Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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St. Gallen (Kanton St. Gallen / SG, Schweiz) 
Jüdische Geschichte / Synagoge 

Übersicht:

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens (um 1850 bis nach 1930)   
Die Entstehung der jüdischen Gemeinde St. Gallen in den 1850er-und 1860er-Jahren  
Allgemeine Gemeindevorstellungen 1916 / 1921    
Aus der Geschichte der Rabbiner  
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und Kantoren    
Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben       
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde 
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen    
bulletZur Geschichte der Synagoge  
Mittelalterliche Synagoge 
19./21. Jahrhundert 
    Der Betsaal / die Synagoge der Hauptgemeinde 
    Die Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel (1919-1952)   
bulletFotos / Darstellungen   
bulletLinks und Literatur   

  

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english version)   
   

In St. Gallen bestand eine jüdische Gemeinde bereits im Mittelalter. Seit dem 13. Jahrhundert sind Juden in der Stadt nachweisbar. Namentlich wird erstmals 1268 der Jude Simon in St. Gallen genannt. 1292 wohnten Juden in zwei Häusern der Gasse, die später "Hinter der Brotlaube" hieß ("beziehungsweise 'Judengaß'). Bei der Judenverfolgung in der Pestzeit wurden die Juden der Stadt am 23. Februar 1349 verbrannt. Erst 1377 lebten Juden wieder in der Stadt. 1380 wurde ein Jude mit seiner Schwester in St. Gallen eingebürgert. Weitere Juden zogen im Laufe der folgenden Jahrzehnte zu. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts lebten jüdische Familien an der Spisergasse (1411) und vor dem Spisertor (1415). Die Juden lebten überwiegend vom Geldverleih. Auch die Stadt lieh von ihnen u.a. während der Appenzellerkriege (1403-08) größere Summen. Nach der Ausweisung der Juden aus St. Gallen 1470 lebten mit Ausnahme weniger Jahre vor 1527 keine Juden mehr in der Stadt. Es ist nicht bekannt, ob im Mittelalter eigene Einrichtungen der Juden in St. Gallen bestanden. Die in St. Gallen verstorbenen Juden wurden vermutlich in Überlingen beigesetzt.   
    
Nach 1756 durften Juden auf den Jahrmärkten der Stadt wieder handeln, doch waren sie auch in den folgenden Jahrzehnten strengsten Bestimmungen unterworfen. Die Juden der Gemeinde Hohenems/Vorarlberg bemühten sich regelmäßig um Erleichterungen. Nach 1834 kamen etwa 20 jüdische Handelsleute aus Hohenems regelmäßig nach St. Gallen. 
    
Eine neue jüdische Gemeinde bildete sich jedoch erst wieder seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Um 1850 erlaubte die Stadtbehörde, dass in der Stadt damals lebenden Juden das Wohnrecht erhielten, darunter waren Juden aus dem benachbarten Hohenems sowie aus dem süddeutschen Raum, Frankfurt und Berlin. 1852 wurden 63 jüdische Einwohner in der Stadt gezählt, 1860 waren es 107. Die offizielle Gründung der "Israelitischen Kultusgemeinde St. Gallen" war 1863.      
   
Im Laufe der nächsten Jahrzehnte nahm die Zahl der jüdischen Einwohner in St. Gallen auf 544 (1888) und bis etwa 1.200 zu (1919/20). Um 1925 gehörten zur liberalen Gemeinde etwa 300 jüdische Haushalte. Der Präsident war damals (seit ca. 1920) Jules Wohlgenannt. Etwa 50 Schüler erhielten um 1925 Religionsunterricht. An Vereinen waren ein Wohltätigkeitsverein, ein Frauenverein, der "Verein Erholung" usw. vorhanden (vgl. unten die Gemeindevorstellungen von 1916 und 1921). Für die Toten der jüdischen Gemeinde wurde ein Friedhof angelegt.   
      
Seit 1917 (Gründung am 25. Januar 1917) bestand neben der Israelitischen Kultusgemeinde die Jüdische Gemeinde Adass Jisroel. Sie entstand als Zusammenschluss der osteuropäischen Juden, die seit Ende des 19. Jahrhunderts, verstärkt nach 1905, auf der Flucht vor Pogromen auch nach St. Gallen kamen. Adass Jisroel hatte um 1920, nachdem weitere Ostjuden durch den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie zugewandert waren, etwa 500 Gemeindemitglieder in 105 Haushaltungen. Ein eigener Kantor und Religionslehrer war angestellt (um 1920 M. Arkin). Neben der eigenen Synagoge (s.u.) waren auch eine Religionsschule und ein rituelles Bad vorhanden. Um 1925 war Präsident der Gemeinde M. Mirlemann.    
      
Bereits 1866 hatte die jüdische Gemeinde St. Gallen in Hermann Engelbert einen eigenen Rabbiner. Er blieb bis zu seinem Tod 1900 in der Stadt. Seine Nachfolger wurden die Rabbiner Dr. Emil Schlesinger (bis 1938), M. Rosenthal und Dr. Dr. Lothar Simon Rothschild (1943 bis 1968). Von 1968 bis 2012 war Rabbiner Hermann I. Schmelzer für die religiöse Betreuung der Gemeinde zuständig (gest. 2020 siehe Nachruf unten). Seit 2016 wird die Gemeinde von Rabbiner Tovia Ben-Chorin betreut   
  
Von 1939 bis 1944 war St. Gallen ein Zentrum zur Vorbereitung jüdischer Flüchtlingskinder auf die Einwanderung in Palästina / Erez Jisrael. 1944 kamen 1.386 ungarische Juden aus dem Konzentrationslager Bergen-Belsen nach St. Gallen. 1945 kamen 1.200 überlebende Juden aus Theresienstadt nach St. Gallen.   
  
Von den in St. Gallen geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem): Moritz Hauser (1898), Berthold Knoller (starb nach der Befreiung aus Bergen-Belsen am 27.6.1945 in St. Gallen), Noemi Levi geb. Stegmann (1914), Ernst Lichtenstein (1903), Rega Neuberger geb. Feller (1904), Isidor Selczer (1911), Kurt Singer (1886), Elsa van der Sluis geb. Wolffers (1893), Leon Wolffers (1886), Hedwig Wolfferts (1887). 
  
  
Gegenwart (2014): Die jüdische Gemeinde in St. Gallen zählt derzeit etwa 130 Gemeindemitglieder, darunter zählen 13 Familien mit insgesamt 25 Kinder.  
    
    
    

Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens (um 1850 bis nach 1930) 
   
Die Entstehung der jüdischen Gemeinde in St. Gallen in den 1850er und 1860er-Jahren   
Die aus Hohenems zugezogenen Juden bringen der Stadt wirtschaftlichen Gewinn (1847)     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Januar 1847: "Die in St. Gallen wohnenden Juden - aus Hohenems im Vorarlberg - bringen dieser Stadt enorme Summen durch ihre Einkäufe."     

      
Erste Veränderungen um 1850  

St Gallen AZJ 13011851.JPG (176115 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. Januar 1851: "St. Gallen, 31. Dezember (1850). Gegen Ende des Jahres 1845 nahmen Sie einen Artikel in der St. Galler-Zeitung in Ihr geschätztes Blatt auf, welcher sich über die 'Judenbeschränkungen* im Kanton St. Gallen bitter beschwerte. Wie Sie und alle der echten Humanität Huldigenden diese Nachricht betrüben musste, ebenso sehr wird es Sie freuen zu vernehmen, dass es sich in St. Gallen in dieser Beziehung bedeutend gebessert hat. Eine Petition an den Großen Rat wenigstens so viel bewirkt, dass der Kleine Rat der Stadtbehörde (Gemeinderat von St. Gallen) die Befugnis eingeräumt hat, den sich hier aufhaltenden Juden, ohne weitere Fragen bei der Staatsbehörde über den Aufenthalt in hiesiger Stadt, Erleichterungen zu gewähren, insoweit der Gemeinderat dieses für zweckdienlich erachtet. Es hat nun diese Behörde seitdem auf loyale Weise nacheinander mehreren jüdischen Familien das Wohnrecht gestattet, so z.B. einer Familie aus Bayern, zwei Familien aus dem benachbarten Hohenems, zwei Familien aus dem Badischen, einer Familie aus Berlin, und zwei Familien aus Frankfurt am Main.
Es ist zu hoffen, dass der immer vorschreitende Geist der Zeit die Vorurteile gegen die Juden nach und nach ganz verschwinden mache. Die in St. Gallen wohnenden Familien zeichnen sich aber auch durch ihr ruhiges und musterhaftes Familienleben, durch ihren Geschäftsfleiß, durch ihre Solidität und Rechtlichkeit rühmlich aus, sodass selbe bei allen Gebildeten und rechtlichen Bürgern St. Gallens die volle Anerkennung und Achtung genießen. Ebenso macht man die erfreuliche Bemerkung, dass auch bei den sich momentan hier aufhaltenden Juden ein reges moralisches Streben sich kund gibt. Dies ist die beste Waffe gegen die uralten Vorurteile. Wir sind überzeugt, dass wenn die Gebildeteren des jüdischen Volkes auf die Masse durch gutes Beispiel wirken, die dicke Mauer der Intoleranz trotz dem Eifer der christlichen Zeloten nach und nach einstürzen wird, und dass der schöne talmudische Spruch, welcher bei Anlass der Feierlichkeit zu Ehren des zum Kardinal erhobenen Erzbischofs von Köln an der illuminierten Synagoge angebracht war, und der lautet: 'die Frommen aller Nationen werden der Seligkeit teilhaft', in der Folge aller Gemüter erfassen und den gegenseitigen Glaubens- und Meinungshass verdrängen wird.
Kein Jude, aber ein Freund aller Guten aller Bekenntnisse."
 

   
1852 lebten bereits 63 Juden in St. Gallen - 1860 waren es 107  

St Gallen AZJ 22031852.JPG (196465 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. März 1852: "Die neuesten Beschlüsse der St. Galler Regierung in Bezug auf die Juden sind in einer früheren Nummer dieses Blattes bereits mitgeteilt; es dürfte wohl am Platze sein, über die Motive derselben einige Erläuterungen zu geben. Die St. Gallischen Gesetze entziehen den Juden die Möglichkeit, sich das Bürgerrecht, oder sogar nur die jedem nicht gerade missliebigen Ausländer ohne besonderen Anstand bewilligte Niederlassung zu erlangen; sie haben nur Aussicht auf eine in kurzen Terminen stets zu erneuernde Aufenthaltsbewilligung, mit der die Berechtigung 'eigenen Rauch zu führen' nicht verbunden ist. Der wackere, vorurteilsfreie Gemeinderat der Stadt St. Gallen suchte nun die Stellung der hiesigen Juden dadurch zu erleichtern, dass er einzelnen gutbeleumdeten Familien ausnahmsweise gestattete, eigene Haushaltung zu führen. Der Wunsch, auch in Bezug auf Handelsverhältnisse den Juden einige Erleichterungen zu verschaffen, brachte den Gemeinderat mit dem Polizeidepartement in einen Konflikt, der dann von der Regierung in der bemerkten Weise beseitigt wurde. – Der trotzige Satz ...es folgt ein hebräisches Bibelzitat – hat sich inzwischen auch hier aufs Freudigste bewährt. Noch vor wenigen Jahren durften nur zwei Familien in der angedeuteten Weise hier wohnen, jetzt hat sich diese Zahl bis auf sieben, die jüdische Bevölkerung der Stadt St. Gallen im Allgemeinen auf 50 Seelen vermehrt. In geselliger Beziehung sind die Juden hier mit den christlichen Einwohnern völlig gleichberechtigt, in alle Gesellschaften zugelassen, und in den meisten verhältnismäßig sehr stark vertreten.  Niemand kann ihnen die Anerkennung versagen, dass sie weder in ihrem Benehmen, noch im geschäftlichen Verkehre die Voraussetzungen rechtfertigen, auf die jene beschränkenden Verordnungen sich stützen, und so lässt sich denn die gegründete Hoffnung aussprechen, dass die Zeit nicht mehr ferne ist, dass die Zeit nicht mehr ferne ist, in der eine Scheidewand fällt, die mit den Grundprinzipien einer Republik in so schneidenden Widerspruche steht." 
Es folgt eine Statistik, aus der hervorgeht, dass von den 1852 in der Schweiz lebenden 3.125 Juden 63 in St. Gallen gezählt wurden.  
  
St Gallen AZJ 17041860.jpg (13791 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. April 1860: "St. Gallen. 5. März (1860). Nach der neuesten Volkszählung befinden sich in unserem Kantone bei einer Gesamtbevölkerung von 179.100 Einwohnern 107 Juden."  

  
Die Emanzipation scheitert noch, unter anderem am Widerstand der katholischen Geistlichkeit (1860)  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. Juli 1860:  "Lengnau, im Juli (1860)...    
Der Kanton St. Gallen ist schon lange der Herd der Zwietracht durch die ultramontanen Bestrebungen der katholischen Führer und der Geistlichkeit. Man wollte dem Lande eine Verfassung aufdrängen, die das Konkordat verdeckt enthielt. Die liberale Sache trug aber den Sieg davon, indem das Machwerk von Verfassungsentwurf in der Volksabstimmung verworfen wurde. Dadurch hat auch die Judensache in diesem Kanton gewonnen. Die Israeliten in St. Gallen, alle ausländischen Kaufleute und Fabrikanten, haben sich an den ultramontanen Verfassungsrat um Gleichberechtigung mit anderen Ausländern gewendet. Eitles Bemühen! Wie kommt Jesuitismus und Emanzipation der Juden zusammen? Nur von einem redlichen Liberalismus ist Heil zu erwarten. B."     

 
Volksabstimmung über das neue Verfassungswerk (1861)
     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. November 1861: "St. Gallen, im Oktober (1861). Nächsten 24. November wird das St. Gallener Volk über das neue Verfassungswerk, welches der Verfassungsrat soeben vollendet hat, abstimmen. Die Hauptgrundsätze der neuen Verfassung sind: 1) Abschaffung des bisherigen Wahlsystems und Umwandlung desselben in ein System, das jederzeit der Volksmehrheit eine ihm gebührende Repräsentanz sicher wird; 2) Verbannung aller konfessionellen Interessen aus dem bürgerlichen Organismus, und 3) des Konfessionalismus aus dem Erziehungswesen. Im Verfassungsrate ward der Entwurf mit der imposanten Mehrheit von 129 gegen 10 Stimmen angenommen. Kann dieses Ergebnis als Maßstab dienen, so wäre an seiner Annahme durch das Volk nicht zu zweifeln."  

    
Gleichstellung für alle Konfessionen im Kanton St. Gallen (1861)     

St Gallen AZJ 10121861.jpg (21765 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Dezember 1861: "St. Gallen, im November (1861). Die Volksabstimmung hat sich in großer Majorität für den vorgelegten Verfassungsentwurf entschieden, und ist somit die Gleichstellung für alle Konfessionen im Kanton St. Gallen ausgesprochen." 

