862, umgekommen 1942 im Ghetto Theresienstadt),
Mathilde (geb. 19. Juli 1863, verheiratete Fleischmann, gest. 1. März
1928 in Bayreuth), Martin (geb.
3. Juni 1865, gest. 13. Februar 1866), Anton (geb. 28. Januar 1867,
gest. 18. August 1924 in Sheboygan, Wisconsin/USA), Selma (geb. 17.
Juli 1875, verheiratete Eisemann, ermordet im Vernichtungslager Sobibor
1943).
Joseph Marum Hönigsberger starb am 13. September 1912 in Floss im Alter von
80 Jahren.
Quellen:
https://www.geni.com/people/Joseph-Hoenigsberger/6000000017815090452
|
Zur Geschichte der Synagoge
Ein erster Betsaal war in einem der 1687 auf dem
"Judenberg" erbauten jüdischen Häuser eingerichtet. Moses, Sohn des
Hirsch (auch Moses Hirschl genannt) hatte in seinem Haus ein Zimmer zur Verfügung gestellt.
Einige Jahre später richtete Isaac Ploch in seinem Haus auch einen Betsaal ein,
was zu einer Konkurrenzsituation am Ort führt. Der Streit kam bis vor die
Regierungsbehörden, die sich für den Betsaal in Moses Hirschls Haus
entschieden. Bald wurde
dieser erste Betsaal zu eng. 1719 erhielten die jüdischen Familien unter
dem damaligen Vorsteher David Jacob die
Erlaubnis zum Bau einer ersten Synagoge erbaut. Sie war aus Holz erbaut
und konnte 1721 eingeweiht werden. Der Bau war bis in die Kreise der
höchsten Diplomatie diskutiert worden, selbst im Regensburger Reichstag,
nachdem sich der kaiserliche Prinzipialkommissar Christian August von
Sachsen-Zeitz über die Baugenehmigung beschwert hat. Von Herzog Theodor Eustach
wurde jedoch die Beschwerde zurückgewiesen. Die Synagoge hatte 27 Männer- und
27 Frauenstände (Stehpulte zum Beten). 1780 wurden elf Männer- und 19
Frauenstände ergänzt.
Die Synagoge
brannte Ende April 1813 zusammen mit 119 Wohnhäusern des Ortes ab. Nur
sieben Torarollen konnten aus der Synagoge gerettet werden. Der
Bau einer neuen Synagoge seit 1815 gestaltete sich nicht ganz
einfach, wie aus den nachfolgenden Berichten hervorgeht:
Schwierigkeiten beim Bau der Synagoge 1816
mit dem tyrannisch auftretenden Landrichter
Artikel
aus der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 1. November 1929:
"Landrichter und Rabbiner. Ein Baustreit aus dem Jahre 1816 bei
Errichtung der jetzigen Synagoge in Floß. Dieser Bericht gibt ein selten
anschauliches Bild von den Verhältnissen der Juden in der ersten
Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts und ihren Kämpfen um die
Gleichberechtigung.
Bei dem furchtbaren Brande, der in der Nacht vom 26. auf 27. April 1813 in
Floß 119 Wohnhäuser nebst Städeln und Schupfen in Asche legte, fiel
auch die 1724 aus Holz erbaute Synagoge den gefräßigen Flammen zum
Opfer.
Im gleichen Jahre wollte die israelitische Kultusgemeinde mit dem
Wiederaufbau ihres zerstörten Gotteshauses beginnen. Dasselbe sollte
neuerdings auf den ziemlich steilen Abhang des sogenannten Judenberges zu
stehen kommen. Die Genehmigung des Bauplanes durch die zuständige
Kreisregierung - damals das Königliche General-Kommissariat für den
Mainkreis in Bayreuth - erfolgte aber erst 1814. Statt nunmehr mit dem Bau
zu beginnen, beantragte die Judengemeinde, deren Oberhaupt, der Rabbiner
Horwitz, unterdessen verstorben war, die Verlegung der Synagoge auf einen
geeigneteren Platz. Die Genehmigung dieses Gesuches verzögerte sich, als
die Judenschaft überdies um die Erlaubnis bat, die Synagoge statt der
achteckigen Form, für welche sich der Landrichter von Lichtenstern
einsetzte, eine viereckige Gestalt geben zu dürfen, da die durch
wiederholte Brände in ihrem Wohlstande sehr geschädigte Gemeinde
'weniger auf äußere Eleganz als auf möglichste Ersparung von Kosten'
sehen müsse. In diesem Punkte drang jedoch der Bezirksgewaltige mit
seinem Willen durch.
Endlich wurde am 29. März 1815 der Bauplatz durch die Kreisbauinspektion
Bamberg und das Landgericht Neustadt an der Waldnaab abgesteckt. Für die
neue Synagoge war ein freier Raum in der Mitte des 'Judenberges'
ausgemittelt worden, der vor einem Brande im Jahre 1808 mit Häusern
besetzt war und zunächst eingeebnet werden musste. Etliche Familien haben
dazu ihre dortigen Gärten und Keller abgetreten. 'Damit die Judenschaft
den nach ihrem Religionsgebrauch nötigen Platz zur Trauung der Brautleute
erhalte', sollte laut aufgenommenen Kommissionsprotokoll die Synagoge mit
einem kleinen Hofraume umgeben werden, für den eine Einfassung mit
steinernen Säulen und Schranken oder Ketten gutgeheißen worden war. Die
Vertreter der Kultusgemeinde versicherten, dass sie nun den Synagogenbau
aufs beste fördern und sich künftig auf keine Beschwerden oder sonstigen
Verzögerungen einlassen werden.
Nachdem der Bau ziemlich weit vorgeschritten war, erfolgte am 28. Juni
1815 in sehr feierlicher Weise die Legung des Grundsteins, in dessen
Höhlung außer Geldmünzen aller Sorten eine vom Rabbiner verfasste
Denkschrift eingesenkt wurde, welche die Gründungs- und
Entwicklungsgeschichte sowie den damaligen Stand der Gemeinde ausführlich
behandelte, außerdem aber nach Gott, dem Allerhöchsten, den zuständigen
Landrichter mit überschwänglichen Worten pries. 'Zur ewigen und
unverbrüchlichsten Dankbarkeit verpflichtet, nennen wir ehrfurchtsvoll
den Königlichen Herrn Landrichter, Seine hochfreiherrliche Gnaden Karl
von Lichtenstern. Von diesem, dessen Namen von uns mit devotester
Ehrfurcht ausgesprochen wird, werden wir seit sieben Jahren gnadenreich
und wohlwollend beherrscht. Die spätestens unserer Generationen sollen
dem hochfreiherrlichen Hause Lichtenstern in tiefster Demut dankbar
bleiben.' Als der Rabbiner diese Lobeshymne auf den Landrichter verfasste,
war er sich anscheinend nicht bewusst, wie schnell die Verhältnisse und
Gesinnungen sich ändern können.
