Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Oldenburg (Kreisstadt, Niedersachsen)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt  
im 19. und 20. Jahrhundert (bis nach 1933) 

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Oldenburg wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt. Neueste Einstellung am 11.2.2014.   
      
    
  
Übersicht:  

Allgemeine Berichte zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
-  Allgemeiner Bericht über die jüdischen Verhältnisse in Oldenburg (1846)  
-  Stadtmagistrat und Stadtrat sollen die Emanzipation der jüdischen Untertanen befürworten (1848)  
-  Alte gesetzliche Bestimmungen werden aufgehoben - für jüdische und christliche Personen sollen dieselben Grundsätze gelten (1849)  
-  Besuch in der jüdischen Gemeinde Oldenburg (1901) 
Sitzung des Jüdischen Landesgemeinderates in Oldenburg mit Bestätigung einer selbständigen Gemeinde in Bant (1905)   
Aus der Geschichte der Rabbiner in Oldenburg 
Rabbiner Bernhard Wechsler wird Landrabbiner in Oldenburg (1841)  
-  Über Neuerungen von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1842)  
-  Der Landrabbiner äußert sich zur Auswanderung vieler deutscher Juden (1847) 
T
odesanzeige zum Tod von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1874)   
Z
um Tod von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1874) 
Diskussion um die Verhaltensweise des Evangelischen Oberkirchenrates anlässlich der Beerdigung von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1874)    
Antrittsrede von Landrabbiner Dr. Jacob Glück in der Synagoge (1875)    
-  Über Rabbiner Dr. David Mannheimer (Artikel von 1891)  
-  Rabbiner Dr. David Mannheimer tritt seine neue Stelle in Oldenburg an (1891)   
-  Publikation einer Predigt von Rabbiner Dr. David Mannheimer (1906) 
-  Einführung von Rabbiner Dr. Philipp de Haas (1920)  
Anzeige zum Tod der Witwe von Landrabbiner Dr. David Mannheimer (1929)   
Zum Tod von Landrabbiner Dr. Philipp de Haas (1935) 
Gedenkfeier für den verstorbenen Landrabbiner Dr. Philipp de Haas (1935)  
Rabbiner Dr. Josef Herbst wird zum Landrabbiner berufen (1935)  
Verlobungsanzeige von Miriam de Haas und Landrabbiner Dr. Leo Trepp (1937)     
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule
-  Ausschreibungen der Stelle des Lehrers, Kantors und Schächters (1854 / 1864 / 1870 / 1873)  
Die jüdische Gemeinde bittet die Stadtkasse um einen Zuschuss zu den Schullasten (1856)  
Lehrer Norbert Herzberg soll entlassen werden (1901)  
Über die Affäre betr. Lehrer Norbert Herzberg (1901) 
Abschluss der Affäre um Lehrer Norbert Herzberg (1902)  
F
inanzielle Zuschüsse für die Lehrerbesoldung in den Gemeinden des Herzogtums (1912)   
Konferenz der Lehrer des ehemaligen Herzogtums Oldenburg im jüdischen Schulhaus Oldenburg (1922)  
Zum Tod von Lehrer Meyer Meyberg (1937; seit 1902 Lehrer in Oldenburg)    
Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
-  In der Synagoge findet die erste Konfirmation statt (1842)  
-  Erste christlich-jüdische Trauung in der Synagoge (1849) 
Der Antisemitismus macht sich auch in Oldenburg bemerkbar (1885)    
Erste Regungen des Antisemitismus in der Stadt (1891)  
-  Ergebnis der Wahlen in den Synagogengemeinden (1903)  
 Wahlen zum Synagogen-Gemeinderat (1907)  
-  Prozess gegen den Jüdischen Landesgemeinderat in Betreff des "Austrittsgesetzes" (1914)  
G
edächtnisfeier für die aus den Synagogengemeinden des Herzogtums gefallenen jüdischen Soldaten (1919)  
-  Antisemitische Exzesse in der Stadt (1923)  
Große Teile der Studierenden der Ingenieur-Akademie sind zu den Nationalsozialisten übergegangen (1931)   
-  Auftakt zur "Jüdischen Winterhilfe" - Rabbiner Dr. Trepp wird zum Landrabbiner gewählt (1936)  
Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde    
-  Lehrer Salomon Mendelssohn ist an allen öffentlichen Schulen als Turnlehrer angestellt (1863)  
-  Gemeindevorsteher Levi Salomon Weinberg wird aus seinem Amt verabschiedet (1903)  
L
andgerichtsrat Emil Weinberg wurde zum Oberlandesgerichtsrat befördert (1908)   
O
berlandgerichtsrat Emil Weinberg wurde zum Präsidenten des Landgerichtes ernannt (1919)   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen     
-  Anzeigen des Schreib- und Zeichenmaterialien-, Antiquar- und Zigarrengeschäftes S. L. Landsberg (1850 / 1859 / 1862 / 1875)  
L
ehrlingsgesuch von Lackierer Moritz Ballin (1850 
A
nzeige des Produkten- und Ledergeschäftes Louis Steinthal (1863)  
Anzeige von L. S. Weinberg (1868)   
-  Anzeigen von S. J. Ballin u. Co. (1870 / 1877)  
A
nzeige des Tuch- und Modewaren-Geschäftes S. Hahlo (1875)      

  
  
Allgemeine Berichte zur Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Allgemeiner Bericht über die jüdischen Verhältnisse in Oldenburg (1846)       

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1846: "Oldenburg, im November (1846). Die soeben erschienene geistreiche Schrift Jos. Mendelssohn's in Hamburg: 'Eine Ecke Deutschlands', enthält über die hierländischen jüdischen Verhältnisse Folgendes: 
'Es gibt vielen Kastengeist in Oldenburg, aber so gut wie gar keinen Judenhass. Da haben wir eine sehr löbliche und in Deutschland seltene Eigenschaft als Ausgleichung für eine schlimme. Allerdings fordern die Oldenburger Juden solche Abneigung auch keineswegs heraus. Ihr Bildungsstandpunkt ist freilich durchschnittlich nicht hoch, aber es fehlt zum Glück die Rohheit den untern jüdischen Volksklassen, wie sie sich zum Beispiel in Hamburg und Frankfurt am Main findet und zufolge der großen Rechnung, welche des Judentums Gegenwart noch mit seiner Vergangenheit auszugleichen hat, notwendig finden muss. Den herzlichen Umgang zwischen Christen und Juden hindern in Oldenburg nicht jene gehässigen, mit der Muttermilch eingesogenen Vorurteile, die sich an anderen Orten als unübersteigliche Schranken zwischen beiden Konfessionen auftürmen. Die Zahl der Juden in der Residenz ist freilich sehr klein - ich glaube, nur 14 Familien - sie verschwinden ganz in der Masse der Bevölkerung. - Die Haltung der Regierung hinsichtlich der Juden zeigt einen seltsamen Kontrast. Ungehindert dürfen sie jedes Gewerbe, jedes Handwerk treiben und das Zunftwesen schließt auch für sie die Meisterschaft, vollkommene Selbstständigkeit und Zwanglosigkeit nicht aus. Juden können nicht minder in den Staatsdienst eintreten - was bis jetzt freilich nur in unteren Regionen zu beobachten war - der Landrabbiner selbst ist Staatsdiener und wird aus der Landeskasse besoldet. Der Großherzog ist den Juden sehr freundlich gesinnt; er äußerte oft sein Vergnügen an jedem intellektuellen und äußerlichen Fortschritt, den sie machen. Das Konsistorium hat so wenig als das Ministerium sich ihnen jemals feindselig erwiesen - und trotz dem Allen besteht ein Gesetz im Lande, welches zu dieser toleranten Richtung einen schneidenden Gegensatz bildet. Dies Gesetz lehnt sich an das Schutzverhältnis, in welchem die Juden zur Regierung stehen. Sie sind nicht Staatsbürger, sondern nur Schutzverwandte. Alle, welche nicht Kaufleute sind, empfinden dies Verhältnis, wenn es auch an und für sich das Selbstgefühl tief verletzt, keineswegs als ein drückendes. Umso schlimmer ist die natürlich überwiegende Mehrzahl der handeltreibenden Israeliten      
Oldenburg AZJ 01011846b.jpg (161881 Byte) daran. Von ihnen hat immer nur das Haupt einer Familie den 'Schutz'. Derselbe geht, stirbt der Vater, auf den ältesten Sohn über; die anderen Söhne werden nie offener Weise ein eigenes Geschäft betreiben können und wären sie die tüchtigsten, anerkannt ehrenhaftesten Männer. Zuweilen zediert der Vater dem Sohne noch bei Lebzeiten den Schutz, wozu er befugt ist. Nicht selten treiben aber die jüngeren 'schutzlosen' Leute Geschäfte auf ihre eigene Hand, die zwar illegitim sind, aber weil sie nicht eigene Firma haben oder die des Vaters annehmen, geduldet werden. Traurige Beschränkung persönlicher Freiheit, die den Sohn vielleicht zu der Entsetzlichkeit führt, den Tod seines Erzeugers wünschen zu müssen. Ursprünglich, wie ich vermute, dem Zwecke entsprungen, den Kleinhandel der Juden nicht unverhältnismäßig im Lande zu steigern, entbehrt jene Verordnung doch gewiss jeder moralischen Grundlage und ist doppelt befremdend innerhalb der Grenzen eines Staates, wo Vernunft und Gerechtigkeit von jeher am Steuerruder saßen. Der menschliche Sinn und die helle Anschauungsweise des Großherzogs für alle Dinge wird hoffentlich auch das Schutzverhältnis seiner israelitischen Untertanen in ein unbedingt staatsbürgerliches verwandeln. Dass die Gesamtheit desselben unwert, kann, zur Ehre der Oldenburger Juden sei es gesagt, niemand behaupten. - Ihre Glaubensgenossen in Jever haben den Kampf mit alten Vorurteilen erst vor kurzem, nachdem ein neuer Stadtrat dort erwählt worden, wieder beginnen müssen. Man hat sie erstens nicht für stimmberechtigt erklärt und zweitens ihre Beiträge und Ansprüche hinsichtlich der städtischen Armenkasse zurückgewiesen. Der jeversche Stadtrat wurde sogar von christlicher Seite deshalb öffentlich angegriffen und gab auch Hofrat Ehrentraut die Erwiderung, dass die Juden noch nicht als Staatsbürger anerkennt worden.'"    

   
Stadtmagistrat und Stadtrat sollen die Emanzipation der jüdischen Untertanen befürworten (1848)      

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Februar 1848: "Oldenburg, 31. Januar (1846). In No. 46 wurde erwähnt, dass die hiesige israelitische Gemeinde sich an den Stadtmagistrat und den Stadtrat mit der Bitte gewendet habe, das Gesuch wegen Emanzipation der jüdischen Untertanen zu befürworten. Erlauben Sie mir daher Ihnen das erwähnte Gutachten der genannten Behörden mitzuteilen. Es ist als ein erfreuliches Zeichen anzusehen, wie die Sache der Juden in den einzelnen Staaten immer mehr gedeiht und von dem Standpunkte der Gerechtigkeit und Humanität aus betrachtet wird. Zwar haben sich, wie immer, auch in hiesiger Stadt Stimmen gegen die Gleichstellung der Juden erhoben; so hatte der hiesige Generalsuperintendent Herr Böckel im hiesigen Kirchenblatte das Prinzip des christlichen Staates, wenn auch in einer für die Juden günstigeren Weise als in Preußen*), geltend zu machen gesucht, was jedoch von unserm vielgeliebten und geachteten Herrn Landrabbiner Wechsler, der überhaupt die Sache der ihm anvertrauten jüdischen Gemeinden in allen Beziehungen wacker vertritt, gründlich widerlegt wurde. 
Das erwähnte Gutachten des Magistrats und Stadtrats zu Oldenburg lautet wortgetreu also: 
'Der Landrabbiner und der Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde haben in der hierbei anliegenden Vorstellung um die Verwendung des Magistrats gebeten, dass die Aufhebung der für die Juden noch bestehenden Ausnahmegesetze und deren bürgerliche Gleichstellung mit den christlichen Untertanen gesetzlich ausgesprochen werde.'  
'Der Magistrat hat dem Wunsche der Bittsteller gemäß diese Vorstellung nebst Anlagen durch das in beglaubigter Abschrift anliegende Protokoll vom 16. September dieses Jahres dem hiesigen Stadtrate mitgeteilt, der sich nach dem gleichfalls anliegenden Protokolle vom 2. Oktober dieses Jahres**) dem Beschlusse des Magistrats angeschlossen hat.' 
'Der Magistrat beehrt sich nunmehr großherzogliche Regierung diese Stücke mit dem gehorsamsten Antrage zu überreichen, solche mit einem, das Gesuch der Bittsteller unterstützenden Berichte an das landesherrliche Kabinett gelangen zu lassen, damit Seine königliche Hoheit der Großherzog die Überzeugung gewinne, dass der Wunsch seiner zum mosaischen Glauben sich bekennenden Untertanen, in ihren Pflichten und Rechten ihren christlichen Mitbürgern gleichgestellt zu werden, in der hiesigen Gemeinde auch von diesem Letzteren, durch ihr Organ, die Gemeindevertreter und die Gemeindebehörde, sich kund gebend, und von großherzoglicher Regierung selbst, als der über die Juden des Landes die Aufsicht führenden Oberbehörde und mithin zu einer richtigen Beurteilung der Verhältnisse derselben vorzugsweise berufen, geteilt werde.'  
'Es würde überflüssig sein, die in den früheren mit anliegenden Eingaben der Bittsteller umständliche erörterten, für ihr Gesuch sprechenden Gründe hier wiederholen zu wollen, da der Magistrat das Vertrauen hegen darf, auch großherzogliche Regierung werde die Überzeugung teilen, dass durch die Gewährung des vorliegenden Gesuchs nur eine lange verkannte heilige Pflicht des Christentums und der Humanität erfüllt werde, eine Pflicht, mit deren Erfüllung nicht gesäumt werden dürfe, nachdem die bessere Einsicht unserer Zeit sie zu immer allgemeinerer Anerkennung gebracht hat.'    
'Der Magistrat darf daher sich darauf beschränken, die Sache der geneigten Förderung großherzoglicher Regierung hierdurch nochmals angelegentlichst zu empfehlen und nur noch in Ansehung der zur hiesigen Gemeinde gehörigen Juden das Zeugnis hinzuzufügen, dass sie durch treue und bereitwillig Erfüllung ihrer Pflicht als Staats- und Gemeindebürger, durch Fleiß und Strebsamkeit, sowie durch sittliches und gesetzliches Betragen der Gewährung jenes Gesuch sich würdig bewiesen haben. 
Oldenburg, den 22. Dezember 1847.  Der Stadtmagistrat.'  
Ganz in demselben Sinne haben auch der Stadtmagistrat und Stadtrat zu Jever eine Befürwortung für die Gleichstellung der jüdischen Untertanen abgegeben, sodass zu erwarten steht, dass die politische Stellung der jüdischen Untertanen des Großherzogtums bald eine bessere und eine dem Geiste der Zeit angemessenere werden wird. Zwar muss diese so wichtige Angelegenheit bei der hohen Landesregierung und im Kabinett noch ihre Erledigung finden, indessen hoffen wir das Beste. Den Ausgang erlaube ich mir Ihnen zur Zeit mitzuteilen. 
Lichtenstein, Lehrer. 
Anmerkungen: *) Herr Böckel will die Juden nur von solchen Ämtern ausgeschlossen wissen, mit denen zugleich eine Überwachung über Kirche und Schule verbunden ist. 
**) In diesem Protokolle heißt: es: 'Derselbe' (der Stadtrat) erklärt sich einstimmig mit dem Beschlusse des Magistrats einverstanden, indem auch er dafür hält, dass überall kein Grund vorliegt, die hinsichtlich der Juden bestehenden exzeptionellen Bestimmungen noch länger fortdauern zu lassen und dass er vereinigt mit dem Magistrate seinen Wunsch dahin ausspreche, dass die jüdischen Glaubensgenossen den übrigen Landeseinwohnern völlig gleichgestellt werden.'"     

