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in Aurich
Aurich (Kreisstadt,
Ostfriesland)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt
Hier: Berichte zur Geschichte des
Rabbinates, der jüdischen Lehrer
und weiterer Kultusbeamten sowie des jüdischen Schulwesens in Aurich
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Aurich wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Übersicht:
- Erinnerung
an die Samson Raphaels Hirsch Wirksamkeit als Rabbiner in Ostfriesland
(Beitrag von 1889)
- Abschied
von Landrabbiner Dr. Isaacsohn (Sitz in Emden) - seine Abschiedsworte werden in
der Synagoge Aurich gelesen (1850)
- Zum
Tod von Rabbiner Dr. Philipp Kroner (1906, Rabbiner in Aurich von 1864
bis 1876)
Aus der Geschichte des Rabbinates in Aurich
Abraham Löb: Der Kampf des
Landrabbiners Isaak Beer zu
Aurich um seine Pension (Beitrag von 1909)
Anmerkung (nach Rabbiner-Handbuch
Bd. I,1 S. 174): Rabbiner Isaac Beer war der letzte Abkömmling der
Hoffaktorenfamilie des Aron Bär Oppenheim in Aurich, die traditionell auch das
ostfriesische Landesrabbinat verwaltete. Er war Sohn des Landrabbiners Abraham
Beer, dessen Nachfolge er im Juli 1777 antrat. Er starb am 16. Februar 1827 in
Aurich.
Verfasser dieses Artikels ist Dr. Abraham Löb
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. November
1909: "Der Kampf des Landesrabbiners Isaak Beer zu Aurich um seine
Pension.
Von Dr. jur. Abraham Löb. (Dargestellt nach Akten des Kgl. Staatsarchivs zu
Hannover).
Die Geschichte der Juden in Ostfriesland ist uns bisher noch ein Buch mit
sieben Siegeln. Das ist umso auffallender, als seit alter Zeit in
Ostfriesland Juden saßen und Gemeinden wie
Emden, Aurich, Norden,
Neustadt-Goedens u. a. frühzeitig eine
gewisse Bedeutung erlangt hatten. Die erste Ansiedlung von Juden in
Ostfriesland soll nach einer von Fürbringer (nicht: Fürbinger) in seinem Buche über die
Stadt
Emden (S. 309) mitgeteilten Sage noch zur Römerzeit erfolgt sein und
zwar in Norden. Graetz weist im Bande IX,
S. 514 darauf hin, dass schon lange vor dem 16. Jahrhundert in
Emden und Ostfriesland Juden wohnten.
Bislang sind aber noch wenige Einzelheiten über die Geschichte der Juden in
dieser Gegend ans Tageslicht gefördert worden, und es scheint auch, als ob
wir das Fehlen von Berichten dem Mangel an historischem Sinn bei den Juden
der dortigen Gegend zuzuschreiben haben. Von umso größerem Interesse ist es
darum, wenn es allmählich gelingt, aus den Archiven einige Einzelheiten
festzustellen. Wie ich in meinem Buche über 'Die Rechtsverhältnisse der
Juden im ehemaligen Königreich und der jetzigen Provinz Hannover' Seite 21
dargetan habe, scheinen die Juden in Ostfriesland noch zur Zeit der
Herrschaft des einheimischen Fürstengeschlechts der Cirksenas das
Privileg erhalten zu haben, einen Landesrabbiner zu halten, welcher den
Titel 'Landparnaß' führte und welchem auch die Gerichtsbarkeit erster
Instanz über alle Juden Ostfrieslands zustand. Von dieser Gerichtsbarkeit
des Landrabbiners und Landparnaß, der in Aurich seinen Sitz hatte,
gab es allerdings zwei Ausnahmen. Die Gemeinde
Emden hatte das Recht der Anstellung eines eigenen, vom Landrabbiner
unabhängigen Rabbiners, und die Gemeinde
Neustadt-Goedens hatte bis zum Jahre 1795 das Recht, bei Streitigkeiten
zwischen dem jüdischen Gerichtshof zu Emden
und zu Altona zu wählen. Der erste Landparnaß scheint der fürstlich
ostfriesische Hofjude Aaron Abraham Beer gewesen zu sein, der 1686
von Frankfurt gekommen sein soll. Als im Jahre 1744 Ostfriesland an Preußen
kam, blieb die Institution des 'Landparnaß' bestehen. Das Amt scheint in der
Familie Beer sich vom Vater auf den Sohn vererbt zu haben. Denn der letzte
Landparnaß und Landrabbiner in Aurich war der im Jahre 1777 von der
preußischen Regierung eingesetzte Isaak Beer, und dessen Vorgänger war
Abraham Beer.
Als im Jahre 1807 Ostfriesland zum Königreich Holland geschlagen wurde und
von der Zeit an die Juden Ostfrieslands dem jüdischen Konsistorium zu
Amsterdam unterstellt waren, wurde Isaak Beer von der holländischen
Regierung pensioniert. Er fungierte jedoch als Rabbiner von Aurich
weiter. Seine Pension war von der holländischen Regierung, welcher bald
darauf die französische folgte, auf 500 Gulden festgesetzt. Diese Gelder
waren von den ostfriesischen Gemeinden aufzubringen. Die Aufbringung dieser
für jene Zeit ziemlich hohen Summe ist aber den durch die Kriegswirren jener
Zeit und insbesondere durch die Kontinentalsperre, welche auch den blühenden
Handel der Stadt
Emden vernichtete, verarmten Gemeinden nicht leicht
geworden, und sie haben mehrfach versucht, sich von dieser Verpflichtung
frei zu machen, während Isaak Beer die rückständige Pension mit Hilfe der
Regierung einzutreiben suchte. Im Staatsarchiv zu Hannover befindet sich
nun ein Aktenbündel, welches interessante Aufschlüsse über diesen Kampf um
die Zahlung der Pension gibt. Zunächst enthält es einen Bericht der
Provinzial-Regierung zu Aurich vom 7. Oktober 1818 an das Königliche
Kabinettsministerium zu Hannover betreffend die rückständige Besoldung und
Pension des jüdischen Parnaß Isaak Beer. Es heißt in diesem Berichte:
'Alle Gemeinden mit Ausnahme der in der Stadt
Emden wohnenden Juden waren einem gemeinschaftlichen Landrabbiner,
Parnaß und Richter untergeordnet, welcher die Leitung der geistlichen und
Polizei-Angelegenheiten, ingleichen die Entscheidung von
Rechtsstreitigkeiten der Juden unter sich zu besorgen hatte. Dieses Amt
bekleidete zuletzt der gegenwärtig noch alldahier lebende Isaak Beer. Seine
Diensteinnahme bestand außer den Sporteln in Prozessen und den Gebühren in Geistlichen und Ritual-Sachen, noch in einem fixierten jährlichen Gehalt zu
200 Rthlr., welches die verschiedenen Gemeinen unter sich aufbringen
mussten. Anfangs gründete sich dieses Gehalt auf einen zwischen der
ostfriesischen Judenschaft und dem Vater des Isaak Beer als seinem Vorgänger
im Amte abgeschlossenen Kontrakt, in der Folge aber, als dieser Kontrakt
durch eine Entscheidung im Wege des Rechtens für nicht mehr bestehend
erachtet wurde, auf die Verfügung des Hofes zu Berlin vom 22. November 1804
wie Ewr. Kgl. Hoheit und Ewr. Exellenzen solches mit mehreren aus dem
ehrerbietigst beigelegten Akten Vol. III. den Parnaß Isaak Beer zu Aurich
betreffend, namentlich aus dem Bericht der vormaligen Kriegs- und
Domänen-Kammer Fol. 68 hochgeneigtest zu ersehen geruhen wollen. Bei der
nachherigen Vereinigung Ostfrieslands mit dem Königreich Holland wurde die
dort bey den deutschen Israeliten stattfindende Verfassung auch hierselbst
eingeführt, zufolge deren der hierländische Parnaß und Land-Rabbiner Isaak
Beer diesen seinen Posten einbüßte, jedoch eine Entschädigung zu 500 fl.
holl. jährlich zugebilligt erhielt, welche ihm solange von den verschiedenen
Judengemeinden ausgezahlt werden sollte, bis er mit einem gleichen oder
höheren Gehalt wieder angestellt seyn würde. Als Jüdischer Richter
hat derderselbe noch bis zu der unter Französischer Regierung im Jahre 1811
eingetretenen Justizorganisation fungiert und es ist ihm für den Verlust
dieses Amtes von dem Königlich Preußischen Gouvernement im Jahre 1814
dasjenige Wartegeld beigelegt, welches er noch bis auf den heurigen Tag zu
genießen hat. Was dahingegen die ihm als Landrabbiner obgedachtermaßen
gebührende frühere Besoldung und nachherige Entschädigung anbetrifft, so
sind damit die meisten Gemeinden während der mehrmaligen
Regierungsveränderungen bis jetzt im Rückstande geblieben, wodurch der Isaak
Beer im Jahre 1817 bewogen worden, bei der Landes-Polizei-Instanz, auf
Beitreibung der Reste zu beantragen, welche auch anfangs verfügt, nachher
aber wegen der vielen sich ergebenden Contestationen wieder aufgehoben wurde,
indem man der Meinung war, dass diese Angelegenheit im Wege Rechtens
betrieben werden müsse. Da sich jedoch die Justizkanzlei für inkompetent
erklärte, indem sie sich nicht ermächtigt hielt, weder die Verfügung der
administrativen Behörde nach dem Antrag des Parnaß zur Exekution zu bringen,
noch ihm den Weg Rechtens zu eröffnen weil dem Richter keine Beurteilung
über die Rechtmäßigkeit der von dem vormaligen Landesherrn wegen Zahlung
eines Gehalts oder einer Pension erlassenen Verfügung zustehe auch die bloße
Weigerung zur Befolgung einer solchen Verfügung kein Grund abgeben könne,
die Sache zum förmlichen Prozess einzuleiten, so haben wir versucht, ob
nicht durch Vermittlung des hiesigen Amtes ein Liquidum konstituiert, und die
Verteilung der Rückstände, sowie der laufenden Pensionsgelder zwischen den Parteien reguliert werden könne? Es sind jedoch alle desfalsige Bemühungen
ausweise anliegender Kommissions-Akten völlig fruchtlos gewesen, indem die Judengemeinen ihre Verpflichtung nicht anerkennen, sondern die Sache im
Wege Rechtens ausgemacht wissen wollen, wohingegen der Isaak Beer auf
Fortsetzung der Exekution angetragen hat. Um nun endlich zum Ziele zu
gelangen, sehen wir uns genötigt Ewr. Kgl. Hoheit und Ewr. Exzellenzen
definitve Entscheidung ehrerbietigst uns darüber zu erbitten, ob — falls der
Weg Rechtens in dieser Angelegenheit nicht zulässig — wir die Rückstände von
den Gemeinden, sowie die Beiträge früherhin nach Maßgabe des Schutzgeldes
bestimmt waren, einzuziehen, ingleichen, ob wir auch fernerhin, so lange der
Isaak Beer lebt, oder nicht wieder angestellt ist, die von dem holländischen
Gouvernement ihm zugebilligten Entschädigungsgelder auf die verschiedenen
Gemeinden alljährlich verteilen sollen, so wie endlich, ob in einem solchen
Falle die Judenschaften und des während der holländischen Regierung zu einem
anderen Departement geschlagenen Rheiderlandes von dem Tage ihrer
Wiedervereinigung mit Ostfriesland nach dem Antrage der Beamte zu
Jemgum vom
14. Julius o.J. wieder herbeigezogen werden? (usw.)'
Auf diesen Bericht der Auricher Provinzialregierung entschied das
Ministerium in einer Verfügung vom 25. Februar 1819, dass die erste
Forderung des Isaak Beer, welche er als Entschädigung für den Verlust der
Einnahmen aus seinem Richteramte zugebilligt erhalten hatte, bis zum 1.
Januar 1810 nachgezahlt werden müsse und eventuell durch Zwangsmittel
beizutreiben sei. Was die zweite Forderung anbelangt, so entschied das
Ministerium dahin, dass die Gemeinden verpflichtet seien, die Rückstände bis
zum Eintritt der französischen Verfassung zu zahlen. Dagegen könne eine
Nachforderung der vom holländischen Gouvernement bewilligten
Entschädigungsgelder für die Jahre 1811, 1812 und 1813 nicht berücksichtigt
werden, 'indem keineswegs konstatiert,' wie es in der Verfügung heißt, 'dass
die Verfügung des holländischen Konsistorii ihre Bestätigung von den
französischen Behörden erhalten hat, welches auch umwegen bekannter in
Hinsicht der Juden vom französischen Gouvernement angenommener Prinzipien
nicht wohl würde haben geschehen können.' Seit der Reokkupation |
Ostfrieslands durch die Krone Preußen sei dem Beer ein Wartegeld von 80 Rthlr. jährlich beigelegt worden. An Stelle dessen solle eine Pension treten wegen des hohen
Alters des Beer. Auch die Juden in Rheiderland
sollen zur Zahlung herangezogen werden.
Auf diese Verfügung hin beruhigte sich Beer nicht. Unter dem 6. April
1819 übergab er abermals eine Vorstellung der Provinzial Regierung zu
Aurich. In diesem Schreiben Beers heißt es: 'Was die Frage anlangt, ob
der Beweis geführt werden kann, dass die Verfügung des holländischen Consistorii ihre Bestätigung von den französischen Behörden erhalten, so
kann solches bejaht werden. Denn
a) hat das israelitische
Konsistorium zu Amsterdam durch die Verfügung vom 12 van Wintermaand (Dezember) 1809 ausdrücklich verordnet:
dass wenn gleich der Parnaß Beer seines bisherigen Postens als Parnaß
und Oberlandrabbiner als unverträglich mit der Organisation des
israelitischen Kultus und dem Zivilgesetze für verlustig, er dennoch für
berechtigt zu erklären, seine rückständige Besoldung bis den 1. Januar
1810 ein zu fordern, auch ihm eine Entschädigung jedoch allein wegen
seines geistlichen und nicht wegen seines Richter-Amtes zuzuerkennen, welche
so lange von den israelitischen Gemeinden — mit Ausschluss der Gemeinde zu
Emden — zu bezahlen, bis dass er in Emden oder einem andern Orte des
Königreichs Holland mit einem gleichen oder höheren Gehalt angestellt werden
würde.' Diese Verfügung sei von der französischen Regierung nicht
aufgehoben. (Schluss folgt). |
Anmerkung: es werden im Artikel folgende
Publikationen erwähnt:
- Leo Fürbringer: Die Stadt Emden in Gegenwart und Vergangenheit.