Vor Vollendung der Synagoge geriet die israelitische Gemeinde wider
Erwarten in einen heftigen Zwist mit dem Landrichter wegen des Anbaues
eines ursprünglich nicht vorgesehenen Vorhofes, damals 'Pallisch'
genannt, zu dessen Anbringung die polizeiliche Genehmigung nicht
nachgesucht beziehungsweise nicht erteilt worden war. Am 11. September
1816 beschwerte sich die Judenschaft bei der Königlichen Regierung in
Bayreuth darüber, dass der Landrichter den Weiterbau des 'Pallisch'
untersagt und befohlen habe, das aufgerichtete Gemäuer wieder
einzureißen, dass derselbe aber auch die Einrichtung der Synagoge, wie Stände
und Bänke, nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Gemeinde
entsprechend herstellen lassen wolle. Dem Landgerichte wurde in dem Schriftstück
ganz unverblümt vorgeworfen, dass es die Judenschaft nach Laune und
Vorurteil behandle. Welcher Gesinnungswechsel in einem Jahre!
Am heißesten umstritten war der 'Pallisch', den das Gutachten des
Rabbiners als einen geheiligten und unzertrennlichen Teil des jüdischen
Tempels bezeichnete, da er zur Vorbereitung auf den Gottesdienst, zur
Aufstellung der unumgänglich nötigen Waschbecken, als Kopulationsraum
oder wenigstens als Warteraum für die Brautleute, zum zeitweiligen
Aufenthalte des Trauerträgers in Sterbefällen, sowie zum Verweilen des
Priesters diene, wenn er nicht vor der Tora erscheinen oder an Festtagen
nicht den Segen über das Volk aussprechen dürfe.
Vom Königlichen General-Kommissariat des Mainkreises erging am 19.
September 1816 an das Landgericht Neustadt folgende Entschließung: 'Das
Edikt vom 10. Juni 1913 sichert den israelitischen Glaubensgenossen
vollkommene Gewissensfreiheit zu. Sie haben wie andere
Privat-Kirchengesellschaften das Recht, alle inneren
Kirchenangelegenheiten nach den bei ihnen bestehenden Vorschriften zu
besorgen. Es muss darum der israelitischen Gemeinde die innere Einrichtung
der Synagoge und die Erbauung des sogenannten 'Pallisch' oder Vorhofs
lediglich überlassen bleiben.' Diese Stellungnahme seiner vorgesetzten
Behörde lag nicht im Sinne und Willen des Landrichters. In einer
Verfügung vom 2. Oktober 1816 beanstandete er, |
dass
die Juden früher den 'Pallisch' nicht erwähnten und ihn auch nicht in
den von der Regierung genehmigten Plan aufnehmen ließen. In einem
landgerichtlichen Protokolle vom 26. Oktober 1816 führen (offenbar auf
Veranlassung des Herrn von Lichtenstern) die am Synagogenbau beteiligten
Maurer-, Zimmer- und Schreinermeister lebhafte Klage darüber, dass es dem
Rabbiner und einigen Juden erst nach Vollendung des Gebäudes in seiner
Vierung und nach Bedachung desselben einfiel, den Wunsch nach einem
'Pallisch' zu äußern und zwar an jener Stelle, so die Stiege auf der
linken Seite der Synagoge im Plane eingezeichnet sei. Das Gebäude würde
auf diese Weise in seiner schönsten Ansicht einen lächerlichen und
durchaus verwerflichen Auswuchs erhalten. Die selbstverschuldete
Unterbrechung der Bauarbeiten hätten die Juden frohlockend und spottend
dazu benutzt, den 'Pallisch' eigenmächtigerweise an dem ihnen verbotenen
Orte herstellen zu lassen, was als unerhörter Unfug nicht geduldet werden
sollte, da sonst 'einem der schönsten Monumente des jetzigen Zeitalters
eine sehr verunstaltende Pfuscherei höckerartig angehängt würde.'
Am 28. Oktober begab sich der Landrichter nach Floß und überzeugte sich
persönlich von dem 'beinahe unglaubbaren Unfuge' der Juden. Dem Vorstand
der Kultusgemeinde, Rabbiner Wittelshöfer, wurde die 'sehr grobe
Verletzung seiner Pflicht'. er hatte sich dem 'mutwillig' unternommenen
Vorhausbau nicht widersetzt, ihm vielmehr zugestimmt - auf das
nachdrücklichste verwiesen und ihm zudem eine Strafe von zwei
Reichstalern nebst einem Taler Buße zum Armenfonds sowie die Tragung der
Gerichtskosten auferlegt mit dem Beifügen, dass er künftig 'bei
ähnlicher Widerspenstig- und Saumseligkeit' mit Arrest bestraft würde.
Es sei der frühere Stand, wie er dem von hoher Stelle genehmigten
Bauplane entspreche, wieder herzustellen. Für alle Exzesse, welche
hierbei in seiner Gemeinde wider Vermuten vorfallen könnten und wogegen
man nachdrückliche Maßnahmen ergreifen müsste, bleibe er mit seiner
Person verantwortlich. Der Maurermeister Bauer wurde beauftragt, sogleich
das erst vor kurzem widerrechtlich erbaute Vorhaus ganz demolieren zu
lassen. Der mitgerbachte Gerichtsdiener erhielt strengen Befehl, auf 'allenfallsige
Zusammenrottungen und Widersetzlichkeiten der Juden' ein scharfes Auge zu
haben, den etwa vordringenden 'Pöbel' bescheiden zurückzuweisen, ihm
Ruhe zu gebieten und im Falle der Widersetzung Verhaftung anzudrohen.
Sollte aber der Andrang zu stark werden und weder durch ihn noch durch den
ihm beigegebenen Gendarm und einen weiteren Gehilfen (Amtsknecht)
zurückgewiesen werden können, so sei ungesäumt Meldung zu machen, damit
die Floßer Landwehr (Bürgermilitär) zur Unterstützung herbeigerufen
werde; das Piquet (Wachkommando) stehe schon zum Dienste bereit.
Der Abbruch des Pallisch geschah aber ohne jegliche Störung. (Der
Mauermeister berechnete die Unkosten hierfür auf viereinhalb Gulden. Ein
Drittel des Betrages floss in seine Tasche; jeder seiner 5 Gehilfen
erhielt 36 Kreuzer). Die zur Verantwortung gezogenen Erbauer des
Vorhauses, der Maurermeister Wittmann und der Zimmermeister Höcht,
wollten sich auf ihre Unwissenheit und die 'Zudringlichkeit der Juden'
hinausreden. Diese Beschönigung ihres Tun verfing bei dem Landrichter
nicht. Die beiden Sünder wurden kurzerhand zu einer 24stündigen
Polizei-Arreststrafe, sowie zur Erstattung der Demolierungs- und Tragung
der Gerichtskosten verurteilt.
Nicht glimpflicher verfuhr der Landrichter mit dem Floßer Rabbiner.