   
Rechtliche Neuregelungen (1863)     

St Gallen AZJ 28041863a.jpg (26165 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. April 1863 über die entscheidenden Verhandlungen im "Großen Rat" des Kantons St. Gallen zur rechtlichen Neuregelung im Blick auf die Juden im Kanton und der Stadt St. Gallen:
"St.  Gallen, im April (1863). Lassen Sie mich auf die Verhandlungen des Großen Rates noch einmal zurückkommen. Um den bisherigen Stand der Dinge in St. Gallen, einem für die Israeliten sehr wichtigen Kantone, zu kennzeichnen, führen wir die Worte der 'St.Galler-Zeitung' vom 1. April an: 'Bisher beschränkte sich unsere Gesetzgebung darauf, die 
 
St Gallen AZJ 28041863b.jpg (318941 Byte)Juden als Geduldete zu behandeln. Sie hatten kein gesetzliches Recht der Niederlassung, sondern nur Aufenthaltsbewilligung und mussten die Gewerbsausübung durch Patente erkaufen. Grundbesitz durften sie keinen erwerben. Einzelne Gemeinden wie Rapperschwyl, Lichtensteig, St. Gallen, Tablat hatten schweizerischen Israeliten die Niederlassung durch Gemeindsbeschluss erteilt und so die gesetzliche Härte faktisch gemildert.  
Der regierungsrätliche Vorschlag nun geht nicht weiter, als Dem, was die Gemeinden getan, eine gesetzliche Livrée zu geben. Er setzt fest, dass die Niederlassung der Israeliten nur durch Gemeindebeschluss erteilt werden könne – ohne Unterschied, ob die Israeliten Schweizerbürger oder Bürger vergegenrechteter Staaten oder aber nicht vergegenrechtete Ausländer seien. Zudem verlangte der Gesetzesvorschlag noch die Genehmigung des Regierungsrates in allen Fällen.
Ebenso setzte er fest, dass der Erwerb von Grundbesitz durch Israeliten in allen Fällen an die Genehmigung des Regierungsrates gebunden sei.
Der Kommissionalvorschlag ruht auf liberaler Grundlage und stützt sich auf den einfachen Grundsatz, dass die Israeliten wie die Bekenner der christlichen Konfession zu behandeln seien: Die israelitischen Schweizerbürger gleich den christlichen Schweizerbürgern, die Israeliten vergegenrechteter Staaten gleich den Christen vergegenrechteter Staaten, die Israeliten nicht vergegenrechteter Staaten gleich den christlichen Angehörigen solcher Staaten. Demnach sollen die schweizerischen Israeliten das freie Niederlassungsrecht genießen wie jeder andere Schweizer und nicht an die Gemeinde gelangen müssen, um die Niederlassung zu erhalten, vorausgesetzt, dass sie in bürgerlichen Ehren und Rechten stehen; ebenso die Israeliten vergegenrechteter Staaten Frankreich, England, Nordamerika, Italien'.
Dem gegenüber heben wir hervor, dass der Artikel 6 der St. Galler Verfassung ausspricht: 'die Ausübung der bürgerlichen Rechte soll an keine Konfession gebunden sein'!!! – Der vorzüglichste Redner in der zweitägigen Debatte war:
Oberst Bernold. 'Ich weiß nicht, wie man's nennen soll: Ein Muttermal oder ein Brandmal oder sonst ein Mal, das uns Christen anklebt in der Art und Weise, wie wir das israelitische Volk behandeln, wir Christen, die wir doch unsere Kirche secundum ordinem Melchisedech eingerichtet haben. Wir Christen, die wir uns bemühen, für unser Interesse Handels- und Freundschaftsverträge mit Türken und Heiden, mit den Bekennern aller möglichen Religionen, mit den Anbetern des Buddha, des Manu, des Mohammed, des Ahriman, des Guten und Bösen anzuschließen, wir finden, dass es eine Schande, ein Unglück, eine Gefahr für unsere Religion sei, wenn wir ein Volk, das den gleichen Gott mit uns verehrt, wie unsereins behandeln sollen, wir zaudern noch immer und schützen das eine Mal dies, das andere Mal etwas Anderes vor, fürchten uns vor diesem oder jenem Vorurteile. So kann es nicht immer gehen. Man muss einmal wollen und es nicht machen wie Landammann Hungerbühler. Er will, aber er will nicht. Es geht, aber es geht nicht. Er ist im Zweifel, aber er ist doch nicht im Zweifel. Heraus müssen wir einmal aus der Sache, oder wollen wir immer hinter Österreich zurückbleiben? In dem gutkatholischen Österreich haben die Israeliten Bürgerrecht. Ein Jude sitzt im Ministerium, ein Jude im Reichsrat, ein Jude ist Platzkommandant von Venedig. Jüngst ernannte der Kaiser vor allem Volk einen Juden zum Hauptmann, und wir wollen ihm nicht einmal die Niederlassung geben.
Man redet von verschiedenen Standpunkten. Der einzige Standpunkt ist der, jedem rechten Menschen die Niederlassung zu gewähren. Man argumentiert mit dem Aargau. Ich lasse dieses Argument nicht gelten. Die Judenfrage war dort nur das Mittel zum Zweck für die Bestrebungen eines gewissen finstern Wesens, das dort herumschleicht. Es ist Zeit, dass einzelne Kantone aus dieser Finsternis heraustreten – in ein milderes Licht der Humanität und einem ehrenwerten Volke endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen. Ja, dieses altorientalische Volk ist ein ehrenwertes, und wenn es Schwächen hat, so mögen wir bedenken, dass die Juden das geworden sind, was sie sind, durch die Jahrhunderte andauernden Verfolgungen derselben von Seiten der Christen. Was würden wir in dieser Lage werden? Würden wir nicht auch hinten und vorn ausschlagen?
Es gibt Ausnahmen unter jener ehrenwerten Menschenklasse. Wir haben auch Ausnahmen. Aber dies Volk verdient ebenso große Achtung als jedes christliche Volk. Viel große Männer sind aus ihm hervorgegangen: große Dichter, große Philosophen, große Staats- und Finanzmänner.
Sage man nicht: Es gehe nicht! Es geht, wenn man will und wenn man sein Herz und seinen freien Geist walten lässt!' (Großer Beifall.)
 
St Gallen AZJ 28041863c.jpg (176569 Byte)Mit dieser ausgezeichneten Rede hatte die Sache der Humanität ihren moralischen Sieg errungen.  
Herr Kommandant Kirchhofer: Die Frage sei für den Kanton und namentlich für die Stadt St. Gallen von großer Bedeutung. Es sei besonders der Baumwolle-Exporthandel, der hier in Berührung kommt. Was die israelitische Handelschaft überhaupt betreffe, so habe es in St- Gallen Häuser gehabt, die geschadet haben, aber auch solche, die enormen Nutzen gebracht und eine Zierde der St. Gallischen Handelschaft gewesen und noch sind. Er glaube im Namen der ganzen Handelschaft der Stadt zu sprechen, wenn er erkläre, dass sie keinen Schutz wolle auf Kosten der Humanität.  
Herr Gemeinde-Amtmann Kuhn: Er habe die Juden seit vielen Jahren als eine sehr ehrenwerte Klasse von Leuten kennen gelernt, ebenso ehrenwert als die Christen. Ihre Gleichstellung sei unbedingt geboten durch die Kantonsverfassung. Warum sollten sie sich nicht auch einbürgern können? Er würde sich gar nicht fürchten, wenn einmal ein Israelit Chef des Erziehungsdepartements würde; die Juden erziehen unter Umständen ihre Kinder ebenso gut und noch besser als die Christen. Gebe man ihnen endlich, was man ihnen vor Jahrzehnten schon hätte geben sollen.  
Das mit 103 gegen 6 Stimmen angenommene Gesetz lautet nun:  
Artikel 1: Israeliten, welche im Kanton St. Gallen nur vorübergehend Verkehr treiben oder Aufenthalt in demselben nehmen, sind, je nach ihrer Staatsangehörigkeit als Schweizer oder Ausländer, gleich den andern handeltreibenden Aufenthaltern den diesfalls bestehenden Gesetzesbestimmungen unterworfen; d.h. schweizerische Israeliten werden den andern Schweizern, ausländische Israeliten den übrigen Ausländern aus dem nämlichen Staat gleichgehalten.
Artikel 2: Israeliten, welche ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Kantons nehmen wollen, eigene Haushaltung führen, einen Beruf oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung treiben, haben unter Abgabe der Heimat-, Leumund- und Familienscheine die Niederlassung nachzusuchen.
Artikel 3: Die Niederlassung in einer Gemeinde wird von der betreffenden politischen Bürgerversammlung erteilt.
Artikel 4: In denjenigen Gemeinden, in welchen, in welchen den Israeliten der Aufenthalt oder die Niederlassung gewährt wird, haben die Gemeinderäte eigene Register über die Geburts-, Ehe- und Sterbefälle derselben zu führen, und von den hiebei vorkommenden Veränderungen den betreffenden Heimatsbehörden amtlich Kenntnis zu geben.
Artikel 5: Durch gegenwärtiges Gesetz sind aufgehoben: folgen die früheren Verordnungen. 
 

     
Allen Niederlassungsgesuchen von Juden wird entsprochen (1863)  

St Gallen AZJ 14071863.JPG (42818 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. Juli 1863: "St. Gallen, im Juli (1863). Die Stadt St. Gallen hat 27 israelitischen Niederlassungsgesuchen samt und sonders entsprochen. Die Bürgerschaft von St. Gallen (solche Gesuche werden vor die Gemeinde gebracht) hat damit gründlich mit mittelalterlichen Vorurteilen gebrochen und gerade der Umstand, dass alle Angemeldeten ohne Unterschied angenommen wurden, bezeugt, dass sie deutlich zu erkennen geben wollte, dass es sich bei ihr diesmal weniger um die Personen als eine Demonstration für den Grundsatz der Toleranz und einer freuen Lebensanschauung handelte." 

    
Pläne für die Gründung einer jüdischen Gemeinde (1863)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. November 1863; "Die circa 30 jüdischen Familien, welche gegenwärtig in St. Gallen wohnen, gehen mit dem Plane um, sich zu einer Gemeinde zu verbinden, d.h. einen zeitgemäßen Gottesdienst einzurichten und einen Friedhof zu erwerben."                 

  
Die Gemeinde wird gegründet (1864/65)  

St Gallen AZJ 10051864.JPG (119706 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Mai 1864: "St. Gallen, im April. Unterm 30. März abhin haben 22 in St.-Gallen niedergelassene Israeliten an den Regierungsrat das Gesuch gestellt, zur Errichtung einer eigenen israelitischen Kultusgemeinde die erforderliche Genehmigung erteilen, beziehungsweise auswirken zu wollen. Um die konstitutiven Statuten erlassen und zur Genehmigung einsenden zu können, wünschen die Petenten, der Regierungsrat möchte die Frage entscheiden, ob, wenn die Mehrheit der niedergelassenen Glaubensgenossen sich für die Statuten und die Gründung einer Kultusgemeinde, den diesfälligen finanziellen Haushalt usw. ausgesprochen, die Minderheit pflichtig sei und angehalten werden könne, zu den diesfallsigen Unterhaltskosten beizutragen. Der Regierungsrat erteilte am 8. dieses Monats den Bescheid: er nehme keinen Anstand, zu erklären, dass, wenn die Mehrheit der in St. Gallen niedergelassenen Israeliten sich für Gründung einer Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minderheit gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen. Bevor die Regierung aber die Anerkennung einer israelitischen Kultgemeinde in St.-Gallen nach Artikel 6 der Verfassung dem Großen Rate zur Genehmigung vorlegen könne, müssen die Statuten von den in St.-Gallen niedergelassenen Israeliten erlassen und der Regierung zur Prüfung eingesandt werden. Es liegt in dieser Tatsache ein höchst erfreulicher Beweis für den Fortschritt auf dem Felde konfessioneller Toleranz."
  
St Gallen AZJ 10011865.jpg (154403 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Januar 1865: "St. Gallen, im Dezember (1865). Die Kommission der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde konstituiert habe, und damit das Gesuch verbunden, nicht allein die Gründung einer Gemeinde mit Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes zu bewilligen, sondern auch zu bestimmen, dass sämtliche in der Stadt niedergelassenen Israeliten der Gemeinde beitreten. In seiner Sitzung vom 8. April hat der Regierungsrat auch erklärt, dass er, wenn die Mehrheit der in St- Gallen niedergelassenen Israeliten sich für Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minorität gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen.
Infolge dieses regierungsrätlichen Bescheides wurden die Statuten entworfen und von der israelitischen Kultusgemeinde angenommen, auch alsbald dem Regierungsrate zur Genehmigung übermacht. Dieser stellte den Antrag, 'den Statuten die regierungsrätliche Genehmigung zu erteilen und an den Großen Rat den Antrag zu bringen, es sei den Petenten die freie Ausübungen des jüdischen Gottesdienstes gestattet.'
Inzwischen erhob sich eine entschiedene Opposition gegen die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinde und zwar von Juden selbst, welche aus materiellen Rücksichten der Gemeinde sich nicht anschließen wollten.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Große Rat nun die Ausübung des jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer jüdischen Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes, also mit einem Worte die Konstituierung einer Kultusgemeinde beschlossen, den Antrag der Kommissionsminderheit – welcher auch besonders gedruckt erschien – alle in St. Gallen niedergelassenen Israeliten zum Beitritt zu verhalten, jedoch verworfen. Ob die Gemeinde sich nichtsdestoweniger konstituieren wird, muss der Zukunft überlassen bleiben."   

   
Die Abhaltung von Gottesdiensten, der Bau einer Synagoge, die Einrichtung einer Schule sowie die Anlage eines Friedhofes werden genehmigt (1865)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Dezember 1865: "Der 'Große Rat' von St. Gallen hat durch einstimmigen Beschluss den im Kanton ansässigen Israeliten die freie Ausübung ihres Gottesdienstes nach Anleitung des vorgelegten Status bewilligt und den Regierungsrat ermächtigt, vorkommendenfalls die nötigen Anordnungen beim Bau einer Synagoge oder der Anlegung von Begräbnisplätzen zu treffen."   
 
Artikel in der "Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums" 1865 Heft 2: "St. Gallen (Schweiz). Der große Rat hat trotz heftiger Opposition beschlossen, fortan die Ausübung des jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer Religionsschule und die Anlegung eines jüdischen Begräbnisplatzes, mit einem Worte die Konstituierung einer Kultusgemeinde zu gestatten".       

  
1867 war der Prozess der Gemeindegründung abgeschlossen. In einem Artikel der Zeitschrift "Der Israelit" (Artikel vom 25. September 1867) konnte rückblickend zusammengefasst werden:  "St. Gallen, 12. Juni (1867): Nach den Vorschriften unserer Kantonsverfassung kann, außer den Katholiken und Reformierten, auch anderen Religionsgenossenschaften vom Großen Rate die freie Ausübung des Gottesdiensts gestattet werden. In Folge dieser Bestimmung erhielten denn auch die im Kanton wohnenden Baptisten und Israeliten die Ermächtigung, ihren Gottesdienst frei auszuüben. Die Israeliten haben seither eine Gemeinde gebildet, ein Lokal für ihren Gottesdienst gemietet, einen Begräbnisplatz erworben und einen eigenen Rabbiner angestellt, der regelmäßig Gottesdienst hält und der israelitischen Jugend den Religionsunterricht erteilt. Sie werden in allen ihren religiösen Gebräuchen geschützt und wir haben ihnen daher auch das Schächten nach ihrem Ritus gestattet." 
   