 
Alte gesetzliche Bestimmungen werden aufgehoben - für jüdische und christliche Personen sollen dieselben Grundsätze gelten (1849)     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. Juni 1849: "Oldenburg, 3. Juni (1849). Unser Regierungsblatt vom 15. dieses Monats enthält folgende Publikation:   
Die Regierung findet sich veranlasst, zur Vorbeugung etwaiger Missverständnisse ausdrücklich drauf aufmerksam zu machen, dass die im Art. 34 des Staatsgrundgesetzes ausgesprochene Unabhängigkeit der staats- und gemeindebürgerlichen Recht und Pflichten vom religiösen Bekenntnis, namentlich die Aufhebung der nachstehenden Ausnahmebestimmungen wegen der Juden mit befasst, und auch hinsichtlich der darin berührten Verhältnisse nunmehr bei den Juden völlig dieselben Grundsätze zur Anwendung kommen, welche für die christlichen Glaubensgenossen gelten.   
1) Kein fremder zu Fuß reisender Jude darf das Land betreten, der nicht außer dem Passe oder sonstigen Legitimationspapieren 25 Thaler bar oder in Geldeswert vorzeigen kann (Polizeiregelement vom 4. November 1814).  
2) Auswärtigen Juden ist das Herumgehen im Lande, um Waren einzukaufen, untersagt (Regierungs-Bekanntmachung vom 8. September 1817).  
3) Die Einwanderung fremder Juden ist verboten und kann ausnahmsweise nur landesherrlich bewilligt werden (Verordnung vom 14. August 1827).  
4) Jeder Jude bedarf, um sich selbstständig niederlassen zu können, eines landesherrlichen auf einen bestimmten Ort und ein bestimmtes Gewerbe lautenden Schutzbriefes (Verordnung vom 14. August 1827).  
5) Den Juden ist der Hausierhandel, der Schacherhandel, sowie die Betreibung der Gast- und Schankwirtschaft untersagt.  
Unlegitimierte Juden werden als des Hausierens verdächtig angesehen und behandelt. (Regierungs-Bekanntmachung vom 28. Januar 1815 und 8. September 1817. Verordnung vom 14. August 1827).   
6) Das Schlächtergewerbe ist von den Handwerksbetrieben ausgenommen, welche zur Erlangung einer Schutzkonzession befähigen. (Höchste Resolution vom 19. November 1835).  
7) Die Juden dürfen der Regel nach ausländische jüdische Gehilfen und Dienstboten nicht annehmen (Verordnung vom1 4. August 1827).  
8) Jüdische Kaufleute sind für das Betragen ihrer Lehrlinge und Gehilfen verantwortlich (Regierungsbekanntmachung 27. Juli 1826).  
9) Nur der mit einem Schutzbriefe versehene Jude darf sich verheiraten, und es bleibt auch bei dem beschutzten Juden in allen Fällen noch besondere obrigkeitliche Erlaubnis zur beabsichtigten Eingehung einer Ehe erforderlich. Verheiratet sich ein Jude im Auslande, ohne Einwilligung der hiesigen Obrigkeit, so wird er bestraft und die Ehefrau zurückgewiesen. (Verordnung vom 14. August 1827 und Regierungsbekanntmachung vom 22. November 1836).  
10) Jeder beschutzte Jude ist schuldig, für den Unterhalt seiner Geschwister zu sorgen (Verordnung vom 14. August 1827).   11) Er darf den Ort und das Bewerbe, worauf der Schutzbrief lautet, nur mit besonderer Erlaubnis der Regierung wechseln (ebendaselbst).         
Oldenburg AZJ 18061849b.jpg (79668 Byte)12) Der Jude verliert die erlangte Schutzkonzession, wenn er Bankrott macht, oder wegen Diebstahls oder Betrugs bestraft, oder wegen eines anderweitigen schweren Verbrechens nur von der Instanz entlassen ist (ebendaselbst).  
13) Die Juden sind von der Wählbarkeit zu Gemeindeämtern und Gemeindediensten ausgeschlossen (Landgemeindeordnung und Stadtordnung). 
Oldenburg, den 8. Mai 1849. Mutzenbecher. Strackerkan.  
Diesen Ausnahmebestimmungen waren die Juden Oldenburgs bis noch vor wenigen Monaten unterworfen. Es kann jedoch nicht unbemerkt bleiben, dass, wie sich in anderen Ländern die Juden einer Emanzipation auf dem Papiere zu erfreuen hatten, die bei uns zu Rechte bestehenden Beschränkungen teilweise auch nur auf dem Papiere standen, und selten, fast gar nicht in Anwendung gebracht worden sind.  
In Jever ist ein Jude, Herr Lewenstein, mit großer Majorität in den Stadtrat gewählt worden. L."   

   
Besuch in der jüdischen Gemeinde Oldenburg (1901)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. September 1901: "Aus dem Großherzogtum Oldenburg. Zum ersten Male traf mich das Geschick, dass ich einen Rosch Haschonoh (Neujahresfest) in Norddeutschland verleben musste, denn ein unglücklicher Zufall ließ mich auf der Rückreise von Norderney in der Residenzstadt Oldenburg hängen. Ich fügte mich wohl oder übel in meine Lage, habe aber manche Einrichtungen hier kennen gelernt, die ich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten möchte und vielen Gemeinden zur Nachahmung empfehle.   
Am Eref Rosch Haschonoh (Tag vor dem Neujahrsfest) wollte ich mir eine Karte lösen für einen Synagogenplatz, da wurde mir vom Vorstande geantwortet: 'Bei uns hat jeder Fremde freien Zutritt zum Gotteshause, wie einst im Tempel Salomos, die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse darf den Israeliten in heutiger Zeit nicht erschwert, sondern sie muss ihnen erleichtert werden.' 'Ja', erwiderte ich, 'zahlen denn Ihre Gemeindemitglieder nicht ihre Plätze?' 'Nein' war die Antwort, 'wir erheben so viel Gemeindesteuern, wie wir brauchen und sammeln keine Schätze, bei uns werden die Plätze nach dem Lebensalter jedem frei angewiesen: die Verfassung im alten Israel war eine demokratische, im Gotteshause sollen nicht die Reichen, die ihre Plätze teuer bezahlen können, die ersten Reihen füllen, und die Armen hinten stehen, sondern vor Gott muss Gleichheit herrschen'. So bemerkte ich denn auch in der Tat in dem sehr ansprechenden Gotteshause, das bis das das letzte Plätzchen gefüllt war, eine strenge Durchführung dieses Prinzips. So zum Beispiel werden hier keine Mizwos und Alijos verkauft, sondern es geht alles der Reihe nach, und fährt im nächsten Jahre da fort, wo man im vorhergehenden stehen geblieben, damit jedes Gemeindemitglied an den Hohen Tagen zu seinem Rechte gelange und nicht nur die Reichen alle Mizwos in Erbpacht halten. Der Gottesdienst war musterhaft geordnet und in althergebrachter Art. Der Herr Rabbiner Dr. Mannheimer hielt sowohl am Vorabend, als auch an jedem der beiden Tagen eine Predigt, und ich muss offen bekennen - obgleich ich in meiner Vaterstadt sehr verwöhnt bin - dass ich nie im Leben einen Kanzelredner von solch' hinreißender Beredsamkeit gehört habe. Das waren echt jüdische phrasenlose Predigten, und unwillkürlich dachte ich an das Wort Philipps von Mazedonien an seinen Sohn Alexander: 'Mein Sohn, suche dir ein anderes Königreich. Mazedonien ist zu klein für dich.' Auch die Chasanim (Vorbeter) waren recht gut; ich war über die Gemeindeverhältnisse umso angenehmer enttäuscht, als ich mir eine schlechtere Vorstellung von solchen norddeutschen Plätzen gemacht hatte. Die jüdischen Geschäfte waren hier, soviel ich beobachten konnte, sämtlich geschlossen. Nur ist hier leider keine jüdische Restauration, man ist auf Privatunterkommen angewiesen. Doch der unangenehme Zwischenfall hat allmählich einer angenehmeren Stimmung Platz gemacht, und ich veröffentliche meine Erlebnisse - da ich selbst Vorsteher in einer süddeutschen Gemeinde bin, und hier Einrichtungen vorfand, die ich sehr zur Nachahmung empfehle. St."        

     
Sitzung des Jüdischen Landesgemeinderates in Oldenburg mit Bestätigung einer selbständigen Gemeinde in Bant (1905)        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. April 1905: "Oldenburg (Großherzogtum), 16. April (1905). Die diesjährige Sitzung des Jüdischen Landesgemeinderates, der man, wie immer, in allen Gemeinden mit großem Interesse entgegensah, fand am 9. dieses Monats statt. Der Vorsitzende, Landrabbiner Dr. Mannheimer, eröffnete die Sitzung mit einer bemerkenswerten Ansprache an die Vertreter der Gemeinden. Er betonte den Segen, der durch die Einrichtung eines Landesgemeinderates für unsere jüdischen Gemeinden erwachse, indem durch diese Selbstverwaltung auf breitester Grundlage die Gemeinden in der Lage seien, alle Angelegenheiten unter sich zu ordnen, ohne, wie dies in Preußen der Fall sei. Regierungsorgane oft mit unerquicklichen Angelegenheiten zu behelligen. Deshalb bat der Vorsitzende die Vertreter, auch die Meinungen und Ansichten etwaiger Gegner innerhalb der Gemeinden wohlwollend zu behandeln, da Gegenansichten absolut nichts schaden, es müsse nur alles vermieden werden, Gemeindeangelegenheiten in öffentlichen Zeitungen auszutragen, nur so könne dem Antisemitismus der Boden entzogen werden. Darum sei auch er als Vorsitzender stets bereit, im Landesgemeinderate diesem Prinzip zu huldigen. Von den Vorlagen wurde vor allem die seit einigen Jahren schwebende Frage 'Bant als eigene Gemeinde mit einer Vertretung im Landesgemeinderate zu errichten', endgültig gelöst. Da der Vorsitzende im Namen des Staatsministeriums die Genehmigung zusagen konnte, so wurde Bant mit 27 jüdischen Familien einstimmig als eigene Gemeinde proklamiert. Nachdem ferner der Landesgemeinderat in geheimer Sitzung Herrn Landesrabbiner Dr. Mannheimer in dessen Abwesenheit eine erhebliche Gehaltserhöhung bewilligte, erklärte der Landrabbiner bei seinem Wiedererscheinen, dass er von nun ab auf sämtliche im § 24 d. Gs. Beschl. festgelegten Gebühren für Trauungen, Beerdigungen und Geburtsscheine verzichte, damit er voll und ganz rein ideal in Freud und Leid seinen Gemeinden als Seelsorger zur Seite stehen könne. Diese Erklärung machte auf alle Anwesenden einen erhebenden Eindruck. Zum Delegierten für den Gemeintag wurde der Vorsitzende für die Synagogengemeinden der Herzogtümer bestimmt. Der Vorstand einer Gemeinde hatte beschlossen, am Sabbat und an den Feiertagen beim Hauptgottesdienste nur solche selbständigen Herren zur Tora aufzurufen, welche einen Zylinderhut tragen. Gegen diesen Beschluss war eine Petition von einem Gemeindemitglied an den Landesgemeinderat eingereicht worden, welche auf Aufhebung dieses Beschlusses hinzielte. Die Petition wurde abgelehnt; im Gegenteil man fand dies Verlangen des betreffenden Vorstandes sehr zeitgemäß und nachahmenswürdig. Nach einigen anderen Vorlagen und nach der Verteilung des Staatszuschusses und den Bewilligungen für Kultus- und Unterrichtszwecke wurde die Versammlung geschlossen, auf die ein gemeinsames Essen folgte."     

   
   
Aus der Geschichte der Rabbiner in Oldenburg  
 
Übersicht über die Landrabbiner in Oldenburg  

1828 bis 1830: Rabbiner Dr. Nathan Marcus Adler (geb. 1803 in Hannover, gest. 1890 in Brighton, England): studierte in Würzburg und Erlangen; seit 1828 Rabbiner in Oldenburg, seit 1830 in Hannover; seit 1845 Chief-Rabbi des Britischen Reiches mit Sitz in London.   
1830 bis 1841: Rabbiner Samson Raphael Hirsch (geb. 1808 in Hamburg, gest. 1888 in Frankfurt): studierte in Bonn; war seit 1830 Landrabbiner in Oldenburg, von 1841 bis 1846 Landrabbiner in Emden; seit 1847 mährischer Landesrabbiner in Mikulov (Nikolsburg); 1851 Rabbiner der orthodoxen "Israelitischen Religionsgesellschaft" (später Adass Jeschurun) in Frankfurt am Main.     
1841 bis 1874: Rabbiner Bernhard Wechsler (geb. 1807 in Schwabach, gest. 1874 in Oldenburg): studierte in Würzburg; 1837 Landesrabbiner des Fürstentums Birkenfeld mit Sitz in Hoppstädten; 1841 Landrabbiner in Oldenburg.          
1875 bis 1890: Rabbiner Dr. Jacob Glück (geb. 1818 in Pleszew [Pleschen] Provinz Posen, gest. nach 1904); studierte in Breslau; 1865 Rabbiner in Samter (Szamotuły); 1875 Rabbiner in Oldenburg; zieht 1890 nach Wien; lebte um 1904 in Eberswalde, Brandenburg. 
1891 bis 1919: Rabbiner Dr. David Mannheimer (geb. 1863 in König, gest. 1919 in Bad Kissingen): studierte in Wien und Berlin; 1888 Stiftsrabbiner und Oberlehrer in Karlsruhe, 1890 bis 1891 Rabbiner und Religionslehrer in Lauenburg (Pommern), 1891 bis 1919 Landrabbiner in Oldenburg; vgl. Wikipedia-Artikel zu Rabbiner Dr. David Mannheimer   
1920 bis 1935   Rabbiner Dr. Philipp de Haas (geb. 1884 in Bad Pyrmont, gest. 1935 in Oldenburg): studierte in Breslau; 1911 zweiter Rabbiner in Posen-Stadt; 1912 bis 1920 Rabbiner in Kattowitz, Schlesien; seit 1920 bis zu seinem Tod Landrabbiner in Oldenburg.
1935 bis 1936: Rabbiner Josef Herbst (geb. 20.5.1910 in Krefeld); 1935 Landrabbiner in Oldenburg; 1936 nach Düsseldorf verzogen. 
Anmerkung: nach dem Social Security Death Index ist ein am 20.5.1910 geborener J. Herbst im September 1980 gestorben, letzter Wohnort Rego Park, Queens NY).  
1936 bis 1938: Rabbiner Dr. Leo Trepp (geb. 1913 in Mainz, gest. 2010 in San Francisco): studierte in Frankfurt, Berlin und Würzburg; 1936-1938 Landesrabbiner von Oldenburg; im November 1938 inhaftiert im KZ Sachsenhausen, danach nach England emigriert, 1939 in die USA; 1951-1998 u.a. Professor für Philosophie und Geistesgeschichte am Napa College, CA/USA, gleichzeitig Gemeinderabbiner in Napa. Seit 1983 jährliche Besuche in Deutschland, Gastprofessor an den Universitäten Oldenburg, Hamburg und Mainz. Zahlreiche hohe Auszeichnungen.  
  