Lassen wir diesen die 'unerhörte Geschichte' selber erzählen: 'Durch den
Amtsdiener wurde ich in meiner Wohnung aufgefordert, sofort zum
Landrichter in den katholischen Pfarrhof zu kommen. Ich begab mich
augenblicklich dahin und traf dort eine landgerichtliche Kommission an,
bestehend aus dem Landrichter als Vorsitzenden, einem Amtspraktikanten und
einem Amtsknechte. Vor diese musste ich hintreten und sogleich auf
stürmisch an mich gerichtete Fragen Antwort geben. Ich bat, mir einen
Rechtsbeistand zu erlauben, da ich der Gemeinde für jedes Wort und jeden
Schritt verantwortlich sei. In dem bekannten Tone, der aus seinem
grimmigen Temperamente zu erklären ist, befahl mir der Landrichter, seine
Fragen kurz und bündig zu beantworten, oder er werde mir reden lernen.
Dem anwesenden Praktikanten, seinem Neffen, erteilte er Weisung, auf meine
Worte wohl zu merken. Ich stellte nun die einzige Frage, ob ich denn einem
Kriminalverhör unterworfen sei. Darauf wurde mir erwidert, ich stünde
vor einer Polizeikommission, die sich nicht auf viele Worte einlasse. Ich
erörterte die Vorgänge bei Errichtung des beanstandeten Vorhauses und
setzte bei, dass das kleine Gebäude mit meiner Zustimmung aufgeführt
worden sei, weil vom Landgericht an mich oder die Gemeinde niemals ein
bestimmter Befehl erging, der die Erbauung des Pallisch auf fraglichem
Platze ausdrücklich untersagt hätte. Nach Unterzeichnung des Protokolls
wurde mir ein anderes Zimmer im Pfarrhofe zum Aufenthalte angewiesen. Zu
meiner größten Überraschung fand ich im Vorplatze des Pfarrhofes eine
ganze Kompanie Bürgermilitär, mit Unter- und Obergewehr ausgerüstet.
Ein Leutnant und ein Unteroffizier begleiteten mich in das mir angewiesene
Zimmer. Nach zwei Stunden führte mich der Leutnant (ein ehrsamer Floßer
Bürger) zum Kommission zurück, die mir eröffnete, dass ich zwei Taler Strafe
und die angelaufenen Kommissionskosten zu zahlen hätte. Weiter wurde mir
bedeutet, dass das Bürgermilitär unter Gewehr zu bleiben und gegen die
Juden aufzumarschieren habe, wenn diese nicht alles ruhig und willig mit
ansehen wollten, was heute vor sich ginge. Nachdem ich die Bekanntgabe des
Richterspruches bescheinigt hatte, erfolgte meine Entlassung. Die Bürgermilitär-Kompanie
blieb aber unter Gewehr im Markte stehen. Die Aufregungen an diesem Tage
schwächten mich so sehr, dass ich am folgenden Tage kaum das Bett
verlassen konnte.'
Weiter lesen wir im betreffenden Akte: 'Die durch verschiedene Hin- und
Widerreisende sofort in einem weiten Umkreise verbreitete schreckliche und
fürchterliche (!) Nachricht (von diesen Vorkommnissen) trieb die
Gemeinderäte sogleich von ihren Handelsplätzen nach Hause.'
Am nächsten Tage kamen sie im jüdischen Gemeindehause zusammen, nahmen
de Rabbiner zu Protokoll und verfassten sogleich eine geharnischte
Beschwerdeschrift an die Kreisregierung, welche am nämlichen Tag durch
deine Deputation der Juden nach Bayreuth überbracht wurde. Ihrer tiefen Entrüstung
über die Vorfälle hatten sie darin mit folgenden Worten Ausdruck
gegeben: 'Noch haben wir uns von unserer Bestürzung nicht erholt. Sollte
es denn möglich sein, dass man mit Untertanen so verfährt? Den Gott
geweihten Bau zu demolieren, den Vorsteher und Geistlichen kriminalisch zu
behandeln, unser im Schweiße des Angesichtes erworbenes Geld in
Schutthaufen zu legen, uns selbst öffentlich als Revolutionäre
darzustellen?'
Die Klagestellung der Floßer Judenschaft bei der vorgesetzten Behörde
konnte dem Landrichter nicht gleichgültig sein. Am gleichen Tage, an dem
Vertreter der Kultusgemeinde sich nach Bayreuth begaben, schrieb Freiherr
von Lichtenstern in einem Rechtfertigungsberichte an das General-Kommissariat
(Regierung des Mainkreises), dass allerdings schon zwei Tage vor der
Zerstörung des Pallisch neue Pläne und Modelle von höherem Orte und
solche der Judengemeinde selbstvorgelegen hätten, dass aber in diesem
Augenblicke die Musterung, die Durchsicht von 400 Pflegschaftsrechnungen
die ungemein mühsame Zusammenstellung der Ernte- und
Getreidebedarfstabellen, die Wintersaatübersicht, die Arbeiten des
Rechnungsabschlusses, die die anwesende Finanz-Direktionskommission
veranlasse, das gesamt Landgerichtspersonal dermaßen beschäftigten, dass
alle übrigen Gegenstände vorläufig schlechterdings beruhen mussten.
Wegen dieser Hindernisse könne er nicht umhin, behufs Erledigung der
hohen Aufträge um Nachsicht auf 14 Tage zu bitten. Unterdessen solle sich
der Kreisbauinspektor an Ort und Stelle von dem Sachverhalte überzeugen.
'Hierdurch würde über das ganze Faktum das nötige Licht verbreitet und
jene Finsternis verscheuchet, welche die gewöhnliche Ränkesucht der
Juden über ihre Schleichwege ziehet, um die Wahrheit, die sie fürchten,
dem forschenden Auge zu verbergen.' Weiter war in der Rechtfertigungsschrift
von dem unruhigen, wilden Geist der Juden, welcher sich gegen ihn
auflehnen wolle, von dem unbezähmbaren Starrsinn und der großen Bosheit
der jüdischen Vorsteher, von einem Attentat gegen das Landgericht die
Rede. |
Die
Regierung nahm jedoch einen gegenteiligen Standpunkt ein. Am 4. und 5.
November wurde von ihr die folgende Antwort erteilt: 'Das Königliche
General-Kommissariat hat mit besonderem Missfallen Kenntnis erhalten von
dem auffallenden und tumultuarischen Verfahren, mit welchem das
Königliche Landgericht gegen die ausdrücklichen Bestimmungen der
unterzeichneten Stelle vom 19. September und 14. Oktober bei der Erbauung
des sogenannten Vorhofs der Synagoge in Floß vorgegangen ist, und sehr
unerwartet musste der Königlichen Kreisstelle der Bericht des
Landgerichts vom 29. Oktober sein, in welchem in einer Sache, wo wirklich
durch jede Verzögerung ein bedeutender Nachteil für die ohnehin arme
Judengemeinde eintritt, noch ein Termin von 14 Tagen zur Berichterstattung
nachgesucht wird und eine mit der Würde eines Königlichen Amtes nicht
leicht vereinbare Sprache von Leidenschaft herrscht. In Erwähnung, dass
der Bau vor Eintritt des Winters vollendet sein muss, ist die
Kreisbauinspektion beauftragt worden, sich unverzüglich nach Floß zu
begeben und die Herstellung des Pallisch nach vorgenommener Rücksprache
mit dem Rabbiner anzuordnen. Das Landgericht wird angewiesen, sich jeder
weiteren Einmischung in dieses rein technische Geschäft zu enthalten. Zur
Rechtfertigung ist eine Frist von acht Tagen gesetzt".