   
Über die jüdischen Gemeinden in der Schweiz mit Angaben zur Gemeinde in St. Gallen (1875)   

St Gallen AZJ  23111875.jpg (271651 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. November 1875: "...Es gibt gegenwärtig in der Schweiz 20 organisierte Gemeinden und zwar in 9 Kantonen, nämlich Aargau 5 zu Oberendingen (747), Lengnau (376), Aarau (39), Baden (171), Bremgarten (35); in Basel, eine in der Stadt Basel (409); in Bern 5 Gemeinden, nämlich in Bern (286), Biel (143), Langenthal (59), Pruntrut (Porrentruy, 162), St. Immer (nicht: St. Jenner) mit Sonvilier (nicht: Souvilier) und Renom (153); in Luzern, eine in der Stadt Luzern (70); in St. Gallen eine, nämlich in der Stadt St. Gallen mit den benachbarten Ortschaften (212); in Zürich 1 in der Stadt Zürich (231); in Genf 2, nämlich in Genf (574), Carouge (156); in Neuchâtel 2, nämlich in Neuchâtel (71) und Chaux de Fonds (415); in Waadt 2, nämlich in Avenches (245) und in Lausanne (136). Die obigen Zahlen betreffen nur die Mitglieder der bez. Gemeinden.  - Nur zwei Gemeinden haben Rabbiner, die westlichsten, Genf, und die östliche St. Gallen. Die Gemeinden Oberendingen und Lengnau, die früher stets ein Rabbinat bildeten, haben dasselbe seit längerer Zeit unbesetzt gelassen. Vier Gemeinden haben noch besondere Vorsänger, nämlich Basel, St. Gallen, Zürich, Genf. Die Besoldung der 19 Lehrer variiert zwischen 600 und 2.500 (Chaux de Fonds) Frcs., und beträgt zusammen 25.750 Francs jährlich, während die vier Vorsänger zusammen 6.500 Francs erhalten. An Synagogen sind 17 vorhanden, von denen 8 Eigentum der bez. Gemeinden, 9 gemietete Lokale sind, während die drei Gemeinden, welche keinen Lehrer haben, Aarau, Bremgarten und Carouge, auch keine Synagogen besitzen. Oberendingen hat 3 Schulen, eine Unter-, Mittel- und Oberschule, und Lengnau 2, nämlich eine Gesamt- und eine Fortbildungsschule. Außer diesen bestehen in der Schweiz keine jüdischen Elementarschulen. Dahingegen haben 14 Gemeinden eine Religionsschule, sodass nur die drei schon benannten und Genf derselben entbehren. Diese Schulen werden zusammen von 520 Kindern besucht, und es gibt einen Maßstab für den religiösen Sinn in den einzelnen Gemeinden ab, wenn man die Schülerzahl der Religionsschule mit der Seelenziffer der bez. Gemeinde vergleicht. So zum Beispiel beträgt in Baden und Luzern die Schülerzahl den fünften Teil der dortigen jüdischen Bevölkerung, aber in Bern, St. Gallen und Chaux de Fonds nur den dreizehnten, in Lausanne sogar nur den siebenundzwanzigsten Teil. Für diese Schulen besitzen 5 Gemeinden eigene Schulhäuser und 8 gemietete Lokale, während in Baden und Zürich der Religionsunterricht in den städtischen Schullokalen erteilt wird. - Der Begräbnisplätze sind 6, zu Oberendingen, Bern, St. Gallen, Zürich, Genf und Lausanne. - In 14 Gemeinden bestehen Vereine zu wohltätigen Zwecken aller Art, in mehreren auch zur Belehrung (Ez-chajim), zusammen 25 Vereine mit Fonds von zusammen 37.490 Francs. Wir vermissen hierbei die Anführung des schweizerischen israelitischen Kulturvereins. -   
Wer diese Zahlen überblickt, und erwägt, dass außer Endingen und Lengnau Alles nur Schöpfungen der neuesten Zeit ist, muss darüber Befriedigung empfinden und das weitere beste Wachstum wünschen. Die Schweiz ist somit das einzige Land, in welchem, nachdem die Juden zugelassen worden, diese sich verhältnismäßig vermehrt haben, nämlich unter 2 1/2 Millionen bis zu 7000 Juden, als 1 auf 382 Einwohner."   

 
Statistischer Artikel zur Entwicklung der jüdischen Bevölkerung der Stadt St. Gallen (1883)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 27. Februar 1883: "St. Gallen, 13. Februar (1883). Das hiesige 'Tageblatt' enthält einen statistischen Artikel über die Bevölkerung der Stadt St. Gallen, dem wir folgende Stelle entnehmen: 'In noch größerer Proportion hat sich die Zahl der hier wohnhaften Kinder Israels vermehrt. Die erste Volkszählung von 1837 weist keinen einzigen Israeliten auf. Anno 1850 waren ihrer ein halbes Hundert, zehn Jahre später ein volles Hundert, im Jahre 1870 schon 138 und bei der letzten Zählung gar 273. Die Israeliten weisen deshalb relativ die größte Bevölkerungszunahme auf. An ihnen ist das Wort des Patriarchen in Erfüllung gegangen: 'Deine Kinder sollen sich vermehren wie die Sterne des Himmels'.  
Seien auch diese Kinder der Welt in unserem Hochtale willkommen. Sie haben der Feinde ringsum genug, wir wollen lieber nur ihre guten Eigenschaften anerkennen. In Fürsorge für ihre Familien, in ihrem unermüdlichen Schaffen, ihrem treuen Zusammenhalten und ihrer Nüchternheit mögen wir sie als Muster nachahmen, und wenn wir es, wie die Juden, dazu bringen, keinen einzigen Glaubensgenossen der öffentlichen Armenpflege anheim fallen zu lassen, wird es für die Steuerzahler auch nicht schlimmer sein. 
Die konfessionellen Unterschiede und Vorurteile schwinden zusehends: sie werden den gesunden Sinn des Volkes jedenfalls da nicht zu trüben vermögen, wo wie in St. Gallen die freie bürgerliche Volksschule als kostbares Kleinod hochgehalten wird und eine feste Garantie für echte Toleranz und Menschenliebe bietet'."    

   
   
Allgemeine Gemeindevorstellungen 1916 / 1921    

Vorstellung der Gemeinde im "Jüdischen Jahrbuch für die Schweiz" Jahrgang 1916 S. 201: "St. Gallen
Die Israelitische Kultusgemeinde St. Gallen besteht seit dem Jahre 1863. Ihre Mitgliederzahl beträgt 103 mit ca. 500 Seelen. Außerdem wohnen in St. Gallen noch ca. 600-700 Ostjuden, die eigene Gemeinden und Vereine bilden. Vorstand: Ludwig Neuburger, Präsident; Jules Pollag, Vizepräsident; Hermann Dreyfus, Aktuar; J. Wohlgenannt, Kassier; H. Günther, Beisitzer; O. Pulasky und W. Burgauer, Suppleanten. Beamte: Dr. Schlessinger, Rabbiner; M. Rosenthal, Kantor.   
Institutionen: Synagoge, Bleichele 18 (erbaut im maurischen Stil, eingeweiht 1881); Religionsschule wird erteilt im Schulhaus Klosterhof, ca. 60 Schüler; Friedhöfe, alter Friedhof in Hagenbuch, neuer Friedhof in Kesselhalde, St. Fiden; Armenkasse (Moritz Brandt, Kassier); Unterstützungskasse für ansässige Arme des israelitischen Wohltätigkeitsvereines (Präsident: M. Ullmann, Kassier; Guggenheim-Fürst); Notstandskasse für Mietunterstützung für die Zeit der Kriegsdauer (Präsident: Ludwig Neuburger, Aktuar: Hermann Dreyfus).  
Vereine: Israelitischer Wohltätigkeitsverein (Präsident: M. Ullmann), Israelitischer Frauenverein (Präsidentin: Frau A. Ullmann. Beide Vereine verfolgen den Zweck: Unterstützung bei Krankheits- und Todesfällen. In St. Gallen gibt es au0erdem noch einige kleinere Minjonim und Vereine, die der Gemeinde nicht angehören, dann einen zionistischen Verein, etc."     
 
Gemeindevorstellung im "Jüdischen Jahrbuch für die Schweiz" Jahrgang 1921 S. 183: "St. Gallen. In St. Gallen, der Hauptstadt des gleichnamigen Kantons, leben ca. 1.000 jüdische Seelen. Seit dem Jahre 1917 existieren in St. Gallen zwei jüdische Gemeinden.  
Die israelitische Kultusgemeinde besteht seit dem Jahre 1863. Ihre Mitgliederzahl beträgt ca. 110 mit ungefähr 300 Seelen. 
Vorstand: Präsident: Jules Wohlgenannt; Vizepräsident: Willi Burgauer; Kassier: Adolf Michel; Aktuar: Sally Mayer; Beisitzer: J. Günther.  
Beamte: Dr. Schlesinger, Rabbiner; M. Rosenthal, Kantor und Lehrer.
Institutionen: Synagoge, Frohgartenstraße (im maurischen Stil, eingeweiht 1881). - Religionsunterricht wird erteilt im Schulhaus Klosterhof, ca. 50 Schüler. - Friedhöfe: alter Friedhof in Hagenbuch, neuer Friedhof in Kesselhalde, St. Fiden. - Armenkasse für Durchreisende (Moritz Brandt). Israelitische Fürsorge: Zentrale für Unterstützungswesen, Präsident Dr. Schlesinger, Verwalter: J. Guggenheim-Fürst. Metzgerei: K. Dreyfuss, Linsenbühlstraße.  
Vereine
: Israelitischer Wohltätigkeitsverein (Präsident: M. Ullmann). - Israelitischer Frauenverein (Präsidentin: Frau Wyler-Reichenbach). Beide Vereine verfolgen den Zweck: Unterstützung bei Krankheits- und Todesfällen. - Verein Erholung, Pflege der Geselligkeit (Präsident: Wyler-Neuburger).  
Jüdische Gemeinde Adass Jisroel: Diese jüdische Gemeinde wurde am 25. Januar 1917 gegründet und zählt heute bei 105 Mitgliedern ca. 500 Seelen.
Vorstand: M. Mirelmann, Präsident; A. Hauser, Vizepräsident; H. Kuschernsohn, Kassier; weitere Mitglieder: A. Kutner, L. Fichmann, B.M. Flaks.  
Beamte
: Kantor- und Lehrerstelle vakant.  
Institutionen
: Synagoge, Kapellenstraße 3. - Jüdische Schule in der Synagoge, etwas 100 Kinder. - Jüdische Metzgerei und rituelles Bad 'Aquasana', Zwinglistraße.  
Vereine
: Chewra Tahara Kadischa, gegründet 1904 mit einer Mitlgiederzahl von ca. 100 (S. Lewin, Präsident; S. Sprinberg, Kassier). - Jüdischer Frauenverein, gegründet 1911, ca. 90 Mitglieder (Frau Weisbord, Präsidentin). - Zionistische Ortsgruppe, gegründet 1913 mit einer Mitgliederzahl von ca. 140 (B. Kadischewitz, Präsident). - Jüdischer Wanderbund 'Blau-Weiss', gegründet 1919 (Führerin: Toni Hauser). - Sportklub 'Makabi', gegründet 1921 (Präsident: Steinberg)."      

      
      
Aus der Geschichte der Rabbiner  
Rabbiner Dr. Herrmann Engelbert wirbt für sein Knaben-Pensionat (1869)  

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. Februar 1869: "Knaben-Pensionat in St. Gallen. (Schweiz). 
Knaben, welche die hiesigen vorzüglichen Schulen besuchen wollen, finden unter annehmbaren Bedingungen in der Familie des Unterzeichneten freundliche Aufnahme, sorgfältige körperliche Pflege, eine sittliche religiöse Erziehung und gründliche Nachhilfe zur Unterstützung des Schulunterrichts. 
Referenzen: die Herren Landrabbiner Dr. Adler in Kassel, Dr. Albert Cohn, membre du consistoire central des Israélites de France in Paris, Dr. Emanuel Deutsch, British Museum in London, David Barschall, (Firma Baumann und Co.) in Leipzig, Jacob Brunner in Triest, Gebr. Hirschfeld und Co. in St. Gallen. 
Prospekte werden auf Verlangen eingesandt. Dr. Herrmann Engelbert, Rabbiner in St. Gallen."       

    
Der Antisemitismus macht sich bemerkbar - Rabbiner Dr. Engelbert wehrt sich (1875)      

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5, Oktober 1875:  "Vom Bodensee, 21. September (1875). Dass von der obersten Leitung der ultramontanen Partei das Losungswort, allerorten zur Judenverfolgung aufzuhetzen, erteilt, und, wie man es von dieser gewohnt, pünktlich ausgeführt ist, erweist sich ganz besonders in der Schweiz. Hier, wo die Juden nur in sehr geringer Anzahl wohnen, kann selbstverständlich auch nicht im Entferntesten von einem Einfluss politischer, sozialer oder sittlicher Art die Rede sein. Alle jene hohlen Phrasen von jüdischer Herrschaft, Entchristlichung durch den jüdischen Geist usw. können hier auch nicht mit einem Scheine von Begründung verwendet werden. Die schweizerischen Ultramontanen haben daher auch nicht die geringste Veranlassung, mit den Juden anzubinden. Tun sie es also dennoch, so ist es klar, dass sie es auf höheren Befehl tun, und wie in allen Stücken die gehorsamen Knechte gegen die Anordnungen ihrer Oberen spielen. Umso wichtiger ist es, dies gerade von hier aus der Öffentlichkeit zur Erkenntnis zu bringen, damit man allgemein anerkenne, der Feldzug der Ultramontanen gegen die Juden sei eben nichts weiter als ein Stück ihres Kriegsplanes gegen den Staat und die allgemeine Kultur. Schon im vorigen Jahre versuchte die 'Thurgauer Volkszeitung' in einigen Artikeln 'Das Judentum in der Gesellschaft' die öffentliche Meinung gegen die Juden aufzuhetzen und diesen die gröbsten Schändlichkeiten und verwerflichsten Tendenzen aufzubürden. Der Verfasser verschmähte es sogar nicht, sein ultramontanes Gesicht durch eine Maske zu verdecken. Die Antwort bliebt nicht aus, und der Rabbiner Dr. Engelbert zu St. Gallen leuchtete in der 'Thurgauer Zeitung' dem Angreifer in so nachdrücklicher Weise heim, dass dieser verstummte. Die jüngsten Wutausbrüche der 'Germania' regten die Ultramontanen des Kantons St. Gallen auf, zu versuchen, ob jenen nicht ein Widerhall in den Aloen zu verschaffen sei, um mit Benutzung des Materials an Gift und Galle, welches das Berliner Jesuitenblatt reichliche spendete, auch hier eine Judenverfolgung in Szene zu setzen. Sehr geschickt waren die Artikel in der in St. Gallen erscheinenden Ostschweiz 'Synagoge und Kirche' nicht abgefasst, da sie z.B. die Freimaurer in den Vordergrund schoben und den Juden einem diesen Orden beherrschenden Geheimbund zuteilten, ganz wie die 'Germania'. Nun weiß aber das große schweizerische Volk gar wenig von den Freimaurern, und hat sich seine freisinnigen Gesetze durch seine überwiegende Majorität selbst gegeben. Jede Verdächtigung, dass die schweizerische Bundes- und Kantonalverfassung und die ihr entflossenen Gesetze nur das Werk eines kleinen verborgenen Bundes seien, ist daher ebenso lächerlich, wie eine Beleidigung für das Schweizervolk. Herr Dr. Engelbert übernahm es abermals in der 'St. Galler Zeitung', dem ultramontanen Zeitungsschreiber Schritt vor Schritt eine einschneidende Widerlegung zuteil werden zu lassen. Er hielt sich auch nicht bloß auf der Defensionslinie, sondern zeigte sonnenklar in welchem Maße die ultramontanen Autoren sich Fälschung aller Art, Verdrehung und Entstellung der Tatsachen schuldig machen. Er führte z.B. jenen Versuch des Wiener 'Vaterland', die Beschlüsse der israelitischen Synode zu Leipzig durch Einschmuggelung vollständig anderer Worte zu fälschen, ausführlich an, und brachte es so weit, dass der Gegner wenigstens zugestand, die israelitische Gemeinde zu St. Gallen nicht beleidigt haben zu wollen. Wir glauben, dass auch diesmal die Absicht dieser Judenfresser vereitelt worden ist, und sie ihren Versuch nicht sobald wiederholen werden. Es zeigte sich auch an diesem Beispiel, wie wichtig es ist, auf lokale Angriffe sofort lokal zu antworten, wie notwendig aber auch, dass das hierzu erforderliche Material, namentlich in diesem Blatte, ergiebig gesammelt werde. - In der Schächtfrage ist vom Bundesrate noch immer keine definitive Entscheidung erflossen, was jedoch für uns mit keiner Inkonvenienz verbunden ist, da ebenso lange das qu. Verbot suspendiert bleibt."         