    
Oldenburg Rabbiner Adler 010.jpg (55106 Byte) Oldenburg Rabbiner Hirsch 010.jpg (71950 Byte) Oldenburg Rabbiner Mannheimer 010.jpg (83232 Byte) Oldenburg Rabbiner de Haas 010.jpg (89261 Byte) Oldenburg Rabbiner Trepp 010.jpg (65898 Byte)
Rabbiner Dr. Nathan
 Marcus Adler
 
Rabbiner Samson 
Raphael Hirsch
  
Rabbiner Dr. Mannheimer
vor Soldaten im 
Ersten Weltkrieg
Rabbiner 
Dr. Philipp de Haas
 
Rabbiner 
Dr. Leo Trepp
  

Die Abbildungen sind Scans aus dem Beitrag von Werner Vahlenkamp: Oldenburg s.Lit. auf der Synagogenseite

    

Rabbiner Bernhard Wechsler wird Landrabbiner in Oldenburg (1842) 
Am 13. Mai 1841 wurde Samson Raphael Hirsch, Großherzoglicher Landrabbiner in Oldenburg, zum neuen Landrabbiner für Ostfriesland mit Sitz in Emden gewählt, wo er bis 1847 blieb. Als Nachfolger von Rabbiner Hirsch in Oldenburg wurde Bernhard Wechsler ernannt, bis dahin Rabbiner im Fürstentum Birkenfeld. 

Birkenfeld Israelit 19Jh 06021842.jpg (43699 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit des 19. Jahrhunderts" vom 6. Februar 1842: "Im Großherzogtum Oldenburg ist man seitens aller besser gesinnten Israeliten hoch erfreut über die Berufung des früheren Rabbinen Wechsler (statt Wetzlar) in Birkenfeld an die Stelle des nach Emden gegangenen Landrabbinen Hirsch. Es soll jener nicht nur dem Kopfe, sondern auch dem Herzen nach der Partei der Fortschrittes angehören und man erwartet von ihm viel Ersprießliches für Hebung der israelitischen Zustände im Großherzogtum."  

   
Über Neuerungen von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1842)         

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit des 19. Jahrhunderts" vom 12. Juni 1842: "Auch in Oldenburg offenbart sich bereits die segensreiche Wirksamkeit des neuen Landrabbinen Wechsler. Am ersten Tage des Passahfestes fand in der dortigen Synagoge die erste Konfirmation mit beiden Geschlechtern statt. Sowohl die Gemeinde, als die Konfirmanden waren tief von dieser Handlung gerührt, und die Feierlichkeit derselben ward noch durch die Erscheinung des humanen Landesfürsten in der Synagoge erhöht."         

  
Der Landrabbiner äußert sich zur Auswanderung vieler deutscher Juden (1847)         

Artikel in der Zeitschrift "Der Orient" vom 5. Februar 1847: "Oldenburg, im Januar (1847). (Die Auswanderung.) Aus einem Vortrage unseres Landrabbiners über 'die Auswanderer' teile ich Ihnen folgende, die Juden betreffende Stellen mit. 'Wie aber ich, ein jüdischer Geistlicher, ein Saul unter den Propheten, dazu komme, mich an eine so wichtige, soziale Frage zu wagen? Es sollte mir leid tun, wenn ich auf diese Frage eine andere Antwort noch geben müsste, als die schon im Vortrage selbst gegeben ist. Freilich - wäre die Auswanderung lediglich ein statistisches Rechnungsexempel, wäre sie von keinem anderen Gesichtspunkte aus zu behandeln als von dem der materiellen Not, materieller Zustände, dann hätte ich mir nicht erlauben mögen, ein Wort mitzureden, dann hätte mich das: ne sutor ultra crepidam - zu deutsch: niemand soll von etwas urteilen, er verstehe es denn - abschrecken müssen. Dass aber dem nicht so ist, dass die Auswanderung in Deutschland mit anderweitigen geistigen Erscheinungen, dass sie mit den wichtigsten Fragen des Tages innig zusammenhängt - das gerade ist meine feste Überzeugung. Bei meinen auswandernden Glaubensgenossen  und deren sind ja nicht wenige - ist das klar und offen. Aber auch bei vielen andern liegt dieser Zusammenhang zu Tage. Nehmen wir die beiden Fälle, welche im verflossenen Jahre so viel von sich haben reden machen in den öffentlichen Blättern. Ein Seidensticker wandert aus, weil das Vaterland keine Duldung für seine politische Meinung hat; der arme Schulm Moses muss in Amerika sein Heil suchen, weil er ein heimatloser Jude ist, weil man n den deutschen Landen wohl Prügel und Kerker, aber kein Plätzchen der Ruhe für ihn hat, weil man sich nicht scheuet, ihn wie einen Fangball einander zuzuwerfen - greifen dieser Vorfälle nicht tief ein in das innerliche, geistige Leben der Gegenwart? -  
Unter den Auswanderern aus Deutschland in den letzten fünf und zehn Jahren befinden sich viele, ja Tausende meiner Glaubensgenossen, besonders aus Bayern und den angrenzenden sächsischen Landen, und besonders ist es in der Regel das jüngere Geschlecht, das auswandert, also gerade dasjenige, welches an der Bildung der Zeit teilgenommen hat, welches in Gewerben, Künsten und Wissenschaften erkräftigt ist und leistungsfähig. Frägt man nach den Beweggründen, so hört man meistens die Antwort, wir mögen den Druck und die Zurücksetzung* und die Schmacht der Isolierung nicht länger ertagen, wir können es nicht mehr da aushalten, wo man die Konfession und die Abstammung und das Vorurteil der Masse und Gott weiß was Alles noch auf die Wagschale legt, wenn man uns den Schutz und das Recht des Bürgers erteilen soll; wo man uns selbst das Recht, ein Nachtwächter, oder ein Dorfvogt, oder ein Feldhüter zu werden um den Preis eines Religionswechsels erkaufen lassen will. Nun sind die Zustände und die gesetzlichen Verhältnisse der Juden auch in diesen Ländern gerade nicht schlimmer geworden, aber der Schmerz hat sich bei ihnen gesteigert, der Staat, indem er sie herangezogen und sogar genötigt hat zur Teilnahme an der Entwicklung und Bildung, hat selbst die Unzufriedenheit entfesselt und so den Entschluss hervorgerufen.' 
*Anmerkung: Leider tragen auch die gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Juden im Herzogtum Oldenburg noch den Charakter der Ausschließung und kränkenden Zurücksetzung. Ich sage die gesetzlichen. Denn im bürgerlichen Leben und Verkehr ist diese Zurücksetzung schon ziemlich geschwunden und schwindet täglich mehr, ist das nichtchristliche Bekenntnis kaum ein Hindernis mehr für die Teilnahme an allem, was die Zeit bewegt, und am wenigsten hat Schreiber dieses Grund,. über solche Zurücksetzung zu klagen. Aber der gesetzliche Buchstabe bannet die Juden noch immer in ein Ghetto von Ausnahmen, schließt sie aus von allen Gemeindeämtern, ja selbst von den niedrigsten Kommunaldiensten, hat für ihre Niederlassung einen besonderen Modus, ein Schutz- und Konzessionswesen, das noch ganz die alte, vergilbte Farbe trägt. Schritte zur Aufhebung dieser Bestimmungen sind sowohl vom Verfasser als auch von mehreren jüdischen Gemeinden des Landes getan worden; bis jetzt jedoch ohne Erfolg. Denn es hinkt auch bei uns der gesetzliche Fortschritt dem allgemeinen nur langsam nach. Hoffen wir jedoch, dass er nicht lange mehr auf sich warten lassen."      

  
Todesanzeige zum Tod von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1874)       

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. November 1874: "Nachdem ich am 5. dieses Monats meine liebe Mutter verloren, entschlief heute auch mein lieber, guter Vater der Landrabbiner Bernhard Wechsler, im 67. Lebensjahre und im 37. Jahre seines Wirkens in Oldenburg. 
Oldenburg
, den 18. November 1874. Alfred Wechsler."      

 
Zum Tod von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1874)     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Dezember 1874: "Oldenburg, 18. November (1874). Gestern verstarb hier nach mehrjähriger Kränklichkeit der Großherzogliche Landrabbiner Bernhard Wechsler, nachdem ihm vor vierzehn Tagen seine Gattin im Tode vorangegangen. Viele Jahrzehnte hat Wechsler eifrigst seinem Amte obgelegen und sich um die Israeliten unseres Landes große Verdienste erworben. Er war ein entschiedener Verfechter der Reform mit Wort und Tat, ein überzeugungstreuer und offenmutiger Mann. Erschienen von ihm sind einige Predigten und Broschüren, sowie einige Artikel in dieser Zeitung und in Geiger's Zeitschrift. Er hatte sich die Hochachtung Aller erworben, welche mit ihm in Berührung kamen, besonders auch der höchsten Behörden des Landes. Sein Andenken wird noch lange segensreich wirken." 

  
Diskussion um die Verhaltensweise des Evangelischen Oberkirchenrates anlässlich der Beerdigung von Landrabbiner Bernhard Wechsler (1874)  
Anmerkung: nach dem Tod von Landrabbiner Wechsler sah sich die jüdische Gemeinde nicht in der Lage, einen Rabbiner oder einen anderen kompetenten jüdischen Redner für die Totenfeier zu verpflichten und hat deshalb den evangelischen Pfarrer Späth als Freund des Verstorbenen, am Grab zu sprechen. Späth erklärte sich dazu bereit, und auch der Oldenburger Kirchenrat war einverstanden, nicht jedoch der Evangelische Oberkirchenrat, der sich in der anschließenden öffentlichen Auseinandersetzung dem Vorwurf der Intoleranz stellen musste.  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Dezember 1874: "Der Vorgang in Oldenburg. 
Über den Vorgang bei der Beerdigung des Großherzoglichen Oldenburgischen Landrabbiner Herrn Bernhard Wechsel (siehe Zeitungsnachrichten) erhalten wir aus Bremen vom 26. November ein Schreiben, worin es heißt: 
'In Oldenburg hat dieses Ereignis einen großen Sturm hervorgerufen. Der Bescheid wird in den öffentlichen Blättern als intolerant bezeichnet und das Verfahren der genannten Kirchenbehörde allgemein gemissbilligt. Auch in den hiesigen Blättern wurde dieser Vorfall besprochen und der Bescheid ebenfalls verdammt. In einem in den 'Bremer Nachrichten' enthaltenen Artikel wird, und wir glauben nicht mit Unrecht, die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt nötig gewesen wäre, diesen Sturm heraufzubeschwören. Es heißt dann weiter in demselben Artikel: 'Der Vorstand der israelitischen Gemeinde durfte doch niemals das aus dem Auge verlieren, dass der Verstorbene ihr Rabbiner - Landesrabbiner war, und wenn er auch zu den freisinnigsten Theologen zählte, so hätte der Vorstand doch zunächst das sich angelegen sein lassen müssen, dass nicht nur die vorgeschriebenen zeremoniellen Begräbnisfeierlichkeiten von einem jüdischen Geistlichen vollzogen wurden, sondern dass dieser auch die eigentliche Grabrede hielt. Konnte, wenn dies geschehen, nicht noch immer Pastor Späth im rein menschlichen Sinne dem Verstorbenen als Freund den letzten Scheidegruß zurufen? dazu hätte die Erlaubnis bei dem Oberkirchenrate kaum erst eingeholt werden müssen. Solange es dem Vorstande der israelitischen Gemeinde nicht an Bekanntschaft mit jüdischen Theologen fehlte, die im Stande gewesen wären, des Verstorbenen Leben, Wirken und Verdienste gehörig zu würdigen und zu feiern, solange hätte er sich an diese wenden können und zunächst wenden müssen. Wenn der dem Verstorbenen verwandte Oberrabbiner in Berlin (Dr. Aub) verhindert war, am Grabe zu erscheinen, so hätte gewiss noch zeitig genug ein anderer Rabbiner veranlasst werden können, die Grabrede zu halten, und die Leiche hätte nicht beinahe sechs Tage über der Erde gestanden und die ganze unangenehme Affäre mit dem Oberkirchenrate wäre aus der Welt geblieben.'  
Der ganze Vorgang enthält allerdings sehr viele Eigentümlichkeiten. Man findet sich veranlasst zu fragen: 
1) Warum hat der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Oldenburg offiziell die Leichenrede des Herrn Pastors Späth erbeten? 
2) Warum hat Herr Pastor Späth um die offizielle Erlaubnis des Oberkirchenrats nachgesucht?  
3) Warum hat der Oberkirchenrat diese Erlaubnis verweigert?    
Dass der Mangel an Gelegenheit und Zeit das Verfahren des Vorstandes nicht verursacht habe, ist unzweifelhaft; denn er hat die Leiche sechs Tage über der Erde gelassen, um das Resultat der Verhandlung mit Pastor Späth abzuwarten, Telegraph      
Oldenburg AZJ 08121874a.jpg (183136 Byte)und Eisenbahn machen es aber gegenwärtig möglich, während eines solchen Zeitraumes einen oder mehrere Rabbiner selbst von der Südspitze Europas herbeizuholen. Gab es in der Nähe oder in einiger Entfernung nicht Kollegen genug, nicht Freunde des Verblichenen, welche auf die erste Anzeige oder Aufforderung zu diesem Liebesdienste herbeigeeilt wären? Wir könnten wohl ein halbes Dutzend gar nicht fernwohnender Rabbiner nennen, welche sich mit völliger Bereitwilligkeit hierzu verstanden hätten. Es war die nächste Pflicht des Vorstandes, dies zu erstreben, und statt eine Erklärung gegen den Oberkirchenrat zu erlassen, hätte es dem Vorstande der jüdischen Gemeinde viel eher angestanden, sich über dieses sein Verfahren zu rechtfertigen. Was wollte er denn eigentlich? Wollte er die Kollegen des Verstorbenen als zu dieser Handlung ungeeignet bezeichnen? Oder wollte er ausdrücken, dass der Verstorbene nicht durch seine Glaubensgenossen und Kollegen, sondern durch einen christlichen Geistlichen betrauert sein wollte? Beides trauen wir dem Vorstande nicht gerade zu, aber betätigt hat er es. Er hat hierdurch, abgesehen von allen zeremoniellen Bedürfnissen, das Gefühl seiner Glaubensgenossen aufs Tiefste verletzt und sich gewissermaßen von denselben abgesondert; er hat die Achtung und Würde seiner Religion völlig aus den Augen gesetzt und sie, soweit es an ihm ist, kompromittiert. Denn hiermit war es durchaus nicht ausgeschlossen, dass Herr Pastor Späth als Freund des Verblichenen am Grabe reden und seinen Gefühlen Worte leihen konnte. Das wäre gewiss ein schönes Zeugnis beiderseitiger Wertschätzung gewesen und hätte herzliche Befriedigung hervorgerufen. Aber dass der Vorstand als solcher ihn offiziell zur Abhaltung der offiziellen Leichenrede und ihn allein ohne irgendeinen Kollegen Wechslers aufgefordert - dies brachte die Sache in eine ganz andere und zwar verkehrte Lage. Denn dies erklärt zugleich, warum Pastor Späth um die Erlaubnis bei der vorgesetzten Behörde einkam. Es war so zu einer amtlichen Handlung, zu einem offiziellen Akte des christlichen Predigtamtes geworden. Als Freund am Grabe des Freundes zu sprechen, hätte er wohl schwerlich Anstand genommen; aber in seinem amtlichen Charakter dem jüdischen Leichenbegängnisse die christliche Weihe zu geben, war etwas Anderes. Hieraus endlich erklärt sich auch die Weigerung des Oberkirchenrates. Dieser hätte zwar humaner und zugleich klüger gehandelt, wenn er Herrn Späth gesagt hätte: Als Freund an der Gruft des Freundes zu sprechen, ist unverwehrt, aber als christlicher Prediger in amtlicher Funktion, kann es nicht gestattet werden. Jedenfalls aber hat er ein Motiv für seine Weigerung, das er gerade dem jüdischen Vorstande in die Schuhe schieben kann, und das er dem letztern auch nicht ersparen wird. Er wird ihm sagen: wollt Ihr Funktionen des christlichen Kirchenamtes, so werdet zuvor Christen.   
Wir haben vor einiger Zeit mitzuteilen gehabt, wie in einer Landgemeinde der dortige Pastor, als ihn die Juden um eine Leichenrede bei einer jüdischen Frau gebeten, die Gelegenheit   
Oldenburg AZJ 08121874b.jpg (41121 Byte)wahrgenommen, am offenen Grabe auf den Judentum und die Juden nachdrücklich zu schmähen, und zogen daraus die Mahnung, dass unsere Glaubensgenossen bei solchen Gelegenheiten vorsichtiger sein, und den Anstand, und die Würde ihrer Religion sorgfältiger berücksichtigen sollten. Es wäre nun sehr ungerecht, derartige Vorwürfe weiter als auf die einzelnen Vorkommnisse auszudehnen. Bei einer so außerordentlichen Zerstreutheit wie die, in welcher die Juden leben, findet es sich wohl, dass Einzelne oder auch Korporationen in einer einseitigen Absicht fehlgreifen. Zu warnendem Exempel aber müssen derartige Fälle nach allen Seiten dienen."   
  