1892 Gleisberg.
- Heinrich Graetz: Geschichte der Juden. Von den ältesten
Zeiten bis auf die Gegenwart. Aus den Quellen neu bearbeitet (11 Bände,
Berlin 1853-1875). Band IX: Von der Verbannung der Juden aus Spanien und
Portugal 1494 bis zur dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland 1618.
Berlin 1866.
- Abraham Löb: Die Rechtsverhältnisse der Juden im ehemaligen
Königreiche und der jetzigen Provinz Hannover. Frankfurt am Main. Kauffmann.
1908.
Weitere Anmerkungen: - zum Adelsgeschlecht Cirksena
https://de.wikipedia.org/wiki/Cirksena |
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Dezember 1909: "Der Kampf des
Landrabbiners Isaak Beer zu Aurich um seine Pension.
Von Dr. jur. Abraham Löb. (Dargestellt nach Akten des Kgl.
Staatsarchivs zu Hannover.) (Schluss.)
Beer argumentiert dann weiter, es sei die besagte ihm zugesprochene
Entschädigung durch den früheren Landdrosten, welcher die Stelle des Präfekten wahrnahm, durch die Verfügung vom 6. Januar 1811 auf 500 holländische
Gulden jährlich festgesetzt worden. Wenn nun die Entschädigung mit Eintritt
der französischen Organisation am 1. März 1811 hätte aufhören sollen, so
hätte das in der bezeichneten Verfügung gesagt werden müssen. Sodann beruft
er sich auf eine Entscheidung des Präfektur-Rats, der zufolge auch die
Gemeinden Norden,
Esens, Wittmund bis 1. Januar 1813 und
Leer bis 1. Januar
1814 in Teilzahlungen bezahlt hätten. Diese Entscheidung des Präfektur-Rats
liegt in Abschrift der Akte bei und lautet folgendermaßen:
'Auszug aus dem Register der Beschlüsse des Präfektur Rats des Departements
Ostfriesland. Sitzung vom 2. July 1813 In Gegenwart der Herrn Präfektur-Räthe
Ketter, Wiorda, Sethe, Bley.
Der Präfektur Rath
auf Vorstellung des vormaligen Parnasses und Landrabbiners Isaak Beer, worin
er die Autorisation zur Anstellung einer gerichtlichen Klage über sein bis
zum 1. Januar 1810 rückständiges Gehalt und dann über eine jährliche
Entschädigung von 500 fl. holl, wider die hiesigen Gemeinen nachsucht.
Nach Einsicht der von dem israelit. Ober-Consistorio in Amsterdam genommenen
und von dem Minister des Ehrendienstes bestätigten Disposition vom 13.
Dezember
1809, wonach ihm wegen der rückständigen Besoldung qualvis competentia
vorbehalten, ihm auch eine Entschädigung wegen Verlust seiner Bedienung
zugestanden ist;
In fernerem Betracht, dass die Entschädigung nach einem von dem
Ober-Consistorio gefassten und von dem Ministerio des Ehrendienstes
bestätigten Beschlüsse vom 30. Oktober 1810 erst jährlich auf 600 fl. und
dann nach einer von dem Herrn Intendanten G. dem Herrn Landdrosten
überlassene Verfügung vom 16. Januar 1811 auf 500 fl. holl. fixiert ist,
und endlich in Betracht, dass die Reportition dieser Entschädigungssumme auf
die dazu konkurrierende Gemeinden schon gemacht und auf ein Gutachten der
israelitischen Gemeinde in Emden vom 16. Januar 1811
basiert worden.
Beschließt, dass der gewesene Parnaß und Landrabbiner Herr Isaak Beer zur
Anstellung einer gerichtlichen Klage sowohl über sein bis den 1ten Januar
1810 rückständiges Gehalt und dann über die jährliche Jndemnisation wegen
Verlust seiner Bedienung in quantum de jure zu auturnieren sey'.
Schließlich bekämpft Beer in seinem Schreiben die Meinung des
Kabinetts-Ministeriums, dass das nach der Reoccupation Ostfrieslands durch
die Krone Preußen ihm zugelegte Wartegeld von
80 Rthlr. jährlich ihm statt aller anderen Entschädigung bewilligt worden
sei, und bemerkt dazu, dass dieses Wartegeld ihm bei der Justizorganisation
am 1. März 1811 für das verlorene Richteramt gleich den übrigen dienstlos
gewordenen Justizbeamten beigelegt sei. Ferner sei dieses Wartegeld,
welches eigentlich 83 Rthlr. 8 ggr. preußisch Courant betrage, nur ein
Drittel seiner Einnahme zu 250 Rthlr. Courant. Er beantragt daher die
Erhöhung dieses Wartegeldes auf 166 2/3 Rthlr., da sämtliche Justizbeamten
mit zwei Drittel pensioniert seien, weil der Staat keinen Schaden habe, denn
er stecke ja jetzt die Sporteln selbst ein, und weil er auf 90 fl. von den
500 fl. durch Vertrag vom 30. August 1811 zugunsten der Auricher Gemeinde
wegen ihrer traurigen Lage dauernd verzichtet habe.
Mit Bericht vom 17. April 1819 gab die Provinzialregierung in Aurich Beers
Vorstellungen an das Ministerium weiter. In dem Bericht der
Provinzialregierung heißt es:
'Was nun die in dem Gesuche enthaltenen Gründe anbetrifft, so ist es
richtig, dass die Pension zu 500 fl. bloß für den Verlust des geistlichen
Amtes bewilligt ist, indem die holländische Regierung die Gerichtsverfassung in Ostfriesland unverändert bestehen ließ, daher denn
auch der p. Beer erst bei der mit dem 1. März 1811 eingetretenen
französischen Organisation seinen Richterposten einbüßte. Hiernächst ist
es eine nicht zu verkennende Tatsache, dass die Gebühren des vormaligen
jüdischen Gerichts in die landesherrliche Sportelkassen fließen, daher wegen
deren Verlustes die Judenschaft wohl zu keiner Entschädigung des Supplikanten verpflichtet werden kann. Dieses
veranlasst uns gehorsamst anheimzustellen,
ob nicht p. Beer rücksichtlich des für den verlorenen Richterposten ihm vom
Preuß. Gouvernement bewilligten Wartegeldes mit allen übrigen auf
Wartegeld stehenden Officianten auf gleichem Fuße zu behandeln seyn dürfte?
Was aber die von der israelitischen Gemeine zu bezahlende jährliche Pension
zu 500 fl. anbetrifft, so sind selbige zu deren Entrichtung von der damaligen
rechtmäßigen Landesregierung so lange für verpflichtet erklärt, bis der p.
Beer wieder auf eine angemessen Art angestellt sein würde. Letzteres hat
bis jetzt nicht stattgefunden, auch ist während der französischen
Herrschaft die Pensionsbewilligung niemals zurückgenommen, so wie denn
überhaupt in den holländischen Departements die auf den Kultus sich
beziehenden französischen Vorschriften nicht zur Anwendung gebracht sind;
darum die Verpflichtung der jüdischen Gemeinde zur Pensionierung ihres
langjährigen Vorstehers anerkannt ist, eine desfallsige anderweitige
Bestimmung aber nur zu neuen Widersprüchen Veranlassung geben möchte, über
dem der Supplicant bereits ein so hohes Alter erreicht hat, so scheint es
rätlich, die frühere Pensionsbewilligung unverändert bestehen zu lasten.' etc.
Hierauf entschied das Ministerium unter dem 29. April 1819 den Anträgen der
Regierung gemäß, dass nicht nur die preußische Pension von den im Rückstände
befindlichen jüdischen Gemeinden aufgebracht, sondern von dem 1. Januar
1810 an, da erste cessiere, die holländische Pension von jährlich 500 fl,
von den Retinenten eingefordert werden solle unter Einziehung der
Gemeinden im Rheiderlande bis zum Ableben des Beer nach dem einmal
festgesetzten Kontributionsfuße.
Darauf bat die ostfriesische Judenschaft um 'Befreiung von der
Pensionsforderung des vormaligen Oberrabbiners Isaak Beer zu Aurich in
einer Eingabe an das Kabinetts-Ministerium, welche Aurich den 13. August
1819 datiert ist.
In dieser Eingabe heißt es u.a:
'Der vormalige Oberrabbiner Abraham Beer zu Aurich, der bis dahin ein festes
jährliches Gehalt nicht gehabt hatte, kam im Jahre 1748 unter der damaligen
Kgl. Preußischen Regierung mit der Bitte ein, ihm dazu zu verhelfen. Die Judenschaft widersprach zwar anfänglich, verglich
sich dann aber auf ein
jährliches Gehalt von 100 Rthlr., welches ihm auf 3 Jahre zugesagt wurde.
In der Folge machte er Versuche, anstatt temporell beglichener 100 Rthlr.
ein festes jährliches Gehalt von 400 Rthlr. zu erlangen, wurde aber mit
seinem Gesuche abgewiesen und angewiesen, sich mit der Judenschaft zu
vergleichen. Er convocierte darauf 1763 Deputierte der Judengemeinden und
verglich sich mit ihnen dahin, dass ihm anstatt der ihm bisher in einer
schlechten Münzsorte gezahlten 100 Rthlr. diese Summe in gutem Preußischen
Gelde entrichtet werden solle. Nun stellte Abraham Beer im Jahre 1770 der
preußischen Regierung vor, dass ihm sein Sohn Isaak Beer als Oberrabbiner cum
spe saccendi adjungieret werden möchte und über dieses Gesuch wurde unter
dem 18. Februar 1771 nach Hofe berichtet.
Der Concipient dieses Berichtes beging zwar die Unvorsichtigkeit, darin die
aktenwidrige Anführung zu tun, dass mit dem Rabbineramte zu Last der Judenschaft ein jährliches Gehalt zu 200 Rthlr. verbunden
sei, auch wurde
in diesem Berichte noch angeführt, dass Abraham Beer willens sei, seinen
Sohn
nach Berlin oder Frankfurt zu schicken, um ihn zu seinem künftigen Amte
gehörig zu qualifizieren, worauf auch per Reskriptum den 16. April 1771
die Bestätigung der nachgesuchten Adjunktion des Isaak Beer erfolgte,
indessen von dem Einkommen desselben oder von einem ihm zu bewilligenden
Gehalte gar nicht erwähnt wurde."
Aber auch dieses Vorbringen hatte für die Gemeinden nicht den gewünschten
Erfolg. Die Regierung entschied stets zu Gunsten des ehemaligen
Landrabbiners. Da jedoch in der Tat die in Betracht kommenden Gemeinden
immer mehr verarmten und ihnen daher die Aufbringung dieser besonderen
Lasten nicht leicht wurde, versuchten sie immer wieder in Petitionen von
ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Pensionsquoten loszukommen. Und so
schließt denn dieser ganze eigenartige Streit, der einer gewissen Tragik
nicht entbehrt, damit, dass nach dem Tode des Isaak Beer, dessen als armer
Schreiber in Aurich lebender Sohn an die immer mehr verarmten Gemeinden mit
der Bitte um Bewilligung eines Gnadenquartals von dieser zwischen seinem
Vater und dessen Gemeinden einst so streitigen Pension herantreten müsste.
Das ostfriesische Landrabbinat hatte inzwischen einen neuen Sitz in der
Hauptgemeinde Emden erhalten. Der erste Landrabbiner für ganz Ostfriesland,
der dort seinen Sitz hatte, war Abraham Löwenstamm. Er war im Jahre 1811 als
Nachfolger seines Vaters R. Löb Breslau zum Stadtrabbiner von
Emden
gewählt und 1812 als solcher vom Amsterdamer Konsistorium bestätigt worden.
Am 14. Mai 1813 erhob dann eine Notabelnkonferenz der ostfriesischen Juden
Löwenstamm einstimmig zum 'Oberlandrabbiner von Ostfriesland' (damals
Departement Oberems). Das französische Ministerium St. Cloud bestätigte ihn
als solchen am 10. Juli 1813. Lange nachdem Ostfriesland an Hannover
gekommen war, nämlich am 27. März 1827 bestätigte ihn auch die hannoversche
Regierung als Landrabbiner von Ostfriesland mit dem Sitz in
Emden. Löwenstamm war ein Raw alten Schlags, hielt gleichwohl aber neben hebräischen
Vorträgen schon meisterhafte deutsche Predigten, von denen sogar einige
erhalten sind. So leitete er denn die neue Zeit ein, welche sein Nachfolger,
der große Samson Raphael Hirsch (seit 25. August 1841 Landrabbiner in
Emden)
repräsentierte, dessen große Verdienste um das Wohl seiner ihm dort
anvertrauten Gemeinden und um die gesetzliche Regelung der jüdischen
Angelegenheiten des ganzen damaligen Königreichs Hannover bislang noch nicht
genügend gewürdigt worden sind." |
Erinnerung an Samson Raphael Hirschs Wirksamkeit als Rabbiner in
Ostfriesland (Beitrag von 1889)
Anmerkung: Der Beitrag wird zu Aurich eingestellt, da er
auch von einem Wahlkampf zwischen Samson Raphael Hirsch und dem Auricher
Oberlehrer Dr. Lippmann berichtet. Zudem fand die Wahl von Hirsch zum Rabbiner
im Amtshaus in Aurich
statt.
