Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


Eingangsseite

Aktuelle Informationen

Jahrestagungen von Alemannia Judaica

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

Jüdische Friedhöfe 

(Frühere und bestehende) Synagogen

Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale in der Region

Bestehende jüdische Gemeinden in der Region

Jüdische Museen

FORSCHUNGS-
PROJEKTE

Literatur und Presseartikel

Adressliste

Digitale Postkarten

Links

 


zurück zur Übersicht "Synagogen in der Region"  
Synagogen in Bayerisch Schwaben

    
Osterberg (Landkreis Neu-Ulm) 
Jüdische Geschichte / Betsaal/Synagoge

Übersicht:

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer   
Über die Geschichte der jüdischen Gemeinde Osterberg - Artikel von Lehrer Hermann Rose, 1932  
Der Osterberger Judenschutzbrief von 1802     
Zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde    
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletDarstellungen / Pläne / Fotos  
bulletLinks und Literatur   

    

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde                  
    
In Osterberg bestand eine jüdische Gemeinde bis 1896. Ihre Entstehung geht in die Zeit um 1800 zurück.  
  
Bereits im 16./17. Jahrhundert waren mindestens zwei jüdische Familien am Ort. Erstmals werden 1524 Juden am Ort genannt. Weitere Nennungen liegen aus dem 16. Jahrhundert bis 1574 vor.       
   
Im Jahre 1614 gab Samuel Friedrich Brenz (Name erst nach Taufe), späterer höchgräflicher Diener zu Oettingen, geboren aus einer der jüdischen Familien in Osterberg als Jud Löw, getauft in Feuchtwangen 1599 mit Frau Oedelein und zwei Kindern, eine Schrift unter dem Titel heraus: ‚Jüdischer abgestreifter Schlangenbalg’, worin er seine früheren Glaubensgenossen und ihre Religionsschriften von der schändlichsten Seite darstellte. Salomon Zebi (Zvi, Hirsch) in Aufhausen nahm den literarischen Kampf mit ihm auf (weiteres auf der Seite zu Aufhausen).  
    
1802
beschloss der regierende Herr der Herrschaften Osterberg, Weiler und Bühl, Reichsfreiherr Anselm, in einem Bereich südlich des Marktfleckens Osterberg die Ansiedlung von jüdischen Familien zu erlauben. Die jüdischen Familien bauten sich hier im Bereich von drei "Judengassen" (heute heißen alle drei Gassen "Judengasse") ihre Häuser, eine Synagoge und ein Schulhaus. Gleichfalls wurde ein Friedhof angelegt. Zur Besorgung der religiösen Aufgaben der Gemeinde war ein Lehrer angestellt, der zugleich als Vorbeter und Schächter tätig war. Bei anstehenden Neubesetzungen war die Stelle immer wieder ausgeschrieben. Zwei Ausschreibungstexte aus den Jahren 1862 und 1871 liegen vor (siehe unten).    
     
1811/12 wurden 111 jüdische Einwohner in Osterberg gezählt (19 % der Einwohnerschaft). 
  
Um 1835/40
lebten in den Häusern im Bereich der Judengasse(n) folgende Familien (nach heutiger Anschrift der Häuser, oft wohnten je in Häuserhälften zwei Familien; einige Familien lebten in nicht mehr bestehenden Häusern wie Israel Ullmann, Handelsjude): 
Hauptstraße 19: Pragers Kinder
Hauptstraße 23 mit 3 Häusern: Isaak Behr (Musikant), Abraham Einstein, Samson Kahn (Metzger), David Schwarz (Handelsjude), Leopold Einstein (Handelsjude)
Hauptstraße 25: Isaak Bacharach (Lohnbäcker) und Samuel Bacharach (Handelsjude)
Hauptstraße 27: Samson Uhlmann (Roßhändler)
Judengasse 3: Isaak Ullmann (Viehhändler) sowie Samuel Weil (Handelsjude)
Judengasse 4: Witwe Minetta Lengsfelder sowie Heinrich Rößnitz, Sohn des Judas Jonas
Judengasse 5: Samuel Weil (Handelsjude)
Judengasse 6: Jakob Guggenheimer sowie Samuel Guggenheimer
Judengasse 7: Nathan Laupheimer (Handelsjude)
Judengasse 8: Abraham Steppacher (Lederhändler)
Judengasse 9: Michael Gumper
Judengasse 11: Benjamin Kronheimer (Handelsjude)
Judengasse 12: Isaak Harburger sowie Regina Laupheimer
Judengasse 13: Lazarus Guggenheimer (Viehhänder) sowie Jonas Weil (Handelsjude)
Judengasse 17: Jakob Wolf sowie Moses Bacharach (Schuhmacher)
Judengasse 21: Marx Hanauer (Handelsjude)
Judengasse 22 mit 2 Häusern: Salomon Guggenheimers Relikten sowie Moses Binswanger (Handelsjude) und Samon Bacharach (Handelsjude)
Judengasse 24: Israelitisches Schulhaus.  