   
Publikation von Rabbiner Dr. Hermann Engelbert (1875)      

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 30. November 1875:  In meinem Verlage erschien soeben: 
Statistik
des Judentums in Deutschen Reiche ausschließlich Preußens und In der Schweiz bearbeitet von 
Dr. Hermann Engelberg,
Rabbiner der israelitischen Religionsgenossenschaft in St. Gallen. 
Gr. 4. Preis in Umschlag geheftet Mark 9. 
Die hohe Bedeutung dieses Werkes, das zum ersten Male eine einheitliche Darstellung sämtlicher betreffender Gemeinden nach ihren Kräften, Leistungen, Vereinen und Institutionen ein Gesamtbild des deutschen und schweizerischen Judentum entrollt, hat bereits in publizistischen und wissenschaftlichen Kreisen eine so allgemeine Anerkennung gefunden, dass wohl mit Recht erwartet werden darf, dass es bald in keiner Gemeinde oder größeren Privatbibliothek fehlen werde. Die Erhebung des Materials geschah vom Schweizerischen Bundesrat und lässt die Statistik mithin an Reichhaltigkeit und Genauigkeit Nichts zu wünschen übrig.  
Das Werk ist durch jede Buchhandlung zu beziehen; auch erfolgt gegen Einsendung des Betrags dessen umgehende Franco-Zusendung. 
Frankfurt am Main. J. Kauffmann
".         

 
25-jähriges Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Dr. Hermann Engelbrecht (1891)   
Anmerkung: Die p
rägende Persönlichkeit des jüdischen Gemeindelebens der ersten Jahrzehnte nach Gründung der Gemeinde war Rabbiner Dr. Hermann Engelbrecht. Er war liberal geprägt, dennoch wurde in einem Artikel zu seinem 25jährigen Rabbinatsjubiläum sowohl in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" als auch in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" betont, wie beliebt und geachtet er in St. Gallen war.   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Oktober 1891: "St. Gallen, 13. Oktober (1891). Vergangenen Samstag und Sonntag feierte Herr Rabbiner Dr. Engelbert unter freudiger Beteiligung der hiesigen israelitischen Religionsgenossenschaft sein 25-jähriges Rabbinatsjubiläum. Zahlreiche Gratulationszuschriften und Ansprachen, sowie namentlich ein kostbares Ehrengeschenk, das die Vorsteherschaft ihm bei diesem Anlass überreichte, legten ein sprechendes Zeugnis ab für die Achtung und Liebe, die sich der seit Gründung der Gemeinde in dieser letzteren, sowie in verschiedenen öffentlichen, gemeinnützigen Stellungen erfolgreich wirkende Jubilar erworben hat. Möge es ihm vergönnt sein, noch lange Jahre in gleicher Kraft und Rüstigkeit zu wirken."   
  
St Gallen Israelit 28101891.jpg (27487 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Oktober 1891: "St. Gallen, 6. Oktober (1891). Gestern und vorgestern feierte Herr Dr. Engelbert unter freudiger Beteiligung der hiesigen Gemeinde sein 25jähriges Rabbinatsjubiläum. Zahlreiche Gratulationszuschriften und Ansprachen, sowie namentlich ein kostbares Ehrengeschenk, das die Vorsteherschaft ihm bei diesem Anlass überreichte, legten Zeugnis ab von der Achtung und Liebe, die sich der Jubilar in der Gemeinde erworben hat."  

   
Zum Tod des Rabbiners Dr. Hermann Engelberg (geb. 1830 in Gudensberg, gest. 1900 in St. Gallen)    

St Gallen AZJ 16021900.jpg (136988 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Februar 1900: "St. Gallen, 10. Februar (1900). Die hiesige israelitische Religionsgesellschaft hat einen schweren Verlust durch den Tod ihres Seelsorgers, Rabbiner Dr. Engelbert, erlitten, der nah ganz kurzer Krankheit am 5. einer heftigen Lungenentzündung erlag. Im Jahre 1830 geboren, machte der Verewigte seine Studien in Würzburg, Marburg und Berlin, und wurde nach Beendigung derselben als Rabbiner nach Elberfeld gewählt. Im Jahre 1866, als die hiesige israelitische Gemeinde gegründet wurde und man das Bedürfnis nach einem Seelsorger fühlte, der der neuen aufgeklärten Richtung huldigte, wurde derselbe nach St. Gallen berufen und hat bis zu seinem Tode mit seltener Hingebung seinem Berufe obgelegen und durch seinen Einfluss und seine Liebenswürdigkeit, sowie durch die schöne Tugend, jede religiöse Überzeugung zu achten, den Frieden der Gemeinde gefördert und sich allgemeiner Achtung und Ehrerbietung erfreut. Durch seine Anregung gab es Anlass zur Schaffung verschiedener Wohltätigkeitsvereine in der Gemeinde und war stets auf seinem Posten, wenn es galt, Armen und Bedrängten beizustehen. Aber nicht nur in seiner Not zu lindern suchen, sondern auch in unserer Stadt beteiligte er sich an ähnlichen Bestrebungen und war ein tätiges Kommissionsmitglied der Gemeinnützigen Gesellschaft des Hilfsvereins und des Kinderhorts, an deren Gedeihen er regen Anteil nahm. Sein liebenswürdiges und bescheidenes Auftreten verschaffte ihm die Achtung aller, die ihn kannten, und viele Freunde und Bekannte werden ihn noch lange vermissen und sein Andenken in Ehren halten. – Engelbert hat in früheren Jahren vielfach literarisch sich betätigt. Von ihm erschienen: 'Das negative Verdienst des Alten Testaments um die Unsterblichkeitslehre', 'Ist das Schächten der Tiere nach jüdischem Ritus wirklich Tierquälerei?', 'Statistik des Judentums im Deutschen Reiche' usw. Er war in seiner Gemeinde sehr beliebt und gehörte der freisinnigen Richtung innerhalb des Judentums an. Er ruhe in Frieden."    

    
Kritische Würdigung von Rabbiner Dr. Engelbert 
Anmerkung: erschienen in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit".   

St Gallen Israelit 15021900.jpg (50434 Byte)Eine kritische Würdigung von Rabbiner Dr. Engelbert findet sich in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Februar 1900: "Der Rabbiner der hiesigen Gemeinde, Herr Dr. Engelbert, ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Seine langjährige hiesige Wirksamkeit hat dem religiösen Verfall der hiesigen Gemeinde nicht zu steuern vermocht; ja, sie hat denselben noch vielfach gefördert. Vor ca. 16 Jahren hat derselbe die Mitglieder seiner Gemeinde zur Abschaffung des zweiten Feiertags aufgefordert; einer Aufforderung, welcher jedoch die Gemeinde nicht entsprach. Als Anfang der sechziger Jahre (1860er-Jahre) der Ausübung der Schechita hier Schwierigkeiten bereitet wurden, ist er in zwei verschiedenen Broschüren für diese Institution mit Eifer und nicht ohne Erfolg eingetreten. Die Leichenrede hielt der Rabbiner der Züricher Reformgemeinde Herr Dr. Littmann".      

  
Dr. Emil Schlesinger wurde zum Rabbiner der israelitischen Religionsgenossenschaft in St. Gallen gewählt (1900) 
Anmerkung: Dr. Emil Schlesinger (geb. 1874 in Dombrau, Österreichisch-Schlesien, heute Dąbrowa, gest. 1938 in St. Gallen): studierte in Breslau; zunächst Rabbiner in Elbing (Elbląg), seit 1900 Rabbiner in St. Gallen.           

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. April 1900: "Dr. Emil Schlesinger vom Breslauer Seminar wurde zum Rabbiner der israelitischen Religionsgenossenschaft in St. Gallen gewählt."        

     
     
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und Kantoren 
Ausschreibungen der Stelle des Vorbeters und Schächters 1872 / 1873 (auch für die hohen Feiertage) / 1880 / 1890 / 1891         

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Dezember 1872: "Die Stelle eines Vorbeters und Schächters, Chasan und Schochet, die mit einem jährlichen Gesamteinkommen von Frs. 1.000 verbunden ist und zum Betrieb eines Nebengeschäfts genügend freie Zeit übrig lässt, ist in hiesiger Gemeinde Anfangs Februar kommenden Jahres zu besetzen. 
Qualifizierte Bewerber wollen sich schleunigst melden beim Rabbiner Dr. Engelbert. St. Gallen (Schweiz), im Dezember 1872."           
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1873: "Die hiesige schon im März dieses Jahres ausgeschriebene Vorbeter- und Schächterstelle, die mit einem jährlichen Gesamteinkommen von 1.000 Frcs. verbunden ist und zum Betriebe eines Nebengeschäfts genügend freie Zeit übrig lässt, wird erst mit dem 1. Februar dieses Jahres vakant. 
Qualifizierte Bewerber wollen sich schleunigst melden beim Rabbiner Dr. Engelbert. St. Gallen (Schweiz), im Dezember 1872."   
  
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 26. August 1873: "Für die bevorstehenden hohen Festtage sucht die hiesige Gemeinde einen Vorbeter, der die Gebete würdig vorzutragen versteht. Sollte derselbe auch die Qualifikation zum Schächten besitzen, so dürfte er konvenierenden Falles hier eine dauernde Stelle finden. 
Frankierte Anmeldungen sind schleunigst zu richten an St. Gallen, im August 1873. Rabbiner Dr. Engelbert."        
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Juni 1880: "Die hiesige Kantor- und Schochetstelle ist neu zu besetzen. Jahresgehalt Frcs. 12-1400 nebst einigen hundert Frcs. Nebeneinkommen. 
Unverheiratete Bewerber mit angenehmer Stimme, die etwas musikalisch und im Schächten geübt sind, wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst wenden an 
St. Gallen (Schweiz), im Juni 1880. Rabbiner Dr. Engelbert."      
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Dezember 1890: "Gesucht wird nach St. Gallen ein lediger, gebildeter Mann, der das Examen als Kantor, Schächter und Religionslehrer mit Erfolg bestanden hat. - Anstellung per Frühjahr 1891. Salair Anfang 1.000-1.200 Francs nebst freier Kost. 
Offerten nebst Zeugnissen bittet man zu richten an M. Mayer-Rothschild, St. Gallen (Schweiz)."        
 
St Gallen Israelit 28101891a.jpg (43897 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Oktober 1891: "In hiesiger Gemeinde ist per 1. April 1892 die Stelle eines Kantors und Schächters zu besetzen. Fixes Gehalt Frcs. 2.000 und garantiertes Nebeneinkommen Frs. 3-400 p.a. Unverheiratete Bewerber, die musikalisch gebildet, dabei gewandt und geübt im Schächten und befähigt sind, eventuell auch Unterricht im Hebräischen zu erteilen, wollen unter Einsendung ihrer Zeugnisse sich baldigst wenden an Rabbiner Dr. Engelbert in St. Gallen (Schweiz)."            

  
   
Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
Das Polizeidepartement möchte das Schächten verbieten lassen (1876)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. März 1876: "St. Gallen, 12. März (1876). Dass hierorts die Bemühungen gegen das rituelle Schächten der Juden noch nicht aufgehört haben, geht aus einem Berichte hervor, über die letzten Verhandlungen des hiesigen Regierungsrates, den die 'St.-Galler-Zeitung' enthält: 'Das Polizeidepartement legt eine Botschaft an den Großen Rat vor, betreffend Verbot des Schächtens, welche mit dem Antrag schließt, es wolle der Große Rat den Beschluss vom 27. November 1866 dahin modifizieren, dass zwar der israelitischen Genossenschaft die freie Ausübung des Gottesdienstes gewährleistet bleibe, jedoch unter Ausschluss und mit Verbot des mit den staatlichen Gesetzen und Verordnungen über Tierquälerei im Widerspruch stehenden Schächtens.' Ist es nicht eine hohe Gnade des St. Galler Polizeiamtes, schweizerischen Bürgern den Gottesdienst gestatten zu wollen? Warum soll es nicht diese Gnade an Bedingungen knüpfen, wie se ihm gefallen? Es ist nur gut, dass es doch noch eine Oberinstanz gibt, welche über die Ausführung der Bundesverfassung wacht!"   
 
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. April 1876: "St. Gallen, 24. März (1876). Dringende Bitte in der Schächtangelegenheit. 
Bekanntlich hat der schweizerische Bundesrat die Aufhebung des hierorts erlassenen Schächtverbots damit motiviert, dass, so lange das Statut der hiesigen israelitischen Gemeinde, durch dessen Genehmigung seitens des Großen Rats als der obersten Kantonsbehörde die Aufrechthaltung des Schächtinstituts gewährleistet ist, zu recht besteht, die jüdisch-rituale Schlachtweise von einer untergeordneten Behörde nicht als eine gesetzwidrige bezeichnet werden kann und darf. Hierauf hat nun der hiesige Regierungsrat beschlossen, an den Großen Rat den Antrag zu bringen, unserem Gemeindestatut, in so weit es sich auf das Schächten bezieht, welches im Vergleich mit der Brüneau'schen Schlachtmethode (Bouterole) als Tierquälerei zu betrachten sei, die Genehmigung zu entziehen. 
Es tritt sonach aufs Neue die Aufgabe an uns heran, den diesbezüglichen regierungsrätlichen Bestrebungen auf das Entschiedenste und Nachdrücklichste entgegen zu arbeiten und mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, dass besagtes Gemeindestatut in seiner Integrität uns erhalten bleibe. Zu diesem Behufe beabsichtigen wir nicht nur fachwissenschaftliche Gutachten über das Schächten im Vergleich mit der Bouterole, sondern auch Berichte über die bezüglich letzteres gemachten Erfahrungen einzuholen, zu sammeln und in einer dem Großen Rat einzureichenden Druckschrift zu veröffentlichen.   
Selbst die engagiertesten Anhänger der Brüneau'schen Methode müssen zugehen, dass bei Ausübung derselben nicht selten durch unrichtiges Anlegen der Maske, durch schiefes Eintreiben des Bolzens etc. Störungen vorkommen, die mit den größten Qualen des zu schlachtenden Tieres und mit nicht geringer Gefahr für die Umgebung verbunden sind. Solche Vorkommnisse machen es leicht erklärlich, wenn die Bouterole in gar manchen Schlachthäusern sich nicht dauernd einzubürgern vermochte und ein großer Teil der christlichen Metzger sich keineswegs mit ihr befreunden kann; sie bilden aber auch den schlagendsten Beweis für die Grundlosigkeit der regierungsrätlichen Behauptung und Anklage.
Wir erlauben uns daher an die verehrlichen Gemeindevorsteher, Rabbiner und Lehrer in den in- und ausländischen Städten, wo die mehrerwähnte Bouterole eingeführt war, sich aber nicht praktisch bewährt hat und deshalb wieder abgeschafft wurde, oder wo dieselbe noch heute, jedoch aus dem angegebenen Grunde nicht allgemein angewendet wird, die ebenso ergebene, als dringende Bitte zu richten, sich gefälligst eine schriftliche, diesen zweifelhaften Erfolg oder tatsächlichen Misserfolg konstatierende Erklärung von Seiten der dem Schlachthause vorgesetzten Behörde schleunigst verschaffen und betreffenden, womöglich amtlich beglaubigten Beleg dem Unterzeichneten umgehend einsenden zu wollen.   
Schon in den nächsten Monaten wird der Große Rat hier tagen und unterliegt es keinem Zweifel, dass im Falle der Annahme obigen Antrags es ungleich schwieriger werden dürfte, die nicht nur hier in der Schweiz, sondern auch in den benachbarten deutschen Staaten dem Schächtinstitut drohende Gefahr abzuwenden. Mögen daher die erbetenen Beiträge zur Erreichung unseres Zieles recht zahlreich und, da die Zeit drängt, baldmöglichst uns zukommen. St. Gallen, im März 1876. Dr. Hermann Engelbert, Rabbiner."         