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 24. Januar 1889: "Nachklänge an Hirsch's Wirksamkeit in
Ostfriesland. Aurich, 16. Januar (1889). Die Nachricht von dem
Tode des unvergesslichen Rabbiners Hirsch hat auch in Ostfriesland in
vielen Kreisen wahre und tiefe Trauer hervorgerufen; denn das Andenken an
den nunmehr Verklärten lebt fort in den Herzen seiner ehemaligen Freunde,
obschon Raum und Zeit eine weite Kluft zwischen ihm und uns geschaffen
hatten. Aber wer nur je das Glück gehabt, mit Hirsch durch persönlichen
Verkehr in Berührung gestanden zu haben, wer je durch den Zauber seines
Wortes hingerissen worden, mochte es nun von der Kanzel herab oder in der
gewöhnlichen Unterhaltung sein, der trug unwillkürlich ein
unauslöschliches Angedenken davon, das vom Strom der Zeiten so leicht
sich nicht hinwegschwemmen ließ. Kein Wunder, wenn man darum bei uns noch
heute so oft und gerne die Wirksamkeit Hirschs sich erinnert und manches
seiner Worte mit eisernem Griffel sich eingegraben hat in die Herzen
seiner Hörer. Es dürfte nun wohl von Interesse sein, dasjenige, was man
sich von dem ehemaligen Landrabbiner von Aurich-Osnabrück erzählt, der
Öffentlichkeit zu übergeben: In den jüngsten Darstellungen über
Hirsch's Leben hieß es zu wieder- |
holten
Malen, dass Hirsch in
Emden einstimmig zum Landrabbiner erwählt worden.
Dies könnte den Glauben erwecken, als ob hier der Ankunft Hirsch's auch
mit solchem Jubel wie in Nickolsburg entgegengesehen wurde, und als ob
diese Wahl zur Zufriedenheit aller Beteiligten erfolgt sei. Dem ist aber
nicht so. Es soll sich vielmehr in der damaligen Zeit um Hirsch und den
früheren Oberlehrer und Prediger Dr. Lippmann - das Andenken an
den Gerechten ist zum Segen - zu Aurich, ein harten Wahlkampf in
einigen Gemeinden und namentlich in Emden, wo man in den tonangebenden
Kreisen von Hirsch durchaus nichts wissen wollte, abgespielt haben. Die
Parteien standen sich einander ziemlich feindlich gegenüber, und die
Wogen des Kampfes arteten nicht selten in arge Handel aus. Die Wahl
selbst fand in Aurich im ehemaligen Amthause in der Norderstraße statt;
zu derselben hatten die beteiligen Gemeinden ihre Abgeordneten entsendet.
Nur Emden war bei dieser Gelegenheit nicht vertreten. Als die ersten neun
Stimmen sämtlich für Hirsch abgegeben waren, äußerte der Oberamtmann
Zimmermann, der die Wahlhandlung leitete und ein äußerst jovialer Herr
war: 'Meine Herren, der Hirsch ist gefangen!' Sofort verließ einer der
Abgeordneten, Oppenheimer aus Esens, das
Wahllokal, warf sich auf sein Pferd und ritt eilends nach Oldenburg, um
dem Landrabbiner das Ergebnis der Wahl mitzuteilen. Vergebens versuchte
man von einigen Seiten die Wahl für ungültig zu erklären; die Regierung
wies alle dahingehenden Gesuche ab und bestätigte die 'einstimmig
erfolgte Wahl'. Bald darauf verließ Hirsch, begleitet von den Tränen und
Segenswünschen seiner bisherigen Gemeinde, die kleine Residenzstadt
Oldenburg.
Aber die Gegenpartei, besonders in Emden ruhte nicht; sie suchte durch
Schmähungen und Verdächtigungen die Stellung des Hirsch zu untergraben.
Man konnte es Hirsch nicht verzeihen, dass er modern gekleidet erschien,
und betrachtete ihn lange mit misstrauischen Augen.
Bald aber überzeugte man sich, dass das Misstrauen, welches man Hirsch
von einigen Seiten entgegenbrachte, ungerechtfertigt war, denn man sah und
erkannte, mit welcher Begeisterung der neue Rabbiner seines Amtes waltete,
und welch hohen Begriff er vom Judentum und unseren heiligen Geboten
hatte, und wie er sein Bestes daran setzte, diese Überzeugung auch auf
die ihm unterstellten Gemeinden zu übertragen. Davon zeugen noch heute
seine mannigfachen Erlasse, die er in Betreff der Rasur mit dem
Rasiermesser, der Schechita-Angelegenheiten und der
Gemeindeinstitutionen zur Beherzigung an die Beteiligten richtete. Noch
heute spricht man von |
seiner
Unparteilichkeit und der Unbestechlichkeit bei Schlichtung von
Streitigkeiten, bei welchen er seine besten Freunde nicht schonte. Wie oft
erschien er selbst plötzlich in der Gemeindeversammlung, um den Frieden
bei den ihm Unterstellten zu erhalten; und es gelang ihm immer durch den
Macht- und Zauberspruch seines Wortes. Galt es aber ein Vergehen zu
sühnen, so trat er energisch auf, und seine Maßnahmen zeugten von einer
Unerschrockenheit, die ihresgleichen sucht. So ließ er einst eine
Synagoge auf einige Zeit schließen, als ihm von der Störung eines
Gottesdienstes Anzeige gemacht wurde, bei welcher es die Vorsteher an der
nötigen Einsicht zu Verhinderung der Streitigkeit hatten fehlen
lassen.
Im außeramtlichen Umgange war Hirsch die liebenswürdigste
Persönlichkeit, und für Klein und Groß hatte er immer ein erfrischendes
Wort. Durch solche Leutseligkeit gewann der Unvergessliche bald die Herzen
aller, die mit ihm in Berührung kamen, sodass selbst seine anfänglichen
Gegner seine begeisterten Freunde wurden. So kam es dann, dass der Tag
seines Abschieds nicht allein für
Emden, sondern auch für den ganzen
Bezirk ein Tag des Schmerzes war. Seine Abschiedsrede hielt
Hirsch nicht, wie berichtet, am 15. Mai 1846, sondern am 25. April desselben
Jahres. Es war am Sabbat Machar Chodesch und der Gefeierte predigte
über den ersten Vers der betreffenden Haftora. Seine Einleitungsworte
haben sich hier bis auf den heutigen Tag erhalten: sie lauteten: 'Machar
Chodesch - Morgen ist Neumond, morgen ist die Stätte leer, morgen ist
hier kein Landrabbiner mehr! Dunkel war's bei meinem Kommen, doch hell
ists heute bei meinem Gehen!' Kein Auge blieb damals tränenleer, und
selbst die vielen Nichtjuden, die an jenem Tage seine Zuhörer waren,
waren von Wehmut ergriffen. Nun ist für ihn abermals ein neuer Monat
angebrochen; er ist geschieden aus einem alten Wirkungskreise, um
einzugehen in jene lichten Gefilde, wo er die Früchte seines Schaffens genießt.
Wir aber schließen die Nachklänge mit dem Wunsche: 'und es gehe vor
dir her deine Gerechtigkeit und die Herrlichkeit des Herrn wird dich zu
sich nehmen' (Jesaja 58,8)." |
Abschied
von Landrabbiner Dr. Isaacsohn - seine Abschiedsworte werden in der Synagoge
Aurich gelesen
(1850)
Artikel in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter"
vom 26. April 1850: "Aurich, den 21. April (1850).
Während viele Gemeinden Deutschlands mehr oder weniger von politischen
oder reformistischen Idee berührt wurden, hat sich die hiesige Gemeinde
von einer jeden derartigen Demonstration fern gehalten, und ist ruhig in
ihrem Geleise geblieben. Sie beharrte stets im Glauben und hielt und hält
sich noch an den Satzungen und Gebräuchen, welche wir von unsern
Altvordern überkommen, sodass sie mit Recht zu den orthodoxesten
Deutschlands gezählt werden kann. Dass sie auf dieser Bahn stets
fortgeschritten, dazu tragen vorzugsweise die Bestrebungen edler Männer
aus unserer Mitte bei. Wir nennen hier vorzugsweise den Herren Vorsteher
Samuel C. Heymann und die Privatgelehrten und frommen Männer, die
Herren Elias Cohen und dessen Sohn, den menschenfreundlichen,
frommen und tugendhaften Herrn Joseph E. Cohen. Über das eifrige
Streben dieser Herren und über unsere Kultur- und
Schulsynagogenverhältnisse wird ein längerer Bericht in kurzer Zeit von
uns gegeben werden.
Das Landrabbinat ist bereits wieder erledigt, indem der bisherige Landrabbiner
Dr. Isaacsohn einen Ruf nach Rotterdam erheilt, und wird er in einigen
Tagen sein neues Amt antreten. Gestern wurden in hiesiger Synagoge seine
Abschiedsworte verlesen. Sie lauten folgender folgendermaßen:
"Schalom. Dies sei mein Schlusswort an Sie und die ganze
Synagogengemeinde. Mit diesem inhaltsschweren Worte lege ich feierlich
mein Amt nieder und gebe es dankbar und gerührt zurück in die Hand
derjenigen, die es mir anvertrauten.
Nehmen Sie alle vorerst hin meinen Dank, meinen heißen, tiefgefühlten
Dank für die Liebe und das Vertrauen, womit Sie vom Anfang bis heute mir
entgegenkamen. Und an diesem Dank für alle von allen Seiten mir zuteil
gewordene Liebe schließe ich die dringende und eifrige Bitte an: Behalten
Sie mich in einem wohlwollenden und gesegneten Andenken. Bei dieser Bitte
habe ich zwar an meine Person gedacht; mehr aber noch an meine Lehren und Ermahnungen
und Tröstungen, die ich Ihnen von heiliger Stätte aus
gegeben.
Nach dieser Bitte, die aus dem reinsten Wohlwollen und der liebevollsten
Teilnahme aus ihrem zeitlichen Wohle und Ihrer ewigen Glückseligkeit
stammet, habe ich beim Abschiede nur noch einen Wunsch für die ganze
Synagogengemeinde und für alle ihre einzelnen Mitglieder, einen einigen
herzlichen Wunsch. 'Schalom', 'Wohlergehen' wünsche ich Ihnen
allen. - Möge es Ihnen Allen recht, recht wohl ergehen in jeder Lage und
in jedem Verhältnis des Lebens, in Zeit und Ewigkeit. 'O himmlischer
Vater! sei mir deiner Hilfe nahe der ganzen Gemeinde, leite, schütze ihre
Jugend, wache über ihre Kinder, speise ihre Armen und Dürftigen, sei
ihren Witwen Schirm und Schutz, ihren Waisen Vater und Zier, sei der
Verlassenen Beistand, der Bedrängten Zuflucht, der Traurigen Tröster; -
dem Verlassenen erwecke einen Freund, dem Bekümmerten einen Tröster, dem
Bedrängten einen Helfer, der Unschuld einen Retter, dem Leidenden gib
Geduld, dem Bedrängten Standhaftigkeit, dem Unglücklichen Ergebung, dem
Glücklichen Demut, dem Verirrten Erkenntnis, dem Zweifelnden Glauben, dem
Sünder Reue und dem Sterbenden Hoffnung! Und von Gott wende
ich mich nochmals an Sie alle, an Männer, Frauen, Jünglinge und
Jungfrauen mit dem Segensspruche 'Schalom'.
Emden, den 3. Ijar 5610 (= 15. April 1850). Dr. Isaacsohn,
Landrabbiner.
Wir schließen unsern diesmaligen Bericht mit dem aufrichten Wunsche, dass
man bei der baldigen Besetzung des erledigten Rabbinats abermals auf einen
Mann Rücksicht nehme, der vor allem mit echter Religiosität, mit
tüchtigem talmudischem Wissen, anerkennte Gelehrsamkeit und Bildung
verbinde; doch trauen wir in dieser Beziehung dem gesunden Sinne unserer
Gemeinden das Beste zu. Bei der Besprechung der Schulverhältnisse, die
wir in kurzer Zeit darzustellen gedenken, werden wir auf diesen Punkt noch
zurückkommen. U." |
Zum Tod von Rabbiner Dr. Philipp Kroner (1906, Rabbiner in Aurich von 1864 bis 1876)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 18. Januar 1907: Berlin. Im Alter von 74 Jahren verschied Rabbiner
Dr. Philipp Kroner, geboren in Deutsch-Krone, 1864 Rabbiner in Aurich,
1876 Rabbiner in Brandenburg und 1888 bis 1904 in gleicher Eigenschaft an
zwei Berliner Gemeinden, 'Bne Brith' und 'Synagogenverein des Westens.'
Vor einigen Jahren veröffentlichte Kroner eine ausgewählte Sammlung
seiner Aufsätze unter dem Titel 'Orient und Occident'."
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Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und weiterer Kultusbeamten sowie
des jüdischen Schulwesens
Ausschreibungen der Stelle des Lehrers (beziehungsweise ersten Lehrers,
Oberlehrers und Predigers) zwischen
1843 und 1925
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. September 1843: "Anzeige.
Bei der hiesigen israelitischen Gemeinde soll noch ein Lehrer für ca.
15-20 erwachsene Schulkinder engagiert werden, welche zugleich das Amt
eines Vorsängers verrichten und deutsche Vorträge in der Synagoge halten
muss. Etwaige Kandidaten, welche sich fähig fühlen, den vakanten Posten
anzunehmen, wollen sich, unter Einsendung glaubhafter Atteste über
Kenntnisse und moralischen Lebenswandel, in portofreien Briefen baldigst
an das unterzeichnete Vorstands-Kollegium wenden.
Zur Nachricht der Reflektanten dient, dass mehr auf guten Unterricht im
Jüdischen und sonstigen Elementarwissenschaften, als auf vieles Singen
gesehen werden soll; indem der anzustellende Lehrer als Vorsänger nur
einigermaßen routiniert zu sein bracht. Im Juden werden hauptsächliche
reiche Kenntnisse gefordert. Die Stelle wird, außer einigen Emolumenten,
eine jährliche fixe Besoldung von ca. 200 Thaler Gold gewähren. Vor der
definitiven Anstellung ist jedoch eine Prüfung des hiesigen Landrabbiners
erforderlich.