1857
wurden in der jüdischen Schule noch 26 Schüler unterrichtet. Die jüdischen Gemeinden Osterberg und Altenstadt bildeten ein gemeinsames Rabbinat. Von 1837 an wirkte Rabbiner Mayer s.A., dann Rabbiner Schwab s.A.; nach dessen Tod wurde Osterberg dem Rabbinat Augsburg angeschlossen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ging die Zahl der jüdischen Einwohner durch Aus- und Abwanderung (Memmingen, Augsburg) schnell zurück, sodass sich 1896 die Gemeinde auflöste. Die letzte jüdische Familie war Familie Liebmann Guggenheimer.
Weitere Angaben zur Geschichte siehe unten im Artikel von Lehrer Hermann Rose. 
     
     
     
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde  
   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer   
Ausschreibungen der Stelle des Lehrers, Vorbeters und Schochet 1862 / 1871   

Osterberg Israelit 03121862.jpg (94251 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. Dezember 1862: "Die Israelitische Kultusverwaltung Osterberg, Bezirksgericht Illertissen in Bayern, sucht einen Schächter (Schochet uBodek = Schächter und Fleischbeschauer), der sich zugleich als Privatlehrer eignet, auch in der französischen und englischen Sprache - nötigenfalls in einer dieser Sprachen - Unterricht erteilen kann; und wird hauptsächlich auf Religiosität und soliden Charakter gesehen. - Demselben wird nebst freier Kost und Logis jährlich 150 Gulden zugesichert. Bewerber um diese Stelle, wollen ihre Gesuche mit Qualifikationsnoten und Zeugnissen portofrei anher einsenden. Osterberg, den 6. November 1862. Die israelitische Kultusverwaltung. Der Vorstand: J.B. Guggenheimer, Jacob Binswanger, Wolf Springer". 
   
Osterberg Israelit 19041871.jpg (57124 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. April 1871: "In der israelitischen Gemeinde Osterberg an der Illerbahn, Bayern, wird ein Elementar-, Religionslehrer und Kantor mit einem jährlichen Gehalt von Gulden 400, freier Wohnung und Schulholz gesucht. Könnte derselbe auch die Schächterstelle (Schochet) versehen, so würde sich durch den Naturalbezug des Schächtens der Gehalt wenigstens um Gulden 100 erhöhen. Hiezu Befähigte wollen sich mit Franco-Einsendung ihrer Zeugnisse, sowie Angabe des Alters und Familienstandes an die hiesige Kultusverwaltung wenden. Eintritt könnte schon nächsten Monat erfolgen. 
Osterberg, den 14. April 1871. Die Vorstände."   