Der Erwiderungsbericht des Landrichters vom 8. November begann mit den
Worten: 'Mit Unruhen und Stürmen begann der Synagogenbau zu Floß, mit
solchen endet er.' Die in Rede stehenden Vorfälle schilderte er
eingehend, doch in seinem Sinne. In dem Berichte heißt es weiter: 'In
einem durch Vernunft und echte Weisheit regierten Staates, wo man den
Katholiken die Prozessionen, Bittgänge und Feiertage beschränkte,
Kirchen, Kapellen, Kreuze und Statuen der Heiligen von den Straßen
entfernen ließ, das Kirchensilber dem Staatsschatze übergab, Klöster
aufhob, wo man den Protestanten Gebet- und Gesangbücher reformierte und
andere nützliche Einrichtungen traf, wo sich die meisten Einwohner des
Landes solchen Einrichtungen als Ergebnissen der Vernunft und des
Staatesinteresses willig unterwarfen, wird wohl ein Vorsteher der bloß
tolerierten Juden, der sich über das Studium der jüdischen Theologie
nicht ausweisen kann, sondern aus Vermögensverfall und Desperation
(Verzweiflung) seinen jetzigen schlechtgelernten Beruf ergriffen hat,
keine vernünftige Seite dahin vermögen können, zu glauben, dass eine
Synagogen-Vorhalle ohne Gewissensverletzung seiner Gemeinde nicht nach
Bauregeln errichtet werden dürfe, sondern durchaus am unpassendsten Orte
stehen müsse. Er bleibe nicht mit dem mosaischen Gesetze - dies kennen
die Christen wie er selber - noch mit dem Talmude... (folgt eine
drastische Äußerung über dieses jüdische Gesetzbuch). Der Vorsteher
ist doch in Pflicht genommen worden, Ordnung in seiner Gemeinde zu
erhalten, nicht aber dazu, dieselbe zu Ungehorsam gegen die hohen Befehle
zu leiten. Welch ein Grad von Unverschämtheit gehört dazu, sich noch
über diese verdiente Strafe zu beschweren! Ein Gemeindevorsteher ist
ediktmäßig bloß ein untergeordnetes Organ des Landgerichts, nach dessen
Aufträgen er allein zu handeln hat. - Ein einziges Wanken der Obrigkeit
durchsticht ihr den Arm, und der Ungehorsam bricht von allen Seiten hervor
wie Aeolus' Winde, die sich nicht mehr zähmen lassen. - Wohl kann das
Landgericht auf Augenblicke verkannt werden, wohl können wahrheitswidrige
Menschen einige Zeit seinen Ruf verpesten - allein die Wahrheit wird vor
dem unbefangenen Auge eines hellsehenden Richters durchdringen und den
Angegriffenen schließlich rechtfertigen."
Die Kreisregierung ließ sich indessen nicht umstimmen. Am 11. Dezember
ordnete sie an, dass die Vorhalle durch einen geschickten Baumeister an
dem Platze hergestellt werde, so solche von der Judenschaft bereits erbaut
war. Dem Landgerichte Neustadt aber eröffnete sie gleichzeitig, dass sein
Verfahren in mehreren Punkten mit dem Juden-Edikt, sowie mit der Ruhe und
Würde, mit welcher die Unterbehörden in Erfüllung ihrer Amtspflichten
zu Werke gehen sollten, in Widerspruch stehe. Das Landgericht habe in
allen Geschäften, welche sich auf die Verhältnisse der Juden bezögen,
stets die einschlägigen neueren Bestimmungen im Auge zu behalten. Damit
war für die israelitische Gemeinde der hitzige Streit mit dem Landrichter
in ihrem Sinne entschieden. Bezüglich der endgültigen Regelung der
Kosten für die Wiedererrichtung des Synagogen-Vorbaues ist den Akten
nichts zu entnehmen. - Freiherr von Lichtenstern gab späterhin seiner
Verstimmung wiederholt Ausdruck. Durch die im 'Pallisch-Streite' gemachte Erfahrungen
führte sich der Beherrscher des Landgerichtsbezirkes Neustadt, der damals
noch Weiden und Erbendorf mit umfasste, tief verletzt. Darum konnte er es
sich auch nicht versagen, dem betreffenden Akte die Bemerkung anzufügen,
dass sein von der Kreisregierung unterm 9. Januar 1817 getadeltes Benehmen
gegenüber der Judengemeinde von Floß durchaus angemessen sei. -
Die stattliche Synagoge, welche den 'Judenberg' in Floß krönt, ist heute
noch mit dem einst heiß umstrittenen 'Pallisch' versehen. Niemandem wird
es einfallen zu behaupten, dass dieser kleine Anbau das Hauptgebäude
verunziere. Seine Beseitigung würde vielmehr in unserer Zeit als
Missgriff empfunden werden. Vom Markt aus gesehen, nimmt die Synagoge
unstreitig eine den 'Berg' beherrschende Stellung ein. 'Einst werdet ihr
die Weltgeschichte vor Augen haben und daraus entnehmen, dass gerade in
revolutionärer und nahrungsloser Zeit dieser kostspielige Bau aufgeführt
worden ist', heißt es in der Denkschrift von 1815.
Karl Franz Reisner Freiherr von Lichtenstern, im Alter von 30 Jahren schon
Landrichter auf Parkstein, dann von 1808 bis 1861 Landrichter und zuletzt
auch Königlicher Rat in Neustadt an der Waldnaab, hat ohne Zweifel in
seinem ausgedehnten Bezirke viel Gutes gewirkt. In der Erinnerung des
Volkes lebt aber der 'Atn-Atn' leider vielfach als Gewaltmensch, Bürokrat
und schrullenhafter Sonderling weiter. Seine Amtführung mag eben sehr oft
Anlass zu einer scharfen, ablehnenden Kritik gegeben haben, wie die
geschilderten Vorgänge in Floß beweisen." |
Bericht über die Einweihung der Synagoge am 22. August
1817 nach vorliegenden Quellen von Rabbiner Dr. M. Katten (Bamberg) 1935
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1. Juli
1935: "Eine Synagogeneinweihung in Bayern 1817. Von Rabbiner Dr. M. Katten (Bamberg). In dieser Jahr sind 250 Jahre vergangen, seitdem es in
Floß in der Oberplatz eine jüdische Gemeinde gibt. Kein Ereignis wird je
dort eine so frohe Gemeinde gesehen haben als die Einweihung der Synagoge
im Jahr 1817. Der Zufall hat mir ein paar Blätter in die Hände gespielt,
aus denen die Einzelheiten der Festlichkeit zu ersehen sind. In der
trefflichen 'Geschichte der Juden in der Oberpfalz' von Weinberg, deren 5.
Teil, die Geschichte der Gemeinde Floß behandelt, wird auf dieses
Ereignis nicht näher eingegangen, weshalb ich wohl kurz darüber
berichten darf, zumal es nicht ohne kulturgeschichtliches Interesse
ist.