Aurich, im September 1843.
Das Vorstands-Kollegium: Samuel E. Heymann. Benjamin Wolff. L. J.
Cohen. H. S. Hartog. M. Ballin. J.J. Heymann. U.J. Rosenthal. |
| Anmerkung: auf diese Ausschreibung hat
sich erfolgreich Rabbiner Dr. Lippmann beworben (siehe unten). |
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Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Januar 1853: "Durch die Berufung unseres verehrten Herrn Rabbiners
und Oberlehrers Dr. Lippmann als Distriktsrabbiner nach Kissingen
ist die hiesige Stelle vakant. Bewerber um dieselbe wollen sich unter
frankierter Einsendung ihrer Zeugnisse an den hiesigen israelitischen
Gemeindevorstand wenden. Auf tüchtige Schulkenntnisse und Lehrfähigkeit
wird besonders gesehen.
Aurich (Ostfriesland), den 8. Dezember 1852." |
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Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 17. November 1863: "Für die Elementarschule
in Aurich wird zu Neujahr 1864 ein tüchtiger Oberlehrer gesucht. Fixes
Gehalt vorerst 300 Thaler. Portofreie Anmeldungen an
Dr. Hamburger, Land-Rabbiner in
Emden." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Jeschurun" vom März
1883 S. 160: "Durch Berufung des Herrn Rabbiners Dr. Chodowsky
ist die hiesige Oberlehrer- und Predigerstelle vakant geworden und soll
baldmöglichst wieder besetzt werden. Gehalt beträgt 1800 Mark außer
Nebenverdienst. Die Stellung ist eine öffentliche, definitive und erfolgt
durch die Regierung.
Geeignete Bewerber belieben sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse im
Original oder in Abschrift an den unterzeichneten Vorstand zu werden. Hattarat
Hora'a (rabbinische Lehrbefugnis) erwünscht.
S. C. Heymann, Aurich." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 22. Januar 1885: "Zum 1. April dieses Jahres wird
die hiesige Oberlehrer- und Predigerstelle vakant, wozu sich qualifizierte
Bewerber baldigst zu melden belieben. Akademisch Gebildete, sowie solche,
welche Hattarat Hora'a (rabbinische Lehrbefugnis) besitzen,
erhalten den Vorzug. Gehalt vorläufig 1500 Mark Fixum. Aurich, den 15.
Januar 1885.
Der Vorstand der jüdischen Gemeinde Gossel v. Dyk." |
| Anmerkung: obige Ausschreibung war
notwendig nach dem Weggang von Rabbiner Dr. Enoch (siehe unten).
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 26. Februar 1894: Die hiesige israelitische Gemeinde sucht
baldmöglichst einen ersten Lehrer orthodoxer Richtung, der auch zugleich
musikalisch gebildeter Kantor sein muss und zeitweilig religiöse
Vorträge zu halten hat. Gehalt 1.500 bis 1.800 Mark pro Jahr.
Offerten zu richten an den Schulvorsteher
M. Goldschmidt, Aurich." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. August 1908:
"Zum 1. November dieses Jahres ist in hiesiger Gemeinde die Stelle
eines ersten
Lehrers, Predigers und Vorbeters
zu besetzen. Grundgehalt Mark 1.200, Mietentschädigung Mark 450,
Kultusamt Mark 300, Stufe der Alterszulagen Mark 160, nebst nicht
unerheblichen Nebeneinnahmen. Bewerber wollen sich baldigst unter Einreichung
unter Zeugnisabschriften melden.
Aurich, den 2. August 1908.
Der Vorstand der Synagogengemeinde." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Juni 1925:
"Durch die Berufung unseres jetzigen Beamten nach Hamburg ist die
hiesige Stelle als
Lehrer und Vorbeter
frei geworden. Die Besetzung erfolgt durch die hiesige Regierung.
Bewerber, die auf gesetzestreuem Boden stehen, wollen ihre Zeugnisse an
die hiesige Regierung und an uns einsenden. Dienstwohnung vorhanden.
Aurich, den 7. Juni 1925. Der Vorstand der Synagogengemeinde."
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| Ausschreibungen
der zweiten Lehrerstelle zwischen 1864 und 1876 |
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 22. Juni 1864: "Die vakante zweite Lehrerstelle an der
hiesigen israelitischen Gemeindeschule kann sofort besetzt werden.
Jährliches Fixum: vorläufig 200 Thaler. - Tüchtige pädagogische
Bildung ist Bedingung; die Fähigkeit, vorzubeten, nur wünschenswert.
Reflektanten wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer
Qualifikationszeugnisse und eines Curriculum vitae baldigst an den
Unterzeichneten wenden.
Aurich, den 30. Mai 1864. Der Schulvorsteher: Joseph Seckels."
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober
1864: "Die vakante zweite Lehrerstelle an der hiesigen
israelitischen Gemeindeschule kann sofort besetzt werden. Jährliches
Fixum: vorläufig 200 Thaler. Ordentliche Seminarbildung ist Bedingung;
die Fähigkeit vorzubeten, bloß wünschenswert. Reflektanten wollen sich
unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst an den
Unterzeichneten wenden.
Aurich, den 8. September 1864. Der Schulvorsteher: Joseph
Seckels." |
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Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. November 1864:
"Vakanz.
Die zu besetzende zweite Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen
Schule soll nunmehr mit einem jährlichen Fixum von 250 Thaler dotiert
werden.
Ordentliche Seminarbildung ist Bedingung; die Fähigkeit vorzubeten, bloß
wünschenswert. Reflektanten wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse
baldigst an den Unterzeichneten wenden.
Aurich (in Hannover), den 29. Oktober 1864. Der Schul-Vorstand: Joseph
Seckel." |
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Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 29. März 1865: "Vakanz.
Die zu besetzende zweite Lehrerstelle an |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Juni
1867: "Vakanz.
Die mit einem jährlichen Fixum von 250 Thalern und einem Nebeneinkommen
von mindestens 50 Thalern verbundene zweite Lehrerstelle an der
israelitischen Gemeindeschule zu Aurich (Ostfriesland) ist erledigt und
kann sofort besetzt werden.
Bewerbungsgesuche nebst Zeugnissen nimmt entgegen der israelitische Schulvorstand
W. Samson." |
| |
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. März 1869:
"Die 2. Lehrerstelle an der hiesigen Elementarschule ist zum Rosch
Chodesch (Monatsanfang) eventuell 15. Mai zu besetzen. Das fixe Gehalt
beträgt 250 Thaler (Nebenverdienst, ohne Garantie etwa 50 Taler). Dem
Betreffenden ist Gelegenheit geboten, besonders im Hebräischen
unentgeltlich sich weiter auszubilden.
Reflektanten belieben sich unter Beifügung eines curriculum vitae und
ihrer Zeugnisse an den unterzeichneten Schulvorstand zu wenden.
Aurich, im Februar 1869. W. Samson." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15.
März 1871: "Lehrer-Vakanz
bei der Gemeindeschule zu Aurich; Antritt 1. Juni diesen Jahres. Fixum
250 Thaler (ohne Garantie). Bewerbungsgesuche an den
Israelitischen Schulvorstand W. Samson. |
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Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. April 1876:
"Lehrer-Vakanz
Die Stelle eines zweiten Lehrers an der hiesigen jüdischen Elementarschule
ist zum 1. Mai oder 1. Juni dieses Jahres zu besetzen. Gehalt 900 Mark.
Durch Privatunterricht können Nebenverdienste erworben werden. Qualifizierte
Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem
unterzeichneten Schulvorsteher melden.
Aurich, den 2. April 1876. G.M. Ballin. " |
| |
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 1. März 1876: "Lehrer-Vakanz.
Die Stelle eines Lehrers an der hiesigen jüdischen Elementarschule ist
zum 1. Juni dieses Jahres zu besetzen. Gehalt 900 Mark. Durch
Privatunterricht können Nebenverdienste erworben werden.
Qualifizierte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei
dem unterzeichneten Schulvorsteher melden.
Aurich, 23. Februar 1876. G. M. Ballin." |
Stellvertretender Lehrer in der Zeit des Ersten Weltkrieges gesucht (1915)
Anmerkung: es war nicht leicht, mitten im Krieg einen geeigneten Lehrer zur
Stellvertretung zu finden, zumal in vielen jüdischen Gemeinden die Lehrer an
den Fronten standen. Ob die Ausschreibung Erfolg hatte, ist nicht
bekannt.
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8.
April 1915: "Für den im Felde stehenden Lehrer Herrn
Pfifferling
suchen wir vertretungsweise
einen Lehrer,
der die untersten drei Jahrgänge unterrichten muss. Erwünscht wäre
auch, wenn derselbe den Vorleser und Schochet vertreten
könnte. Gehaltsansprüche und Referenzen erbeten.
Der Schulvorstand der israelitischen Gemeinde Aurich in
Ostfriesland: L. Knurr." |
| |
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli 1915:
Für den im Felde stehenden Lehrer Herrn Pfifferling
suchen wir vertretungsweise einen Lehrer,
der die untersten drei Jahrgänge unterrichten muss. Erwünscht wäre
auch, wenn derselbe den Vorleser und Schochet vertreten
könnte. Gehaltsansprüche und Referenzen erbeten.
Der Schulvorstand der israelitischen Gemeinde Aurich in
Ostfriesland: L. Knurr. |
Ausschreibungen der Stelle des Schochet und Synagogendieners 1920 bis 1925
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17.
Juni 1920: "Gemeinde Aurich.
Für unsere aus circa 100 Familien bestehende Gemeinde suchen wir zum 1.
Oktober dieses Jahres einen
Schochet und Synagogendiener,
der jüdisches Wissen besitzt. Erwünscht ist auch die Fähigkeit zum
Hilfsvorbeter. Gehalt nach Übereinkunft. Dienstwohnung vorhanden. Zeugnis
Abschriften sowie Autorisationen (Kabalot) von orthodoxen Rabbinern
sind zu richten an den Vorstand der Synagogen Gemeinde Aurich". |
| |
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
9. März 1922: "Wir suchen zum 1. Juni dieses Jahres einen geübten
Schochet, Hilfsvorbeter und Synagogendiener.
Gehalt circa 20.000 pro Jahr außer Nebeneinnahmen. Freie Dienstwohnung.
Bewerber wollen Zeugnisse von orthodoxen Rabbinern sowie Referenzen an den
unterzeichneten einsenden.
Aurich, den 5. März 1922. Der Vorstand der Synagogengemeinde". |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12.
Februar 1925: "Wir suchen einen tüchtigen
Schochet, Hilfsvorarbeiter und Synagogendiener,
der auch Religionsunterricht erteilen kann. Zeugnisse von orthodoxen
Rabbinern erforderlich. Gehalt nach Übereinkunft. Dienstwohnung. Offerten
nebst Zeugnisabschriften sind an den Unterzeichneten zu richten:
Aurich (Ostfriesland), den 10. Februar 1925. Der Vorstand der
Synagogengemeinde". |
Hinweise zu einzelnen Lehrern der Gemeinde,
die rabbinische Autorisation hatten
1843 bis 1853 war als Lehrer und Prediger in Aurich tätig: Rabbiner Gabriel Hirsch / Naftali Lippmann
(1805 - 1864); nach 1853 war er bis zu seinem Tod als Rabbiner in Bad
Kissingen tätig (dort weitere Informationen).
Um 1870 war als Oberlehrer und Prediger in Aurich tätig: Rabbiner Dr.
Philipp Kroner (1833 - 1907); er verwaltete zwischen 1871 und 1873 das
Rabbinat
Emden, nach 1876 Rabbiner in Brandenburg, nach 1888 Rabbiner der
Gemeinde Bne Brith in Berlin.
1873/74 bis 1876 war als Lehrer in Aurich tätig: Rabbiner Dr. Gabor
Gedalia Goitein (1848 - 1883); nach Aurich war er Rabbiner der
Israelitischen Religionsgesellschaft in Karlsruhe.
1878 bis 1883 (siehe oben Ausschreibung vom März 1883) war als Oberlehrer
und Prediger an der jüdischen Gemeindeschule in Aurich
tätig: Rabbiner Dr. Salomo A. D. Chodowski (1850 - 1907).
Von August 1883 bis Juni 1885 war als Lehrer und Prediger in Aurich
tätig: Rabbiner Dr. Joseph Samuel Enoch (1854 - nach
1904).
Von 1891 bis 1894 Rabbiner Dr. Daniel Fink (weiteres zu ihm siehe
unten).
Zum Tod von Rabbiner Josef Kohn
(1884)
Anmerkung: ein Teil der hebräischen Wendungen ist noch nicht ausgeschrieben
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
16. Oktober 1884: "Aurich, 3. Oktober. Wer den Besten
seiner Zeit genug getan. Der hat gelebt für alle Zeiten.
An dieses schöne Wort des Dichters dachte ich, als ich mich mit tiefem Weh
im Herzen anschickte, Ihnen, geehrter Herr Redakteur, eine Trauerbotschaft
mitzuteilen, die gewiss nicht verfehlen wird, selbst in weitester Ferne
schmerzliche Teilnahme hervorzurufen. — Unser Lehrer Rabbiner Josef
HaKohen ist tot! Den Umfang und die Bedeutung dieses Schmerzensrufes
kann nur der in seiner ganzen Tragweite erfassen, der jemals Gelegenheit
hatte, in das Leben und Wirken dieses Mannes und in die Verhältnisse unserer
Gemeinde einen tieferen Einblick zu tun. Denn, was er uns war, das war uns
keiner und kann uns keiner nach ihm werden: er war unser Leiter und Führer,
unser Vater und Berater, nach dessen Bescheid sollen sie ausziehen und
nach dessen Bescheid sollen sie einziehen (4. Mose 27,21); denn wir
durften uns getrost seiner Führung anvertrauen. Als darum am vergangenen
Schabbat Schuwa (= Schabbat Wajelech = 1. Schabbat im Monat Tischri,
das war 27. September 1884) um die Mittagstunde der obige Schreckensruf
die ganze Stadt durchzitterte, da fühlten Alle, Arm und Reich, Jung und Alt,
Jude und Christ, dass ein Fürst und ein Großer gefallen ist (2. Sam.