     
     
Über die Geschichte der jüdischen Gemeinde Osterberg (Artikel von Lehrer Hermann Rose, 1932)    

Osterberg BayrGZ 01101932.JPG (169762 Byte)1. In der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung schrieb der jüdische Lehrer Hermann Rose am 1.12.1932 einen kurzen Artikel zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Osterberg:  
"Altenstadt in Schwaben. Über die frühere jüdische Gemeinde Osterberg schreibt uns Herr Hauptlehrer Rose in Altenstadt in Schwaben: Zu den einstigen, jetzt aber aufgelösten jüdischen schwäbischen Landgemeinden gehört auch das von hier (sc. Altenstadt) nur 1 1/4 Wegstunden entfernt gelegene Osterberg. Das Alter dieser jüdischen Gemeinde ist nicht bedeutend. Wohl wird schon in Miedels 'Geschichte der Juden von Memmingen' im Jahre 1550 ein Jude namens Michel von Osterberg erwähnt, doch ist erst 1802 die Entstehung einer Gemeinde nachweisbar. Damals entschloss sich der Reichsfreiherr Anselm von Osterberg unterhalb des gleichnamigen Marktfleckens 'eine Ortschaft anzulegen und darin Juden zu etablieren und in Schutz zu nehmen', Es sollten bis zu 30 Judenehen Aufnahme finden, die aber bis 1811 schon auf 39 angewachsen waren. Die aufgenommenen Familien kamen aus verschiedenen Gemeinden, darunter aus den Nachbargemeinden Altenstadt und Fellheim und dem entfernteren Deggingen (sc. Mönchsdeggingen), welches auch längst als Gemeinde aufgehört hat. Nach wenigen Jahrzehnten hatte sich ein blühendes jüdisches Gemeinwesen mit eigener Volksschule entwickelt, das mit der hiesigen jüdischen Gemeinde zusammen bis 1870 ein Distriktsrabbinat bildete. Doch schon ab 1862 verzogen die ersten Juden von Osterberg nach dem nahegelegenen Memmingen und mit dem Eintritt der vollen Freizügigkeit, da der Ort vom Verkehr zu sehr abgelegen war, schmolz die Gemeinde mehr und mehr zusammen, bis 1905 der letzte israelitische Bürger zu Grabe getragen wurde, nachdem schon 1896 die Vereinigung mit Altenstadt stattgefunden hatte. Die Synagoge war verkauft und abgebrochen worden. Der am Hügelabhang nahe am Ort gelegene Friedhof wurde von der hiesigen Gemeinde in Obhut genommen.
Über den Friedhof aber war bei Gründung der Osterberger Gemeinde folgender Punkt im Judenschutzbrief enthalten: 'Ihre Toten dürfen sie auf einem unentgeltlich anzuweisenden, 40 Quadratschuh großen Platz begraben, den sie einzäunen müssen. - Wer an dem Friedhof einen Frevel begeht, soll bestraft werden, wie wenn er sich an einem christlichen vergangen hätte." Dieser Satz sollte nun in diesem Jahre seine Aktualität erhalten. Obzwar schon fast drei Jahrzehnte in Osterberg keine Israeliten mehr wohnten, blieb der Ruheplatz der Toten unbehelligt bis zum verflossenen Frühjahre. Da hatten auch hier 'rohe Kräfte sinnlos gewaltet'. Sechs größere Grabdenkmäler waren mit Gewalt umgeworden worden und zwei waren zerbrochen. Obwohl die Polizei sofort von der hiesigen Kultusverwaltung verständigt wurde, konnte bis heute der Täter nicht ausfindig gemacht werden. Da aber auch  im Laufe der Jahre die hölzerne Umfriedung recht schadhaft geworden war, sorgte die hiesige Gemeinde unter finanzieller Beihilfe der bayerischen israelitischen Gemeindeverbandes für Herstellung eines dauerhaften Drahtzaunes sowie für Wiederaufrichtung und Ausbesserung der Grabsteine. Es ist wohl nun zu hoffen, dass dieser geheiligte Ort der Toten von weiterer Verunglimpfung verschont bleibt.  