Oldenburg AZJ 08121874d.jpg (210829 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Dezember 1874:  "Oldenburg, 23. November (1874). Die 'Oldenburger Zeitung' meldet: 'Vor einigen Tagen verstarb hier ein Mann, der sich seit einer langen Reihe von Jahren in seinem hiesigen Berufskreise stets Achtung erworben und der sich in weiteren Kreisen durch sein warmes Interesse für die politische Entwicklung Deutschlands in vorteilhafter Weise bekannt gemacht hat, der Landrabbiner Wechsler. Von mehreren ihm nahestehenden Personen wurde gewünscht, dass am Grabe desselben einige Worte von einem zu solchem Liebesdienste qualifizierten Manne geredet würden. - Der Herr Pastor Späth erklärte auf eine dieserhalb an ihn ergangene Anfrage, es würde ihm eine Freude sein, dem ihm wohlbekannten und von ihm hochgeschätzten Verstorbenen diese letzte Ehre erweisen zu können. Vom Großherzoglichen Oberkirchenrat wurde die Genehmigung dazu erbeten; aber diese hohe Behörde hat es für bedenklich angesehen, dass ein christlicher Pfarrer, der die Nächstenliebe zu predigen hat, einem ehrenwerten Angehörigen einer anderen Konfession den Liebesdienst erweise, den er, in diesem Falle nicht ex und in officio fungierend, ihm so gern erwiesen hätte. Die Genehmigung wurde verweigert. Vor hundert Jahren suchte Lessing die Menschheit zu erlösen von der Herrschaft der Intoleranz und anderer Mächte der Finsternis. Ob der wohl in manchen Teilen des protestantischen Deutschlands noch unbekannt geblieben ist?' Der Vorstand der israelitischen Gemeinde hat aus Anlass dieses Vorfalls heute in den hiesigen 'Nachrichten für Stadt und Land' eine Erklärung erlassen, in welcher die Tatsachen mit dem Bemerken veröffentlicht worden, es müsse sehr im öffentlichen Interesse liegen, 'den wahren Standpunkt der oberen evangelischen Kirchenbehörde im Oldenburger Lande zu kennzeichnen. - Wie wir vernehmen, ist Pastor Späth Mitglied des Protestantenvereins und steht an der Spitze des aus Orthodoxen bestehenden Oberkirchenrats der Geheime Staatsrat Runde.' (Wir berichteten vor einiger Zeit als Gegensatz, dass in Godesberg ein sehr strenggläubiger katholischer Geistlicher einem jüdischen Mitbürger eine sehr schöne, würdigende Leichenrede gehalten. Freilich, ob seine kirchliche Oberbehörde es gebilligt hätte, wenn er angefragt, bezweifeln wir. Redaktion)."        
 
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Dezember 1874: Oldenburg, 3. Dezember (1874). Wie kürzlich mitgeteilt, hatte der großherzogliche Oberkirchenrat dem Pfarrer Späth auf dessen Anfrage, ob er dem Ansuchen des hiesigen israelitischen Gemeindevorstandes, am Grabe des Landrabbiners Wechsler eine Rede zu halten, entsprechen könne, einen abschlägigen Bescheid gegeben und denselben durch die 'Rücksicht auf seine Stellung als Pfarrer der hiesigen evangelisch-lutherischen Gemeinde' begründet. Nunmehr hat der Kirchenrat der evangelisch-lutherischen Gemeinde beschlossen, dem Oberkirchenrate ein Schreiben zugehen zu lassen, da die Aufregung über die Maßregel in der Kirchengemeinde groß sei und dieselbe gerade das Gegenteil von der Behörde erwartet habe.   
Das Schreiben lautet: 
An den großherzoglichen evangelischen Oberkirchenrat. 
Der großherzogliche Oberkirchenrat hat dem Pfarrer Späth auf dessen Anfrage, ob er dem Ansuchen des hiesigen israelitischen Gemeindevorstandes, am Grabe des Landrabbiners Wechsler eine Rede zu halten, entsprechen könne, einen abschlägigen Bescheid gegeben und denselben durch die 'Rücksicht auf seine Stellung als Pfarrer der hiesigen evangelisch-lutherischen Gemeinde' begründet, obgleich nach seiner Versicherung der Pfarrer Späth in einer Unterredung zwischen ihm und dem Herrn Präsidenten des Oberkirchenrats gleich von vornherein erklärt hatte, dass weder er, noch der israelitische Gemeindevorstand an ein Auftreten im Talar, also in seiner Eigenschaft als evangelischer Geistlicher, denke. Da die Aufregung über diese Maßregel in unserer Kirchengemeinde groß ist und dieselbe gerade das Gegenteil von der Behörde erwartet hat, da ferner auch der Kirchenrat als die gesetzliche Vertretung der Gemeinde der Ansicht ist, dass ein Eingehen auf das Gesuch der israelitischen Gemeinde in jeder Hinsicht unverfänglich und dem christlichen Geist entsprechend gewesen wäre, so bitten wir den großherzoglichen evangelischen Oberkirchenrat um Aufschluss, inwiefern nach seiner Ansicht ein solches Verweigern durch Rücksicht auf unsere Gemeinde gefordert war, wie wir denn auch nicht zweifeln, dass man überall in der Gemeinde auf eine Erklärung darüber wartet. Der Kirchenrat: Späth".   
 
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Dezember 1874: "Bremen, 9. Dezember (1874). Der städtische Kirchenrat in Oldenburg hat an den großherzoglichen evangelischen Oberkirchenrat ein Schreiben gerichtet, worin dieser um Angabe der Gründe gebeten wird, weshalb es dem Pastor Späth nicht gestattet worden sei, an Wechslers Grabe zu reden. Die Antwort hierauf ist bereits durch ein Mitglied des Oberkirchenrats, Herrn von Wedderkop, erfolgt. Wie die 'Bremer Nachrichten' sich aus Oldenburg schreiben lassen, erklärt dieser, 'es könne nicht Sache des Oberkirchenrates als solcher sein, sich wegen einer von ihm erlassenen Verfügung gegen Angriffe und Aburteilungen in Lokalblättern zu verantworten; er dagegen, als einzelnes Mitglied dieser Behörde, glaube Einiges erwidern zu dürfen. Zunächst teilt er nun die Anfrage Späth's mit, der um die Erlaubnis bittet, an dem Grabe des Rabbiners Wechsler einige Worte zu reden, weil es nicht möglich sei, einen Rabbiner kommen zu lassen. Er bittet um Entscheidung, ob diesem Ansinnen von ihm stattgegeben werden kann oder nicht. - Die hierauf erteilte Resolution habe dahin gelautet, dass der Oberkirchenrat mit Rücksicht auf Späth's Stellung als Pfarrer der hiesigen evangelisch-lutherischen Gemeinde nicht billigen kann, wenn er dem an ihn gestellten Ersuchen entsprechen würde. - Es hätte, meint Herr von Wedderkop, nicht zweifelhaft sein können, dass es sich um die Frage handle, ob Späth in seiner Qualität als Pfarrer bei der in Rede stehenden Beerdigung reden, hier amtlich fungieren dürfe; denn einesteils würde er, wenn er nur als Freund, also außeramtlich, dem Verstorbenen an dessen Grabe einen Nachruf widmen wollte, bei der oberen Behörde nicht nachgefragt, noch nachzufragen nötig gehabt haben: andernteils gebe seine Eingabe als Grund des ihm gemachten Ansinnen an, es 'sei nicht möglich gewesen, einen Rabbiner kommen zu lassen', dieser habe also durch den evangelischen Pfarrer ersetzt werden soll. Es sei nun aber wohl unzweifelhaft, dass der Pfarrer an einer Gemeinde der evangelischen Kirche zu pfarramtlichen Funktionen außerhalb des Gebietes dieser Kirche keine Berechtigung habe und auch die Oberkirchenbehörde nicht ermächtigt sei, ihm eine solche zu erteilen. Es habe sich hier lediglich um die kirchliche Ordnung (Kirchenverfassungsgesetz III Z. 1) gehandelt; christliche Liebe, religiöse Duldsamkeit, Glaubensbekenntnisse, Dogmen usw. seien hier schlechterdings nicht in Frage gekommen. Herr von Wedderkop selbst würde, obwohl Mitglied der Oberkirchenrats, wenn darum angegangen und dazu befähigt, keinen Anstand genommen haben, ein Wort am Grabe des hochgeschätzten Mannes zu reden.'  
Es geht hierauf hervor, dass Sie in Ihrem desfallsigen Leitartikel (Nr. 50) vollständig das Richtige getroffen haben."      

 
Antrittsrede von Landrabbiner Dr. Glück in der Synagoge (1875)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. November 1875: "Oldenburg, 4. November (1875). Nachdem der neu ernannte Landrabbiner, Herr Dr. Glück, am 29. vorigen Monats durch den Herrn Geheimen Staatsrat und Präsidenten des Oberkirchenrats, Dr. Runde, vereidigt und in sein Amt eingeführt worden, hielt derselbe am Sonnabend, den 30. vorigen Monats, in der hiesigen Synagoge vor der zahlreich versammelten Gemeinde seine Antrittsrede. Dieselbe wird durch den Druck veröffentlicht."     

 
Über Rabbiner Dr. David Mannheimer (Artikel von 1891)
   
Anmerkung: Rabbiner Dr. David Mannheimer (geb. 1863 in König als Sohn des Mordechai Mannheimer, gest. 1919 in Bad Kissingen): nach rabbinischen Studien in Burgpreppach und Darmstadt war er 1884/85 an der Breuer-Jeschiwa in Pápa und studierte anschließend in Wien und Berlin. In Berlin war er zunächst als Religionslehrer tätig, 1888 Stiftsrabbiner und Oberlehrer in Karlsruhe, 1940 Rabbiner und Religionslehrer in Lauenburg (Lębork). Von 1891 bis 1919 war er Landrabbiner in Oldenburg; er starb während eines Kuraufenthaltes in Bad Kissingen.       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. April 1891: "Oldenburg, 12. April (1891). Mein Telegramm vom vergangenen Sonntage brachte Ihnen bereits die frohe Kunde von der Wahl des Herrn Rabbiner Dr. Mannheimer in Lauenburg in Pommern zum Großherzoglich Oldenburgischen Landesrabbiner.  
So hat denn endlich die Rabbinerfrage bei uns eine so schöne Lösung gefunden. Es ist zweifellos ein glänzender Triumph des gesetzestreuen Judentums, der hier errungen worden. Gegen 40 Bewerber hatten sich für das erledigte Rabbinat gemeldet, aus dieser Zahl wurden 4 zur engeren Wahl gestellt und von diesen vier vereinigte wiederum Herr Dr. Mannheimer durch seinen rednerischen Erfolg alles Sympathien auf sich. Der Eindruck, den seine Rede hervorrief, erhellt am Besten aus der folgenden Stelle des hier ausgegebenen Wahlaufrufes: 'Herr Dr. Mannheimer betrat die Kanzel, Gleich die Einleitung seiner Rede fesselte die Zuhörer und voll poetischen Schwunges, gleichsam durchdrungen vom Feuer der Begeisterung, von wahrer Frömmigkeit, hob er die Hörer aus ihrer Alltäglichkeit zu sich empor und ließ sie seinen Worten voll Andacht lauschen. Wie packend waren seine Ausführungen über das wahre Glück, über den wahren Reichtum, wie zu Herzen gehend seine Worte von Elternfreuden und Mutterglück und beim Schluss der Rede schimmerten die Tränen echten Gefühl in vielen Augen. Der Gesamteindruck war ein ganz vorzüglicher.'  
Obgleich unser neue Herr Rabbiner die Bedingung auf Entfernung des Harmoniums aus der Synagoge aufstellte, wurde er doch einstimmig gewählt, es ist dies ein glänzender Beweis dafür, dass man auch hier angefangen hat einzusehen, dass die Erhaltung des Judentums nicht in der Missachtung seiner Gebote, sondern in der treuen Befolgung seiner altbewährten Vorschriften allein zu suchen ist. Die Freude in unserer Stadt ist allgemein: Gott segne unseren neuen Rabbiner!   (Nachbemerkung der Redaktion). Wir brauchen wohl nicht hinzuzufügen, welche Kraft Oldenburg in Dr. Mannheimer gewonnen hat.  
Herr Dr. Mannheimer 1863 in König im Odenwald geboren, absolvierte das Gymnasium in Darmstadt, worauf er die Jeschiwah zu Papa besuchte, um zu Füßen des großen Rabbiner Dr. Breuer - sein Licht leuchte, jetzt in Frankfurt am Main, sich einige Jahre voll und ganz dem Studium des Talmuds und seiner Kommentatoren hinzugeben.   
Um aber dem Grundsatze der gleichen Berechtigung von Talmud-Tora- und profanem Wissen gerecht zu werden, ging er von hier aus nach Berlin in das Rabbinerseminar, um neben der weiteren Ausbildung seiner Torakenntnisse auch den profanen Wissenschaften obzuliegen. Von hier nach Karlsruhe zum Stiftsrabbiner berufen, wurde er bald darauf Rabbiner von Lauenburg, wo es seiner tatkräftigen Wirksamkeit gelungen, die Gemeinde geradezu umzuwandeln. Es wird daselbst jetzt zweimal täglich Gottesdienst abgehalten, die Verhältnisse der Chewra Kadischa sind geordnet, eine streng rituelle Beerdigung ist eingeführt, auch viele Kinder enthalten sich jetzt des Schreibens am Sabbate. Kein Wunder, dass der Weggang des Herrn Dr. Mannheimer von Lauenburg allgemein bedauert wird.   
Auch durch gediegene Aufsätze in jüdischen Zeitschriften war Herr Dr. Mannheimer, wie unseren Lesern wohl bekannt, schon öfters im Dienste der jüdischen Öffentlichkeit tätig. Oldenburg gehört zu den Gemeinden, wo fast alles religiöse Leben brach liegt; erzählt man doch, dass ein vor noch nicht allzu langer Zeit daselbst angestellt gewesener Rabbiner am Sabbat auf die Jagd zu gehen pflegte. Trotzdem zweifeln wir nicht daran, dass es der jugendlichen Kraft, welch allein durch ihre Überzeugungstreue diesen glänzenden Sieg errungen, gelingen wird, auch hier eine segensreiche Wirksamkeit in Gemeinde, Schule und Haus zu entfalten. Wir gratulieren der Gemeinde zu ihrem geistigen Führer."    