3,38), dass der Besten Einer geendet. Doch nicht allein unsere Stadt und
Heimat verlieren in dem Verblichenen, den edlen Menschenfreund, den stets
bereitwilligen Helfer ans Not und Bekümmernis, sondern auch viele Bewohner
des Auslandes und anderer Erdteile verlieren durch sein Hinscheiden eine
wirksame Stütze für ihre Pläne. Die drei Grundsäulen, die nach Ansicht
ch'sal den Bestand der Welt sichern, Tora, Gottesdienst und
Wohltätigkeit, bildeten die Richtschnur für das Leben unseres geliebten
Meisters. —
Rabbi Josef seligen Andenkens wurde im Jahre 1812 zu Aurich
geboren, wo sein Vater Rabbi Eli Cohen Zadek, der bei dem damaligen
Präfekten und bei den späteren hannoverschen hohen und höchsten Beamten
seiner Klugheit, seiner Rechtschaffenheit und seines Biedersinnes wegen in
großem Ansehen stand, ein begüteter Kaufmann war. Dieser gottesfürchtige
Mann kannte keinen größeren Wunsch, als sein einziges Kind für das Studium
der Tora zu gewinnen. Mit großen Opfern sorgte er deshalb im Verein mit
seiner edlen Gattin - sie ruhe in Frieden - für die Heranziehung von
Talmudgelehrten, (die seinen Sohn für Tora begeistern
sollten), was in der damaligen Zeit für unsern von der großen Verkehrsstraße
so weit entlegenen Winkel keine Kleinigkeit war. Doch die Mühe war nicht
vergebens, denn der Vater hatte die Freude zu sehen, dass sein Sohn sich mit
einem wahren Feuereifer auf das Studium der Thora warf. In den Jahren, in
welchen andere Kinder noch spielen und an eine ernste Beschäftigung nicht
denken, war der Verstorbene schon ausgebildet in der Tora und der Mischna,
er ist diesem Studium treu geblieben, und wenn einer, so hat er (sc. das
biblische Wort Psalm 1,2): und er sinnte über sie bei Tag und bei Nacht
erfüllt. Um den Fortgang des Geschäftes hat er sich bei Lebzeiten seines
Vaters so gut wie gar nicht gekümmert, ihm blieb nur Zeit für Tora
und Gebet. Hatte der Verstorbene morgens etwa um 10 Uhr das
Gotteshaus verlassen, wo er neben dem Gebete für sich und die Gemeinde auch
noch für die vor- |
schriftliche
Instandhaltung der Torarollen usw. sorgte, so fand man ihn gleich
darauf in seinem Hanse über seine Folianten, und meist wurde es Mittag, ehe
er an die Befriedigung der eigenen körperlichen Bedürfnisse dachte. Jeden
Abend nach dem Mincha-Gebete versammelten sich erwachsene junge Leute um
ihn, die unter seiner Leitung Mischna, Gemara .. lernten, und eine
Stunde später ging's zum Talmudschule war, und nicht Wind und Wetter
vermochten ihn von diesem Gange zurückzuhalten. War er gegen 11 Uhr nachts
nach Hause zurückgekehrt, so verzehrte er erst sein Mittagsmahl und
Mitternacht war längst vorüber, wenn er seine Lagerstatt aufsuchte. Und
welches Interesse brachte er der unerwachsenen Jugend und der Schule
entgegen? Er verweilte oft und gerne in der Klasse und konnte stundenlang
dem Unterrichte anwohnen, er selbst hat alle für die Bar Mizwa
vorbereitet und viele der Kleinen allsabbatlich in seinem Hause versammelt,
um sie in Tanach (Bibel), Raschi, Schulchan Aruch zu unterrichten.
Wir dürfen darum wohl behaupten, dass, wo sich noch religiöses Wissen in
unserer Gemeinde vorfindet, dies sicherlich seinen täglichen und abendlichen
Vorträgen entstammt. So hat er sich mit der Krone der Tora
geschmückt, aber auch die Krone... sich redlich verdient; denn er hat
seit Menschengedenken im kleinen Heiligtum, das er mit einem großen
Kostenaufwande prachtvoll ausschmücken ließ, in selbstloser Hingebung, mit
Innbrunst und Herzinnigkeit den Dienst als Vorbeter, als Vorleser
und Schofarbläser verrichtet. Schon als ganz junger Mann wurde er
Mohel = Beschneider und seine Tätigkeit erstreckte sich hierbei bis weit
über die Grenzen der Heimat hinaus, und nicht selten kam dabei sein Leben in
die Gefahr; denn damals gab's in unserer Gegend weder gebahnte noch bequeme
Fahrgelegenheit. Er mietete immer auf Reisen besonderes Fuhrwerk, um sich
namentlich in Gebet und ... keinem Zwange hingeben zu müssen. Niemals aber
hat er sich die Kosten vom Baal Berith ersetzen lassen, ja, er hat
nicht selten die Seuda Mizwot aus eigenen Mitteln bestritten und noch
ein Übriges getan. Als er sich in späteren Jahren nicht mehr so recht auf
seinen Gesichtssinn verlassen konnte, übernahm sein zweiter würdiger Sohn
diese Funktion.
In allen diesen Angelegenheiten stand ihm seine gottesfürchtige, edle Gattin
die Frau Bela hilfreich zur Seite, sie hat ihn in Liebe bis an ihr
Ende gehegt und gepflegt und die machschirei Mizwa besorgt. Auf sie
passt so recht die Stelle in den Brachot ... die da beginnt .... Wie
bereitwillig öffnete sich jedem Hungrigen das Haus des Gatten, ja, es war
ihnen nicht recht, wenn am Sabbat der Gast bei Tische fehlte. Seit
dem vor etwa 1Jahren erfolgten Tode der Gattin, schien auch das Lebenslicht
des Gatten getrübt; er konnte den Verlust nie so recht verschmerzen, und so
schwanden seine Kräfte immer mehr und mehr. Den Zom Gedaliah (war am 22.
September 1884) hat er noch unter Fasten und Lernen verbracht und am
Abend mit einer solchen Kraft und Innigkeit vorgebetet, dass sein so jähes
Ende nicht vorauszusehen war. Freitag Mittag wohnte er zum letzten Male dem
Gottesdienste in der Synagoge bei, während er zu Kabbalat Schabbat =
Schabbatbeginn im eigenen Hause das Gebet mit Minjan verrichtete. Am
Sabbatmorgen ging er noch in das Zimmer, in welchem sich wie allsabbatlich
seine Schüler zum Lernen versammelt hatten, und mit der Erklärung des
Gotteswortes auf den Lippen — sank er um; ein Herzschlag hatte seinem Leben
ein Ende gemacht, .... So hatte das Lehren und Lernen nicht aufgehört aus
seinem Munde, ...; denn in der Mitte seiner Schüler ist er mit einem Kuss
eingeschlummert zum Leben der kommenden Welt.
Bei der Beerdigung zeigte es sich, dass er auch die Krone des guten
Namens sein eigen nennen durfte; denn zu dieser war die ganze jüdische
Gemeinde vollzählig erschienen, und fast alle Gemeinden Ostfrieslands hatten
Vertretungen gesandt; auch sah man hohe und höchste Behörden, Geistliche,
Militärs, Bürger-Vorsteher und die angesehensten Bürger der Stadt. Der
Landrabbiner, Herr Dr. Buchholz aus Emden,
sprach mit gewohnter Meisterschaft am Grabe Worte der Trauer und des Trostes
und ergriff die Herzen seiner Zuhörer durch seine schwungvoll durchdachte
Rede.
So steht nun die schwergeprüfte Familie und die hart getroffene Gemeinde
trauernd und vereinsamt da, fragend (hebräisch und deutsch:) Wer wird
wohl die Kluft ausfüllen können? — Doch es kann uns in unserer Trauer
zum Troste gereichen, dass die beiden Söhne des Verstorbenen bestrebt sind,
ganz in die Fußtapfen des Vaters zu treten, dass auch ihre Herzen warm und
innig für die Interessen des Judentums schlagen. So lange aber die Auricher
Gemeinde besteht, wird sie mit Verehrung und Dankbarkeit ihres Wohltäters
gedenken und nicht aufhören, die Erinnerung an ihn wach und rege zu erhalten
für alle Zeiten". |
Spendenaufruf von Lehrer Bernhard (Benjamin) Wolff
(1891)
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
6. April 1891: "Aufruf!
Die Mitglieder unserer Gemeinde und ihre Wohltätigkeitsanstalten haben es
von jeher als ihre heiligste Pflicht betrachtet, sowohl die Not ihrer, als
auch die auswärtiger Hilfsbedürftiger zu mildern, und überall da helfend
einzutreten, wo es galt, Tränen zu trocknen und Gebeugte wieder
aufzurichten. Leider aber hat sich seit fast zwei Jahren durch ungünstigen
Umschwung der Geschäftsverhältnisse ein Notstand in unserer Gemeinde
herausgebildet, dem wir fast ratlos gegenüberstehen. Leute, die sonst sich
und die Ihrigen durch redlichen Erwerb ernähren konnten, sind an den
Bettelstab gekommen. Unter den Notleidenden jedoch befindet sich ein
verschämter, armer Familienvater, bei dem Not und Entbehrung in
erschreckender Weise eingekehrt sind, und der auf dem Punkte steht, sein
Häuschen zu verlieren, wenn nicht wohltätige Menschen sich seiner annehmen.
Für diesen Bedrängten ergeht an Euch, Ihr Brüder in der Ferne und in der
Nähe, unsere Bitte: Stehet uns bei in unserem Bestreben, der schwer
bedrängten Familie das Letzte zu erhalten, damit sie nicht von ihrem Boden
vertrieben und dem Elend preisgegeben werde.
Außer den Unterzeichneten ist Se. Ehrw. Herr Rabbiner S. Fromm -
sein Licht leuchte - in Frankfurt a. M., Seilerstr. 16, gern bereit,
privatim weitere Auskunft über den tatsächlichen Notstand zu erteilen, Gaben
anzunehmen und weiterzubefördern. Aurich, 30. März 1891.
A.J. Cohen, Synagogen-Vorsteher. B. Wolff,
Lehrer." |
Abschied von Rabbiner Dr. Daniel Fink als Lehrer in Aurich (1894)
Anmerkung: Rabbiner Dr. Daniel Fink (geb. 1862 als Sohn von Rabbiner Ruben
Fink in Alt-Berun (Bieruń Stary) in Oberschlesien, gest. nach 1932 in
Berlin) studierte 1877 bis 1882 in Halberstadt (rabbinische Studien und Besuch
des Lehrerseminars), danach an den Universitäten Gießen und Halle. War
zunächst Lehrer in Kassel und Frankfurt, 1891 Promotion in Leipzig; von 1891
bis 1894 Lehrer in Aurich. Von 1894 bis 1898 als Bezirksrabbiner in Zwittau
(Svitavy) in Mähren tätig, später in Wien und seit 1906 bis um 1933 in Berlin
an der Synagoge Schaperstraße und Lessingstraße (orthodox); zahlreiche
Publikationen in jüdischen Periodika.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar
1894: "Aurich, 27. Januar (1894). Der heutige Sabbat war für
unsere Gemeinde ein Tag von ganz unvergleichlicher Bedeutung. Es galt
vornehmlich dem Abschiede unseres hochverehrten Rabbiner Dr. Fink, welcher
einem ehrenvollen Rufe zur Übernahme des Bezirksrabbinats Zwittau folgt.
Mit hochgespannten Erwartungen sahen alle der Abschiedspredigt entgegen,
allein dem hochbegabten Redner standen diesmal Worte und Tone zur
Verfügung, welche selbst diese weit übertrafen. Ausgehend von dem
Spruche 'Wer gerecht herrscht unter den Menschen, wer herrscht in der
Furcht Gottes, (der ist wie das Licht des Morgens...usw., 2. Samuel
23,2) beleuchtete er zunächst an der Hand der ersten Hälfte die
hervorragendste Tugend unseres geliebten Kaisers: die Gerechtigkeit in
warm empfundenen Worten. In der zweiten Hälfte des Vortrages legte Herr
Dr. Fink an der Hand des zweiten Gliedes jenes Ausspruches der Gemeinde
nochmals die Grundgedanken seiner Wirksamkeit ans Herz. Das waren Töne,
von solch packender Gewalt, von solch einziger Weihe, dass deren Eindruck
noch lange Zeit nachklingen wird. Die Wirksamkeit des Herrn Dr. Fink
konnte nur den schönsten Abschluss finden. Er hat es verstanden, sich in
hiesiger Gemeinde zu verewigen und sein Name wird in deren Mitte stets mit
Segen genannt werden. Möge die Zukunft in seinem neuen Wirkungskreise
sich zu einer recht glücklichen gestalten: das ist der Wunsch, der hier
in allen Herzen lebt." |
Hauptlehrer Heinrich Reuß über "Das Judentum und die
Sozialdemokratie" (1895)
Anmerkung: Im Abschnitt wird die Treue des deutschen Judentums zur deutschen
Monarchie betont und die Tendenz zur Ersetzung der Monarchie durch eine
Demokratie, wie sie von Sozialdemokraten angestrebt wurde, als unbiblisch und
unjüdisch abgelehnt.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25.
Januar 1895: "Das Judentum und die Sozialdemokratie. Von
Hauptlehrer H. Reuß in Aurich.
Bei der Beratung der Umsturzvorlage hat ein Redner, der persönlich dem
Antisemitismus fern steht, der bewiesen hat, dass er dem Gifte des Rassen-
und Religionshasses keinen Einlass in seine Arbeitermassen gewähren will,
durch Hinweis auf die Zugehörigkeit des Millionärs Singer zur
sozialdemokratischen Partei wieder feststellen wollen, dass ein kausaler
Zusammenhang zwischen der Sozialdemokratie und dem Judentum bestehen müsse.