      

2. Der Osterberger Judenschutzbrief
(Quelle: Rose: Geschichtliches der Israelitischen Kultusgemeinde Altenstadt 1931 S. 90-92)    

  1. Zu den schwäbisch jüdischen Landgemeinden gehörte auch die nur 1 1/2 Wegstunden von hier (sc. Altenstadt-Illereichen) entfernt gelegene zu Osterberg. Sie war aber viel jüngeren Datums als die hiesige, wenn auch schon nach Miedel zur Mitte und gegen Ende des 16. Jahrhunderts in den Memminger Akten Juden aus Osterberg genannt werden. Jedenfalls kann man in dieser Zeit von keiner Gemeinde sprechen und es findet sich auch unter den hiesigen Urkunden keinerlei Hinweis auf deren Existenz, während im hiesigen Memorbuch der Rabbiner Abraham Meyer aufgeführt wird als "einer von den Gründern Osterbergs". Die eigentliche Gründung ist nach dem vorliegenden Schutzbriefe erst 1802 unter dem Reichsfeiherrn Anselm von Osterberg erfolgt. Sowohl aus der Nähe, wie von hier und Fellheim, als auch aus der Ferne, so aus Oberdorf, fanden Familien in Osterberg Aufnahme. Die Ansiedelung wuchs schnell an, sodass 1811 nach Miedel schon 39 Familien genannt wurden. Osterberg bildete mit Altenstadt zusammen ein Distriktsrabbinat bis 1870, in welchem Jahre nach dem Tode des sel. Rabbiners Schwab der Schluss an das zu Augsburg erfolgte. Der vom 7. Juli 1802 datierende Judenschutzvertrag lautete:
  2. Die Juden dürfen sich des Schutzes solange versichert halten, als im Reich Juden geduldet werden.
  3. Sie dürfen ungehindert ihre Religion ausüben. Streitigkeiten außer Verbal- und Realinjurien unterstehen ihrer eigenen Gerichtsbarkeit, ebenso Schuldklagen Jud gegen Jud. Über 5 Fl. darf ohne Genehmigung der Ortsobrigkeit nicht gestraft werden und dann gebührt dieser die Hälfte der Strafe. Für eigene Bedürfnisse dürften sie Gelder eingeben, ihre Parnosen (Vorstände) erwählen, usw.
  4. Sie dürfen christliche Sabbatmägde dingen, eine eigene Synagoge erbauten, für die sie einen jährlichen Grundzins von 4 fl. zu zahlen haben; wenn sie die Zahl von 50 Ehen überschritten haben, dann hat jeder Neuaufgenommene 25 fl. an die Judengemeindekasse anzuliefern. Ein Platz für die Synagoge wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  5. Ihre Toten dürfen sie auf einem unentgeltlich anzuweisenden, 40 Quadratschuh großen Platz begraben, den sie einzäunen müssen. Zu einer Vergrößerung lässt die Herrschaft den Grund um 1 1/2 fl. für den Quadratschuh ab. Wer an dem Friedhof einen Frevel gehet, soll bestraft werden, wie wenn er sich an einem christlichen vergangen hätte.
  6. Sollte es sich ereignen, dass ein Totenfall an einem Feiertag geschieht, wo auch Christen zugleich Feiertag haben, so sollen die Christen die Erlaubnis haben, die Totenbahre und das Grab gegen Bezahlung zu machen.
  7. Für das Lauber- oder Pfingstfest bekommen sie das nötige Laub durch den herrschaftlichen Holzwart gegen Belohnung angewiesen.
  8. Zur Dauch (Mikwe) der Judenweiber, die auf Kosten der Juden herzustellen ist und für die der Quadratschuh um 1 1/2 fl. abgegeben wird und ein jährlicher Grundzins von 3 fl. bezahlt werden muss, soll ein Bronnenwasser hergeleitet werden; das lässt die Herrschaft besorgen, aber die Unterhaltungskosten haben die christlichen und jüdischen Wasserbenützer gemeinschaftlich zu tragen nach der Zahl der Haushaltungen.
  9. Sie dürfen mit allem handeln außer Bier und Branntwein, doch ohne Erlaubnis keine christlichen Häuser oder Grundstücke kaufen noch besitzen und haben sich des Memminger Gewichts und Maßes zu bedienen.
  10. Sie dürfen ihren Rabbiner und Schulmeister selbst wählen oder einen benachbarten kommen lassen. Diese sollen von Bezahlung des Schutzgeldes befreit sein, müssen aber alle Sabbat für die Ortsherrschaft das gewöhnliche Gebet verrichten.
  11. Die Judenweiber genießen ihre Freiheit, selbst wenn ihr Mann aus der Religion austreten sollte.
  12. Sie dürfen in der neuen Tafern in der Judengasse Musikanten halten außer in den Zeiten, da bei den Christen Tänze usw. verboten sind.