  
Rabbiner Dr. David Mannheimer tritt seine neue Stelle in Oldenburg an (1891)         

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Juli 1891: "Oldenburg im Großherzogtum, 26. Juli (1891(. Nach einem fast ein Jahr dauernden Interregnum ist es endlich unserem Lande wieder beschieden, ein geistliches Oberhaupt zu haben, dass es nicht mehr sei, wie es in dem letzten Wochenabschnitte heißt (hebräisch und deutsch:) 'wie Schafe, denen der Hirte fehlt'. Einen Hirten nun, der tatkräftig, sich der heiligen Aufgabe eines Rabbiners voll bewusst ist, und sich derselben mit ganzem, freudigem Herzen hingibt, glauben wir in dem Herrn Dr. Mannheimer, bisher in Lauenburg in Pommern, dem schon ein guter Ruf voraufgegangen war, gefunden zu haben. Der Ruf Oldenburgs in religiöser Beziehung kann gerade nicht zu den besten gerechnet werden, es muss deshalb einen jeden Rabbiner, der nicht gerade der freiesten Richtung huldigt, beim Eintritt in eine solche Gemeinde ein Gefühl der Beklemmung erfassen bei der Erwägung, ob auch die Saat, die er auszustreuen sich bemühen will, auf empfänglichen Boden fällt, und ob sie, wenn sie auch aufgeht, wirkliche Früchte trägt. Herr Dr. Mannheimer kann indes vorläufig mit Genugtuung und beruhigtem Gemüte auf den Empfang zurückblicken, der ihm zuteil geworden, und der ihm zeigen musste, dass ihn die Herzen aufs wärmste entgegenschlagen, und dass er vielleicht doch seine Arbeit reich belohnt sieht.   
Als es im Vorstande bekannt wurde, wann Herr Dr. Mannheimer, hier eintreffen werde, wurde sofort beschlossen, ihm einen möglichst glänzenden Empfang zu bereiten. Die Ankunft war auf vorigen Montag Nachmittag festgesetzt. Als Herr Dr. Mannheimer mit seiner Gemahlin in Bremen ankam, wurde er dort als an der Landesgrenze schon von einer Deputation des Großherzoglichen Landesgemeinderats, bestehend aus zwei Vorstehern unserer Gemeinde, welche ihm zum Empfange auf dem dortigen Bahnhofe entgegengefahren war, begrüßt, während er auch dem hiesigen Bahnhofe von dem 3. Vorsteher erwartet wurde. In seiner reich mit Blumen geschmückten Wohnung harrte seiner wiederum eine Überraschung, indem er hier nochmals von den Vorstandsmitgliedern, welche es so eingerichtet hatten, dass die sie Wohnung früher erreichten, als er, mit deren Damen begrüßt wurde. Am darauf folgenden Tage fand seine Vereidigung im Staatsministerium statt. Imposant gestaltete sich besonders aber die Amtseinführung, die am gestrigen Sonnabend stattfand. Die Synagoge war auf das herrlichst geschmückt; die Dekoration, von sehr kundiger Hand arrangier, bot ein solch prächtiges, farbenreiches Bild, und doch voll Vornehmheit, dass ein jeder Beschauer einen überwältigenden Eindruck davon erhalten musste. Nachdem der Herr Rabbiner von den beiden Beisitzern hineingeleitet worden, wurde er von dem ersten Vorsteher im Namen des Landesgemeinderats mit wenigen, aber markigen Worten begrüßt, und ihm im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs in Abwesenheit des Staatsministers das Großherzogliche Landesrabbinat in Oldenburg übertragen. Es sei für Herrn Dr. Mannheimer ein erhebendes Bewusstsein, in solch jugendlichem Alter zu so verantwortlicher Stellung berufen zu sein. Er sei versichert, dass die Gemeinden des Landes alle mit Treue und Liebe ihm entgegenkommen werden. Dann hielt Herr Dr. Mannheimer seine Antrittrede, eine Rede, die sichtbarlich auf jeden Zuhörer den tiefsten Eindruck machte. Es waren in der Tat auch Worte voll packender Wirkung, denen man es nachfühlte, dass sie von Herzen und deshalb sie auch so sehr zu Herzen gingen."          

 
Publikation einer Predigt von Rabbiner Dr. David Mannheimer (1906)       

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 16- Februar 1906: "Das Gebet. Predigt, gehalten am zweiten Tage des Neujahrsfestes in der Synagoge zu Oldenburg, von D. Mannheimer.    
Der Text, den der Verfasser gewählt hat: Teschuwoh, utchiloh, uzedokoh, ist zwar sehr bekannt und beliebt, aber der Redner hat es verstanden, alles in neue, anziehende Formen zu gießen. Die Ausführung ist interessant und spannend, besonders an den Stellen, wo von den aktuellen Fragen, Orgel, deutsches Gebet, die Rede ist. Besonders schön ist bei der Behandlung der Gebetsreform das Gleichnis, das auf das Gemüt des Publikums wirkt und mehr erreicht, als ein trockener Verstandesbeweis. Man kann dem Verfasser dankbar sein, dass er seine Predigt der Öffentlichkeit übergeben hat.  A.L."   

   
Einführung von Rabbiner Dr. Philipp de Haas (1920)          

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. November 1920: "Oldenburg, 7. November (1920). Am Sonntag Nachmittag fand die Einführung des neuen Landrabbiners, Herrn Dr. de Haas aus Kattowitz, verbunden mit einer gottesdienstlichen Feier statt. In Vertretung des Ministeriums waren Herr Geh. Oberregierungsrat von Finkh, als Vertreter der jüdischen Gemeinden die Mitglieder des Landesgemeinderates erschienen. Nach einem Einleitungs- und Begrüßungsgesang des Kinderchors bestieg Herr Dr. de Haas die Kanzel und entwickelte in von Herzen kommenden und zu Herzen gehenden Worten Aufgabe und Ziel seines künftigen Wirkens, das in der Betonung des Friedens mit allen Menschen ohne Unterschied der Konfession gipfelte. Nach dem Mincho- und Maariwgebet beschloss sodann ein Gesang der Kinder die wirkungsvolle Einführungsfeier."         


Anzeige zum Tod der Witwe von Landrabbiner Mannheimer (1929)     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Mai 1929: "Nachruf
Am 26. April verschied zu Hamburg im 67. Jahre 
Frau verwitwete Landrabbiner Mathilde Mannheimer geb. Jaffé. 
Die Verewigte hat in langen Jahren, besonders als Vorsitzende des Israelitischen Frauenvereins durch aufrichtige, vorbildliche Frömmigkeit, unermüdliches Wohl tun und segensreiches Wirken innerhalb der hiesigen Synagogengemeinde, der Jüdischen Landesgemeinde und weit darüber hinaus sich viele aufrichtige Sympathien, Freundschaft und Verehrung zu erwerben verstanden. Wir beklagen herzlichst den Heimgang dieser ausgezeichneten Frau, der über den Tod hinaus ein dauerndes, ehrenvolles Gedenken gesichert bleibt. 
Oldenburg in Oldenburg, den 29. April 1929. 
Der Jüdische Landesgemeinderat im Landesteil Oldenburg. Der Synagogengemeinderat Oldenburg. Israelitischer Frauenverein Oldenburg.

 
Zum Tod von Landrabbiner Dr. Philipp de Haas (1935)        

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Mai 1935: "Landrabbiner Dr. de Haas - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen. Oldenburg, 21. April (1935). Mit Windeseile durchflog am Abend vor Erew Pessach (= 16. April 1935) unsere Gemeinde die Kunde von dem unerwarteten Hinscheiden unseres allverehrten Landrabbiner Dr. de Haas
Schwer lastet der lähmende Schreck noch auf allen Mitgliedern unserer Gemeinde und den Mitgliedern der Landgemeinden. Allen ist es unfassbar, dass uns der Führer durch Gottes unerforschlichen Ratschluss so schnell entrissen werden konnte. Waisen wurden wir und es gibt keinen Vater mehr. Es fehlt der Lehrer der Religion, der durch sein belehrendes Wort allsabbatlich und festtäglich die Herzen höher schlagen ließ; es fehlt der Freund und Berater, an den sich die Vielen, welche sich in Not und Bedrängnis befinden, wenden können. In den fünfzehn Jahren seiner Amtstätigkeit in Oldenburg und den Landgemeinden und über deren Grenzen hinaus wirkte unser Rabbiner durch seine geistvollen, für die heilige Tora erglühenden Vorträge im Gotteshaus, in Vereinen und Veranstaltungen. Schulen und Familien erfreuten sich der gleichen Fürsorge und Hingebung. Zu Pessach zog dieser stets hoch- und festgestimmte Lehrer in die Welt der Erlösung der Seele ein.  
Das überfüllte Gotteshaus hatte den weißen Schmuck des Versöhnungstages angelegt und an der Stätte, an der das Gotteswort so oft aus des Verewigten Munde ertönte, konnte Herr Landrabbiner Dr. Blum aus Emden in Anbetracht des nahenden Pessachfestes nur wenige Worte des Abschiedes und des persönlichen Gedenkens dem vor ihm in der Bahre ruhenden Jugendfreund und Amtsgenossen nachrufen, wie auch Herr Rabbiner Dr. Aber aus Bremen am Grabe nur ein kurzes Abschiedswort sprach. Dann drückte der Vorsteher, Herr Cronheim, dem heimgegangenen geistigen Führer den Dank der Gemeinde aus mit dem Hinweis, dass wegen des Rüsttages zum Pessachfest eine Würdigung seines Wirkens einer späteren Gedenkfeier vorbehalten sei. Zu schnell war sein Hinüberschreiten zu Gott, dem in Himmelshöhen Thronenden. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens.  
Zu diesem uns von Oldenburg zugegangenen Nachruf, der den spontanen Schmerz der verwaisten Gemeinde zum Ausdruck bringt, haben wir noch hinzuzufügen, dass mit dem Heimgang von Landrabbiner Dr. de Haas auch das toratreue Judentum insgesamt und insbesondere der gesetzestreue Rabbinerstand Deutschlands einen ungemein schweren Verlust erlitten hat. Dr. de Haas vertrat seit Anbeginn seiner rabbinischen Wirksamkeit in Beuthen, wie später in Oldenburg, die Interessen der deutschen Orthodoxie, wie auch der Agudas-Jisroel-Weltorganisation mit einer Liebe und Überzeugungstreue, die ihresgleichen suchte. Auf den Rabbinerkonferenzen gehörte Rabbiner de Haas zu den interessantesten Erscheinungen. Seine Stimme erhob sich immer und glühte vor Wärme, wenn es um die vitalen Fragen des toratreuen Judentums ging. Noch auf der jüngsten Leipziger Tagung des Traditionellen Rabbinerverbandes betätigte er sich rednerisch und arbeitete in den Kommissionen mit. Vor wenigen Wochen konnten wir über seine erfolgreiche Vortragsreise durch das Emserland berichten, auf der er die Herzen der Jugend für die Religion und die Pälästina.Arbeit der Agudas Jisroel entflammte. Es ist mit sein Werk und sein Verdienst, dass die Agudas Jisroel in vielen Gemeinden Norddeutschlands relativ starke Positionen hat. Die Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums verliert in Landrabbiner Dr. de Haas einen ihrer tätigsten Mitarbeiter und Förderer. Liegen doch die Wurzeln seiner gesegneten öffentlichen Wirksamkeit für Klall Jisroel (das gesamte Judentum) in dieser Vereinigung, deren Generalsekretär für ihre ostdeutsche Abteilung er von 1909 bis 1914 war. Für Landrabbiner Dr. de Haas gab es nur einen Maßstab für die Lösung der gesamtjüdischen Fragen: die Tora, und nur eine Aufgabe für den Rabbiner einer jüdischen Gemeinde: die Arbeit für die Tora, die Sicherung der Zukunft der Gemeinde durch ihre Verankerung in der Tora. Das toratreue Judentum in Deutschland wird diesem allzu früh heimgegangenen  Führer seiner Gemeinschaft ein ehrendes ewiges Andenken bewahren. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens." 

  
Gedenkfeier für den verstorbenen Landrabbiner Dr. Philipp de Haas (1935)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Mai 1935: "Gedenkfeier für Landrabbiner Dr. de Haas - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - Oldenburg, 13. Mai (1935). Die Synagoge zu Oldenburg legte am Sonntag Nachmittag weißen Jom-Kippur-Schmuck an. Sämtliche Lichter brannten. Aus der weitesten Umgegend waren die Rabbiner und Lehrer mit Delegationen aus den Gemeinden erschienen. Es galt, noch einmal Abschied zu nehmen von dem Rabbiner, Lehrer, Führer und Freund an der Stätte, wo anderthalb Jahrzehnte sein mahnendes und belehrendes Wort ertönte. Neben der gesamten Gemeinde Oldenburg füllten die Gäste den heiligen Raum oben und unten bis auf den letzten Platz. Wehmut und Feierlichkeit lockerten die Herzen auf für die ergreifenden Worte der Ermahnung und Ermunterung, die von berufenem Munde an die Trauerversammlung gerichtet wurden und vielleicht nicht ganz verhallen werden.   
Nach dem Minchohgebet trug der Synagogenchor von Oldenburg das Mah Änosch (Was ist der Mensch..., Psalm 8) vor, worauf Landrabbiner Dr. Blum, Emden, die offizielle Gedenkrede hielt, in der er als Freund und Nachbarkollege des Heimgegangenen dem persönlichen Schmerze, wie dem Schmerze der Gemeinde ergreifende Worte verlieh. Mit den Worten der Haftorah 'und das Volk sollen sie unterweisen in dem Unterschied zwischen Heiligem und Unheiligen' (Hesekiel 44,24) und des Propheten Maleachi 'mein Bund war mit ihm des Lebens und des Friedens' (Maleachi 2,5) zeichnet er treffend die Charaktereigenschaften und die gesegnete rabbinische Wirksamkeit Dr. de Haas', seine in Schönheit, Harmonie, Frieden und Ausgeglichenheit erklingende Seele, aus der all seine Worte und Werke ausstrahlten. Die Gedenkrede klang mit der Ermahnung an die Gemeinde aus, das Werk ihres allzu früh hingegangenen Führers zu erhalten, fortzusetzen und auszubauen.    
Ergreifende Klage stimmte dann Herr Rabbiner Dr. Aber, Bremen, an über den Freund und Kollegen und überbrachte die Beileidsgefühle des Breslauer Rabbinerseminars. Zu Pessach wurde er von den Seinen und seiner Gemeinde weg zum Tische des Herrn gerufen, indes sich in seinem Kreise die Festesfreude in Trauer verwandelt. Trost könne erwachsen aus seinem Andenken, wenn alle dazu betrügen, dass die von Dr. de Haas ausgestreuten Saaten auf gut gepflegtem Boden zur vollen Blüte aufgehen.   
Nach stimmungsvollem Vortrag des Em'r durch Herrn Oberkantor Wolkenfeld, Emden, überbrachte Herr Dr. Löwenstein die letzten Grüße und den Dank der Gemeinde und der Landesgemeinde Oldenburg, in der der Verewigte für die Hebung des religiösen und Gemeindelebens im Lande Hervorragendes leistete. Wieder klangen hebräische Worte an Ohr und Herz. Der Synagogenchor von Emden sang das 'was ist der Mensch...' (Psalm 8), worauf die Nachrufe der einzelnen Organisationen erfolgten.   
Rabbiner Dr. Simon S. Bamberger, Wandsbek, fand schöne und herzliche Worte für den Allgemeinen und den Gesetzestreuen Rabbinerverband, sowie auch für den Preußischen Landesverband, dem der Oldenburger Verband anzugliedern, noch eines der letzten Werke des Heimgegangenen war.         
Oldenburg Israelit 16051935a.jpg (208165 Byte)Schlicht und herzlich nahm Lehrer Meyberg, der alte Wegegenosse des Rabbiners, von seinem Freunde und seinem Raw Abschied. Was er persönlich an Rabbiner Dr. de Haas verloren hat, konnte er nur andeuten, aber auch diese Andeutungen drangen, weil aus tiefstem Herzen kommend, allen ins Herz.   
Herr Redakteur S. Schachnowitz, Frankfurt am Main, überbrachte die letzten Grüße der 'Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums', der Landesorganisation der Agudas Jisroel, sowie der Palästina-Zentrale und des Keren Hathora. Er schilderte, wie Dr. de Haas den Weg von der Gemeinschaft, als Generalsekretär der ostdeutschen Abteilung der Freien Vereinigung, erst zur Gemeinde gefunden und hier immer noch, in Kattowitz sowohl wie in Oldenburg, über die Gemeinde hinaus für die Toragemeinschaft gelebt und gewirkt hat. In einer Zeit, als es eine Judennot im heutigen Sinne noch nicht gab, erkannte schon de Haas die Not aller Nöte, die religiöse Not in den Kleingemeinden, und stellte sich in den Dienst der Organisation, die sich die geistige Rettung der Kleingemeinden zur Aufgabe gemacht hatte, der 'Freien Vereinigung'. Von hier war der Weg zur großen jüdischen Gemeinschaft, wie sie von der Agudas Jisroel und ihren anderen Instanzen vertreten wird, nur ein Schritt, den er mutig unternahm. Noch in den letzten Wochen vor seinem Heimgang begeisterte er auf einer Vortragsreise Jung und Alt für Tora und Mizwaus, Agudas Jisroel und Erez Jisroel. Mit einem Worte von S. R. Hirschs, das zum ersten Male vor bald hundert Jahren in Oldenburg gesprochen wurde, kehrte Redner kurz hervor, wie der heimgegangene Landrabbiner intuitiv im Sinne seines großen frühen Vorgängers gewirkt hatte.   
Es sprach noch Herr Dr. Rosenak, Bremen, für die Kaiser Friedrich-Loge in Bremen, von einem Maimonidesvortrag ausgehend, den der Heimgegangene erst vor kurzem in der Loge gehalten hatte und in dem er den Idealmenschen und Idealjuden so zeichnete, wie er, der Heimgegangene, selber heute vor uns stehe. Herr Herzfeld, Hamburg, beschloss den Reigen der Reden mit herzlichen Dankesworten für den Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, in welchem er ebenfalls eine gesegnete Tätigkeit zu Ehren Israels entfaltete.  Ein Schlussgesang des Oldenburger Synagogenchores, ein kurzes Lernen und das Kaddisch, vorgetragen von dem einzigen Sohne, und eine Feierstunde war zu Ende, in der eine verwaiste Gemeinde ihren allzu früh dahingegangenen Führer geehrt, sich aber aus seinem Andenken die Kraft und den Mut geholt hat, den von ihm gewiesenen Weg weiterzugehen. Möge Landrabbiner Dr. de Haas in seinem Werke fortleben.  Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens."    