Derartige Versuche sind auch schon früher gemacht worden. Wir leugnen
diesen Zusammenhang, ja, stellen fest, dass das Judentum mehr als irgend
eine Religion die Bestrebungen der Sozialdemokratie für unzulässig
erklärt, dass die jüdische Religion jedenfalls ihren Angehörigen strikte
verbietet, sich irgendwo in den Dienst dieser Partei zu stellen, die, wie
sie selbst eingesteht, auf den Sturz der bestehenden Gesellschaftsordnung,
der zu Recht bestehenden Regierungen hinarbeitet. Wohl wissen wir, dass
diese wiederholte Feststellung denen gleichgültig sein wird, deren Beruf es
ist, bewusst das Judentum und die Juden zu verleumden. Diesen gönnen wir den
Genuss, den eigenen ethischen Defekt ihren Gegnern anzudichten. Aber der
Mehrheit des deutschen Volkes, den redlich nach Wahrheit strebenden
Volksboten anstatt der vorgefassten Meinungen richtige Anschauungen über die
Stellung des Judentums zur Sozialdemokratie zu bieten, muss angesichts der
Wichtigkeit der Sache eine dankbare Aufgabe sein. Wir weisen also nach, dass
heute kein deutscher Jude, der sich als solcher fühlt, der als solcher an
die Grundwahrheiten des Judentums glaubt, ein bewusster Sozialdemokrat sein
kann. Ich warte ruhig Gegenbeweise ab, die die Annahme zulassen, als ob jene
drei sozialdemokratischen Abgeordneten sich selbst als Juden betrachten. Ja,
es sind geborene Juden. Sollen diese also eine Neigung des Judentums zur
Sozialdemokratie erkennen lassen, dann müsste doch auch auf Seiten des
Christentums eine sehr bedenkliche Wahlverwandtschaft zwischen diesem und
der Sozialdemokratie bestehen, da 42 Abgeordnete christlicher Konfession
sind oder waren, da über eine Million deutscher Wähler zur Fahne der
Sozialdemokratie schwören. Und dass bisher alle Fürsten- und
Präsidentenmörder Christen von Geburt waren, haben unsere Gegner übersehen.
Wir stehen nicht an zu erklären, die Anarchisten sind solche trotz ihres
Christentums, und verlangen, dass man auf der andern Seite urteile, dass
jene Sozialdemokraten seien trotz des Lehrinhalts der Religion, der sie
durch Geburt angehört haben.
Denn das Judentum verbietet jede Förderung jener Bestrebungen, die den Staat
schädigen oder stürzen könnten. Die jüdische Religion, die Bibel, der Talmud
sind eine unbedingte Verneinung der Grundlehren der Sozialdemokratie. Indem
ich für heute unterlasse, meine Behauptung in Bezug auf Eigentum, Ehe und
Familie durch Quellen zu beweisen, stelle ich dem A und O der
Sozialdemokratie: Abschaffung der Monarchie und der durch historisches Recht
bestehenden Regierungen folgende biblische und talmudische Religionslehren
gegenüber:
5. Mose 17, 15. Einen König sollst du über dich einsetzen.
Spr. 24, 21. Fürchte Gott, mein Sohn, und den König! Mit Aufrührern lass
dich nicht ein.
Pred. 8, 2—3. Ich warne dich, vollstrecke des Königs Befehle! Dein Fürst
erfüllt die Gott geschworene Pflicht. Verlass ihn nicht aus Übereilung und
verwickele dich nicht in böse Anschläge.
Spr. 21, 1. Königs Herz ist in der Hand des Ewigen wie Wasserströme. Er
leitet es, wohin es ihm gefällt.
Jerem. 29, 5-7. So spricht der Herr des Weltalls, der Ewige, Gott Israels:
Bauet Häuser dort und wohnet daselbst! Pflanzet Grundstücke an und genießet
ihre Frucht! Suchet das Wohl des Staates, dahin ich euch führen ließ; betet
für denselben zu Gott! Denn das Wohl des Staates muss euer Wohl sein.
Jerem. 40, 9. Gedaljah ließ sie schwören: Seid getrost den Chaldäern
unterthan, bleibet im Lande, dienet dem König von Babel treu, und es wird
euch wohl gehen.
Chaje Odam 63, 6. Wer einen nichtjüdischen König sieht, spreche: Gepriesen
seist du, unser Gott, König der Welt, der von seiner Majestät dem Menschen
gegeben hat. Ja, es ist Pflicht, sich zu bemühen, dass man einen König sehe,
wenn wir sogar dadurch im Studieren der göttlichen Lehre gestört werden.
Talmud Berachot 58. Die Regierung auf Erden ist ein Abglanz der Regierung im
Himmel.
Sprüche der Väter 3, 2. Bete für das Wohl der Regierung; denn wäre nicht
Furcht vor ihr, so würde einer den andern verschlingen.
Talmud Horajoth. Der König hat den Vorrang vor dem Hohenpriester.
Bereschit rabbah c 94 Wer seinen König missachtet, ist, als ob er
ehrfurchtslos gegen Gott wäre.
Eleh hamizwoth 106. Die Könige der jetzigen Zeit haben uns freundlich und
mit väterlicher Liebe in ihr Land aufgenommen, lassen uns in Freiheit des
Körpers unserm Gewerbe und in Freiheit des Geistes unserm Glauben leben.
Darum ist es religiöse Pflicht, ihnen Liebe zu zollen und für ihr Wohl zu
beten. Ihr wahrer Lohn wird ihnen von unserm himmlischen Vater. Wir aber
sollen ihre Liebe und Güte anerkennen.
Diese (Stellen des jüdischen Schrifttums erklären also gleich der
preußischen Tradition das Königtum als eine Einrichtung von Gottes Gnaden,
als Stellvertretung Gottes, sie verbinden mit dein Begriff des Königtums
Macht, Würde, Glanz, Sieg und Unabhängigkeit. Wir nennen Gott in seiner
Glorie und Macht unsern König.
Unsere Geschichte zeigt klar, dass die Israeliten stets ein königstreues
Volk waren, dass sie von allen zum persischen Weltreiche gehörenden Völkern
dem letzten Könige am längsten treu geblieben sind. Diesen redenden
Zeugnissen gegenüber, dass das Judentum Vaterlandsliebe, Untertanentreue,
Liebe zum Fürsten fordert, müssen alle Anklagen und Verleumdungen
verstummen. Kein wahrer Jude wird in seinem staatsbürgerlichen Verhalten
diese Forderungen seiner Religion verleugnen können, kein treuer Jude wird
zu den Feinden des Fürstenhauses gehören, dem ein Wilhelm I., ein Kaiser
Friedrich entsprossen ist.
Kein jüdischer Preuße und jüdischer Deutsche wird dem Fürsten die Treue
weigern, dessen Geburtstag wir in den nächsten Tagen feiern, und der mit
starker Hand und mit gerechtem Sinn gegen eine Welt voll Lug und Trug, gegen
einen Abgrund voll Neid und Bosheit unsere Rechte wahrt. Jeder wahre,
glaubenstreue Jude muss der Sozialdemokratie entgegenwirken, wenn diese
auch, um ihrem Programm treu zu bleiben, für die verfassungsmäßigen Rechte
der Juden, die andere Parteien antasten, eintritt. Nein; am Geburtstage
unseres Kaisers und Königs wollen wir mit jenen schönen Worten aus der
heiligen Schrift, denen kein anderes Wort an die Seite gesetzt werden kann,
mit der wahren jüdischen Parole sprechen:
'So wahr der Ewige lebt, und beim Leben des Herrn, meines Königs, an dem
Orte, woselbst mein Herr der König sein wird, sei es zum Tode, sei es zum
Leben, dort wird auch dein Knecht sein!" |
25-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer Bernhard Wolff (1903)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Oktober
1903: "Norden. Herr Lehrer B. Wolff, ein gesetzestreuer
Mann, der schon manche literarische Beiträge und Abhandlungen im
'Israelit' veröffentlichte, konnte jüngst auf seine 25-jährige
Amtstätigkeit als zweiter Lehrer an der Auricher jüdischen Schule
zurückblicken. Vielleicht berichtet eine berufene Feder in diesem Blatte
kurz über die Jubiläumsfeier." |
Städtischer
Zuschuss zum Unterhalt der Israelitischen Volksschule (1908)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 23. Januar 1908: "Aurich, 15. Januar (1908). Die
städtischen Kollegien setzten gestern den Etat für die hiesigen Schulen
nach dem neuen Volksschulunterhaltungsgesetz fest. Zum Unterhalt der
israelitischen Volksschule bewilligten die Kollegien einen jährlichen
Beitrag von 1.200 Mark vom 1. April ab. Die israelitische Schule
besuchen gegenwärtig 38 Kinder aus der Stadt und 5 von auswärts. Die
Schuldeputation setzt sich aus dem Rektor, einem Lehrer der Stadtschule,
einem lutherischen, einem reformierten, einem katholischen Geistlichen und
dem Ortsrabbiner zusammen." |
| |
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 31. Januar
1908: "Aurich. Zum Unterhalt der israelitischen Volksschule
(Frequenz gegenwärtig 43 Kinder) bewilligte die Stadt einen jährlichen
Beitrag von 1.200 Mark ab 1. April." |
Abschiedsrede von Lehrer Heinrich Reuß (1908)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
5. November 1908: "Aurich, 1. November (1908). Am
gestrigen Schabbat Paraschat Noach hielt Herr Hauptlehrer und
Prediger Reuß, der nach 14-jähriger segensreicher Tätigkeit in
unserer Gemeinde in den Ruhestand tritt, seine ergreifende Abschiedsrede.
Unsere Gemeinde verliert in Herrn Rueß nciht nur einen vorzüglichen
Redner und Prediger, sondern auch einen tüchtigen Lehrer, der reiches
Wissen mit Umsicht und Energie verband und unsere Schule auf ein hohes
Niveau brachte. Seine pädagogische Begabung wurde stets in den
Revisionsschriften der vorgesetzten Behörden sehr lobend anerkannt. Ihrer
Hochachtung und Verehrung verlieh die Gemeindevertretung dem Scheidenden
in einem anerkennenden Schreiben und durch eine Ehrengabe Ausdruck. Mögen
an Herrn Hauptlehrer Reuß sich die guten Wünsche erfüllen, die ihm
seine vielen Verehrer aus vollem Herzen mit auf den Weg nach Berlin
gaben." |
Hauptlehrer und Prediger Heinrich Reuß tritt in den Ruhestand
- sein Nachfolger wird Bernhard Wolff (1908)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 19. November 1908: "Aurich, 15. Nov. Am 1. November dieses
Jahres trat Herr Hauptlehrer und Prediger Reuß in den Ruhestand. Zu seinem
Nachfolger hat die hiesige Gemeinde Herrn B. Wolff, den rühmlichst bekannten
Vorkämpfer für die Sache der gesetzestreuen Lehrer gewählt. Am Schabbat
Lech Lecha bestieg nun unser neuer Prediger die Kanzel, um seine
Antrittspredigt zu halten, die allgemeine Begeisterung entfachte und
ungeteilten Beifall fand. In der ganzen Gemeinde ist man der festen
Überzeugung, dass die Wahl unseres Predigers und Lehrers eine glückliche ist
und wir nun vollen Ersatz für den in den Ruhestand getretenen Beamten
gefunden haben. Möge es Herrn Wolff, dessen tiefes Wissen, Charakterstärke
und Überzeugungstreue allgemein gerühmt werben, vergönnt sein, seines neuen
Amtes zum Segen für unsere Gemeinde zu walten." |
Kantor und Schochet Jonas Wolff tritt nach 50
Dienstjahren in den Ruhestand (1909)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
9. September 1909: "Aurich, 3. September. Unser verehrter Kantor
und Schächter, Herr Jonas Wolff, ist in den Ruhestand getreten,
nachdem er 50 Jahre lang im Dienste der Gemeinde gestanden. Von der
allgemeinen Beliebtheit des Beamten zeugt ein Beschluss der Gemeinde, dem
aus dem Amt Scheidenden freiwillig eine jährliche Pension zu zahlen.
Allgemeiner Wunsch der Gemeinde ist, den bewahrten Meister im alten
Chasanut (= Art und Weise des Kantors, in diesem Fall die
traditionelle Art) noch häufig in der Synagoge als Vorbeter zu hören;
ist derselbe doch ein anerkannter Meister der traditionellen Gesänge. Wir
ehrwürdigen Siebziger einen heiterere Lebensabend." |
Zum Tod des Kantors und Schochet Jonas Wolff
(1911)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
6. Juli 1911: "Aurich, 30. Juni. Unsere Gemeinde hat durch das
Hinscheiden eines ihrer früheren Beamten einen herben Verlust erlitten. Nach
kurzer, aber heftiger Krankheit verschied am 27. Juni im 74. Lebensjahre
unser alter Kantor und Schochet, Herr Jonas Wolff, der in seiner
Lebensführung uns allen als das Muster und Vorbild eines wahrhaften Jehudi
gelten konnte und gegolten hat. 50 Jahre lang hat er seinem Schöpfer und
seiner Gemeinde mit Eifer gedient und sein bestes Wissen und Können in den
Dienst unseres Gemeinwesens gestellt. Seine Liebe zur Tora zeigte sich
darin, das; er das (Wort aus Psalm 1,2: 'und er sinnt ihm bei Tag und bei
Nacht') buchstäblich erfüllte. Die Tora, die er uns in früheren Jahren
vortrug, konnte er auswendig und ebenso auch das Buch der Psalmen.
Alle rabbinischen Urteile und religiösen Traditionen kannte er
aufs genaueste und brachte sie bei Gelegenheit jedes Mal zur Anwendung.
Seine Verdienste um unsere Gemeinde fanden schon vor Jahren dadurch
ihre Anerkennung, dass unser unvergesslicher Landrabbiner Dr. Löb ihm in
einem ehrenvollen Schreiben den Chawer-Titel (Ehrenrabbiner)
verlieh.