  13. Die Judenschaft ist von der Gemeinde ganz unabhängig, hat also weder Bürger- noch Weiderecht, kann aber auch nicht zu Steuern, Rekrutierung usw. herangezogen werden.
  14. Die Juden dürfen im herrschaftlichen Wald durch einen eigenen Hirten an unschädlichen Orten gegen ein jährliches Weidegeld von 1 fl. von jeder Ehe Pferde und Hornvieh weiden lassen und zwar bis zu 20 Stück.
  15. Die Herrschaft wird die Wohnungen selbst bauen lassen und nach Vollendung den Bau den Juden überlassen, wofür die Hälfte des Kaufschillings, von dem bei der Aufnahme gleich eine später abzuziehende Kaution von 60 fl. zu hinterlegen, bar gegeben, die andere in Zielen zu 5 Prozent verzinslich mit jährlich 20 fl. abgetragen werden muss. Wer selbst bauen will, bekommt den Quadratschuh für Grund und Hofraithung um 1 fl., die Ziegel und das Holz zu gleichem Preis wie die Christen; dafür müssen sofort 40 fl., nach einem Jahr weiter 20 fl., der Rest in Zielen abgetragen werden mit je 25 fl. und 5 Prozent Verzinsung. Auswärtige Handwerksleute dürfen nur unter besonderen Verhältnissen genommen werden. In Christenhäusern dürfen sie nur so lange wohnen, bis ihr Haus erbaut ist.
  16. Die Judenschaft ist der Herrschaft gleichwie de Christen untertan, getreu und gerichtbar.
  17. Jeder Schutzjude und jeder Judensohn oder -Tochter, die sich verheiraten, haben an die gnädige Frau und Fräulein 11 fl. Handschuhgeld zu entrichten, für Protokollierung der Aufnahme 2 fl. nebst einem Hemd oder dafür 1 fl., Die Kanzleytaren sind für sie die gleichen wie für die Christen.
  18. Es sollen bis zu 30 Judenehen bestehen dürfen, bei weiteren Aufnahmen wird vor allem auf guten Leumund gesehen; das Schutzgeld beträgt 11 fl. und ist vierteljährlich abzuliefern. Eine Witwe zahlt nur 5 1/2 fl., ein elternloser Sohn unter 18 Jahren ist frei, muss aber den Schutz der Herrschaft einholen, bis zur Verheiratung oder zum 24 . Jahr bezahlt er dann das halbe Schutzgeld. Jeder Besitzer einer Wohnung steuert als Grundzins 2 fl. und eine Gans oder dafür 30 kr.; das Gleiche gilt, wenn eine Wohnung in zwei Partien geteilt werden sollte. Wer über 75 Jahre alt ist, ist von allen Abgaben frei.
  19. Will ein Lediger in eine andere Herrschaft ziehen, so hat er 12 fl. Nachsteuer zu entrichten, ein Verheirateter aus dem Erlös der Wohnung 10 Prozent.
  20. Die Schutzjuden sind in Osterberg zollfrei, andere haben Zoll zu bezahlen.
  21. In Sterbefällen ist an die Ortsherrschaft bei Kindern unter 15 Jahren 1 fl., bei älteren 2 fl. zu entrichten. Grabgelder für fremde Juden bestimmt die Herrschaft; Betteljuden sind frei.
  22. Die Juden dürfen Vieh schlachten und haben von jedem Stück die Zunge oder 12 kr, von Kälbern oder Schafen 3 kr. abzuliefern.
  23. Bier, Essig oder Branntwein müssen sie in der neuen Tafern oder im herrschaftlichen Bräuhaus abnehmen, wie sie überhaupt die Osterberger Geschäfte in erster Linie berücksichtigen und gute Eintracht mit den Christen halten sollen, damit die Nahrungszweige in der Herrschaft vermehrt werden. Koscherer Wein soll von einem aus der Judenschaft eingelegt werden; dafür ist die 13. Maß mit dem Preis, wie der Wein ausgeschenkt wird, an die Herrschaft zu verumgelten (zu versteuern).
  24. Wer sich in seinen Rechten beeinträchtigt glaubt, soll sich nicht an eine andere Herrschaft wenden, sondern bei der Kanton Donauischen Ritterschaft um gütige Vermittlung einkommen. Wird hier kein Ausgleich gefunden, so soll der Kaiser oder das Reichsgericht entscheiden. Klagen gegen Christen müssen bei der herrschaftlichen Beamtung vorgebracht werden.
  25. Wer auswärts etwas begeht, das die Osterbergische Judenschaf in üblen Ruf bringt, der wird des Schutzes entlassen oder gebührend gestraft.
  26. Der Schutzbrief ist alljährlich vorzulesen, wobei jeder, der über 13 Jahre alt ist, zugegeben sein muss. Von demselben sind zwei Abschriften zu fertigen, von denen eine die Herrschaft, die andere die Judenschaft ausgehändigt erhält.