  
Rabbiner Dr. Josef Herbst wird zum Landrabbiner berufen (1935)        

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Dezember 1935: "Oldenburg. Als Nachfolger des vor einem Jahre so früh heimgegangenen Landrabbiners Dr. de Haas wurde Rabbiner Dr. Herbst aus Düsseldorf zum Landrabbiner von Oldenburg berufen."       

 
Verlobungsanzeige von Miriam de Haas und Landrabbiner Dr. Leo Trepp (1937)    

Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des Central-Vereins) vom 27. Mai 1937:  "Gott sei gepriesen. Statt Karten.
 Miriam de Haas - Landesrabbiner Dr. Leo Trepp. Verlobte.  
Oldenburg in Oldenburg  -  Oldenburg/Mainz. Empfang: 6. Juni 1937, Oldenburg, Moltkestraße 6".     
 
Zu Landesrabbiner Dr. Leo Trepp vgl. das Video "Leo Trepp in Oldenburg - ein Interview vom 31. Juli 2008. Der 95-jährige erzählte aus seinem Leben in Oldenburg in der Nazi-Zeit. Einzusehen als nwz-video.       
Video von 2010: Celebrating the Seder with Rabbi Leo Trepp   
Die jüdische Gemeinde in Oldenburg ehrt das Andenken an Leo Trepp mit ihrem Leo-Trepp-Lehrhaus.     
vgl. auch die Seite zu Mainz-Weisenau   
vgl. auch die Website http://leotrepp.org/   
Hinweis auf eine neue Publikation (März 2013): 
Leo Trepp: Lebendiges Judentum - Texte aus den Jahren 1943 bis 2013. Kohlhammer Verlag 2013.  Link zu buecher.de   

 
  
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und weiterer Kultusbeamten sowie Berichte zum jüdischen Schulwesen  
Ausschreibungen der Stelle des Lehrers, Kantors und Schächters (1854 / 1864 / 1870 / 1873)       

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. November 1854: "Bei den Gemeinden in Oldenburg und Varel - Großherzogtum Oldenburg - werden im nächsten Frühjahre die Stellen eines Lehrers, Kantors und Schächters erledigt. Ertrag der Stelle zu Oldenburg 280 bis 300 Thaler, der Stelle zu Varel 240 bis 260 Thaler. Der Unterricht erstreckt sich auf dasjenige, was in einer guten Volksschule zu leisten ist. Wer in fremden Sprachen, besonders im Englischen unterrichten kann, hat in Varel viel Gelegenheit zum Privatunterricht. Nähere Auskunft erteilt der Unterzeichnete, an welchen portofreie Anmeldungen zu richten sind.  
B. Wechsler
, Landrabbiner."    
    
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Oktober 1864: "Zum 1. Mai kommenden Jahres wird die Stelle eines Lehrers, Kantors und Schächters bei der Gemeinde zu Oldenburg erledigt. Ertrag an 300 Thaler jährlich nebst freier Wohnung. Anstellung: zuerst provisorisch, nach 3 Jahren fest. Bedingungen: genügende Lehrfähigkeit nur zum Kantorate. Im Schächten ist wenig zu leisten. Ortsverhältnisse angenehm, zur Weiterbildung geeignet.
Portofreie Anmeldung bei Landrabbiner Wechsler."     
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. November 1870: "Die Stelle eines Religionslehrers, Kantors und Schächters bei der hiesigen Gemeinde ist zu Mai kommenden Jahres erledigt. Gehalt 280 Thaler nebst freier Wohnung, Feuerung und einigen Emolumenten. Es ist wöchentlich 10-12 Stunden Unterricht nach Anweisung zu erteilen. Auf gute Fähigkeit zum Kantorate wird besonders gesehen. Der Schächterdienst nimmt nur wenig in Anspruch. Bewerber müssen auf Verlangen zur Probe hierher kommen. Demjenigen, welcher die Stelle erhält, werden die Reisekosten vergütet. Anmeldungen mit Zeugnissen an Landrabbiner Wechsler in Oldenburg."         
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Juni 1873: "Wegen eingetretener Verhältnisse ist die Stelle eines Religionslehrers, Kantors und Schächters bei der Gemeinde in Oldenburg erledigt und wird baldige Wiederbesetzung gewünscht. Gehalt: 280-300 Thaler jährlich nebst Wohnung, Feuerung und einigen Emolumenten, und mit Aussicht auf Erhöhung des Gehalts nach erprobter Tüchtigkeit. Unterricht nur 6-7 Stunden wöchentlich. Die Stelle lässt viel Zeit und Gelegenheit zur Fortbildung und zu Nebenverdiensten. Auf gute Qualifikation, besonders auch im Kantorate, wird Wert gelegt. Anmeldungen an mich oder an den Vorsteher M. L. Reyersbach
Vom 10. Juli bis Anfang August werde ich verreist sein. Landrabbiner Wechsler in Oldenburg."     
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. September 1873: "Die schon früher annoncierte Lehrerstelle bei der Gemeinde in Oldenburg ist noch nicht besetzt. Anmeldungen mit Zeugnissen in Abschrift an Landrabbiner Wechsler in Oldenburg."    

  
Die jüdische Gemeinde bittet die Stadtkasse um einen Zuschuss zu den Schullasten (1856)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Februar 1856: "Oldenburg, 19. Januar (1856). Als vor einiger Zeit die hiesige israelitische Gemeinde einen neuen verhältnismäßig kostspieligen Synagogen- und Schulhausbau unternahm, erbat sie sich in Betracht, dass ihre Angehörigen stets zu allen evangelischen Schullasten, soweit sie von der Stadtkasse getragen worden, mit herangezogen seien, und bis vor wenigen Jahren sogar zu den evangelischen Kirchenlasten, soweit diese durch eine Konsumtionsabgabe gedeckt worden, haben mitsteuern müssen, eine entsprechende Beihilfe aus der städtischen Kasse. Die städtische Vertretung fand das Gesuch in Recht und Billigkeit begründet und bewilligte eine Beihilfe von 250 Rthlr., während der Magistrat dem Beschlusse die Zustimmung verweigerte, weil kein besonderes Gesetz die Stadt dazu verpflichte und berichtige. Die Sache liegt gegenwärtig der Regierung zur Entscheidung vor. Die hiesige israelitische Gemeinde, welche etwa 100 Köpfe zählt, ist durch ihre Kultus- und Schullasten in einer Weise gedrückt, wie es nicht leicht anderswo vorkommen mag, indem der jährliche Aufwand für jene Zwecke fast 700 Rthlr., mithin etwa 7 Rthlr. per Kopf beträgt. Die neue Schulordnung wird indes dieselben, wie nicht minder die hier wohnenden Katholiken, von der bisherigen Mitheranziehung zu evangelischen Schulzwecken befreien, indem darin ausnahmslos das Prinzip festgestellt ist, dass die Kosten des Volksschulwesens bei dessen konfessioneller Scheidung auch lediglich von der betreffenden Konfession getragen werden sollen. (Weser-Zeitung)."           

 
Lehrer Norbert Herzberg soll entlassen werden (1901)    
Anmerkung: Rabbiner Norbert Herzberg musste 1902 im Streit mit Gemeindevorstand und Landrabbiner aus dem Amt scheiden. Er war seit 1884 in der Gemeinde als Lehrer, Vorbeter und Schochet tätig.     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 31. Oktober 1901: "Oldenburg im Großherzogtum, 28. Oktober (1901). Verhältnisse, die seit zehn Jahren in unserer Gemeinde herrschen und schon häufig in unliebsamen Affären ihren Ausdruck fanden, sind jetzt durch eine beklagenswerte Angelegenheit in die weiteste Öffentlichkeit gelangt und beschäftigen die christlichen kreise mindestens ebenso, wie die jüdischen.   
Unser langjähriger Lehrer, Herr Herzberg, der bereits siebzehn Jahre im Dienste der Gemeinde steht, durch treue Pflichterfüllung sich auszeichnete und wegen seines lauteren Charakters und bescheidenen Wesens in allen Kreisen der Stadt sich einer ganz ungewöhnlichen Beliebtheit erfreut, muss am 1. Mai nächsten Jahres seine Stellung verlassen. Der Vorstand hat Herzbergs Kontrakt, der am genannten Tage abläuft, nicht erneuert, sondern Herrn Herzberg eine Stellung als Wanderlehrer angeboten, die der Genannte als ehrenhaft denkender Mann 'als eine amtliche, moralische und gesellschaftliche Degradierung' zurückweisen musste. Trotzdem Herzberg in den vielen Jahren niemals einen Tadel oder eine Rüge erhielt, trotzdem dass eine Petition an den Vorstand zu Gunsten Herzbergs abgeschickt wurde, die fast alle Gemeindemitglieder unterzeichneten - es fehlten nur die Namen einiger Freunde des Vorstehers und Landrabbiners - trotzdem der Vorsteher vor einigen Jahren selbst eine Gehaltserhöhung von 300 Mark für Herzberg beantragte, trotzdem der jüdische Landesgemeinderat, die oberste jüdische Behörde, die Wideranstellung Herzbergs empfiehlt, wurde solche vom Vorstande abgelehnt. Sachliche        
Oldenburg Israelit 26091901b.jpg (81537 Byte)Gründe, die eine Entfernung Herzbergs aus seinem Amte rechtfertigen, liegen unseres Erachtens nicht vor. Nachdem nun über die Angelegenheit unwahre Gerüchte verbreitet worden, hat ein energischer Schützer des Herrn Herzberg, Herr Hermann Wallheimer, ein hochangesehenes Mitglied unserer Gemeinde, die gesamte Korrespondenz Herzbergs mit dem Vorstande veröffentlicht, und steht die ganze Stadt rückhaltlos auf Seite des Lehrers. Seitens der Angehörigen Herzbergs wird eine Broschüre vorbereitet, die eine völlige Klarstellung der Sache bezweckt und nicht verfehlen wird, denkbar größtes Aufsehen zu erregen.   
Die Freunde Herzbergs haben alle Mittel erschöpft, um eine günstige Beilegung des Zwistes herbeizuführen und stehen nun, da alles vergebens war, völlig abwartend da. Es ist nun eine heilige Pflicht der jüdischen Presse, Stellung zu der Sache zu nehmen und durch ernste Mahnung zum Frieden das ihrige dazu beizutagen, dass der Gerechtigkeit Genüge geschieht und eine Situation vermieden wird, die nur dem Antisemitismus zugute kommt. (Es bleibt abzuwarten, wie die Gegenseite sich zu dieser Sache äußert. Redaktion)."    

              
Über die Affäre betr. Lehrer Norbert Herzberg (1901)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. November 1901:  "Zur Affäre Herzberg - Oldenburg liegen heute folgenden Meldungen vor. 
Oldenburg
, 7. November (1901). Vom hiesigen Synagogen-Gemeinderat erhalten wir die folgende Zuschrift: 
Auf den Artikel in Nr. 86 des 'Israelit', den Lehrer Herzberg betreffend, erwidern wir ergebenst, dass es für uns, wie für jede Behörde, absolut ausgeschlossen ist, Personalien in der Öffentlichkeit zu verhandeln. Allen direkten und versteckten Anreizungen nach dieser Richtung haben wir widerstanden und treten nur in Folge der Redaktionsbemerkung in dem betreffenden Artikel Oldenburg aus unserer Reserve heraus. 
Der Versuchung widerstehend, das dem Lehrer Herzberg ausgestellte Qualifikations- und Leumundsattest etwas niedriger zu hängen, aber an der Stellung des als 'hochangesehen' bezeichneten Hermann Wallheimer Kritik zu üben, wollen wir nur in Folgendem einige Tatsachen richtig stellen. 
Während der Wirksamkeit des Herrn Herzberg, der, beiläufig bemerkt, das eigentliche Lehrerexamen noch nicht absolviert, war die Schülerzahl auf reichlich vierzig angewachsen, und da ein Lehrer solche im Alter von 7-14 Jahren nicht mit Erfolg unterrichten kann, so wurde uns von der Schulinspektion aufgegeben, eine erste Lehrkraft anzustellen und zwar bis zum 1. Mai 1902, dem Termine, an welchem der Kontrakt mit dem Lehrer Herzberg abgelaufen sei. 
Da die Schule wie der Gottesdienst nicht länger in dem schlimmen Zustande bleiben konnten, so erbot sich der Landrabbiner, Herr Dr. Mannheimer, den Unterricht der oberen Klassen bis zum 1. Mai 1902 aushilfsweise zu übernehmen, was dankend akzeptiert wurde. Herrn Herzberg verblieb die untere Abteilung, sowie der Unterricht in zwei kleinen Gemeinden, soweit diese eines Wanderlehrers bedürften.   
Es musste uns nun daran liegen, mit dem Lehrer Herzberg, dem wir in Rücksicht auf seine 17 Amtsjahre unsere Teilnahme nicht versagen mochten, ein Abkommen zu treffen, welches ihm gestattete, hier zu bleiben, und eine seinen Fähigkeiten entsprechende Stellung beizubehalten, ohne in seinen Bezügen geschmälert zu werden. Ein ihm in diesem Sinne zugefertigter Kontraktsentwurf blieb ohne jede Antwort; dagegen wandte sich Herr Herzberg hinter dem Rücken seiner vorgesetzten Behörde an den Landesgemeinderat derselben Oberbehörde, die ihm durch zweimaligen Beschluss die Stelle eines Wanderlehrers zugewiesen hatte. Das Resultat konnte nur ein negatives sein und zwar unter Beifügung des Wunsches an den Synagogen-Gemeinderat, mit dem Petenten ein beiderseits befriedigendes Abkommen herbeiführen zu wollen.   
Da nun aber Herr Herzberg die Stelle eines zweiten Lehrers, verbunden mit den Funktionen eines Wanderlehrers, in seiner Eingabe definitiv ablehnte, so mussten wir die Verhandlung mit demselben abbrechen und die Stelle zum 1. Mai ausschreiben. Dies ist der Sachverhalt. 
Dass ein Lehrer die Funktionen eines Wanderlehrers, die er seit fünf Jahren gegen Vergütung anstandslos ausgeübt, und die er nun laut Beschluss der Oberbehörde weiter übernehmen soll, als eine Degradierung auffasst, ist ebenso bedauerlich, als befremdend, da er sich doch zu der Stelle eines ersten Lehrers nicht qualifiziert. 
Für uns ist der Fall Herzberg hiermit erledigt und weitere Provokationen werden unbeachtet bleiben."         