Vor genau zwei Jahren trat er in den Ruhestand; aber auch in dieser Zeit hat
er sich sehr oft in die Bresche gestellt, und noch wenige Tage vor feinem
Tode die Parascha (Wochenabschnitt) Nisa mit der gewohnten Fertigkeit
vorgetragen.
Am Grabe schilderte Herr Lehrer Wolfs die Verdienste des Dahingeschiedenen
und versicherte, dass das Andenken dieses Frommen nicht aus unserer
Mitte schwinden werde. Wenn uns etwas in unserem Schmerze zu trösten vermag,
so ist es die Wahrnehmung, dass die drei Söhne des Verstorbenen in den
Fußstapfen des Vaters wandeln und sich bereits als wahrhafte Jehudim bewährt
haben." |
Über
den Lehrer Salomon Pfifferling (geb. 1882 in Datterode, bis 1919 zweiter Lehrer
in Aurich)
Salomon
Pfifferling (geb. am 8. Februar 1882 in Datterode,
umgekommen im März 1942 im Ghetto von Riga) war ein Sohn des Baruch Pfifferling und dessen Frau Henriette
geb. Burchardt (gest. 1915; vgl. auch http://www.heimatverein-datterode.de/de/archiv/fotoarchiv/category/15-judengraeber
und http://www.geschichtswerkstatt-marburg.de/projekte/pfiffe.php).
Salomon Pfifferling bestand 1903 die Lehrerprüfungen und arbeitete
anschließend in Leipzig, Lübeck und Aurich. Salomo Pfifferling nahm am Ersten Weltkrieg teil
(verletzt 1915, siehe oben) und kehrte 1918 als Kriegsverletzter wieder
nach Aurich zurück. Salomon war seit 1919 Lehrer der israelitischen Volksschule in
Marburg. Er war verheiratet mit Selma
geb. Rehbock (geb. 27. Mai 1881 in Erfurt, umgekommen im März 1942 im Ghetto von
Riga. Die Familie wohnte in Marburg in der Heusingerstraße 3, zusammen mit der Mutter von
Selma: Sophie Rehbock (geb. 17. Januar 1855 in Stiebel; gest. 13. Juni
1937 in Marburg). Die Tochter Margot (geb. 5. August 1913 in Aurich) lernt Dentistin, heiratete Weil und
emigrierte 1933 nach Frankreich, wo sie überlebte. Salomon und Selma
wurden am 9. Dezember 1941 nach Riga deportiert. |
| |
| Zum Tod seiner Mutter Henriette
Pfifferling geb. Burchardt im April 1915 in Datterode - sprach Lehrer Pfifferling
Abschiedsworte: |
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. April 1915: "Datterode,
11. April (1915). An einem Halbfeiertag des Pessachfestes
(Anfang April 1915) starb plötzlich und unerwartet nach kurzer Krankheit
die älteste Frau unserer Gemeinde, Frau Baruch Pfifferling. Die
Verstorbene war eine wackere Frau im schönsten Sinne des Wortes
und wirkte in ihrem Familienkreise bescheiden und fromm im Geiste unserer Tora.
Das Leichenbegängnis, an dem nicht nur alle Mitglieder des Ortes und der
nächsten Nachbargemeinden, sondern auch viele nichtjüdische Mitbürger
teilnahmen, gab ein beredtes Zeugnis, welcher Beliebtheit sich die
Verblichene bei ihren Mitmenschen zu erfreuen hatte. An der Bahre sprach
im Auftrage der Familie ein Sohn der Verstorbenen, Lehrer Pfifferling aus
Aurich, zur Zeit verwundet in Hildesheim, ergreifende Abschiedsworte. Ihre
Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens." |
Lehrer i.R. Bernhard Wolff: "Aus der Praxis" (1.
Teil) (1915)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 25. März 1915:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken |
Hauptlehrer Bernhard Wolff tritt in den Ruhestand
(1921)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14.
April 1921: "Aurich, 4. April. Am 1. April trat der erste Lehrer an
unserer jüdischen Volksschule nach fast 46-jähriger Dienstzeit in den
Ruhestand. Bei dieser Gelegenheit erhielt Herr Hauptlehrer Wolff ein
Dank- und Anerkennungsschreiben der hiesigen Regierung für langjährige treue
Pflichterfüllung. Zugleich erhielt er von derselben Behörde die Mitteilung,
dass ihm rückwirkend vom 1. April 1920 an, eine Aufrückungsstelle der Gruppe
2 der Besoldungsordnung für Volksschullehrer verliehen worden sei." |
Lehrer i.R. Bernhard Wolff: Betrachtung über den "Schabbat
Hagadol" (1922)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
6. April 1922:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken |
Erklärung einer Raschistelle von Lehrer i.R. Bernhard
Wolff (1922)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
11. Mai 1922:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken |
50-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer i.R. Bernhard Wolff
(1925)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 30. April 1925: "Aurich, 20. April (1925). Am 3. Mai
(9. Ijar) begeht der in den weitesten kreisen bekannte und geschätzte
Lehrer B. Wolf, Aurich, in geistiger und körperlicher Frische sein
50-jähriges Amtsjubiläum." |
Erinnerung
an Lehrer Moritz Goldschmidt - Bericht zum Tod seines Vaters Bernhard
Goldschmidt - 36 Jahre Lehrer und Vorbeter in Lübeck (1924)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Dezember 1924: "Lübeck, 7.
Dezember (1924). Ein seltener Mensch und Jehudi war Lehrer B.
Goldschmidt,
der von uns gegangen ist, nachdem er 36 Jahre in der hiesigen Gemeinde
treu und gewissenhaft wie selten einer seines Amtes gewaltet hatte. Eine
Vielseitigkeit, wie man sie selten bei einem Lehrer findet, hat
Goldschmidt ausgezeichnet. Er war der Lehrer an der hiesigen
Religionsschule, er war Vorbeter der Gemeinde, ein ausgezeichneter Baal
Kaureh und Baal Taukeah, ein hervorragender Mauhel (Beschneider), peinlich
gewissenhafter Sekretär aller Gemeindeinstitutionen und der
Gemeindehasse, aber auch Freund und Berater aller Gemeindemitglieder in
jeder nur vorkommenden Angelegenheit, er war Hausvater im israelitischen
Altersheim, in welchem die Insassen seine ganze väterliche Fürsorge
wohltuend spürten, er war nicht zuletzt ein großer Ben Tauroh ('Sohn
der Tora' = Gelehrter). In jedem einzelnen Amt war er so ganz bei der
Sache, als hätte er sonst keinerlei Obliegenheiten. Alles, was er tat,
trug den Stempel der Gottesliebe zur Ehre Gottes. So waltete Lehrer
Goldschmidt fast 40 Jahre seines segensreichen Amtes. Aufrichtigste
Freundschaft und selten treue Anhänglichkeit verband ihn mit dem Hause
unseres unvergesslichen Rabbiners Dr. Salomon Carlebach. Begreiflich war
daher die selten große Teilnahme und die vielseitige Trauer, die bei
seinem Tode zum Ausdruck kam. Es war eine imposante Trauerkundgebung bei
seiner Beerdigung. Herr Rabbiner Dr. Winter sprach namens der
israelitischen Gemeinde und beklagte den unersetzlichen Verlust, den die
Gemeinde durch den Heimgang dieses seltenen Mannes erlitten. Herr
Rechtsanwalt Dr. Landau gab in bewegten Worten namens des Vorstandes und
der Schulverwaltung der israelitischen Gemeinde dem Schmerze der
Gemeindeverwaltung Ausdruck. Herr Oberbibliothekar Dr. Moritz Stern, ein
Schwager des Heimgegangenen, sprach namens der Familie. Namens der großen
Zahl hiesiger und auswärtiger Schüler sprach Herr Schuldirektor Dr.
Josef Carlebach, an dessen Seite der Verstorbene während seiner zweijährigen
hiesigen rabbinischen Amtstätigkeit in Liebe und Freundschaft gestanden.
Um dem Heimgegangenen eine besondere Ehrung zuteil werden zu lassen,
trugen dann Männer der Chewroh Kadischo den Oraun (Sarg) durch die
feierlich beleuchtete Synagoge hindurch auf dem Synagogenhof, auf welchem
die derzeitigen Schüler und Schülerinnen Aufstellung genommen hatten.
Ein großes Trauergefolge gab dann dem Heimgegangenen das letzte Geleite.
In Moisling auf dem Friedhofe sprach noch Herr Rabbiner Donat im Namen der
Kollegen und Herr Simson Carlebach gab dem verehrten Freunde namens der
Chewroh Kadischoh, deren treues Mitglieder er 34 Jahre lang gewesen, den
letzten Abschiedsgruß. In der Trauerwoche gab sein Sohn, Lehrer Moritz
Goldschmidt in Aurich, nochmals ein herrliches Lebensbild seines teuren
Vaters, welches in dem Versprechen gipfelte, dass seine Kinder allezeit
dem Ideale des Vaters treu bleiben werden." |
| |
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Januar 1925: "Sprendlingen,
Kreis Offenbach, 23. Dezember (1924). In Ergänzung des in der letzten
Nummer des 'Israelit' gebrachten Berichtes über das Hinscheiden des
Lehrers Bernhard Goldschmidt in Lübeck sei noch darauf
hingewiesen, dass Goldschmidt ein Kind unserer Gemeinde war. Wenn auch
Jahrzehnte beruflicher Wirksamkeit im Dienste des Judentums ihn an der Küste
der Ostsee Wurzel fassen ließen, so zog es ihn doch immer wieder hin nach
der Stätte seiner Kindheit. Mit banger Sorge verfolgte er die religiöse
Entwicklung seiner Heimatgemeinde, und mit freudiger Genugtuung erfüllte
ihn die Tatsache, dass man in Sprendlingen an den Prinzipien des
gesetzestreuen Judentums festhielt und nicht gleich anderen Landgemeinden
religiösem Indifferentismus und Nihilismus Tür und Tor öffnete. Es mögen
ihn wohl bereits schon Todesahnungen erfüllt haben, als er den lange
gehegten Entschluss ausführte, den vergangenen Rausch-haschonoh (Neujahrsfest) an der Stätte zu verbringen, wo
Vater und Großvater ihre Gebete zum
Vater der Barmherzigkeit (= Gott) gerichtet. Unvergesslich werden uns
die Worte sein, die er an die tief ergriffene Gemeinde richtete, die
ausklangen in den Ruf 'Hineni'
– 'Ich bin bereit!', den Inhalt seines gotterfüllten Lebens in prägnantester
Kürze zusammenfassend und der Heimatgemeinde das Höheziel eines echt jüdischen
Gemeinwesens vor Augen stellend. Auch in Sprendlingen wird man des edlen
Menschen und gottbegeisterten Juden Bernhard Goldschmidt nicht vergessen. Das
Andenken an den Gerechten ist zum Segen." |
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Lehrer
Moritz Goldschmidt: um 1921/24 Lehrer in Aurich; Quelle: http://www.geni.com/people/Moritz-Goldschmidt/6000000001805283541 |
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Ergänzung: Zum Tod
von Lehrer Moritz Goldschmidt (1948 in den USA)
(Anzeige erhalten über Karola Kertel, Bad Orb) |
Anzeige
in der amerikanisch-jüdischen Zeitschrift "Der Aufbau" vom 1.
Oktober 1948: "Mein innigstgeliebter Mann, unser guter und
unvergesslicher Vater, Schwiegervater, Bruder und Onkel
Moritz Goldschmidt früher Hamburg
ist am 19. September 1948 im 63. Lebensjahre plötzlich und unerwartet von
uns gegangen.
In tiefem Schmerze: Gitta Goldschmidt geb. Plaut Walter
Goldschmidt Bernie Goldschmidt Eric und Ruth Levi geb.
Goldschmidt 720 West 180th Street, New York, N.Y.
Wir danken allen Verwandten, Freunden und Bekannten für ihre innige
Teilnahme." |
Lehrer und Kantor Wetzler - bislang in Aurich - wurde in Frielendorf gewählt (1926)
Anmerkung: Informationen zu Lehrer Siegfried Wetzler auf den Seiten zu Wilhelmshaven
und Königstein.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. März 1926: "Frielendorf,
21. März (1926). Der Lehrer Wetzler in Aurich
ist als Religionslehrer, Kantor und Schochet hier gewählt und von
Provinzialrabbiner Dr. N. Cohn Marburg in sein Amt eingeführt
worden." |
Lehrer i.R. Bernhard Wolff: Besinnung zur Paraschat Bamidbar (=
Toraabschnitt zum Schabbat Bamidbar) (1927)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 26. Mai 1927: Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei
Interesse bitte Textabbildung anklicken |
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50-jähriges Ortsjubiläum von Lehrer i.R. Bernhard Wolff
(1928)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 28. Juni 1928: "Leer, 22. Juni (1928). In diesen Tagen
kann unser allverehrter Herr Lehrer a. D., B. Wolff, sein
50-jähriges Ortsjubiläum begehen. Am 28. Juni 1878 trat er, nachdem er
drei Jahre in Neustadt am Rübenberge als Lehrer fungiert hatte, seinen
manchmal mit harten Dornen gepflasterten Weg zur hiesigen (gemeint:
Aurich) Schule an. Was der Jubilar in den Jahren seiner Tätigkeit
geleistet hat, davon zeugen seine Schüler, seine Stellung in der großen
jüdischen Welt. Dass des Schabbos bei uns noch gehalten wird, wie
nirgendwo anders, das ist nur sein verdienst. Wenn der Jubilar auch
nicht mehr im Amte ist, seine Raschi-Vorträge am Schabbos hält er nach
wie vor mit jugendlichem Eifer und hat dabei von seiner Lehrtätigkeit
nichts eingebüßt. Die Vorträge werden gut besucht. Möge uns
allen, der Familie, der Gemeinde und Kol Jisroel der Jubilar noch viele
Jahre erhalten bleiben!" |
Korrektur zum Artikel über Lehrer i.R. Bernhard Wolff
(1928)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
5. Juli 1928: "Leer, 2. Juli (1928). Zu der in voriger Nummer
veröffentlichten Notiz über das Jubiläum des verdienstvollen Herrn
Lehrers Wolff, der ja auch zu den beliebtesten Mitarbeitern unseres
Blattes gehört, wird uns berichtigend mitgeteilt, dass Herr Lehrer Wolff
nach wie vor nicht in Leer, sondern in Aurich
wohnt." |
Besinnung von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zum "Schabbat Schuwa" über "Teschuba"
(Rückkehr zu Gott) (1928)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 20. September 1928:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken. |
Auslegungen von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zum Deboralied (1928/1929)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 29. November 1928:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken |
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Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 30. Mai 1929:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken |
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75. Geburtstag des Lehrers i.R. Bernhard Wolff
(1929)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
11. April 1929: "Aurich, 31. März (1928). Herr
Ruhelehrer B. Wolff feiert - so Gott will - am 4. Nissan seinen 75.