Am 26. April 1813 hatte in Floß ein verheerender Brand gewütet, der
neben zahlreichen Bauernhöfen auch die alte, fast 100 Jahre lang benutzte
Synagoge in Asche gelegt hatte. Die Flosser Juden ließen den Kopf nicht
hängen und brachten in verhältnismäßig kurzer Zeit den Fond für einen
Synagogenneubau zusammen. Zur Einweihungsfeier des nach Regierungsplänen
erbauten Gotteshauses waren Einladungen an die Vorstände der Königlichen
Landgerichte, die Pfarrämter und 'andere Herrschaften der Umgegend'
ergangen. Am 22. August 1817, dem Einweihungstage, begaben sich einige
Vorsteher sowie acht berittene 'Judensöhne' nach Neustadt an der
Waldnaab, um den Landrichter von Lichtenstern und seine Begleitung
abzuholen und nach Floß zu geleiten. Am Eingang des sogenannten
Judenberges war eine Ehrenpforte errichtet und der damalige Rabbiner Moses
Wittelshöfer, an der Spitze einer Deputation, richtete einige
Begrüßungsworte an den freiherrlichen Gast und überreichte ihm sodann
den Synagogenschlüssel mit dem untertänigen Ersuchen, als erster die
geheiligte Stätte zu betreten. der Bericht fährt dann fort: 'Nachdem vom
Königlichen Herrn Landrichter diese Anrede mit gnädigen Zusicherungen
für die Gemeinde erwidert war, sind Hochdieselben nebst ihrer
ansehnlichen Begleitung bis zum dasigen jüdischen Gemeindehaus geführt
worden, wo die sämtliche Gemeinde im festlichen Anzuge versammelt war;
von da ging der feierliche Zug zwischen dem in Parade aufgestellten hochlöblichen
Bürgermilitär zur neuen Synagoge'.
Den Hauptteil der nun folgenden eigentlichen Feier bildete die Rede des
Rabbiners. Sie ist gedruckt worden (Rede am Tage der Einweihung der
neuerbauten Synagoge usw., gehalten von Rabbi Moses ben Rabbi Abraham,
Sulzbach 1818, siehe unten) und der ihr vorangeschickten Einleitung verdanken wir die
hier gegebenen Notizen über das Festprogramm. Der Ansprache, die mehr
eine wissenschaftliche Betrachtung als eine Predigt war, hat Rabbiner
Wittelshöfer einen Prolog vorausgehen lassen, in dem er sich zunächst
vor den Kollegen entschuldigt, dass er die Einweihung der Synagogen mit dem
Vortrag einer deutschen Rede unternehme, welches nicht in der unedlen
Absicht geschehe, 'einen Ruhm über diejenigen Rabbiner zu erwerben,
welche sich mit dergleichen Vorträgen nie beschäftigt haben'. Die innere
Berechtigung für die von ihm gewählte Form der Rede leitet er auf der
Tatsache ab, 'dass viele Herrschaften, Geistliche und andere gelehrte
Männer diese Einweihung beehrten, und es also sehr undankbar gewesen
wäre, denselben mit einer Ihnen unkundigen jüdischen Predigt Langeweile
zu verursachen? Der Vortrag selbst, der sich hauptsächlich mit dem
historischen Begriff der Synagoge beschäftigt, stell in formaler Hinsicht
eine ausnehmend gute Leistung dar, und man begreift nicht recht, weshalb
Wittelshöfer in einer 'Vorerinnerung' zum Abdruck der Rede wegen der
deutschen Sprache um Nachsicht bittet, da er 'als ein jüdischer Rabbiner
diese Sprache grammatikalisch nicht zu lernen Gelegenheit hatte'. Zu dem
aktuellen Geschehen leitet Wittelshöfer mit der Frage über, weshalb die
bei der Grundsteinlegung des zweiten Tempels anwesenden Priester, Leviten,
Familienhäupter und Ältesten so laut geweint und geschluchzt hätten,
dass das Freudengeschrei der jüngeren Menschen nicht mehr gehört werden
konnte. Die Alten, so beantwortet er sie, kannten noch die Grundfeste des salomonischen
Tempels und wussten also, dass er nach der Solidität seiner Bauweise noch
Jahrtausende hätte stehen können. Nicht das Alter hatte ihn morsch
gemacht, sondern die von der Nation begangenen Sünden führten seine
Zerstörung herbei. Eine der jüdischen Religiosität zutiefst eigene
Empfindung gibt sich da kund, wenn er der Gemeinde ans Herz legt, bei
allen Ergötzungen, Spiel, Tanz und Trunk, zu denen 'der frohe und
freudenreiche Tag' berechtige, sich darüber Gedanken zu machen,
weshalb die vorige Synagoge ein Raub der Flammen wurde.
Mit einem von Rufen der Gemeinde lebhaft begleiteten Treugelöbnis für
das Herrscherhaus und die Regierung beschließt der Rabbiner, der eine
Torarolle in den Arm genommen hatte, seine Rede. Dreimal wird der
erhebende Akt durch Chorgesänge unterbrochen. Nach der Huldigung an die
bayerischen Majestäten wurde Psalm 21 in der Übersetzung von Mendelssohn
gesungen, desgleichen Psalm 72 nach dem Gebet für den Kronprinzen Ludwig.
Der Segen für die Behörden und Verwaltungen schloss mit dem Gesang von
Psalm 101. Schließlich brachte Wittelshöfer dem Landrichter Carl von
Lichtenstern die Ergebenheit der Gemeinde zum Ausdruck und sprach, auf den
Namen anspielend, den Wunsch aus, dass 'licht wie der Stern hoch am
Firmament' noch nach unzähligen Jahren der Name derer von Lichtenstern
glänze.
Wittelshöfer hat offenbar mit seiner Rede großen Eindruck gemacht und
viel Anerkennung davongetragen. Wie er in der 'Vorerinnerung' angibt, hat
er auch noch eine für einen rein jüdischen Zuhörerkreis bestimmte Rede
in 'jüdischer Sprache' gehalten, die gleichfalls in Druck erschien und
der deutschen beigefügt war. Vielleicht besitzt sie jemand von denen, die
diese Zeilen zu Gesicht bekommen." |
Auch in überregionalen Zeitungen wurde die Einweihung
der Synagoge in Floss wahrgenommen und durch die aktive Teilnahme des
Bürgermilitärs als ein "Beispiel von Toleranz" charakterisiert.
Die Einweihung der Synagoge in Floss - ein "Beispiel von Toleranz" (1818)
|
Artikel
in der "Karlsruher Zeitung" vom 22. Juli 1818:
innerhalb von Nachrichten aus Bayern: "Als ein Beispiel von Toleranz
führt die Bamberger Zeitung an, dass bei Einweihung einer jüdischen Synagoge
zu Floß (im Sulzbachischen) das Bürgermilitär paradierte und selbst
in der Synagoge mit präsentiertem Gewehr Spalier bildete, auch mehrere
Salven gab." |
|
Hinweis
auf die: Rede am Tage der Einweihung der neuerbauten Synagoge bei
der jüdischen Gemeinde zu Floß am 22sten August 1817 gehalten von Rabbi
Moses ben Rabbi Abraham, dasigem Rabbiner. Sulzbach, gedruckt mit des
Kommerzienrats J.E. Seidel Schriften, 1818".