  
Ein durch ein jüdisches Gemeindeglied veranlasster Vorfall führte zu einer "Judenhetze" (1883)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Juli 1883: "St. Gallen, 23. Juni (1883). Ein ärgerlicher Vorfall, der sich hier ereignete, wird, weil er einen Juden betraf, auswärts auf antisemitische Motive ausgelegt werden, was aber nicht zutreffend ist. Ein gewisser Bamberger, der sich vor einiger Zeit hier niedergelassen und ein Konfektionsgeschäft etabliert hat, schrieb in ein Journal Artikel, welche die Ausstellung in Zürich in sehr ungünstiges Licht stellten. Hiergegen erhob sich das 'Tagblatt' in aufreizendster Weise. Am Abend sammelte sich ein Haufe vor dem Hause des ungeschickten Publizisten, um ihm eine Katzenmusik zu bringen. Die Polizei verhaftete einen Unruhestifter und nun rottete sich das Volk zusammen, teils um den Verhafteten zu befreien, teils um den Laden Bambergers zu zerstören. Von der Zerstörung ging man zur Plünderung über und bald verschwanden alle Vorräte desselben. Bamberger selbst war gar nicht in der Stadt. Den angerichteten Schaden muss die Stadt ersetzen."        
 
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. Juli 1883: "St. Gallen, Mitte Juli (1883). Die in jüngster Nummer dieser geschätzten Zeitung ausgesprochene Vermutung, dass die hiesige Skandalszene auf antisemitische Motive wird ausgelegt werden, hat sich vollauf bestätigt. Sowohl in als ausländische Blätter gaben teils ihre besondere Genugtuung, teils ihr tiefes Bedauern zu erkennen, dass nun auch die freie Schweiz dem antisemitischen Treiben ihre Tore geöffnet und sich der Triple-Alliance (Preußen-Russland-Ungarn) angeschlossen habe. Umso mehr erscheint es angezeigt zu konstatieren, dass alle die Berichte von einer hier stattgehabten 'Judenhetze' auf Übertreibung und Entstellung der Tatsache beruhen. Nicht dem p.p. Bamberger als Juden, sondern als Verfasser der erwähnten anstößigen und verletzenden Zeitungsartikel - worin den Schweizern sogar Fremden- resp. Deutschenhass vorgeworfen ward -, sowie auch als Inhaber eines sogenannten, schon wegen seiner Eigenart missliebigen 'Abzahlungsgeschäfts' galt der Tumult mit seinen bedauerlichen Ausschreitungen. Letzterer kann somit auch nur als Folge des Bamberger'schen geschäftlichen, wie schriftstellerischen Vorgehens betrachtet werden - 'wer Wind säet, wird Sturm ernten' - keineswegs als als Symptome einer antisemitischen Infektion. 
Während die Untersuchung im Gange ist, hat Bamberger zur Beleuchtung der ganzen Affäre und zu seiner Rechtfertigung eine 'Erklärung' veröffentlicht, die einen ziemlich guten Eindruck gemacht hat. Man sieht allmählich ein, dass man behufs einer wohlverdienten Zurechtweisung doch zu weit gegangen ist und fängt an - sich zu schämen."     

  
Über die jüdische Gemeinde in St. Gallen - eine orthodox geprägte Gruppe beginnt sich zu organisieren (1891)    
Anmerkung: der in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" ist gegenüber der liberal geprägten Gemeinde in St. Gallen sehr kritisch geschrieben; der Verfasser erhofft sich von einer Gruppe frömmerer Gemeindeglieder eine Besserung der Verhältnisse.        

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. März 1891: "Am meisten 'fortgeschritten' ist unter allen jüdischen Gemeinden der Schweiz diejenige von St. Gallen. Hierzulande gibt es immer noch naive Leute, die in Ermangelung wahrer Bildung und wirklichen Wissens in der Unreligiosität ihren 'Fortschritt' erblicken. Was man sich von den Zuständen in St. Gallen erzählt, klingt geradezu märchenhaft. Wenn auch nur die Hälfte davon wahr ist, so kann St. Gallen noch mit der radikalsten deutschen Reformgemeinde erfolgreich konkurrieren. Und selbst dort fehlt's nicht an Anzeichen, dass der Abfall von Gott und seinem Gesetze doch den Höhepunkt längst überschritten hat. Eine stattliche Anzahl von Gemeindemitgliedern, die weit davon entfernt sind, sich als orthodox zu gerieren, hat sich dort zu einer Gesellschaft zusammengetan, um den schreiendsten Missständen wenigstens entgegenzutreten. Sie haben einen Schochet und Lehrer engagiert, damit ihre Kinder wenigstens etwas Jüdisches lernen und damit sie doch koscher leben können. ebenso haben sie einen Metzger engagiert, der an Schabbat sein Geschäft geschlossen hält und auch eine Restauration eröffnen wird, die allen Ansprächen des Religionsgesetzes zu genügen bestrebt sein soll. Mögen die wackeren Männer das Ziel, welches sie sich gesetzt haben, in schönster Weise erreichen und möge ihnen Gottes Beistand dafür zur Seite stehen."            

  
Vortrag über das Schächten im städtischen Tierschutzverein (1893)        

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. März 1893: "St. Gallen. (Hauptversammlung des städtischen Tierschutzvereins vom 22. vorigen Monats). Nach Darlegung des Rechenschaftsberichtes folgte die Versammlung mit lebhaftem Interesse dem Vortrage des Präsidenten Zuppinger über die Schächtfrage mit Rücksicht auf die Initiative betreffs Änderung der Bundesverfassung in dem Sinne, dass jedes Schlachttier vor dem Blutentzuge zu betäuben sei. Das Schächten, so führt Redner aus, wird von den Juden als ein religiöser Akt betrachtet, Beweis hierfür sind die einstimmigen Aussagen der strenggläubigen Juden der Schweiz und des Auslandes. Es steht nun anderen Konfessionen oder Religionsgemeinschaften das Recht nicht zu, zu entscheiden, was Andersgläubige als religiöse Gebräuche erklären dürfen, sofern sich letztere innerhalb des       
St Gallen Israelit 09031883u.jpg (164849 Byte)Rahmen der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung halten. Letztere werden durch das Schächten in keiner Weise verletzt; dasselbe ist keine Tierquälerei. Diese Schlachtmethode ist nicht schmerzhafter, als die anderen üblichen Schlachtmethoden, und das vielerorts übliche Abstechen von Kleinvieh ungleich qualvoller für das Schlachttier. Keine Schlachtmethode ist übrigens im Stande, alle Schmerzempfindungen des zu tötenden Tieres zu verhindern. Als eine bittere Ironie auf die in Frage stehende Initiativbewegung muss es denn auch erscheinen, dass die Todesstrafe in der Schweiz noch zu Recht besteht, und, wie der traurige Fall Gatti beweist, auch vollzogen wird. Der Verbrecher steht als Mensch ungleich höher als das Tier.  
Ein Umstand, der freilich gegenüber den bereits angeführten Gründen nur nebensächlicher Natur ist, verdient doch auch beachtet zu werden, nämlich, dass durch das Schächten der Blutentzug ein viel größerer ist, als beiden anderen Schlachtarten. Dadurch wird das Fleisch haltbarer, weil das im Körper des geschlachteten Tieres zurückbleibende Blut den Zersetzungsprozess nicht unwesentlich beschleunigt. 
Die Ausführungen des Referenten stützten sich auf die Forschungen und Aussagen anerkannter Autoritäten, und es wird den Gegnern des Schächtens wohl nciht leicht möglich werden, dieses Beweismaterial zu entkräften. Der Referent erklärt sich als Gegner der Initiative des schweizerischen Tierschutzvereins, tritt lebhaft für den Grundsatz der Gewissensfreiheit, wie solche in der Bundesverfassung Artikel 49/50 garantiert ist, ein, und erwartet, die Mehrheit des Schweizervolkes werde in Übereinstimmung mit den Entscheiden seiner obersten Behörden eine gleiche Haltung einnehmen. 
Der treffliche Vortrag fand allgemeine Zustimmung und nach einiger Diskussion wurden die Verhandlungen geschlossen."     

      
 Im Kanton St. Galen dürfen keine Hausiererpatente mehr an russische Juden erteilt werden (1905)         

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. Juni 1905: "Der Regierungsrat hat an die Bezirksämter des Kantons St. Gallen ein Kreisschreiben des Inhalts erlassen, dass vom 2. Mai laufenden Jahres angefangen an russische Juden keine Hausiererpatente (auch keine Erneuerungen) mehr zu erteilen sind."     

  
An die jüdische Schule des Zionistenvereins "Ahavath Zion" wird Dr. L. Gottselig berufen (1912)      

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 2. Februar 1912: "St. Gallen (Schweiz). An die von dem Zionistenverein 'Ahavath Zion' begründete jüdische Schule wurde Dr. phil. L. Gottselig berufen."        

         
        
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde  

Zum Tod von Fanny Gut geb. Rothschild (1893)
  

Wangen Israelit 04051893.jpg (77874 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Mai 1893: "Wangen (Baden), 24. April (1893). Vorigen Donnerstag fand in Gailingen unter großer Teilnahme von Nah und Fern die Beerdigung von Frau Fanny Gut statt. Mancher Leser des "Israelit" wird mit Wehmut ihrer gedenken. Denn die Wohnstätte der Verblichenen wurde in ihrem früheren Aufenthaltsorte St. Gallen von gesetzestreuen Glaubensgenossen seinerzeit gerne aufgesucht, wo sie als wahrhaft fromme Priesterin des Hauses waltete. Unbemittelten war zu jeder Zeit diese gastfreundliche Stätte geöffnet. Manche haben daselbst Labung für den Körper, Trost und Aufmunterung für die Seele gefunden. Für das Wohl der Ihrigen war der Verstorbenen kein Opfer zu schwer und kein Mittel zu groß. Mit recht konnte der Herr Rabbiner am Schlusse seiner Rede sagen: 'Mit ihr wurde ein Stück echt jüdischen Lebens und Strebens zu Grabe getragen.'"   
Nach der  Friedhofsdokumentation Bamberger zum Friedhof Gailingen Nd. II S. 188 Grab Nr. 281 ist Fanny Gut geb. Rothschild am 18. April 1893 im Alter von 75 Jahren gestorben. Sie ist geboren in Worblingen als Tochter des Handelsmannes Baruch Rothschild und seiner Frau Rachel geb. Ochs. Sie war verheiratet mit Daniel Gut. Ihr Grab in Gailingen ist erhalten.  

    
Schulratspräsident Dr. Reichenbach wird in den gallischen Kantonsrat gewählt (1906)   

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 4. Mai 1906: "St. Gallen. Schulratspräsident Dr. Reichenbach ist mit 2393 Stimmen von 4358 abgegebenen Stimmen in den gallischen Kantonsrat gewählt worden."        

   
Jules Wohlgenannt wird Bezirksrichter der Stadt (1912)        

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 2. August 1912: "St. Gallen (Schweiz). J. Wohlgenannt, Vorstandsmitglied der israelitischen Gemeinde, ist zum Bezirksrichter der Stadt gewählt worden."        
Anmerkung: es handelt sich um Jules Wohlgenannt, der als Bezirks- und Handelsrichter, Amtsvormund und Mitverwalter des Zuchthauses an der St. Jakob-Strasse sowie lange Zeit Präsident der Jüdischen Cultusgemeinde tätig war. 1905 ließ er sich durch den Baumeister Willi Heene eine Jugendstilvilla an der Tigerbergstraße erbauen (Villa Fiorino). Nähere Informationen zu ihm und seiner Familie über einen Presseartikel von Brigitte Schmid-Gugler aus der Zeitschrift "Der Rheintaler" vom 9. September 2009 (Artikel): eingestellt als pdf-Datei.       

   
In einer Familie der Gemeinde leben gleichzeitig fünf Generationen (1912)     

Anzeige im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 22. November 1912: "St. Gallen. Fünf Generationen. Es kommt gewiss selten vor, dass fünf Generationen gleichzeitig am Leben sind. Dieser seltene Fall ist in unserer Gemeinde zu verzeichnen. Dem jüngst geborenen Töchterchen des Herrn Alfred Wolffers leben von mütterlicher Seite her Mutter, Großmutter, Urgroßmutter und Ururgroßmutter. Die Ururgroßmutter, Mutter von 22 Kindern, ist 89 Jahre alt, die Urgroßmutter 67, die Großmutter 42 und die Mutter 22 Jahre."      

 
Zum Tod von Naftali Sternbuch, wichtige Persönlichkeit der orthodoxen jüdischen Gemeindeglieder (1937)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. Januar 1937: 
"N. (nicht M.) Sternbuch - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen. 
St. Gallen
(Schweiz), 13.Januar (1937). Kurz vor Schluss der Redaktion kommt die erschütternde Nachricht aus St. Gallen (Schweiz), dass dort N. Sternbuch plötzlich an einem Schlafanfall verschieden ist. Die Trauerkunde wird in weiten Kreisen tiefen Schmerz und ehrliche Trauer auslösen. 
N. Sternbuch war ein Jude von chassidischer Prägung und eine Führernatur von großer Energie und Tatkraft. Seiner großen Toragelehrsamkeit entsprach seine tiefe Frömmigkeit. Wie früher in Basel, so führte er auch später in St. Gallen ein jüdisch-fürstliches Haus, das Jedermann offen stand und eine Pflanzstätte von Tora und Gottesdienst war. Ein Philanthrop von großem Ausmaße, war er nicht allein auf Abhilfe materieller Not bedacht, seelische Not zu lindern, war er stets am Platze. Er gehörte zu den Führern der Agudas Jisroel und war ihr mit Leib und Seele verbunden. In seiner Gemeinde St. Gallen errichtete er auf eigene Kosten das rituelle Bad, um der Familienreinheit aller, die in dieser Gemeinde und Umgebung noch treu zum Gesetze halten, zu dienen.   
Der Stolz seines Lebens war die Jeschiwa in Montreux, deren Begründer und Leiter, Rabbi Botschko, sein Schwiegersohn, deren fürsorgliche Mutter seiner Tochter ist. Nicht minder wie andere Söhne und Töchter, die im Geiste des Vaters leben und ihre Häuser führen. Der Schmerz ist zu groß und die Wunde zu frisch, um die Persönlichkeit und das Wirken N. Sternbuchs heute im Einzelnen zu schildern. Möge die aufrichtige Teilnahme min den weitesten Kreisen am schweren Schlage, der die Familie betroffen hat, dieser ein Trost sein und ihr die Gewissheit bieten, dass der Name Sternbuchs nicht vergessen und sich noch lange Jahre zum Segen in der Nachwelt auswirken sind. Das Andenken an den Gerechten ist zum Segen."      
 