   
Abschluss der Affäre um Lehrer Norbert Herzberg (1902)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. März 1902: "Oldenburg, 16. März (1902). In unserer Gemeinde herrscht jetzt freudiger Jubel. Die Lehrerfrage hat einen befriedigenden Abschluss gefunden. Die Regierung hat gesprochen. Der frühere Lehrer Herzberg hatte in der ganzen Stadt Flugblätter gegen unseren allverehrten Herrn Landrabbiner Dr. Mannheimer verteilen lassen, worin stand, dass Herzberg die Amtsentsetzung des Landrabbiners beim Großherzoglichen Staatsministerium beantragt habe. Diese Flugschriften machten viel Rischus (= Boshaftigkeit, Ärger, Antisemitismus) und die Juden konnten sich kaum mehr in öffentlichen Lokalen sehen lassen. daraufhin wurde Herzberg sofort abgesetzt.  
In der Tat hatte er gegen Dr. Mannheimer eine Denunziation beim Ministerium eingereicht, die sieben Anklagepunkte enthielt. Nach viermonatlicher eingehender Untersuchung und Vernehmung von ca. 40 Zeugen ist nunmehr, wie in voriger Nummer kurz berichtet, folgende Antwort des Großherzoglichen Staatsministeriums eingetroffen: 
'Das Staatsministerium teilt Ihnen hierdurch mit, dass nach den angestellten Ermittlungen keinerlei Anlass vorliegt, gegen den Landrabbiner Dr. Mannheimer disziplinarisch vorzugehen. 
Oldenburg
, 9. März 1902. Staatsministerium, Departement der Kirche und Schule. Ruhstrat.'  
Diese Antwort hat in allen Kreisen der christlichen und jüdischen Bevölkerung große Begeisterung hervorgerufen. Am letzten Sabbat war die Kanzel mit Lorbeergirlanden und der Platz des Landrabbiners in der Synagoge mit einem großen Lorbeerkranze geschmückt."        

   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 12. Januar 1912: "Für die jüdischen Gemeinden des Herzogtums Oldenburg war die letzte Sitzung des Landtags von großer Bedeutung. Der Landtag nahm die Vorlage der Regierung an, den Staatszuschuss in der vom Jüdischen Landesgemeinderat beantragten Weise zu erhöhen, wodurch die Gemeinden, welche einen Lehrer besolden müssen, erheblich entlastet werden".            

  
Konferenz der Lehrer des ehemaligen Herzogtums Oldenburg im jüdischen Schulhaus Oldenburg (1922)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. Februar 1922:  "Oldenburg in Oldenburg. Am Montag, den 2. Januar, fand im Schulhause der Synagogengemeinde die erste Konferenz der Lehrer des ehemaligen Herzogtums Oldenburg unter dem Vorsitz des Herrn Landrabbiners Dr. de Haas statt. Nach den Lehrproben der Kollegen Meyberg - Oldenburg und Rosenberg - Wilhelmshaven, ersterer im Pentateuch-Unterricht der Oberstufe, letzterer im ersten Unterricht des Gebete-Übersetzens mit nachfolgender anregender Besprechung wurden wichtige Gehalts- und Standesfragen erledigt. Nach kurzer Mittagpause folgten sodann Vorträge der Kollegen Bernheim - Varel und Hartog - Jever über 'Entstehung und Entwicklung der jüdischen Schule im Herzogtum Oldenburg' bzw. 'Wie kann und muss der Lehrer den Unterricht in biblischer Geschichte interessant gestalten?', die ebenfalls Gelegenheit zum Austausch fruchtbringender Winke für die Schulpraxis boten. Zum Schluss trug Herr Landrabbiner Dr. de Haas zwei seiner künstlerisch aufgebauten Predigten vor, die auf alle Konferenzteilnehmer einen tiefen Eindruck machten. In ersprießlicher Arbeit für Schule und Gottesdienst endete die erste, über alle Erwartungen gut gelungene Tagung, die in allen Kollegen den Wunsch erweckte, die Zusammenkünfte zu einer regelmäßigen Einrichtung zu gestalten."      

    
Zum Tod von Lehrer Meyer Meyberg (1937; seit 1902 Lehrer in Oldenburg)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. März 1937: "Lehrer Meyer Meyberg - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen. Oldenburg, 15. März (1937). In tiefe Trauer wurde die Gemeinde Oldenburg i.O. durch das Hinscheiden ihres Lehrers Meyer Meyberg versetzt. Wer das gütige, stille und doch so geistesrege Wesen des Verstorbenen gekannt hat, der weiß, was dieser Mann weit über den engen Kreis seiner Familie, der nun ihre Krone entrissen ist, einem großen Schüler- und Freundeskreise bedeutet hat. Das war ein Mann von altem Schlage, von ungeheuchelter Frömmigkeit, harmonisch ausgeglichen in Lehre und Leben! Ein Lehrer, der in seinem Berufe aufging, um für Thora und Awodah (Gottesdienst) zu wirken, wo er nur konnte, der durch das Beispiel seines Lebens mitreißend und entwaffnend wirkte. Lehrer Meyer Meyberg war ein Zögling der Präparandenschule in Pfungstadt (für: Funkstadt), absolvierte darauf das Seminar in Hannover und war als Junglehrer in Remagen, Vegesack und Fürstenwalde tätig, überall die Herzen der Jugend im Sturme erobernd. Im Jahre 1902 kam er als Lehrer der jüdischen Gemeinde nach Oldenburg und hätte nun, im Mai, sein 50. Lehrerjubiläum gefeiert in der Stadt, in der er 35 Jahre lang treuester Lehrer und Führer gewesen ist. In unbeschreiblicher Liebe und Verehrung blickten die Schüler zu ihm auf und diese Liebe fand noch einmal ihren beredten Ausdruck, als nach kurzer Krankheit Lehrer Meyer Meyberg von uns ging. Der Oraun (Sarg) blieb bis zur Überführung nach Hamburg, wo der Entschlafene die letzte Ruhestätte fand, in der Synagoge Oldenburg, wo Ehrenwachen sich ablösten. Vor der Überführung hielten Landrabbiner Dr. Trepp, Lehrer Hartog, Wilhelmshaven und Benno de Levy tief empfundene Nachrufe. - Bei der Beisetzung in Hamburg würdigten Oberrabbiner Dr. Carlebach und Landrabbiner Dr. Trepp in hinreißenden Worten das Leben des Entschlafenen. - In all dem Schmerz um diesen edlen Jehudi klingt tröstlich und versöhnend das Bewusststein, dass es ihm vergönnt war, im letzten Jahre seines arbeits- und segensreichen Lebens an der Seite seiner gleichgesinnten Gattin das Land seiner Sehnsucht Erez Jsrael noch in voller Rüstigkeit zu schauen. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens."        

  
  
  
Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben   
In der Synagoge findet die erste Konfirmation statt (1842)       

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. Mai 1842: "Oldenburg, 29. März (1842). Am vergangenen Sabbate, dem ersten Tage des Pessachfestes fand in der hiesigen Synagoge, nach Beendigung des üblichen Festgottesdienstes und an diesen sich anreihend, die erste Konfirmation statt. Der Konfirmanden waren fünf, drei Knaben und zwei Mädchen. Auch hier bewährte diese Handlung ihren tief ergreifenden Eindruck auf die Konfirmanden selbst sowie auf die zahlreiche Versammlung. Freudig überrascht und in ihrer festlichen Stimmung erhöht wurde die Gemeinde durch die Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, welcher, davon in Kenntnis gesetzt, in der Synagoge sich einfand, die Predigt und nachfolgende Konfirmation mit hohem Interesse anhörte und am Schlusse seine volle Befriedigung und Anerkennung dem ihn begleitenden Vorsteher, Herrn Kaufmann Ballin, in den gnädigsten Ausdrücken äußerte. - Wenn edle Fürsten uns solches Zeichen der Toleranz und der Teilnahme würdigen, dann mögen wir hoffnungsvoll in die Zukunft blicken und uns über die betäubenden Verhandlungen in einem Nachbarlande trösten. Das Beispiel, auch das gute, steckt an und fordert zur Nachahmung auf."       

  
Erste christlich-jüdische Trauung in der Synagoge (1849)      

Artikel in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 16. Februar 1849:  "Oldenburg. Wir hatten heute in hiesiger Stadt, vielleicht in hiesiger Gegend, den ersten Fall, dass eine gemischte Ehe zwischen Juden und Christen abgeschlossen worden ist. Der Bräutigam war Christ, die Braut Israelitin. Der Landesrabbiner Bernhard Wechsler vollzog die Trauung. Zwar konnte es noch sehr zweifelhaft sein, ob § 20 der Grundrechte schon als rechtskräftig angesehen werden kann, indem noch keine Zivilbehörde zum Abschlusse der Zivilehe da ist, allein durch zuvor eingeholte Erlaubnis des Großherzogs wurde dieses Hindernis beseitigt.  
Auch in Leipzig wurde kürzlich die erste Mischehe von einem jüdischen (sic?) Gelehrten eingesegnet. Ein Wiener Flüchtling Gritzner heirate eine Jüdin, Pauline Marx aus Karlsruhe, und der Orientalist Fürst traute sie.   
Eine traurige Ehre wahrlich für den Oldenburgischen Landesrabbiner und den Orientalisten und Redakteur zu Leipzig, die Priorität für sich in Anspruch nehmen. dass es nach den jetzt geltenden Rechtsbestimmungen dahin kommen musste, wer hätte es bezweifeln dürfen, dass es Rabbiner und Geistliche geben würde, die bei solchen Mischehen die Tauung vollziehen, wen sollte dies noch in Erstaunen versetzen? Und dennoch! Man täusch sich noch. Nie - und das behaupten wir aus voller Seele - hatte das orthodoxe Judentum so viele Chancen für sich als eben jetzt... Aber zugleich ist ihnen aller und jeder Einfluss und Einwirkung auf unsere Verhältnisse benommen, ist das Band, das uns bisher an sie fesselte, gänzlich gelöst, ihre Religion ist von der unsrigen, wie West von Ost entfernt, jede Vermischung mit ihnen muss bei uns durchaus aufhören; Sie sind aus dem Kreise des Judentums geschieden, ihr Tun und Lassen lässt und gänzlich unberührt."      

   
Der Antisemitismus macht sich auch in Oldenburg bemerkbar (1885)         

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Oktober 1885: "Oldenburg, 23. September (1885). Auch in unser Land, das durch seine liberale Gesinnung und dieser entsprechende Institutionen bekannt ist, will sich der Antisemitismus eindrängen. Es hat sich hier ein 'christlich-konservativer' Verein gebildet, bei welchem es sich um den Import des Stöckertums handelt, damit wird man hier kein Glück haben. Unser Land lebt in vollständigem konfessionellen Frieden; insbesondere ist es vom Antisemitismus gänzlich verschont geblieben. Bei seinen gesegneten wirtschaftlichen Verhältnissen und der praktischen Tüchtigkeit seiner Bewohner, hat es auch durchaus nicht nötig, einen Sündenbock für ökonomischen Rückgang zu suchen. So wird es auch den paar Don Quixotes von der Kreuzzeitungs-Ritterschaft nicht gelingen, unter dem Deckmantel der christlichen Liebe reaktionäres Duckmäusertum, geistigen Hochmut und konfessionellen Hass hier einzuführen."        

 
Erste Regungen des Antisemitismus in der Stadt (1891)   
Anmerkung: Das "Oldenburger Tageblatt" erschien von 1887 bis 1892 (Bibliographie der oldenburgischen Presse Nr. 31).     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Juli 1891: "In Oldenburg, welches bisher von der antisemitischen Epidemie verschont war, werden schüchterne Hetzversuche gemacht. Das 'Oldenburg. Tageblatt', welches sich eine 'unparteiische Zeitung' nennt, scheint, weil es zu immer größerer Bedeutungslosigkeit herabsinkt und bei keiner anständigen Partei Anklang findet, es mit dem Antisemitismus versuchen zu wollen. Da dieser aber glücklicherweise dort keinen Boden hat, dürfte jene Spekulation eine verfehlte sein."        

  
Ergebnis der Wahlen in den Synagogengemeinden (1903)         

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. April 1903: "Aus dem Großherzogtum Oldenburg. Die Vorstandswahlen in den Synagogengemeinden des Herzogtums, welche gesetzmäßig alle vier Jahre stattfinden müssen, haben eine Wiederwahl des gesamten, jüdischen Landesgemeinderates ergeben. Der Vertreter der Hauptgemeinde Oldenburg, Herr L. S. Weinberg, hat wegen seines hohen Alters von 77 Jahren eine Wiederwahl angelehnt, und statt seiner ist Herr Leopold Moses gewählt worden.  
Die Wahlprotokolle müssen von allen Gemeinden bis 15. April beim Großherzoglichen Landrabbinat eingereicht sein, ebenso eventuelle Wahlproteste, worauf dann am 1. Mai die Vereidigung der neugewählten Vorsteher und Beisitzer von Seiten des Herrn Landrabbiners Dr. Mannheimer stattfinden wird."     


Wahlen zum Synagogen-Gemeinderat (1907)          

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 18. Januar 1907: "Oldenburg. In diesem Frühjahr finden in allen jüdischen Gemeinden des Herzogtums die Wahlen zum Synagogengemeinde-Rate statt. Durch Verfügung des Großherzoglichen Landrabbinates sind soeben die Wahlen festgesetzt worden. Von besonderer Wichtigkeit ist bei uns nur das Amt des ersten Vorstehers, da dieser alsdann Mitglied des Jüdischen Landesgemeinde-Rates ist, der gesetzgebenden offiziellen jüdischen Behörde. 
Eine große Verschiebung werden die Wahlen nicht bringen, auch haben diese mit religiösen Richtungen absolut nichts zu schaffen, da der Kultus und alle religiösen Fragen einzig und allein vom Landrabbiner bestimmt werden, welchem auch die Wahlprotokolle, Wahlproteste usw. zuzustellen sind, und der alsdann die Vereidigung der neugewählten Vorsteher vornimmt."      

 
Prozess gegen den Jüdischen Landesgemeinderat in Betreff des "Austrittsgesetzes" (1914)        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. April 1914: "Oldenburg, 3. April (1914). Ein Prozess gegen den Jüdischen Landesgemeinderat in Oldenburg, welcher von prinzipieller Bedeutung war, ist soeben in letzter Instanz zugunsten des Jüdischen Landesgemeinderates entschieden worden. Der Jüdische Landesgemeinderat hatte vor einigen Jahren ein 'Austrittsgesetz' beschlossen nach dem Muster des preußischen, nach welchem ein Austretender ohne Übertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft noch zwei beziehungsweise fünf Jahre zu sämtlichen Kultussteuern beizutragen verpflichtet ist. Der Kaufmann Georg Isaak übernahm es im Namen seines Freundes Reyersbach und auf dessen Kosten, die Gültigkeit dieses Gesetzes anzugreifen, mit der Begründung, ein solches Gesetz könne nur vom Landtag gemacht werden und überschreite die Befugnisse des Jüdischen Landesgemeinderates. Er betrat zuerst den Beschwerdeweg beim großherzoglichen Staatsminister und bestritt die Rechtskräftigkeit dieses Gesetzes. Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgewesen, dass der Landesgemeinderat eine vom Staates anerkannte gesetzgebende Korporation sei. Nunmehr betrat Isaak den Weg der Klage, nachdem er die Steuern bezahlt hatte, und klagte gegen die jüdische Behörde beziehungsweise den Vorsitzenden des Jüdischen Landesgemeinderates, Herrn Landrabbiner Dr. Mannheimer, welcher sich seinerseits durch Rechtsanwalt F. Löwenstein in Oldenburg vertreten ließ. Der Kläger wurde beim Amtsgericht abgewiesen und zur Tragung sämtlicher Kosten verurteilt. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde vom Landgerichte verworfen und das Urteil der Vorinstanz wurde bestätigt."         