Anmerkung: bei Rabbi Moses ben Rabbi Abraham handelt es sich um Rabbiner
Moses Wittelshöfer.
Die Rede kann heruntergeladen werden über
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10376742_00005.html.
|
Die Synagoge wurde 1867 umgebaut. 1883
wurde die Außenfassade restauriert.
Bereits 1928 war in Floß selbst kein Minjan mehr vorhanden (10 zur Feier
des Gottesdienstes nötige Männer). In diesem Jahr fand (am 10. Juni 1928) eine
letzte jüdische Hochzeit statt. Eine letzte große Feier war das 250jährige
Jubiläum der Gemeinde am 2. Oktober 1934. An Feiertagen waren jedoch
immer jüdische Männer aus den Außenorten der Gemeinde in Floß. Im Sommer
1938 wurden bei der Auflösung der jüdischen Gemeinde zwei Torarollen an
eine Synagoge in Tel Aviv geschickt.
Beim Novemberpogrom 1938 zerstörten SA-Männer des westlichen Vorbau und
die Inneneinrichtung der Synagoge. Der Toraschrein wurde zerschlagen, Ritualien
gestohlen oder verbrannt. Alle Fenster wurden eingeschlagen.
Nach 1945 wurde das Gebäude im Zusammenhang mit dem
Restitutionsverfahren durch die Jüdische Vermögensverwaltung JRSO an
Privatpersonen verkauft (1953). 1964 erwarb der Landesverband der
Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern das Gebäude.
1971 wurde von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der
Marktgemeinde Floß, dem Landratsamt Neustadt und dem Landesverband der
Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern der Entschluss gefasst, die Synagoge zu
restaurieren. Am 9. November 1980 fand die Einweihung statt.
Von 2000
bis 2005 stand eine erneute umfassende Sanierung des Gebäudes an. Dabei
mussten auf Grund der eingedrungenen Nässe vor allem die die Fundamente saniert
und frostsicher unterfangen werden. Entstandene Mauerwerksrisse wurden
vernagelt, der Dachstuhl erneuert sowie der Innen- und Deckenputz saniert. Am 16.
Oktober 2005 erfolgte eine Neueinweihung in Anwesenheit des bayerischen Innenministers
Dr. Günther Beckstein, des Regierungspräsidenten Dr. Wolfgang Kunert, der
Präsidenten des Landesverbandes Dr. Josef Schuster und zahlreicher weiterer
prominenter Gäste.
Adresse/Standort der Synagoge: alte Anschrift:
Judenberg 31a; neue Anschrift: Am Berg 1
Fotos
(Quellen: Ansichten des Judenberges: Staatsarchiv Amberg, Floßer
Akten 18/229, abgebildet bei Schneeberger s. Lit. S. 34; Innenansicht in The Encyclopedia of Jewish Life Bd. I
S. 387; Baupläne sind mehrfach veröffentlicht, u.a. im Artikel Floss bei www.synagogenprojekt.de;
neuere Aufnahmen: Marktgemeinde Floß)
Der "Judenberg"
Ende des 17. Jahrhunderts |
|
|
|
Die ersten Häuser
auf dem Judenberg |
|
|
Baupläne von 1815 |
|
|
|
Ansicht der Nordseite |
Grundriss des Erdgeschosses |
|
|
|
Die Synagoge bis 1938 |
|
|
|
Innenansicht der Synagoge 1934 |
|
|
|
|
Nach 1945 |
|
|
|
Zweckentfremdung des
Synagogengebäudes |
|
|
|
|
|
|
|
Der Zustand
nach den Restaurierungen (Fotos: Gemeinde Floss) |
|
|
|
|
Quelle: Gemeinde Floss |
Innenansicht |
Blick zur Empore |
|
|
|
|
|
|
Innenansicht |
Blick von der Frauenempore
beim Festakt
am 16. Oktober (Foto: Neumann im
Heft "Jüdisches Leben
in Bayern" s.
bei Lit. unter M. Trüger, Umschlagseite) |
Festakt am 16. Oktober 2005:
von rechts:
Regierungspräsident Dr. Kunert,
Dr. Vorsitzender Dr.
Schuster. Innenminister
Dr. Beckstein, Bürgermeister Stich |
|
|
|
|
|
|
|
|
Das
Synagogengebäude im Sommer 2007
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 9.8.2007) |
|
|
|
|
|
Das
Synagogengebäude von unterschiedlichen Seiten |
|
|
|
|
Südseite mit
nicht mehr benutzbarem Eingangstor |
Grundstein von 1815 |
|
|
Auf dem
"Judenberg" |
|
|
|
Unmittelbar bei der Synagoge:
die "Judengasse" |
Ehemalige jüdische Häuser |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erinnerungsarbeit
vor Ort - einzelne Berichte
Juni 2010:
Auf der Empore der ehemaligen Synagoge ist eine
Dauerausstellung geplant |
Artikel online im Oberpfalznetz.de vom 23.
Juni 2010 (Artikel):
"Dauerausstellung auf der Empore
Floß. (gar) In der Synagoge soll eine Dauerausstellung auf der Frauenempore eingerichtet werden. Die Finanzierung dafür wurde zusammen mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem beauftragten Architekten und dem Kreisbaumeister im Landratsamt nochmals abschließend besprochen. Die Gesamtkosten werden mit 105 000 Euro veranschlagt. 29 000 Euro kommen von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, 8 000 Euro vom Bezirk Oberpfalz, 40 000 Euro von der Bayerischen Landesstiftung, 14 000 Euro vom Entschädigungsfond und jeweils 7000 Euro vom Markt Floß und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern.
Letzterer wird jetzt die Kostenermittlung für ein Ausstellungskonzept anfordern. Anschließend werden die Zuschussanträge gestellt.
" |
|
Juli 2015: Jüdische
Kantoren singen in der Synagoge |
Artikel von Christoph Emanuel Skutella im
"Oberpfalz-Echo" vom 13. Juli 2015: "Kultur. Die drei Kantoren begeistern
in Floß
Floß. Mit einem lockeren und humorvollen Konzert begeisterten die drei
Kantoren am Sonntag in der Flosser Synagoge das Publikum. Organisiert hatte
den Auftritt die jüdische Gemeinde Weiden.
Kantorale Gesänge gehören im Judentum zu den wichtigen Ausdrucksformen der
Frömmigkeit und sind Mittelpunkt der Gottesdienste. Den Chassanut, den
jüdisch-lithurgischen Gesang haben Ido Ben-Gal (Tenor), Amnon Seelig
(Bariton) and Assaf Levitin (Bass) am Abraham-Geiger-Kolleg der Universität
Potsdam erlernt.
Stücke geben Einblick in jüdische und israelische Musik. Ganz so
ernst wie dies im ersten Moment klingen mag, war das Konzert, welches von
der jüdischen Gemeinde Weiden organisiert wurde, aber ganz und gar nicht.