   
   
Zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde  
Über die aus Osterberg stammende Familie Binswanger 

Augsburg Binswanger Dok 020.jpg (181999 Byte)Um 1835/40 lebte in der Judengasse 22 der Handelsjude Moses Binswanger mit seiner Familie (vgl. Übersicht oben). Er war mit Blümle (Schenle) geb. Goetz verheiratet. Seine Söhne Jacob und Oswald Binswanger verzogen mit ihren Familien 1863 nach Augsburg.  Die beiden waren Teilhaber der bereits in Osterberg gegründeten Firma "Jacob Binswanger & Cie., Augsburg. Dampfbrennerei, Likör- u. Essigfabrik - Cigarren, Weine, Fruchtsäfte" (siehe Briefbogen links, aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim/Ries). 
Die Firma bestand bis zur zwangsweisen Schließung in der NS-Zeit 1938. 
Rolf Hofmann hat Übersichten zur Familiengeschichte/Genealogie erstellt:   
Family Sheet Moses Binswanger of Huerben + Osterberg (pdf-Datei)   
Family Sheet Oswald Binswanger of Osterberg + Augsburg
(pdf-Datei).       

   
   
   
Zur Geschichte der Synagoge                    
    
Die Synagoge der jüdischen Gemeinde wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut. Nach Auflösung der jüdischen Gemeinde 1896 wurde sie - wie auch das Gebäude der jüdischen Schule - verkauft. Die ehemalige Synagoge wurde zwischen 1910 und 1920 abgebrochen.   
    
Standort: Judengasse (die Synagoge hatte die frühere Hausnummer 114).   
   
   
   
Darstellung / Pläne
Historische Darstellung: 

Osterberg Synagoge 001.jpg (66694 Byte)
Historischer Stich von Osterberg (19. Jahrhundert). Mit Pfeil markiert: die ehemalige Synagoge inmitten der Häuser in der 
jüdischen Wohnsiedlung "Judengasse" (Quelle: G. Römer, Schwäbische Juden S. 26)
  
Osterberg Plan 004.jpg (113418 Byte) Osterberg Plan 005.jpg (91479 Byte)
Plan des südlichen Teiles von Osterberg 1823. 
Schwarz markiert die jüdischen Häuser im 
Bereich von Judengasse / Hauptstraße.  
Ausschnitt aus dem Plan links. Eingetragen sind 
die Synagoge und das Israelitische Schulhaus  
  
Quelle: P. Fassl / D. Pfister: Dokumentation zur Geschichte und Kultus der Juden in Schwaben. 
Band II. Hausbesitz um 1835/40. Augsburg 1993.