   
Gedächtnisfeier für die aus den Synagogengemeinden des Herzogtums gefallenen jüdischen Soldaten (1919)        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom  17. Januar 1919:  "Die Jüdische Gemeinde in Oldenburg veranstaltete jüngst eine Gedächtnisfeier für die aus den Synagogengemeinden des Herzogtums Oldenburg gefallenen jüdischen Helden, verbunden mit der Einweihung von zwei Ehrentafeln (für Stadt- und Landgemeinde). Auf jeder Ehrentafel ist eine Krone angebracht, in welcher am Jahrestage eines jeden einzelnen Helden ein elektrisches Jahrzeitlich brennt. Die Gedächtnisrede des Herrn Landrabbiners Dr. Mannheimer machte einen tiefen Eindruck auf alle Zuhörer."        

 
Antisemitische Exzesse in der Stadt (1923)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. November 1923: "Antisemitische Exzesse in Oldenburg. 
Oldenburg,
15. November (1923). In der letzten Sitzung des Stadtparlaments von Oldenburg brachte der Sozialdemokrat Heitmann die in Oldenburg vorgekommenen Überfälle auf jüdische Bürger zur Sprache. Er erzählte, dass auch Mitglieder des Landestheaters, die Juden sind oder als Juden angesehen wurden, misshandelt worden sind. Der demokratische Stadtverordnete Bukofzer ersuchte um Maßnahmen zum Schutze der jüdischen Bürger. Er bezeichnete die Angriffe als Taten von Feiglingen, die sich nicht einzeln, sondern in Rudeln an das Opfer heranwagten. Stadtverordneter Bukofzer stellte fest, dass die Überfälle von besser gekleideten Leuten ausgeführt worden sind. Der Oberbürgermeister sagte, es sei eine Schande für Oldenburg, dass solche Dinge vorgekommen seien. Es handle sich bei den Überfällen und Radauantisemiten schlimmster Art und seien alle Maßnahmen zum Schutze der Bürger getroffen."        

    
Große Teile der Studierenden der Ingenieur-Akademie sind zu den Nationalsozialisten übergegangen (1931)         

Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 7. Januar 1931: "In der Stadt Oldenburg sind nach dem Wahlerfolg der Nationalsozialisten große Teile der Studierenden der Ingenieur-Akademie (Hindenburg-Polytechnikum) in das Lager der Nationalsozialisten übergegangen. Der jetzige Rektor hat dieser Entwicklung noch dadurch Vorschub geleistet, dass er bei der Bannerweihe der Nationalsozialistischen Studentengruppe sich mit Nachdruck für die nationalsozialistische Bewegung einsetzte. Diese Entwicklung hat nun prompt ihre Früchte getragen. In dem Allgemeinen Studenten-Ausschuss sind mit überwältigender Mehrheit, in einem Fall mit 16:2 Stimmen, mehrere Anträge angenommen worden, von denen zwei kennzeichnend für die Situation sind. Der eine Antrag fordert, dass ein Numerus Clausus für jüdische Studenten geschaffen wird, im Ausmaß von ein Prozent der Gesamtzahl der Studierenden, der andere fordert, dass sämtlichen jüdischen Studenten das Wahlrecht zum Allgemeinen Studentenausschuss entzogen wird. Die Anträge sind reine antisemitische Demonstrationen ohne praktischen Erfolg. Bei dem Rektor ist bereits Einspruch gegen eine derartige Antragstätigkeit des Studentenausschusses, die den Satzungen widerspricht, erhoben worden. Der oldenburgische nationalsozialistische 'Freiheitskämpfer' veröffentlicht die Anträge unter der Überschrift 'Unsere Studenten' und schließt mit dem Satz 'Deutschland den Deutschen'. Die Asta-Sitzungen sind in Oldenburg öffentlich; bisher war es Brauch, die anwesenden Studenten zu den zur Verhandlung stehenden Gegenständen und Anträgen sprechen zu lassen. Als nun ein jüdischer Studierender sich gegen derartige Anträge verwahrte, wurde ihm das Wort entzogen und er aus dem Saale gewiesen. Andere anwesende jüdische Studenten verließen daraufhin demonstrativ die Sitzung".           

  
Auftakt zur "Jüdischen Winterhilfe" - Rabbiner Dr. Trepp wird zum Landrabbiner gewählt (1936)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Dezember 1936: "Oldenburg i.O..  1. Dezember (1936). Als Auftakt zur 'Jüdischen Winterhilfe' fand am 11. Oktober ein gemütliches Beisammensein im Sitzungszimmer der Oldenburger Gemeinde statt. Eingeleitet wurde die Feier durch einen in Versen gehaltenen Appell des Gemeindevorstehers Herrn Cronheim. Darauf sprach Herr Rabbiner Dr. Trepp über den Sinn der Winterhilfe in sehr anschaulicher und sinnreicher Weise und warb bei der Gelegenheit gleichzeitig für die Winterhilfs-Aktion. Es konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass bereits am Schluss des Beisammenseins sich der Erfolg auswirkte und von vielen Gemeindemitgliedern Beträge gezeichnet wurden. Auch ermahnende Worte von Frl. Lore Arnheim aus Hamburg vom Verband der jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und der Hansestädte haben ihre Wirkung nicht verfehlt.   
Am 22. November fand eine Sitzung des Landesgemeinderats Oldenburgs statt, in der Herr Rabbiner Dr. Trepp einstimmig zum Landesrabbiner gewählt wurde. Der Vorsitzende, Herr Cronheim, gab seiner Freude über die erfolgte Wahl Ausdruck und beglückwünschte Herrn Landesrabbiner Dr. Trepp, indem er die Hoffnung aussprach, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Landesrabbinat einerseits und den einzelnen Gemeinden andererseits zu einer erfolg- und segensreichen gestalten möge.  
Die Winterarbeit wurde am 22. November durch eine Feierstunde in der überfüllten Oldenburger Synagoge eingeleitet, zu der auch die Mitglieder der Landesgemeinden eingeladen und zahlreich erschienen waren. Im Mittelpunkt stand der Vortrag des Landesrabbiners Dr. Trepp über 'Erziehung im Judentum'. Die Zuhörer folgten den inhaltsreichen, rhetorisch packenden Ausführungen mit größtem Interesse. Ein besonderes Gepräge erhielt die Veranstaltung durch die Mitwirkung des wohlgeschulten Synagogenchors Jever (Leitung: Lehrer Hartog, Wilhelmshaven). In der Veranstaltung fand das Streben aller Gemeinden zu recht inniger Gemeinschaft schönsten Ausdruck, so dass der Zweck voll erreicht war. Im Laufe des Winters ist noch eine Reihe von Vorträgen und Lehrkursen geplant. Das Programm sieht folgende Vorträge vor: 'Die Propheten und ihre Mahnung an uns'. 'Erez Israel als geschichtsformender Faktor im Leben des Galutjudentums'. 'Jüdische Führergestalten neuester Zeit'. 'Der Einfluss der Umwelt auf die jüdische Kultur'."           

 
  
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde  
Lehrer Salomon Mendelssohn ist an allen öffentlichen Schulen als Turnlehrer angestellt (1863)  
Hinweis:  Salomon Mendelssohn (geb. 1814 in Jever, gest. 1892 in Braunschweig war Großherzoglich Oldenburgischer Turnlehrer und entschiedener Förderer des Turnwesens in Friesland. Er war seit dem 1. April 1844 als staatlicher Turnlehrer für die Schulen in Oldenburg angestellt. 1881 ging er in den Ruhestand und siedelte mit seiner Frau nach Braunschweig über. Mehr zu ihm im Wikipedia-Artikel Salomon Mendelssohn.  
Der Titel des Buches von Lehrer Salomon Mendelssohn war: "Beiträge zur Geschichte des Turnens mit Bezug auf Waffenübungen, Kampfspiele etc.". Erschienen 1861.  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Juli 1863:  "Oldenburg, 5. Juli (1863). Allhier ist Herr Mendelssohn (Jude) seit 19 Jahren an allen hiesigen öffentlichen Schulen als Turnlehrer angestellt und hat sich stets des Wohlwollens seiner Vorgesetzten zu erfreuen gehabt. Durch die Herausgabe einiger Schriften über Turnerei auch in weiten Kreisen bekannt, erhielt er kürzlich die Aufforderung aus Ludwigs-Lust in Mecklenburg, dort ein schulgerechtes Turnen einzurichten. Ferner wurde ihm eine ehrenvolle Einladung aus Leipzig, durch die er bei dem daselbst vom 2. - 5. August dieses Jahres statthabenden Turnerfeste zum Mitgliede des 'Beurteilungs-Ausschusses' gewählt worden. So wird derselbe auch der Dresdner Turnlehrer-Versammlung am 30. und 31. Juli beiwohnen.   
Wir verfehlen nicht, auf ein neues von Herrn Mendelssohn verfasstes Werk, von welchem bereits das erste Heft unter dem Titel: 'Beiträge zur Geschichte des Turnens'* erschienen ist, aufmerksam zu machen, und indem wir auf eine Beurteilung dieses Heftes in den von Dr. M. Kloß herausgegebenen 'Neuen Jahrbüchern für die Turnkunst' hinweisen, wünschen wir diesem Unternehmen den besten Fortgang. L.
*Anmerkung: Leipzig bei R. Friese. Die Schrift gibt eine gut geschriebene Darstellung der Gymnastik bei den alten Israeliten, Griechen und Römern, dann in der neueren Zeit, wo die Verdienste namentlich Vieth's, Gutsmuth's und Petalozzi's um dieselbe ausführlich hervorgehoben werden. Die Redaktion."        

 
Gemeindevorsteher Levi Salomon Weinberg wird aus seinem Amt verabschiedet (1903)    
Anmerkung: Der Kaufmann Levi Salomon Weinberg war von Mitte der 1870er-Jahre bis 1903 Vorsitzender des Synagogengemeinderates. Von 1875 bis 1883 war er auch Stadtratsmitglied. Sein Nachfolger wurde Leopold Moses.     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. April 1903: "Oldenburg. Zu Ehren des Vorstehers der jüdischen Gemeinde, Herrn L. S. Weinberg, welcher wegen seines hohen Alters von 77 Jahren eine Wiederwahl abgelehnt hatte, veranstaltete am Sonntag, 5. April, der 'Jüdische Landesgemeinderat' nach seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode im Saale der Union eine Abschiedsfeier, an der sich auch eine große Anzahl Mitglieder der hiesigen Gemeinde mit ihren Damen beteiligten.  
Nachdem der Vorsitzende des Landesgemeinderats, Herr Landesrabbiner Dr. Mannheimer, sowie das älteste Mitglied, Herr Vorsteher Heinemann - Vechta, den Jubilar unter den Klängen der Musik in den Saal geleitet hatten, überreichten die Vorsteher Gustav Schwab - Varel und J. D. Josephs - Jever, im Namen des Landesgemeinderates eine von Kunstmaler Adels jun. angefertigte Adresse, auf welcher die Arbeiten des Landesgemeinderates allegorisch in hervorragend schöner Ausführung dargestellt waren. Während der Überreichung spielte die Musik ein Stück, worauf der Jubilar in bewegten Worten dankte.  
Hierauf begann das Festmahl, an dem Herr Weinberg bis zu Ende teilnahm. Als Nachfolger des Herrn L. S. Weinberg, der fast drei Jahrzehnte seines Amtes segensreich waltete, tritt Herr Leopold Moses sowohl als Vorsteher der Gemeinde, als auch als Mitglied des Landesgemeinderates an seine Stelle."  .      

     
Landgerichtsrat Emil Weinberg wurde zum Oberlandesgerichtsrat befördert (1908)    

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 24. Juli 1908: "Oldenburg. Landgerichtsrat Emil Weinberg wurde zum Oberlandesgerichtsrat befördert."          

 
Oberlandgerichtsrat Emil Weinberg wurde zum Präsidenten des Landgerichtes ernannt (1919)       

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Januar 1919: "Der Oberlandesgerichtsrat Emil Weinberg in Oldenburg ist zum Präsidenten des Landgerichts daselbst ernannt worden."                


  
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen   
Anzeige des Schreib- und Zeichenmaterialien-, Antiquar- und Zigarrengeschäftes S. L. Landsberg (1850 / 1859 / 1862 / 1875)    

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Februar 1850: "Ein israelitischer Jüngling, der eine gute Erziehung genossen und die nötigen Schulkenntnisse besitzt, kann zu Mai dieses Jahres in meinem Schreib- und Zeichenmaterialien-, Antiquar- und Zigarrengeschäft, wie auch für meine Leihbibliothek als Lehrling plaziert werden. Hierauf Reflektierende wollen sich in frankierten Briefen an mich wenden. 
Oldenburg
(Großherzogtum). S. L. Landsberg."    
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom  19. September 1859: "Gesucht
Für meine Schreib- und Zeichenmaterialien-, Bücher- und Kurzwaren-, Tabak- und Zigarren-Handlung suche ich auf sofort oder zum 1. November dieses Jahres einen israelitischen jungen Mann als Lehrling oder Volontär. Oldenburg (Großherzogtum). S. L. Landsberg."        
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom  25. November 1862: "Lehrlingsgesuch. Für meine Schreib- und Zeichenmaterialien-Handlung, Bücher-, Leihbibliotheks-, Tabaks- und Zigarrengeschäft suche ich auf sofort einen israelitischen Lehrling. Oldenburg (Großherzogtum). S. L. Landsberg."      
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. November 1875: "Für ein junges, gebildetes Mädchen, das in dem Haushalte wohlerfahren ist, wird zum kommenden Januar eine Stelle zur Stütze der Hausfrau, in einem koschern Haushalte gesucht. Näheres zu erfragen bei dem Kaufmann
 S. L. Landsberg  in Oldenburg (Großherzogtum)."      

    
Lehrlingsgesuch von Lackierer Moritz Ballin (1850)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Mai 1850: "Lehrlingsgesuch
In meiner Lackierfabrik kann gegenwärtig ein Lehrling platziert werden. Eltern respektive Vormünder will darauf aufmerksam gemacht haben  Oldenburg. Moritz Ballin, Lackierer."           

  

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. September 1863: "Für mein Produkten- und Leder-Geschäft suche ich gegen hohen Lohn zum sofortigen Antritt einen jungen Mann von 16 bis 20 Jahren. Näheres auf frankierte Anfragen bei Louis Steinthal. 
Oldenburg,
im September 1863."          

   

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Januar 1868: "Für ein junges Mädchen von sehr achtbarer Familie wird eine Stelle in einem größeren jüdischen Haushalte gesucht, in dem dasselbe der Hausfrau hilfreich zur Seite stehen kann. Fähigkeiten zur Überwachung der Kinder bei ihren Schularbeiten sind vorhanden. 
Auf hohes Salair wird weniger, als auf liebevolle Behandlung gesehen. 
Nähere Auskunft erteilt auf frankierte Anfragen L. S. Weinberg in Oldenburg."         

 
Anzeigen von S. J. Ballin u. Co. (1870 / 1877)     

Oldenburg AZJ 08111870d.jpg (35190 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. November 1870: "Oldenburg. Ein gewandtes junges Mädchen für Aushilfe für Laden und Haushalt findet bei uns eine angenehme und lohnende Stellung. Fertigkeit im Nähen, womöglich auch im Schneidern sind erforderlich. Der Antritt kann sofort geschehen. S. J. Ballin u. Co."      
 
nzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Oktober 1877: "Oldenburg im Großherzogtum. Für einen jungen Mann, der Michaelis die Prima der Realschule verlässt, suchen wir per 1. Oktober eine Lehrlingsstelle in einem Papier- oder Manufakturgeschäfte. S. J. Ballin & Co."     

  
Anzeige des Tuch- und Modewaren-Geschäftes S. Hahlo (1875)  

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. September 1875: "Gesucht 
für mein Tuch- und Modewaren-Geschäft zum 1. Oktober einen Lehrling
Oldenburg
(Großherzogtum)  S. Hahlo."        

  

  

  

  

  

  

 

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Stand: 01. Mai 2014