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 31. Januar 1937: "Rabbi Naftali Sternbuch - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen
St. Gallen
, 17. Januar (1937). Am 29. Tewes durcheilte die gesetzestreue Judenheit die erschütternde Kunde vom plötzlichen Hinscheiden des weit über die Grenzen seines Landes hinaus bekannten Naftali Sternbuch. Jeder empfand den Verlust wie persönlichen Schmerz.  
In Kischinew als Sohn einer aristokratischen Familie geboren und auf dem Boden eines russischen Torazentrums aufgewachsen, war Rabbi Naftali Sternbuch schon in jungen Jahren durch sein phänomenales Gedächtnis und seinen Scharfsinn allgemein bekannt. Den Kaufmannsberuf ergreifend, machte er sein Haus an der Seite seiner edlen Gattin zu einem Kleinen Heiligtum, in dem Tag und Nacht Hilfe gesucht und gefunden wurde. Nach dem großen Pogrom in Kischinew wanderte Naftali Sternbuch vor 35 Jahren (1902) nach Basel aus. Bald verband ihn eine innige Freundschaft mit dem Basler Raw, Dr. Arthur Cohn - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen, der in dem großen Talmudgelehrten und Gottesfürchtigen eine ausgezeichnete, vorbildliche Führernatur großen Formats erkannte. Infolge seiner Herzensgüte und seiner außergewöhnlichen Gewissenhaftigkeit wurde er von allen Kreisen, von Juden und Nichtjuden, gleich hoch respektiert. Der Name Sternbuch bedeutete ein Programm.  
 Als in Kattowitz der Grundstein zur Agudas Jisroel gelegt wurde, trat Rabbi Naftali Sternbuch mit der Festigkeit und Unbeugsamkeit seines Charakters an der Seite der damaligen Gaonim in die vorderste Reihe, und bis zu seinem letzten Atemzuge hing er mit jeder Faser seines Herzens an dem Agudaideal. Die Agudas Jisroel verliert in ihm einen ihrer markantesten Kämpfer und überzeugtesten Anhänger. Seiner chassidischen Neigung entsprechend, gründete er sich ein eigenes Minjan, und bald wurde sein Haus wieder, speziell nach dem großen Kriege, als die vielen jungen jüdischen Flüchtlinge in die Schweiz kamen, zu einem Zentrum jüdischer Menschen. Als der Basler Raw seine Augen für immer schloss, übersiedelte Rabbi Sternbuch nach St. Gallen, dem Orte seiner bedeutenden geschäftlichen Unternehmungen, und die Freunde seines Basler Kreises verbanden sich nachher bald in der durch die Initiative des Herrn Salli Guggenheim ins Leben gerufenen Israelitischen Religionsgesellschaft.  
In St. Gallen entwickelte sich das Sternbuch'sche Haus zu dem exponiertesten toratreuen Bollwerk der Schweiz. Von allen Enden des jüdischen Galut strömten hilfsbedürftige Menschen zu dem großen einzigartigen Philanthropen, und nicht selten mussten die eigenen Kinder den Meschulochim ihre Schlafplätze überlassen, da man ja jeden Fremden als ein Mitglied des Hauses ansah. Mit welchem Stolz zeigte Naftali Sternbuch seinen Besuchern die eigene Mikwe, die eine Sehenswürdigkeit eigener Prägung ist. Man muss Rabbi Sternbuch 'dawnen' gesehen haben, um sich einen Begriff von dem großen Zidkut (hier wohl: umfassende Wohltätigkeit gepaart mit Frömmigkeit) dieser Persönlichkeit zu machen. Für jede einzelne Mizwoh (religiöse Weisung) wusste er seine ganze Kraft einzusetzen. Und wer nur einmal einen Blick in seine grenzenlose Menschenliebe erhalten hatte, erkannte erst das goldene Herz eines großen Menschen. Mein seiner faszinierten Begeisterungsfähigkeit riss er alle mit. Es war ein Feuer in ihm, das auch auf andere hinausströmte und sie zur Ausübung göttlicher Mizwot hinriss. Sein geschärfter Geist blieb auch bei seinem jüdischen Wissen nicht stehen. Jeden Morgen stand er um 4 Uhr zum Lernen auf, und wer Gelegenheit hatte, seinen talmudischen Ausführungen zu lauschen, bewunderte seinen Scharfsinn und sein Bewandertsein.  
Wollten wir Rabbi Sternbuch im einzelnen schildern, wir müssten die patriarchalische Gestalt zeichnen, vor der sich jeder ehrfurchtsvoll verneigte, seine äußere und innere Ausgeglichenheit, die sprudelnde Quelle von Wahrheit, liebe und Güte in ihm beschreiben, von dem jüdischen Stolz und der jüdischen Demut, der Vornehmheit und Aufrichtigkeit,                
St Gallen Israelit 21011937a.jpg (130037 Byte)die diesen Mann auszeichneten, berichten. - Verwaist und verlassen stehen nun seine Kinder und Enkel da, die die Freude seines Lebens waren und die nun die Krone ihres Hauptes verloren haben.  
Hatte doch der Verewigte das seltene Verdienst, Kinder der Welt zu schenken, von denen jedes eine Persönlichkeit für sich ist. Erst vor einem Jahre wurde die Familie Sternbuch so furchtbar heimgesucht und nur das ungeheure Gottvertrauen konnte den Schmerz der Eltern lindern, und nun steht die teure, ihm ganz ebenbürtige Gattin wieder vom Leid niedergedrückt da.  
Unter außerordentlicher Anteilnahme des In- und Auslandes wurde Rabbi Naftali Sternbuch auf dem Friedhofe der Israelitischen Religionsgesellschaft in Zürich zu Grabe getragen. Herrn Rabbiner Kornfein sprach im Namen der Gemeinde und der Aguda und gab in bewegten Worten der großen Trauer Ausdruck. Als der Schwiegersohn, Rabbi E. Botschko in herzerreißender Weise die letzten Grüße und Gelöbnisse der Familie überbrachte, blieb kein Auge tränenleer. Der letzte Redner, Herr Rabbiner Dr. Heinrich Cohn, Berlin sprach im Namen eines großen Freundeskreises in bewegten Worten. Letzten Sonntag fuhren wiederum eine größere Anzahl von Freunden von allen Städten der Schweiz nach Montreux, wo die Trauernden die Schiwa halten. Hespedim (Trauerreden) hielten die Herren Oberrabbiner Rottenberg, Antwerpen, Herr Blech, Zürich, Herr Aschekenasi, Wien und Herr Dr. Ascher, Bex, wie auch der Enkel Moses Botschko.  
Mögen die schwer geprüften Hinterbliebenen sich im Bewusststein erheben, einen Gatten und Vater gehabt zu haben, der heute als Großer in Israel allgemein beweint wird. Sein Verdienst wird ihnen auch weiter beistehen. Das Andenken an den Gerechten ist zum Segen. Ph-d."      

  
  

Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen  
Anzeige eines jüdischen Manufakturwarengeschäftes (1869)    

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Mai 1869: "In einem israelitischen Manufakturwarengeschäfte der Schweiz wird ein mit guten Zeugnissen versehener Reisender gesucht. Solche, welche die Schweiz schon bereist haben, erhalten den Vorzug. Offerten unter Chiffre B.W. 51 befördert die Annoncen-Expedition von Haasensein & Vogler in St. Gallen".      

 
Anzeigen des koscheren Restaurants Günther (1891) 
     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Juni 1891: 
"Koscher - Restaurant Günther - Koscher, St. Gallen (Schweiz). 
Allen die Schweiz besuchenden Reisenden und Kaufleuten sei hiermit das israelitische Restaurant Günther, Badianstraße 26, bestens empfohlen."       

   
Anzeigen der Metzgerei und Viehhandlung Günther-Bollag (1898 / 1905)
     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. August 1898: 
"Gesucht nach der Schweiz ein braver, tüchtiger Metzger. Offerten sind zu richten an 
Günther-Bollag
, St. Gallen."   
 
Anzeige in "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 7. Juli 1905: 
"Suche zum sofortigen Eintritt jungen anständigen 
Metzgerburschen

Reisevergütung
. Offerten an Günther-Bollag, 
Metzgerei und Viehhandlung, St. Gallen (Schweiz)."      

   
Anzeige des Damenkonfektionshauses Harry Goldschmidt (1924)   

Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 13. September 1924: "Nach der Schweiz
Wir suchen für sofort eine tüchtige Schneiderin 
aus der Konfektionsbranche, die im Abändern und Neuanfertigen von Kostümen, Mänteln und Kleidern durchaus bewandert ist. - Für erstklassige Damenschneiderin angenehme, dauernde Stellung. - Einreisebewilligung wird besorgt. - 
Harry Goldschmidt, St. Gallen (Schweiz). Größtes Damenkonfektionshaus der Ostschweiz."       

 
Verlobungsanzeige von Renée Pappenheim und Nuchim Sternbuch (1936)    

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. September 1936: 
"Gott sei gepriesen. 
Renée Pappenheim - Nuchim Sternbuch
. Ing. Dipl. chem.   
Pressburg - St. Gallen
Eine gute Einschreibung und Versiegelung
*".   
* = Wunsch zum Neujahrsfest, 1936 am 17./18. September.       

    
    
    
Zur Geschichte der Synagogen      
  
Mittelalterliche Synagoge       
   
Ob es im Mittelalter einen Betsaal oder eine Synagoge gab, ist anzunehmen, jedoch nicht aus den Quellen zu entnehmen.    
   
19./20. Jahrhundert 
Der Betsaal / die Synagoge der Hauptgemeinde    
  
Die nach St. Gallen zugezogenen jüdischen Familien richteten sich zunächst einen Betsaal ein in einem gemieteten Raum im Hinterhof des Hauses der Familie Stein. Dieser Betsaal wurde am 9. September 1866 eingeweiht.   
     
Überlegungen zur Einrichtung eines Betsaales  (1863/64) 

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Dezember 1863: "In St. Gallen wohnen circa 30 israelitische Familien, die jetzt daran denken, sich einen Betsaal einzurichten; aber die einen sind so tolerant, dass sie einen Sabbat- und einen Sonntagsgottesdienst einführen lassen wollen, die anderen jedoch sind so fortschrittlich, dass sie keinen Sabbat-, sondern nur einen Sonntagsgottesdienst zugeben wollen. Auf welcher Seite zieht da wohl die Waagschale der Bildung und Humanität?"      
  
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 12. April 1864: "St. Gallen, 28. März (1864). Den verschiedenen Gerüchten darüber, welche über die Bildung einer israelitischen Gemeinde am hiesigen Orte laut geworden und auch in diese Zeitung übergegangen sind, können wir heute versichern, dass die hier wohnenden Israeliten durchaus nicht beabsichtigen, den Samstag auf den Sonntag zu verlegen. Wohl aber wird die Gründung der Gemeinde, die Einführung eines den Ansprüchen der Zeit und den Anforderungen des Ortes entsprechenden Gottesdienstes und die Akquisition eines Gottesackers mit Energie betrieben und darf man sich der Hoffnung hingeben, dass der Eifer der Männer, welche an der Spitze stehen und mit der Organisation der Gemeinde betraut sind, die einzelnen Schwierigkeiten überwinden und ein günstiges Resultat in kurzer Zeit erzielen wird."     

  
Die Einweihung der ersten Synagoge am Sonntag, 9. September 1866 

St Gallen AZJ 02101866.jpg (102369 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. Oktober 1866: "St. Gallen, 13. September (1866). Am Tage vor dem Rosch-haschana-Feste (sc. jüdisches Neujahrsfest am 1./2. Tischri 5627 = 10./11. September 1866) wurde hier die neue Synagoge eingeweiht. Ohne hier auf die oft beschriebenen Zeremonien einzugehen, wollen wir nur die Äußerungen eines hier erscheinenden Blattes 'Der Säntis' wiedergeben. Er sagt: 'Letzten Sonntag wurde die hiesige Synagoge zum ersten Mal besucht. Gleichzeitig feierten die Israeliten ihren Jahreswechsel 5626-5627. Außer den festfeiernden Israeliten waren auch Katholiken und Protestanten anwesend, welche von dem Vortrag des Rabbiners sehr befriedigt waren und den Wunsch nicht unterdrücken konnten, dass alle ihre Geistlichkeit beider Konfessionen ihre Religionsbegriffe mit ebensoviel Humanität ihren Kirchangehörigen vortragen möchten, wie dieser Priester einer in der Welt zerstreuten Nation, die seit Jahrhunderten in ihren Rechten beschränkt und verhindert war, in freier Weise ihren kirchlichen Anforderungen zu genügen.
Zu verwundern ist, dass in einem christlichen und freien Staate, wie die Schweiz, die vollständige Glaubensfreiheit sich nicht längst Bahn gebrochen hat. Das Jahr 5627 hat den hiesigen Israeliten in kirchlicher Beziehung eine schöne Errungenschaft gebracht. Möge diese sich im Geiste der Zeit, ferne vom zöpfischen Judentum, glücklich entwickeln.'"   

    
Kurz nach der Einweihung der Synagoge: der eidgenössische Bettag wird auch in der Synagoge begangen (1866)  

St Gallen AZJ 16101866.jpg (66412 Byte)"Eidgenössischer Bettag" in der Synagoge:
Artikel in der 'Allgemeinen Zeitung des Judentums' vom 16. Oktober 1866: St. Gallen, 21. September (1866). Der am letzten Sonntag abgehaltene Bettag zeichnete sich nach Sch.B. dieses Jahr in St- Gallen durch ein Ereignis aus, das der Erwähnung verdient, weil der tiefere Sinn desselben von wesentlicher Bedeutung ist. Die hiesigen Israeliten, welche vor etwa 8 Tagen an ihrem Neujahrsfeste ihren Gottesdienst eröffneten, haben am Sonntag Vormittag ebenfalls und zwar ausschließlich zu Ehren des eidgenössischen Bettages einen Gottesdienst abgehalten. Die Feier desselben entbehrte jeder konfessionellen Form und war fast durchgehends in deutscher Sprache gehalten und so auch jedem Nicht-Israeliten verständlich und erbauend. Als Rabbiner fungiert der aus München hierher berufene Herr Dr. Hermann Engelbert, über dessen Predigt zur Einweihung der Synagoge die 'St. Galler Zeitung' sich sehr lobend ausspricht.

  
Im Dezember 1869 vertrat der damalige Präsident der jüdischen Gemeinde, Hermann Frank, die Ansicht, man müsse für die stark gewachsene Gemeinde eine neue Synagoge errichten. Er wollte hierfür eine Lotterie veranstalten, um zumindest einen Teil der notwendigen Gelder für den Bau der Synagoge zu erhalten. Doch wurde die Durchführung einer solchen Lotterie von den St. Galler Behörden zurückgewiesen. Erst 1876 wurde der Plan zum Bau einer Synagoge wieder aufgenommen. Eine großzügige Spende war zu diesem Zweck eingegangen. Am 1. Juli 1879 entschied sich die Gemeinde nach Abwägung verschiedener Standort für den Kauf eines Grundstückes im neu entstehenden Quartier Bleichli.     
  
Erwerb eines Bauplatzes für die neue Synagoge (1879)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Juli 1879: "Bonn, 6. Juli (Notizen). Man schreibt uns aus St. Gallen: Die hiesige israelitische Gemeinde hat dieser Tage einen sehr passenden, günstig gelegenen Bauplatz zu einer neuen Synagoge angekauft und gedenkt demnächst den Bau zu beginnen. So konsolidiert sich diese junge Gemeinde immer mehr."    

    
Erfolgreiche Bemühungen der Gemeindeverwaltung im Blick auf die Finanzierung der Synagoge (1880) 
            

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom  16. März 1880: "In der hiesigen Synagogenbau-Angelegenheit entwickelt die Gemeindeverwaltung eine rührige anerkennenswerte Tätigkeit. Der größte Teil der Synagogensitze ist bereits verkauft und ergibt sich schon heute ein Erlös von ca. Frs. 25.000; eine drückende Schuldenlast für die Gemeinde ist sonach nicht mehr zu befürchten.  
Auf den verewigten unvergesslichen Crémieux werden wohl auch in den Gemeinden Deutschlands Gedächtnisfeier veranstaltet werden, hier wurde die Purimpredigt zu einer Gedächtnisrede benuztt mit Zugrundelegung der Schlussworte der Megilla: 'denn Mordechai der Jehudi, war der Zweite nach dem... usw.' (Esther 10,3)."       