    
Fotos nach 1945/Gegenwart:  

Osterberg Judengasse 150.jpg (62983 Byte) Osterberg Judengasse 152.jpg (75827 Byte)  
Straßenschild 
"Judengasse" 
Judengasse 24: hier stand die 
jüdische Schule. 
 
     
Osterberg Judengasse 154.jpg (69701 Byte) Osterberg Judengasse 153.jpg (76039 Byte) Osterberg Judengasse 151.jpg (70728 Byte)
Teilansichten der "Judengasse(n)". Die älteren Gebäude stammen noch aus der Zeit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 
und wurden von jüdischen Familien erbaut.

     
   
 
Erinnerungsarbeit vor Ort - einzelne Berichte       

Dezember 2019: Presseartikel zu den Spuren der jüdischen Geschichte vor Ort     
Artikel von Ralph Manhalter in der "Augsburger Allgemeinen" vom 5. Dezember 2019: "Wo die jüdische Gemeinde in Osterberg Spuren hinterlies
Nicht nur in Altenstadt, auch in Osterberg, hatten sich Juden niedergelassen. Wie es dazu kam und warum die Gemeinde wieder verschwand.
Die Häuserzeile entlang der Hauptstraße mutet fremd an, so gar nicht typisch schwäbisch. Die Gebäude stehen mit der Traufseite zur Gasse, nicht mit dem First, so wie die Höfe der Bauernschaft. Eine ähnliche Ansicht kennt man aus Altenstadt und Illereichen. Auch dort, wie im benachbarten Fellheim, bemerkt der aufmerksame Beobachter, dass diese Anwesen vom ansonsten landwirtschaftlich geprägten Ortsbild abweichen. Schließlich hatte auch Osterberg eine jüdische Bevölkerung mit all ihren dazugehörenden kultischen Einrichtungen beheimatet. Charakteristisch für die Bauweise sind die zahlreichen Mansarddächer, welche bis dahin in den rein bäuerlich-schwäbischen Dörfern größtenteils unbekannt waren.
Die Juden zahlten Schutzgeld an den Freiherren. Zunächst waren es vor allem jüdische Viehhändler, die im 16. Jahrhundert nach Osterberg kamen. Durch Repressionen, die eine freie Berufswahl unmöglich machten, blieben den Juden nur wenige Tätigkeiten, die sie ausüben durften. Und die lagen vor allem im Bereich Handel und Geldwesen. Allerdings kann von einer Ansiedlung größeren Ausmaßes erst mit der Anwerbung der Israeliten durch den örtlichen Reichsfreiherrn Anselm von Osterberg 1802 gesprochen werden. Schutz gegen Steuer lautete dann die Devise. Denn von den Abgaben, welche die Juden zu begleichen hatten, konnte der Freiherr seine Kasse erheblich aufbessern. Um 1830 waren ungefähr 20 Prozent der Einwohner israelitischen Glaubens. Damit war jedoch der Zenit erreicht. Gleichzeitig ging der bisher vorherrschende Hausierhandel zugunsten des Großhandels zurück. Ebenso wirkten die jüdischen Geschäftetreibenden wesentlich am Marktaustausch zwischen landwirtschaftlichen und industriellen Gütern mit: Sensen und Dreschflegel gegen Getreide und Feldfrüchte.
In den Folgejahren entstanden Synagoge, Schule und Friedhof. Zuvor mussten die Toten der Judenherrschaft entweder in Altenstadt oder in Fellheim bestattet werden. Die letzte Beisetzung auf dem am Hang gelegenen jüdischen Friedhof fand 1906 statt. Nicht mehr erhalten ist die ehemalige Synagoge, die mit ihrer welschen Haube auf dem gemauerten Türmchen sicherlich einen äußerst malerischen Anblick geboten hatte. Auch ein jüdisches Ritualbad, eine sogenannte Mikwe wird in der Nähe vermutet. Mit dem Tod des letzten Rabbiners 1870 wurde Osterberg dem größeren Rabbinat Altenstadt zugeordnet. Das Schulhaus der Kultusgemeinde hingegen besteht in veränderter Form bis heute. Aus der Frühzeit der Einrichtung sind noch die Lehrernamen Bloch, Seligmann und Kahn überliefert, wie in der ausführlichen Haus- und Hofbeschreibung Osterbergs von Ingeborg und Ferdinand Magel nachzulesen ist.
Was heute noch von der jüdischen Gemeinde in Osterberg übrig ist. Auch den idyllischen Friedhof im Südwesten des Ortes gibt es noch. Dessen 45 Grabsteine erinnern noch an jene ferne Kultur, deren Koexistenz mit der christlichen Bevölkerung im 20. Jahrhundert ein furchtbares Ende fand. Dabei waren die Jahrzehnte vor den nationalsozialistischen Gräueln durchaus vielversprechend: Die in der Zeit um die Deutsche Reichsgründung 1871 verabschiedeten Gesetze billigten den Juden eine vollkommene Gleichberechtigung neben den christlichen Staatsbürgern zu. Da gleichzeitig die Industrialisierung verbunden mit einer Verbesserung der Infrastruktur (man denke hier vor allem an den Eisenbahnbau) in unserer Region einen steilen Aufstieg nahm, entschlossen sich immer mehr Osterberger Israeliten, in die nahegelegenen Städte Memmingen und Ulm umzusiedeln. 1908 war lediglich noch eine Familie jüdischen Glaubens im Ort gemeldet. In der Folge wurden Schulhaus und Synagoge, die bald darauf abgerissen wurden, verkauft. Die Jahre überdauert haben Flurnamen wie 'Am Judengraben' oder 'Am Judenweg' sowie die drei Judengassen, die immer noch von der südlichen Hauptstraße nach Osten abzweigen – dort wo sich vor mehr als zweihundert Jahren eine eigene Gemeinde mit einer heute so fremd anmutenden Kultur gebildet hatte. "  
Link zum Artikel  