Mit ihrer lockeren und humorvollen Art begeisterten die Sänger ihr Publikum
in der Floßer Synagoge von Beginn an. Die meist selbst arrangierten Stücke
boten einen kleinen Einblick in die jüdische und israelische Musik. Mal
schwer und wehmütig, mal selbstironisch und unkapriziös zeigten die drei
Kantoren, die sich mit einem Augenzwinkern fast 'Die drei Kantöre' nennen
wollten, ihre musikalische Bandbreite. Besonders begeisterte das klangliche
Volumen der Sänger, das bisweilen an Opernsänger erinnerte, wobei die
Balance zwischen den Sängern in keinster Weise leidete. 'Lehitraot'- Auf ein
baldiges Wiedersehen in der wunderbaren Atmosphäre der Floßer Synagoge."
Link zum Artikel |
|
Mai 2019: Jüdische
Spurensuche |
Artikel online von Fred Lehmer im Onetz.de
vom 1. April 2019 (Artikel):
"Jüdische Spurensuche.
60 Teilnehmer aus dem Landkreis Tirschenreuth waren im Flosser Amt
unterwegs, um sich über die Geschichte der Juden zu informieren.
Das hatten die Verantwortlichen der Katholischen Erwachsenenbildung der
Pfarrgemeinschaft Beidl-Plößberg nicht unbedingt erwartet: Die Ankündigung,
ins Flosser Amt zu fahren und sich über die jüdische Geschichte zu
informieren, fand starke Resonanz. Mit Pfarrer Thomas Thiermann gingen über
60 Personen auf Reisen. Der frühere Marktrat und Zweite Bürgermeister Anton
Eismann hatte sich der Aufgabe gestellt und hieß die Gäste aus dem
Nachbarlandkreis herzlich willkommen. Aus eigenem Erleben und aus seinem
geschichtlichen Wissen über die bewegte jüdische Vergangenheit erzählte
Eismann den überaus interessierten Gästen. Die Rückschau reichte von der
Ansiedlung der ersten Juden, die aus Neustadt/WN im Jahr 1684 nach Floß
kamen, über den Bau der ersten hölzernen Synagoge, die beim Großbrand 1813
in Floß ein Raub der Flammen wurde, bis zum Neubau der neuen Synagoge, die
1917 eingeweiht wurde. Dass es in der Mitte des 19. Jahrhunderts über 30
Jahre ein jüdisches Ghetto in Floß gab und mehr als 400 Juden hier lebten,
ein Großteil jedoch nach Nordamerika auswanderte, war für die Teilnehmer
ebenso interessant zu erfahren wie Details zur 250-Jahr-Feier, die 1934
unter schwierigsten Bedingungen begangen wurde. Anton Eismann erwähnte die
Pogromnacht 1938 und die Zerstörung des Gotteshauses, ebenso die nach zähem
Ringen beschlossene Wiederinstandsetzung mit der Einweihungsfeier am 9.
November 1980 unter dem damaligen Bürgermeister Fred Lehner.
Eine zentrale Veranstaltung, die im christlich-jüdischen Dialog durchgeführt
wird, ist die "Woche der Brüderlichkeit". Sie findet in diesem Jahr am 28.
April um 15 Uhr in der Synagoge statt. Die Besucher waren sehr angetan von
den vielen Informationen, die Anton Eismann vermittelte." |
|
September 2019:
Gedenksteine am Synagogengebäude
werden neu angestrichen |
Artikel von Fred Lehner im Onetz.de vom 2.
September 2019: "Synagoge Floß: Neuer Anstrich für Gedenksteine
Es gibt noch einige Denkmäler und Bezeichnungen in Floß, die an die
Geschichte der jüdischen Gemeinde im Ort erinnern. So zum Beispiel der
Friedhof, die Synagoge oder Straßennamen wie 'Judenberg'. Das Gedenken daran
wird lebendig gehalten.
In der nunmehr 1071-jährigen Ortsgeschichte von Floß ist die heute
335-jährige jüdische Geschichte fest eingebunden. Zeugen der Vergangenheit
sind heute noch die aus dem Jahre l817 stammende und l980 restaurierte
Synagoge sowie der seit 1692 bestehende Friedhof in der Flossenbürger
Straße.
Man schrieb das Jahr 1684. Die ersten Flosser Juden, das Brüderpaar Ennoch
und Hirsch Meier, Eisig und Nathan Feifas mit ihren Familien, kamen aus der
Kreisstadt Neustadt/WN nach Floß und fanden Aufnahme. Den Juden wurde nur
eine zwölfmonatige Aufenthaltsdauer zugestanden, doch verlängerte sich diese
Zustimmung Jahr für Jahr. Es entstand eine kleine jüdische Gemeinde, die
schon 1692 einen Friedhof mit heute über 400 Grabsteinen, anlegte.
Anfänglich waren es auch vier Häuser, die den Juden auf dem heute noch so
bezeichneten 'Judenberg' genehmigt wurden, doch es wurden mehr. Der
Großbrand im Markt im Jahre 1813 und die damit verbundene städtebauliche
Neugestaltung des in zwei Ensembles 'Markt' und 'Judenberg' durch den
damaligen Bezirksamtmann Karl Reisner Freiherr-von-Lichtenstern, brachte es
mit sich, dass sich die Judengemeinde weiter entfalten und ausbauen konnte.
Immerhin zählte die Flosser Judengemeinde im 19. Jahrhundert über 72
Familien.
Ein Raub der Flammen bei dem Großbrand 1813 wurde auch die damalige hölzerne
Synagoge. Die starke Judengemeinde konnte, wenn auch unter schwierigsten
Verhältnissen, durchsetzen, ein neues Gotteshaus zu errichten zu dürfen.
Schon 1815 wurde an der Ostseite des Gebäudes der Grundstein gelegt. Die
feierliche Einweihung fand im Jahre 1817, also vor 172 Jahren, statt. Beide
Gedenksteine, der Grundstein an der Ostseite und der Opferstein am linken
Haupteingang der Synagoge, fanden jetzt durch die Erneuerung der in Granit
gehauenen Inschriften eine Auffrischung. Bauhofarbeiter Sigi Schell war in
Freiwilligkeitsarbeit mit künstlerischer Hand tätig und hat sorgfältig und
präzise die Jahreszahlen 1815 und 1817 leserlich gemacht.
Nach den Vorstellungen der Leiterin des Katholischen Seniorenkreises,
Marlene Noetzel, soll es im November durch Bürgermeister a. D. Fred Lehner
einen Vortrag mit Bilderschau über die 335-jährische jüdische Geschichte
geben."
Link zum Artikel |
|
September 2019:
Altbürgermeister aus dem
Landkreis besuchen die Synagoge |
Artikel im Onetz.de vom 30. September 2019:
"Runde Sache für Altbürgermeister. Kommunalpolitik verbindet. Dies gilt
insbesondere für die ehemaligen Gemeindeoberhäupter in ihrer sogenannten
Altbürgermeister-Runde.