  
Die Grundsteinlegung im Juni 1880 und Einweihung der neuen Synagoge am 21. September 1880  
Die neue Synagoge wurde 1880/81 durch die Architekten Chiodera und Tschudy aus Zürich erbaut. Der Grundriss der Synagoge ist ein regelmäßiges, in ein Quadrat eingepasstes griechisches Kreuz. Die Fassade an der Frongartenstraße ist in zwei Geschosse gegliedert, ein niedrigeres Untergeschoss und ein höheres Obergeschoss, die mit einem Gesims voneinander getrennt sind. Beide Eingangstore und die Fenster sind mit hufeisenförmigen Bögen versehen ("maurische" bzw. neu-islamische Architektur) bestimmt. Ursprünglich war die Fassade bunt bemalt und mit Streifen verziert. Prächtig verziert zeigt sich heute noch die Innenausstattung der Synagoge, deren zentrale Kuppel von hufeisenförmigen Bögen getragen wird. Um den Toraschrein finden sich Wandfelder mit maurischen Schuppenmustern

St Gallen AZJ 29061880.jpg (29828 Byte)Kurzbericht in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" zur Grundsteinlegung der neuen Synagoge im Juni 1880: "Wie man uns aus St. Gallen berichtet, wurde daselbst vergangenen Donnerstag die feierliche Grundsteinlegung zur hiesigen neuen Synagoge vollzogen. Rabbiner Dr. Engelbert hielt die mit großem Beifall aufgenommene Ansprache, welche auch das 'Tageblatt der Stadt St. Gallen' wortgetreu mitteilt und in der besonders die Gleichberechtigung hervorgehoben wird, welche gegenwärtig in der Schweiz allen Kulten gewährt ist."
  
St Gallen AZJ 11101881a.jpg (148188 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Oktober 1881 zur Einweihung der Synagoge am 21. September 1881
"... Indem wir heute über die Einweihung von vier Synagogen zu berichten haben, nämlich zu St. Gallen in der Schweiz, zu Göppingen in Württemberg...., werden wir der ersteren eine größere Aufmerksamkeit zuwenden, weil dieselbe in der Ostschweiz die erste Synagoge ist und die Einweihung die Teilnahme der christlichen Bevölkerung ungewöhnlich in Anspruch nahm. Wir geben daher hier die Urteile wieder, welche der Referent des 'Tageblatt der Stadt St. Gallen vom 23. September abgab, noch dazu, da die Feier an sich hier wie überall dieselbe war.
'Auf Mittwoch, Abends 6 Uhr war die Einweihung der von der hiesigen israelitischen Gemeinde neu erbauten Synagoge angekündigt und fand unter Teilnahme nicht nur von Angehörigen der Gemeinde, sondern auch einer ziemlichen Anzahl eingeladener Gäste nicht-israelitischer Konfession statt.
Es war in der Tat eine recht erhebende, echt religiöse Feier. War schon das prächtige, in edlen Formen und stimmungsvollen Farben ausgeführte Innere des neuen Gotteshauses dazu angetan, den Eintretenden weihevoll zu stimmen, so wurde die religiöse Empfindung noch mehr gehoben und getragen durch die Feier selbst. Nach einem ernsten, edlen Choralgesand einer Anzahl Mitglieder des 'Frohsinn' schritten die Träger der Toras (der Mosaischen Gesetzestafeln) durch den Tempel, und unter den üblichen Gebeten und Gesängen geschah sodann das Öffnen der Lade und das Einheben der Toras in dieselbe. Weitere Choralgesänge folgten, abwechselnd mit Dank- und Weihegebeten.
Die Festpredigt, mit welcher der Rabbiner der Gemeinde, Herr Dr. Engelbert, die Feier krönte, war ein von solch erleuchtetem, wahrhaft religiösem Geiste getragener Vortrag, dass wir hätten wünschen mögen, es wäre einem noch größeren konfessionell gemischten Auditorium vergönnt gewesen, denselben anzuhören; es würde jeder Zuhörer reich erbaut und belehrt über die vielverkannte jüdische Lehre von dannen gegangen sein. Der Vortragende gab den Nachweis, dass der israelitische Kultus ebenso weit entfernt sei von dem ihm so vielfach imputierten verknöcherten Formalismus, wie sein Bekenntnis fern von engherziger, beschränkter Intoleranz. Die Synagoge könnte nach dem tiefinnersten Geist des Judentums ebenso gut ein Gotteshaus sein für alle Völker, in welchem sie alle ihr Gebet zu Einem und demselben höchsten Wesen empor sendeten. In begeisterter formvollendeter Sprache schilderte der Redner die Religion seines Volkes als die Religion der Herzensbelebung, der Geisteserleuchtung und der Verbrüderung. Die Worte des Vortragenden waren so durchdrungen vom Gefühle eines wahrhaft religiösen Bekenntnisses, so weit erhaben über jeden Geist engherziger konfessioneller Schablone, dass die Zuhörer mit gespanntester Aufmerksamkeit an jedem seiner Worte hingen und wohl alle mit dem Gedanken schieden: der israelitischen Gemeinde in St. Gallen, wenn sie von solchem Geistes ihres derzeitigen Vorstehers beseelt ist, soll eine heimische Stätte in unserer Stadt gewährt bleiben, und sie soll erfahren, dass sie im Hort unserer freiheitlichen Institutionen und Gesetze wohl geboren und geschützt ist.
 
St Gallen AZJ 11101881b.jpg (137429 Byte)Die Feier fand einen würdigen Abschluss in einigen dem Anlasse entsprechenden Dankes- und Segensworten des Herrn Engelbert: für die Eidgenossenschaft, die Schützerin und Mehrerin der religiösen Toleranz für die Gehrden und die Bevölkerung von St. Gallen, in deren Obhut und Mitte die Israeliten nach verhältnismäßig kurzer Zeit zur Bildung einer Gemeinde und zum Bau eines Tempels gelang sind, für die Erbauer und Donatoren des letztern, für die verstorbenen Mitglieder der Gemeinde, denen nicht mehr beschieden war, das herrliche Gotteshaus zu schauen und endlich für die Häupter und Vorsteher der israelitischen Gemeinde. 
Um halb 8 Uhr war die schöne Feier zu Ende. 
Für heute noch zum Schlusse die Mitteilung, dass die Mitglieder der israelitischen Gemeinde es sich zur Ehre anrechneten, anlässlich der so wohlgelungenen Feier der Einweihung der Synagoge auch einen schönen Akt der Nächstenliebe gegen die Unglücklichen von Elm zu begehen, indem sie zu deren Gunsten eine Kollekte aufnahmen, welche die erkleckliche Summe von 1265 Franken ergab – ein Resultat, das sprechendes Zeugnis davon ablegt, dass die hiesige israelitische Gemeinde nicht abgeschlossen und engherzig bloß ihren religiösen Gebräuchen obliegt, sondern dass sie weitherzig und opferfreudig auch ihrer christlichen Brüder gedenkt und die Lehrer ihrer Religion in einer Weise ins praktische Leben überträgt, die auch den Bekennern des christlichen Glaubens ungeteilte Sympathie abringen muss."  

  
Über die neue Synagoge - Kritik von orthodoxer Seite (1881)  

St Gallen Israelit 05101881s.jpg (114261 Byte)Über die Einweihung der Synagoge St. Gallen wurde in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" (Ausgabe vom 5. Oktober 1881) sehr kritisch berichtet: "St. Gallen, 23. September (1881). Verflossenen Mittwoch fand die Einweihung der hiesigen, neuerbauten Synagoge statt. Herr Rabbiner Dr. Engelbert hielt die Festrede und fand nicht nur bei den jüdischen, sondern auch bei den zahlreich erschienenen nicht-israelitischen Zuhörern, großen Beifall. Am Schlusse der Feier fand eine Kollekte zum Besten der Unglücklichen von Elm statt, welche die erkleckliche Summe von 1.265 Franken ergab.
'Die hiesige israelitische Gemeinde,' schreibt das Tagblatt von St. Gallen, 'hat hierdurch ein Zeugnis davon abgelegt, dass sie weitherzig und opferfreudig ihrer christlichen Brüder gedenkt und die Lehren ihrer Religion in einer Weise ins praktische Leben überträgt, die auch den Bekennern des christlichen Glaubens ungeteilte Sympathie abringen muss.
Am Abend desselben Tages wurden bei einem Bankette gar sonderbare Toaste ausgebracht. Herr Rabbiner Dr. Kisch aus Zürich erwarb sich die Sympathien seiner nichtjüdischen Hörer durch begeistert Worte über den Stifter der christlichen Religion. Wir wollen hier nicht wiederholen, was Herr Kisch nach dem Berichte des Tagblatts von St. Gallen alles gesagt haben soll; nur das wollen wir hervorheben, dass der Berichterstatter des genannten Blattes sich unwillkürlich oft fragen musste: 'Sind das Juden oder Christen?' -
Noch schlimmer trieb es Herr Dr. Gutmann, Rabbiner zu Hohenems. Er sprach gegen die alten Formen und Satzungen des Judentums und forderte dazu auf, die talmudische Auslegung zu verwerfen, von der die mosaischen Gesetzgebung nur die ewigen Wahrheiten festzuhalten, die Formen zu zerbrechen und die Schalen wegzuwerfen etc. etc.   Schöne Rabbinen!" 

  
Kritik an der Kritik - Beitrag von Rabbiner Dr. Kisch (1881)    

St Gallen Israelit 19101881.jpg (58671 Byte)Anmerkung: Rabbiner Dr. Kisch kritisierte den obigen Bericht der Zeitschrift "Der Israelit" in der Ausgabe derselben vom 19. Oktober 1881: "Zürich, 16. Oktober (1881). Sie haben in Ihrem geschätzten Blatte den Bericht des Tageblattes der Stadt St. Gallen über die dortige Synagogen-Einweihung abgedruckt, in welchem mir eine für einen Israeliten, insbesondere aber für einen Rabbiner unpassende Äußerung über den Stifter der christlichen Religion in den Mund gelegt wird. Da jener Bericht wohlwollend geschrieben war, unterließ ich aus naheliegenden Gründen jede Berichtigung. Auch von Ihnen, verehrter Herr Redakteur, erbitte ich mir die Berichtigung erst heute, nachdem Ihnen der Wortlaut meiner Tischrede von meinem Verleger zugeht. Sie ersehen daraus nicht nur, dass ich jene Worte nicht gesprochen, sondern dass ich im Gegensatze zu den sehr unjüdischen Worten des Herrn Guttmann das Festhalten an den Gebräuchen betont habe. Wenn Sie jene Stelle meiner Rede veröffentlichen, wird Ihnen zu großem Danke verpflichtet sein Ihr ergebenster Dr. Kisch".    

   
Störungen der Gottesdienste durch einen Nachbarn werden bestraft (1892)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. März 1893: "St. Gallen, im Februar (1893). Im Herbst 1892 beklagte sich bei der städtischen Polizeidirektion die Synagogen-Verwaltung der israelitischen Konfessionsgenossenschaft, dass ein Nachbar während ihres regelmäßigen Gottesdienstes in der Absicht auf Störung desselben in seinem an die Synagoge anstoßenden Hofraume Teppiche derart ausklopfen lasse, dass die religiöse Funktion dadurch verunmöglicht werde. Gesuche um billige Rücksichtnahme seitens der zuständigen Organe und der Polizisten im Auftrage der Polizeidirektion seien fruchtlos geblieben. Aus den Rapporten der Polizisten war zu entnehmen, dass der betreffende Nachbar ihren Anordnungen zur Handhabung der Ruhe während des Gottesdienstes durch Wort und Tat entgegengewirkt hat. 
Das Bezirksgericht von St. Gallen sprach den Beklagten von Schuld und Strafe frei und verfällte den Staat in die Kosten des Verfahrens. Dieses Urteil wurde an das Kantonsgericht gezogen, von der Staatsanwaltschaft die Abänderung desselben verlangt, der Antrag gestellt, den Beklagten der Störung des Gottesdienstes und der Widersetzlichkeit gemäß Art. 174 lit. c, 146 und 147 St.-G. schuldig zu erklären und zu einer Geldstrafe von 100 Fr. und zur Tragung sämtlicher Kosten zu verurteilen. 
Das Gericht erkannte in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und in Anwendung der erwähnten Gesetzesartikel den Beklagten beider Vergehen schuldig und verfällt ihn in eine Geldbuße von 50 Franken und zur Tragung sämtlicher Kosten des Verfahrens."   

Die Synagoge von 1881 ist bis zur Gegenwart der Mittelpunkt des jüdischen Gemeindelebens in St. Gallen geblieben. Umgeben von modernen Betonbauten ist das Gebäude "ein Kleinod synagogaler Architektur" (Epstein-Mil S. 137). 2004 erfolgte letztmals eine umfassende Renovierung des Gebäudes. Bis heute präsentiert sich der bunte Innenraum in seiner üppigen und phantasievollen Ausstattung.  
 
Video - Tagesschau des Schweizer Fernsehens vom 21. November 2004 um 12.00 Uhr: "Neuer Glanz. In St. Gallen ist die Synagoge, die zu den ältesten der Schweiz zählt, nach langen Restaurationsarbeiten eingeweiht worden". Link zum Video.   
 
  
Die Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel (1919-1952)   
   
Die osteuropäischen Juden (aus Polen, Russland, Litauen, Galizien und Rumänien), die seit den 1880er-Jahren auf der Flucht vor Pogromen auch in St. Gallen zugewandert waren, organisierten sich zunächst in mehreren Vereinen und Gemeinden, die eigene Minjanim in unterschiedlichen Betstuben bildeten. Am 25. Februar 1917 schlossen sich drei Vereine ostjüdischer Glaubensgemeinschaften zur Gemeinde Adass Jisroel zusammen. 1918 gehörten zu dieser neuen Gemeinde etwa 100 Mitglieder mit zusammen 500 Personen. Zur Einrichtung einer eigenen Synagoge konnte man 1918 ein älteres Fabrikationsgebäude der Firma Einstein und Cie. erwerben und dieses mit Hilfe einer Kollekte und einem aufgenommenen Darlehen zu einer Synagoge umbauen. Architekt war Anton Aberle, der in St. Gallen bereits mehrere Geschäfts- und Wohnhäuser erstellt hatte. Die Synagoge lag direkt gegenüber der Methodistenkapelle der Stadt, die der Straße den Namen gab. 
       
Das bisherige Fabrikationsgebäude wurde zu einem zweigeschossigen Betsaal umgebaut mit einer dreiseitig umlaufenden Frauenempore. In den Obergeschossen wurde je ein Schulzimmer eingebaut, im Untergeschoss eine Mikwe. In dieser Synagoge wurden bis zur Fusionierung der beiden jüdischen Gemeinden in St. Gallen 1952 Gottesdienste abgehalten. In den Jahren zuvor waren die meisten der sogenannten "Ostjuden" nach Israel und Amerika abgewandert. Das Minjan der Ostjuden wurde in der Folgezeit im Gemeindehaus an der Frongartenstraße weitergeführt. Die Synagoge an der Kapellenstraße wurde abgebrochen; das Grundstück durch einen Wohnblock neu bebaut.     
     