       
        

Links und Literatur  

Links:  

bulletWebsite der Marktgemeinde Osterberg (VW Altenstadt)   
bullet Zur Seite über den jüdischen Friedhof Osterberg (interner Link)   

Literatur: 

bullet

(Hauptlehrer) Hermann Rose: Geschichtliches der Israelitischen Kultusgemeinde Altenstadt 1931 S. 90-92 (er beruft sich mehrfach auf Miedel: Geschichte der Juden in Memmingen). 

bullet

Gernot Römer: Schwäbische Juden. Leben und Leistungen aus zwei Jahrhunderten. Augsburg 1990.  

bullet

Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. A 85. München 1988 S. 261. 

bullet

Michael Trüger: Der jüdische Friedhof in Osterberg / Schwaben. In: Der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. 15. Jahrgang Nr. 84 vom Dezember 2000 S. 13.  

bullet Anton Zanker (Hrsg.): Die Juden im Illertal. Darin auch: Julius Miedel: Die Juden in Memmingen.  Hermann Rose: Geschichtliches der Israelitischen Kultusgemeinde Altenstadt. Frühe Texte u.a./ Edierte Fassung Memmingen, Altenstadt, Fellheim, Osterberg. Hardcover 688 S.
Verlag BoD - Books on Demand. Norderstedt 2021. ISBN 978-3-7534-2473-6.
Informationsseite des Verlages mit Leseprobe
   
Anmerkung: Neben zwei frühen Texten, die vor dem Drama der Intoleranz entstanden, nämlich von Julius Miedel und Hermann Rose, werfen auch heutige Autoren auf die Geschichte vor der Geschichte der Juden im Illertal, in der Region zwischen Kempten und Altenstadt / Iller.
 

    
      

                   
vorherige Synagoge  zur ersten Synagoge nächste Synagoge   

             

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an Alemannia Judaica (E-Mail-Adresse auf der Eingangsseite)
Copyright © 2003 Alemannia Judaica - Arbeitsgemeinschaft für die Erforschung der Geschichte der Juden im süddeutschen und angrenzenden Raum
Stand: 30. Juni 2020