Einmal im Quartal gibt es ein gemeinsames Treffen mit einem Rahmenprogramm
oder einer Besichtigung. Organisator der Runde ist Altbürgermeister Boris
Damzog aus Störnstein. Er bat Bürgermeister Günter Stich um ein Treffen in
Floß und eine Führung in der Synagoge sowie im Museum. Viele der 17
ehemaligen Kollegen aus dem gesamten Landkreis, zusammen mit Kollegin
Waltraud Benner-Post, gestanden, das erste Mal die Flosser Synagoge betreten
zu haben. Umso mehr waren sie vom Bauwerk und den geschichtlichen
Ausführungen vom Flosser Gemeindeoberhaupt beeindruckt. Stich gab einen
Einblick in das Leben der Flosser Juden und berichtete von der Besonderheit
des 'Flosser Judenbergs'. Stich lud im Anschluss zu einer Stärkung in die
Flosser Zoiglstube 'Zum Gogerer' ein. Hier gesellte sich auch der amtierende
Gemeindetagsvorsitzende Bürgermeister Rupert Troppmann aus Neustadt zur
Runde. Auch Troppmann betonte den Zusammenhalt der Kollegen. Der Grundstein
dafür sei schon in der aktiven Zeit gelegt worden. 'Ein Verstehen über
politische Grenzen hinweg ist entstanden.' Damzog kündigte an, dass das
nächste Treffen im neuen Landratsamt in Neustadt stattfinden wird.."
Link zum Artikel |
|
März 2024:
Christlich-jüdische
Gemeinschaftsfeier in der Flosser Synagoge |
Artikel im "Oberpfalz-Echo" vom 31. März
2024: "Christlich-jüdische Gemeinschaftsfeier in der Flosser Synagoge
Weiden/Floß. Das Jahr der christlich-jüdischen Zusammenarbeit gewinnt
gerade in dieser Zeit eine noch stärkere Bedeutung als dies bisher schon der
Fall war. Der Kampf gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus ist
nötiger denn je. Damit beschäftigte sich auch der Koordinierungsrat der
Juden in Deutschland (DKR). Er hat als Thema für die Christlich-jüdische
Gemeinschaftsfeier (früher: Woche der Brüderlichkeit) das Motto: 'The Sound
of Dialoque – Gemeinsam Zukunft bauen' gewählt. Die Weidener Gesellschaft
für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit veranstaltet seit mehr als 30 Jahren
in der Flosser Synagoge diese Feierstunde. Die frühere Jüdische Gemeinde
Floß war bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Muttergemeinde der Juden in
Weiden. Die Gesellschaft setzt mit der Gemeinschaftsfeier deutliche Zeichen
des Miteinanders und der Toleranz. Unterstützt wird diese öffentliche
Veranstaltung von der Jüdischen Gemeinde in Weiden und vom Markt Floß.
Gemeinsam feiern. In diesem Jahr findet der Festakt am Sonntag, 14.
April, um 15 Uhr in der Synagoge in Floß statt. Vorbereitet und organisiert
wird die Veranstaltung durch Pfarrer Alfons Forster aus Michldorf in engster
Zusammenarbeit mit der Vorstandschaft der Gesellschaft. Den musikalischen
Teil wird auch in diesem Jahr Pfarrer Wilfried Römischer (Gitarre und
Gesang) gestalten. Die Einführung übernehmen Pfarrerin Edith Lang aus Weiden
und Pfarrer Alfons Forster, während die beiden Ortsgeistlichen, Pfarrer Max
Früchtl (katholisch) und Pfarrer Wilfried Römischer (evangelisch) mit
Rabbiner Dannyel Morag die Gebete sprechen. Auch die Teilnehmer werden in
die Feier mit einbezogen, wenn das Lied: 'Kommt herbei singt dem Herrn'
gesungen wird. Das Schlusswort spricht Bürgermeister Robert Lindner'"
Link zum Artikel |
|
Links und Literatur
Links:
Literatur (Auswahl):
| Hubert Bauch: Die Synagoge in Floß. In: Michael Petzet
(Hg.): Denkmäler jüdischer Kultur in Bayern (hg. vom Bayerischen Landesamt
für Denkmalpflege. Arbeitsheft 43). München 1994. |
| Renate Höpfinger: Die Judengemeinde von Floß
1684-1942. Die Geschichte einer jüdischen Landgemeinde in Bayern. In:
Dieter Albrecht/Adolf Lippert/Wilhelm Volkert (Hg.): Regensburger
Historische Forschungen Bd. 14. Kallmünz 1993. |
| Baruch Z. Ophir/Falk Wiesemann: Die
jüdischen Gemeinden in Bayern 1918-1945. Geschichte und Zerstörung. 1979
S. 80-81. |
| Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in
Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 273-274; 1992² S.
285-286. |
| Pinkas Hakehillot: Encyclopedia of Jewish
Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany -
Bavaria. Hg. von Yad Vashem 1972 (hebräisch) S. 168-175 (Lit.).
|
| Michael Schneeberger: Die Juden von Floß. Reihe: Jüdische
Landgemeinden in Bayern Nr. 8. In: Jüdisches Leben in Bayern.
Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in
Bayern. 19. Jg. Nr. 95 vom September 2004 S. 34-39.
|
| Michael Trüger: Synagoge in Floß erstrahlt in
neuem Glanz. In: Jüdisches Leben in Bayern.
Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in
Bayern. 20. Jg. Nr. 99 vom Dezember 2005 S. 7-8.
|
| "Mehr als
Steine...." Synagogen-Gedenkband Bayern. Band I:
Oberfranken - Oberpfalz - Niederbayern - Oberbayern - Schwaben.
Erarbeitet von Barbara Eberhardt und Angela Hager. Hg.
von Wolfgang Kraus, Berndt Hamm und Meier Schwarz.
Reihe: Gedenkbuch der Synagogen in Deutschen. Begründet und
herausgegeben von Meier Schwarz. Synagogue Memorial Jerusalem. Bd. 3:
Bayern. Kunstverlag Josef Fink Lindenberg im
Allgäu.
ISBN 978-3-98870-411-3.
Abschnitt zu Floß S. 244-252 (die Forschungsergebnisse
konnten auf dieser Seite von "Alemannia Judaica" noch
nicht eingearbeitet werden).
|
Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the
Holocaust".
First published in 2001 by NEW
YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad
Vashem Jerusalem, Israel.
Floss Upper Palatinate. Four Jewish
families received residence rights in 1684, joined later by Jews from Bohemia,
all settling in a quarter (Judenberg) outside the town. A synagogue war
erected in 1722 and in 1744 the Jews received extensive trade privileges
together with the Jews of Sulzbach.
In 1812, a Jewish public school was opened. In 1836 there were 40 Jewish stores
in the Judenberg, mostly sellig wool andcloth, and in 1840 the Jewish
population reached 391 (total 1.914), dropping at mid-century, when 70 Jews
emigrated to the United States. This last ghetto in Germany was only opened in
1870. By 1933, only 19 were left in Floss. In 1937 the Jewish cemetery was
desecrated and on Kristallnacht (9-10 November 1938) the synagogue was
burned down. Eight Jews managed to emigrate by 1940 and the last five were
expelled to Piaski near the Lublin district (Poland) and to the Theresienstadt
ghetto in 1942. None survived.
vorherige Synagoge zur ersten Synagoge nächste Synagoge
diese Links sind noch nicht aktiviert
|