Über die Einweihung der Synagoge des Adass Jisrael (1919)    

Artikel im "Jüdischen Jahrbuch für die Schweiz" Jahrgang 1918/19 S. 201-202: "Der erste Synagogenbau der Ostjuden in der Schweiz. Die im vergangenen Jahre erfolgte Errichtung und Einweihung der Synagoge der Adass-Jisroël-Gemeinde in St. Gallen ist ein Ereignis, welches nicht nur für die lokale Gemeinde von Bedeutung ist, sondern in der Entwicklung der Schweizer Judenheit als bemerkenswerte Tatsache Beachtung verdient. Wohl haben die in den letzten Jahren in verschiedenen Städten der Schweiz emporblühenden ostjüdischen Gemeinden da und dort sich ihre eigenen Synagogen und Bethäuser errichtet, aber in St. Gallen ist es das erste Mal, dass die Ostjuden sich eine eigene Synagoge erbaut haben. Die Ostjuden haben zwar in den bestehenden Synagogen der Schweiz jederzeit ohne irgendwelche Schranken freundliche Aufnahme gefunden, aber sie haben sich dort zumeist wegen der Unterschiede in den 'Minhogim' (Gebräuchen) nie ganz heimisch gefühlt. Als die Zahl der Ostjuden in St. Gallen immer größer wurde, trat für die die Notwendigkeit in die Erscheinung, sich ein eigenes Bethaus zu errichten, da weder die gewährte Gastfreundschaft noch die verschiedenen Bethäuser mehr genügten. Die erste Voraussetzung aber zur Erreichung dieses großen Zieles war die Einigkeit unter den Ostjuden selbst und diese zu erzielen war nicht leicht, da eine je der bestehenden ´postjüdischen Vereinigungen ihre eigenen Freunde und ihre eigenen Traditionen hatte. Den andauernden Bemühungen des während des zweiten Kriegsjahres in St. Gallen weilenden Oberrabbiners A. J. Kuk ist es gelungen, diese Einigkeit    
herzustellen. So ist die Gemeinde Adass-Jisroël aus den bestehenden Gruppen Talmud Thora, Minjon-Verein und Agudas-Achim am 25. Februar 1917 hervorgegangen. Diese Gemeinde suchte alsbald nicht nur in einem gemieteten Raum für regelmäßigen Gottesdienst zu sorgen, sie errichtete auch eine eigene jüdische Schule und beteiligte sich gemeinsam mit der bestehenden israelitischen Kultus-Gemeinde in St. Gallen an einem Friedhof. Mit starkem Optimismus und unbegrenzter Opferfreudigkeit gingen sodann die Führer der Gemeinde, vor allem deren rühriger Präsident, daran, sich ein passendes Objekt zu erwerben, um dort eine eigene Stätte für den Gottesdienst zu erreichten. Nicht ein prunkvoller Bau sollte erstellt werden, sondern ein bescheidenes Gotteshaus, das gerade durch seine Einfachheit wirkt. So ist diese Synagoge an der Kapellenstraße entstanden. Sie konnte am 11. Adar 5679 (11. Februar 1919) eingeweiht werden. Mögen in dieser Synagoge und in der Gemeinde, die sie beherbergt, stets Eintracht und Frieden herrschen."   
  
Abbildung im "Jüdischen Jahrbuch der Schweiz" Jg. 1918 S. 200.
Weitere Fotos: https://digicopy.afz.ethz.ch/?&guid=dc6a8c5c3f374f868194fa68d9714b20  

Auch in den überregionalen deutschen jüdischen Zeitungen wurde über die Einweihung berichtet: 
   

Einweihung der Synagoge der Adass Jisroel (1919)    

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 21. Februar 1919: "St. Gallen. Die Gemeinde Adaß Jisroel weihte ein eigenes, schönes Gotteshaus ein."        

  
  

 
Adressen/Standorte der Synagogen:     

bulletFrongartenstraße 16
bulletKapellenstraße 3 (Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel, abgebrochen 1952)  

    
    
Fotos   

St Gallen Synagoge 010.jpg (11182 Byte) St Gallen Synagoge 115.jpg (89746 Byte) St Gallen Synagoge i120.jpg (79705 Byte)  
Die Synagoge in der Frongartenstraße (Quelle für das Foto links; 
Foto rechts aus dem Wikipedia-Artikel zur Synagoge in St. Gallen)      
  Innenansicht der Synagoge
(Quelle: Epstein-Mil s.Lit. S. 137)
         
St Gallen Adass Jisroel 01.jpg (57203 Byte) St Gallen Hadwigschulhaus 10.jpg (100778 Byte)   
Die Synagoge der Gemeinde 
Adass Jisroel
Jüdische Überlebende aus 
Theresienstadt 1945 in St. Gallen 
(United States Holocaust Museum Quelle)
  
   

   
Video: "Jiddish Lejbn". Konzert in der Synagoge St. Gallen mit traditionellen und jiddischen Gesängen vom Sonntag, 13. November 2011, organisiert von der Christlich-jüdischen Arbeitsgemeinschaft St. Gallen. Es singen: Bernard San, Ron Epstein-Mil, Sarah Shiri Epstein, Jacqueline Schlegel. Klavier und Akkordeon: Pascal Bruggisser. 

Das Video ist bei YouTube eingestellt (Dauer 27 Min. 33 Sek.). 
    

    
   
 
Einzelne (aktuelle) Presseartikel       

November 2020: Zum Tod von Rabbiner Hermann Schmelzer      
Artikel von Roland Richter im "Tagblatt" vom 25. November 2020 : "Nachruf: Ein hervorragender Botschafter des Judentums in der Ostschweiz
Von 1968 bis 2012 stand Rabbiner Hermann Schmelzer der Jüdischen Gemeinde St. Gallen als geistliches Oberhaupt vor. Er war ein kritischer Denker, der die Entwicklung der Gesellschaft und des Judentums nicht kritiklos hinnahm.

Die Jüdische Gemeinde St. Gallen betrauert zusammen mit den Angehörigen, der Universität und Repräsentanten des öffentlichen Lebens den Hinschied von Rabbiner Hermann I. Schmelzer. Von 1968 bis 2012 stand Schmelzer der jüdischen Gemeinde als geistliches Oberhaupt vor. In Ungarn geboren und dem Holocaust knapp entronnen, trat er 1968 nach beschwerlichen Lehr- und Wanderjahren, die ihn nach Budapest, Paris, Stockholm, London und Malmö führten, seine Lebensstelle in St. Gallen an. Mit Rabbiner Schmelzer hatte die jüdische Gemeinde einen hervorragenden Botschafter des Judentums in der Ostschweiz, eine Sendung, die ihm über zwei Generationen hindurch ein wesentliches Anliegen war. Bald wurde erkannt, dass er nicht dem Typus des in seine Bücher versunkenen Talmud-Thora-Gelehrten entsprach, sondern mit beiden Beinen im Leben stand und in jüngeren Jahren auch auf der Finnenbahn anzutreffen war.
Ein gesuchter Gesprächspartner mit feinem Schalk . Ungezählten Schulklassen, Vereinen, Betrieben und behördlichen Mitarbeitern hat er anlässlich von Führungen in der Synagoge und von Vorträgen auf dem Lande das Wesen des Judentums nahegebracht. Durch seine Lehrtätigkeit an der Universität verschaffte er sich Anerkennung im Dozentenkollegium und vielen Amtsträgern wurde er zum gesuchten Gesprächspartner. Bei den christlichen Kirchen erfreute er sich wohlwollenden Respekts; so schätzte der vormalige Bischof Ivo Fürer das informelle Gespräch mit Rabbiner Schmelzer außerordentlich. Und dass Schmelzer anlässlich der Neuausgabe der evangelischen Zürcher Bibel in deren Redaktionsstab, zuständig für jüdische Belange, berufen wurde, wäre ohne sein Augenmass hinsichtlich des jüdisch-christlichen Verhältnisses nicht möglich gewesen. Über Jahrzehnte hindurch war die Jugend von Schmelzer fasziniert. Studentinnen und Studenten der Universität hat er immer wieder in seinen Bann gezogen. Seine Art des Dialogs auf Augenhöhe fand Anklang und in sachbezogenen Reden blitzte immer wieder sein feiner Schalk hervor. Zugleich war Hermann Schmelzer ein kritischer Denker, der die Entwicklung der Gesellschaft und des Judentums auch in der eigenen Gemeinde nicht kritiklos hinnahm. Dabei hatte er oft das bessere Argument auf seiner Seite. Der Dialog mit dem Christentum und dem Islam war ihm ein Herzensanliegen, nicht ohne die eigene Position jedoch deutlich darzustellen.
Seelsorger und Dozent an der HSG. Im Jahre 2012 beendete Hermann Schmelzer sein Amt als dienstältester Schweizer Rabbiner. In St. Gallen hatte er nicht nur die Gemeinde erfolgreich geführt, sondern zudem ein immenses Werk im Bereich des Judentums und des interreligiösen Dialogs geschaffen. Den Lehrauftrag an der Hochschule St. Gallen über die verschiedensten Aspekte der Religionsgeschichte und für die hebräische Sprache hatte er bis 2009 inne. Er diente der Universität außerdem als Studentenseelsorger.
Sein wacher Geist blieb Schmelzer bis zuletzt erhalten. Er beobachtete, überlegte, notierte auf Zetteln, die er immer auf sich trug, und kommentierte. Und es zog ihn hinaus in die Natur. Im vergangenen Sommer noch konnte man ihm in leichter Wanderausrüstung samt Rucksack und Fernglas begegnen; und sogleich teilte er jeweils seine Gedanken mit. Gerne empfahl er kontroverse Bücher und freute sich auf die anschliessende Diskussion darüber. Zum letzten dieser Literaturgespräche ist es nicht mehr gekommen.
Hermann Schmelzer hinterlässt Ehefrau und Sohn. Ihnen sowie den weiteren Angehörigen gebührt das tief empfundene Beileid.
Nachruf von Roland Richter, ehemaliger Präsident der Jüdischen Gemeinde St. Gallen."  
Link zum Artikel  

    
     

Links und Literatur

Links:  

bulletZur Seite über die jüdischen Friedhöfe in St. Gallen (interner Link) 
bulletWikipedia-Artikel zur Synagoge in St. Gallen    

Literatur:  

bulletGermania Judaica II,2 S. 733f; III,2 S. 1298-1300.
bulletKarl Heinz Burmeister: Dokumente zur Geschichte der Juden im Vorarlberg, Dornbirn, 1988.
bulletders.:  medinat bodase, Zur Geschichte der Juden am Bodensee, Band 1, 1200-1349, Konstanz 1996.
bulletders.:  medinat bodase, Zur Geschichte der Juden am Bodensee, Band 2, 1350-1448, Konstanz 1996.
bulletders.:  Spuren jüdischer Geschichte und Kultur in der Grafschaft Montfort, Langenargen 1994.
bulletders.:  Geschichte der Juden im Kanton St. Gallen bis zum Jahre 1918, St. Gallen, 2001.
bulletJörg Kummenacher: Flüchtiges Glück. Die Flüchtlinge im Grenzkanton St. Gallen zur Zeit des Nationalsozialismus. 2005,  416 Seiten, ISBN 3 85791 480 7.
bulletManfred Flügge: Rettung ohne Retter oder: Ein Zug aus Theresienstadt. 2004. dtv Taschenbuch Nr. 24416. Best. Nr. 12437516. ISBN 3 42324 416 X.
bulletSabine Schreiber: Jüdinnen und Juden in der Stadt St. Gallen 1803-1880, Lizentiatsarbeit der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich, St. Gallen, April 1998.
bulletSt Gallen Buch.jpg (98243 Byte)dies.: Hirschfeld, Strauss, Malinsky. Jüdisches Leben in St. Gallen 1803 bis 1933. Reihe: Beiträge zur Geschichte und Kultur der Juden in der Schweiz. Schriftenreihe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes Bd. 11. 2006. ISBN 3-0340-0777-9 (32.-- €, 48.-- SFr). Informationen
bulletRon Epstein-Mil:   Die Synagogen der Schweiz. Bauten zwischen Emanzipation, Assimilation und Akkulturation. Fotografien von Michael Richter  
Beiträge zur Geschichte und Kultur der Juden in der Schweiz. Schriftenreihe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, Band 13. 2008. S. 130-141 (hier auch weitere Quellen und Literatur).
bulletBodensee Lit 140.jpg (89625 Byte)Helmut Fidler: Jüdisches Leben am Bodensee. Verlag Huber Frauenfeld - Stuttgart - Wien 2011. 320 S. zahlreiche Abbildungen. Verlag: www.verlaghuber.ch mit Infoseite zum Buch. ISBN 978-3-7193-1392-0.  29,90 €   39,90 CHF  
Wenn aus Fremden Nachbarn werden. Zwei Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende des Holocaust geht Helmut Fidler einen ungewöhnlichen Weg, um achthundert Jahre jüdische Geschichte in der Bodenseeregion zu beschreiben. Er sucht die Orte auf, an denen jüdisches Leben heute noch sichtbar, nach-erlebbar und begreifbar ist, erzählt von Personen, die hier gelebt haben, und von Ereignissen, die in Erinnerung geblieben sind.       

    
    

Article in "Encyclopedia Judaica" Keter Publishing House Jerusalem Vol 14 p. 659:   

Saint Gall (St. Gallen), canton and its capital city in N.E. Switzerland. The first document mentioning Jews in St. Gall is dated in 1268; in 1292 two houses in the town were inhabited by Jews. On February 23, 1349, during the Black Death, the Jewish inhabitants were burned or driven out. Jews were not allowed to settle in St. Gall again until the 19th century. The first synagogue, in a private home, was founded in 1866 and a permanent synagogue built in 1881. In 1870 the Jewish population was 158. In 1919 refugees from Eastern Europe settled in St. Gall, forming a separate community. German and Austrian Jewish refugees began crossing the border into the canton in 1938, and a refugee care organization was set up there. From 1939 to 1944 the town was the center for preparing Jewish refugee children for Youth Alijah to Palestina. In 1944, 1.350 Jews (mostly Hungarian) from Bergen-Belsen concentration camp, were brought to St. Gall ("Kasztner Transport") and a year later 1.200 Jews form Theresienstadt camp arrived there. In 1952 the two Jewish communities united and in 1969 had about 100 members. The community takes care of the Jewish cemetery in nearby Hohenems (Austria). 
   
Weiterer englischer Artikel zu "Saint Gall" von Gotthard Deutsch und Emil Schlesinger vom Anfang des 20. Jahrhunderts in der Jewish Encyclopedia: "Chief town of the canton of the same name in the northeast of Switzerland. The first information concerning its Jewish inhabitants dates from the year 1349, when the Jews, who then lived in a special quarter, the "Hinterlauben" or "Brotlauben," were accused of having poisoned the wells. St. Gall followed the example of other towns near the Lake of Constance, imprisoning the Jews, burning them alive, or at best expelling them and confiscating their property. For a long time after this event no Jews lived in St. Gall; and in modern times also the right of settlement was granted only very exceptionally to a few Jews, who had to pay heavily for the concession. Even after the wars of independence the St. Gall "Jews' Law" of May 15, 1818, though it was not strictly enforced by the government, placed the Jews under severe restrictions. These exceptional laws remained on the statute-books until the emancipation of the Jews of Switzerland in Feb., 1863. On April 8, 1864, the present Jewish community was constituted, the members having removed to St. Gall from the neighboring town of Hohenems. Religious services were organized, and Hebrew and religious classes founded. Soon afterward the cemetery was laid out; the dead had previously been conveyed probably to one of the neighboring communities. The Jewish inhabitants of St. Gall increased numerically in the course of time through frequent migrations from the communities of Endingen and Lengnau, Gailingen (Baden), Laupheim (Württemberg), and from other places. On, Sept. 21, 1881, the present (1905) synagogue was consecrated. The first rabbi of the existing community was Hermann Engelbert, who was succeeded in 1900 by the present incumbent, Emil Schlesinger. The Jews of St. Gall exceed 500 in a total population of 33,087.  
      
        

                   
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Stand: 30. Juni 2020