Geburtstag in körperlicher und geistiger Frische; möge der Jubilar
seiner Familie und dem gesetzestreuen Judentum noch recht lange erhalten
bleiben." |
25-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer und Prediger Max Moses (1929, seit 1925
Lehrer in Aurich)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
11. April 1929: "Aurich, 2. April (1929). Am 1. April konnte
unser Lehrer - Prediger, Herr M. Moses, sein 25-jähriges
Amtsjubiläum begehen, an dem die ganze Gemeinde regen Anteil nahm. Denn
der Jubilar hat es in seiner kaum vierjährigen Tätigkeit verstanden,
durch seine gewissenhafte, hingebungsvolle und erfolgreiche
Lehramtstätigkeit, sein offenes und wahrheitsliebendes Wesen und seine
aufopfernde seelsorgerische Tätigkeit sich die größte Wertschätzung
und Hochachtung nicht nur innerhalb unserer jüdischen Gemeinde, sondern
auch im öffentlichen Leben unserer Stadt zu erwerben. So konnte es denn
nicht ausbleiben, dass der Jubilar reich mit Ehren bedacht wurde. Fast
jedes Gemeindemitglied suchte ihn zu erfreuen. Der Synagogenvorstand sowie
die Repräsentanten der Gemeinde hatte sich vollzählig eingefunden und
überreichte nach einer die Verdienste würdigenden Ansprache seitens des
Schulvorstandes Herrn Knorr ein wertvolles Geschenk, worauf Herr Moses in
der ihm eigenen Weise in treffenden Worten bewegt dankte. Obgleich der
Magistrat der Stadt in einem warm gehaltenen Schreiben gratulierte, ließ
es sich dennoch unser Bürgermeister, Herr Dr. Anklam, nicht nehmen,
persönlich zu erscheinen, um den Jubilar zu beglückwünschen und ihm zu
danken für seine Wirksamkeit und reges Interesse für die Belange unserer
Stadt. Auch die christliche Geistlichkeit hatte gratuliert, wie auch der
Vorstand des Bezirkslehrervereins Aurich erschienen war, um namens der
Konferenz, an der Herr Moses lebhaften, tätigen Anteil nimmt, die
Glückwünsche auszusprechen. Dieser Jubeltag legte beredtes Zeugnis ab
von der Beliebtheit unseres Beamten und ehrt sowohl diesen als auch unsere
Gemeinde. Möge Gott Herr Moses noch lange gesund erhalten zum
Segen unserer Gemeinde, von ganz Israel und unserer Jugend. (Alles
Gute) bis 120 Jahre." |
| |
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und
Waldeck" vom 5. April 1929: "Aurich, Am 1. April konnte
unser Lehrer und Prediger, Herr M. Moses, sein 25-jähriges
Amtsjubiläum begehen, an dem die ganze Gemeinde regen Anteil nahm. Denn
der Jubilar hat es in seiner kaum vierjährigen hiesigen Tätigkeit verstanden,
durch seine gewissenhafte, hingebungsvolle und erfolgreiche
Lehramtstätigkeit, sein offenes, wahrheitsliebendes und gewinnendes Wesen,
sowie durch seine
aufopfernde seelsorgerische Tätigkeit die größte Wertschätzung
und Achtung nicht nur innerhalb unserer Gemeinde, sondern
auch im öffentlichen Leben unserer Stadt zu erwerben. So konnte es denn
nicht ausbleiben, dass der Jubilar reich mit Ehren bedacht wurde. Fast
jedes Gemeindemitglied suchte ihn zu erfreuen. So konnte es denn nicht
ausbleiben, das der Jubilar reich mit Ehren bedacht wurde. Fast jedes
Gemeindemitglied erfreute ihn durch eine Aufmerksamkeit. Der Synagogenvorstand sowie
die Repräsentanten der Gemeinde hatte sich vollzählig eingefunden und
überreichten ihm nach einer die Verdienste hervorhebenden Ansprache seitens des
Vorsitzenden Herrn Knurr ein wertvolles Geschenk, worauf Herr Moses in
der ihm eigenen Weise in treffenden Worten bewegt dankte. Obgleich der
Magistrat der Stadt in einem warm gehaltenen Schreiben gratulierte, ließ
es sich unser Bürgermeister, Herr Dr. Anklam dennoch nicht nehmen,
persönlich zu erscheinen, um den Jubilar zu beglückwünschen und ihm zu
danken für seine Wirksamkeit und reges Interesse für die Belange unserer
Stadt. Auch die christliche Geistlichkeit gratulierte, wie auch der
Vorstand des Bezirkslehrervereins Aurich namens der Konferenz, an der Herr Moses lebhaften, tätigen Anteil nimmt,
seine
Glückwünsche persönlich aussprach. Herr Moses war Zögling des Kasseler
Lehrerseminars. Auch hat er 14 Jahre in unserem Bezirk gewirkt, und zwar
11 Jahre in Herleshausen und 3 Jahre in Spangenberg.
Beide Stellen gingen aber infolge der geringen Schülerzahl ein, und so
wurde denn Herr Moses am 1. August 1925 nach Aurich berufen, wo er
ein großes Wirkungsfeld gefunden hat." |
Beitrag von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zu den Piutim an Rosch Haschana
(1931)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10.
September 1931:
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung
anklicken. |
80.
Geburtstag von Lehrer i.R. Benjamin Baruch Wolff (1934)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar
1934: "Aurich, 20. Jan. Am 3. Nissan begeht Herr Benjamin Baruch
Wolff, Lehrer i. R., in körperlicher Gesundheit und geistiger Frische seinen
80. Geburtstag. Ein Kind unserer Gemeinde, erlangte er seine Ausbildung in
der früheren jüdischen Lehrerbildungsanstalt in Hannover (1.5.1872 bis
1.4.1875). Seine erste Lehrerstelle war Neustadt am Rübenberge (bis 1878),
wurde dann von der Auricher Gemeinde (1.7.78) in seine Heimatstadt berufen,
woselbst er erst als 2. Lehrer, später als 1. Lehrer und Prediger bis zu
seiner am 1.7.1926 erfolgten Pensionierung tätig war. Ausgerüstet mit einem
Außergewöhnlich reichen jüdischen Wissen und einer selbstlosen Hingabe und
Liebe für seinen Beruf, nur strebend für Tora und Gottesdienst
hat er ungemein segens- und erfolgreich in unserer Gemeinde gewirkt. Ihm ist
es in der Hauptsache zu danken, dass in der Auricher Gemeinde echt jüdisches
Leben pulsiert und hat er sich immer mit seiner ganzen Persönlichkeit dafür
eingesetzt, dass Sabbat und Festtage, nichts von ihrer alten Heiligkeit und
Weihe einbüßen. Wie Herr Wolff im gesetzestreuen Judentum fest verwurzelt
ist, so hat er es verstanden, die ihm anvertraute Jugend und Gemeinde im
Sinne des traditionellen Judentums zu erziehen. Gemessen an deutschen
Verhältnissen, verfügten unsere jüdischen Kinder beim Verlassen der
Volksschule dank der Lehrtätigkeit des Herrn Wolff über ein gutes Torawissen
und hatten immer das Streben, es zu verwerten und zu vertiefen. Für die
Erwachsenen richtete Herr Wolff Schiurim (Unterrichtsstunden) ein, und noch
heute erfreut sich sein allsabbatlicher Raschi-Schiur reger Beteiligung,
Herr Wolff begnügt sich nicht mit der einfachen Wiedergabe des
Raschi-Textes, sondern er kündet mit jugendlichem Eifer und hinreißender
Begeisterung seinen Hörern aus dem großen Schatze seines Wissens jüdische
Lehren und Wahrheiten. — Die Auricher Gemeinde darf stolz auf ihren
pensionierten Lehrer sein, dem sie Liebe und Verehrung entgegenbringt. Sie
feiert mit ihm seinen 80. Geburtstag und wünscht ihm (alles Gute) bis 120
Jahre. W." |
Zum Tod von Lehrer i.R. Bernhard (Benjamin) Wolff
(1934)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6.
September 1934: "Ruhelehrer Benjamin Wolff, Aurich - das
Gedenken an den Gerechten ist zum Segen. Aurich, 3. September
(1934). Einen schweren, unersetzlichen Verlust hat die Gemeinde Aurich
erlitten. Plötzlich und unerwartet ist, bis zum letzten Tage seines
Lebens körperliche rüstig und geistig frisch, Ruhelehrer B. Wolff im 81.
Lebensjahre verschieden. Mehr als ein halbes Jahrhundert hat er in seiner
Heimatgemeinde als Lehrer, Prediger und religiöser Führer gewirkt. Was
er seiner Gemeinde und weit darüber hinaus gewesen ist und bedeutet hat,
kam deutlich und ergreifend bei der Trauerfeier zum Ausdruck, die die
Gemeinde Aurich ihrem verewigten Führer in Treue und Dankbarkeit
veranstaltete. In der überfüllten Synagoge, in der sich mit den
Mitgliedern der Gemeinde Aurich sämtliche Lehrer der Umgegend und viele
Freunde und Verehrer des Heimgegangenen von nah und fern versammelt
hatten, entwarf Herr Lehrer Moses, der Amtsnachfolger des
Verstorbenen, ein wohlabgerundetes Lebensbild des Heimgegangen und
zeichnete in ergreifenden Worten und mit klaren, deutlichen Strichen, was
der Verstorbene als Lehrer der jüdischen Schule, als Prediger und
Seelsorger der Gemeinde, als Lehrer der Jugend und der Erwachsenen in
regelmä0ßigen Kursen, Schiurim und Vorträgen, als Kollege und Förderer
der jüngeren Lehrer, namentlich in den gemeinsamen Lehrerkonferenzen und
in den vom Lehrerverein eingerichteten Lehrer-Schiurim und was als
Gelehrter durch seine zahlreichen in jüdischen Zeitungen erschienenen
Sidre-Erklärungen, durch sein 'Buch Esther' und andere
Veröffentlichungen der weiteren Öffentlichkeit geleistet hat. Er feierte
ihn als Gibbaur, als Helden des Geistes, der glaubensstarken Frömmigkeit
und der inneren Seelenstärke. Herr Landrabbiner Dr. Blum aus Emden legte
seinem Nachrufe ein Wort aus dem Talmudtraktat Joma zu Grunde, das der
Heimgegangene selbst vor vielen Jahren als Text einer Kol-nidrei-Predigt
gewählt hatte und schilderte den Heimgegangenen als den glaubensstarken
Führer der Gemeinde, den treuen Hüter der überlieferten Tradition und
der alten Minhogim, den verantwortungsbewussten Wächter der Heiligtum des
Schabbos; als den großen jüdischen Gelehrten, der schon vor Jahren mit
dem Maureinu-Titel geschmückt wurde, den durch klare Logik und
pädagogische Meisterschaft erfolgreichen Lehrer und Förderer jüdischen
Wissens, namentlich in dem Talmud-Thora-Verein, als den bis in die letzten
Tage seines gesegneten Alters von jugendlicher Begeisterung beseelten
Jehudi, den die heiße Liebe zur Lehre des Ewigen über alles Widrige des
Lebens und alle herben Schicksalsschläge des Daseins zu erheben
vermöchte; als den umfassend gebildeten, geschickten und erfolgreichen Erzieher, der Generationen von Schülern ausgebildet hat; als den edlen
Menschen, der eine kindlich reine Seele sich bis zu seinem |
Lebensende
bewahrt hat. Mit herzlich-innigem Danke für das hingebend treue,
segens- und erfolgreiche Wirken des Verstorbenen schloss Landrabbiner
Dr. Blum. Sodann sprachen noch Dankesworte Herr Lehrer Lachmann,
der zweite Beamte der Gemeinde Aurich, und der 1. Vorsteher, Herr Jakob
Wolff. Eingerahmt wurden die Reden durch stimmungsvolle Gesänge und
Rezitationen. Ein unübersehbarer Zug setzte sich sodann nach dem
Friedhofe in Bewegung, wo Herr Lehrer Hartog, Wilhelmshaven für
die ehemaligen Schüler, Herr Lehrer Klein, Norden, für den Bund
gesetzestreue jüdischer Lehrer, und die Freie Vereinigung und Herr
Lehrer Popper, Leer für den Verein der Lehrer Ostfrieslands und
Emslands Worte herzlichen Dankes und ehrenden Nachrufes sprachen. Dann senkten
wir, was sterblich gewesen an Benjamin Wolff, in die Gruft. Sein Geist
aber wird weiter Segen bringend, fortleben in der Gemeinde Aurich. Das
Andenken an den Gerechten ist zum
Segen."
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. August 1934:
"Am Dienstag, den 28. August / 17. Elul morgens 6 Uhr wurde uns mein
innigstgeliebter Gatte, unser treu sorgender Vater, der liebevolle Bruder
und Verwandte
Ruhelehrer Benjamin Wollf
im vollendeten 80. Lebensjahre plötzlich und unerwartet durch einen
sanften Tod entrissen.
Aurich (Ostfriesland), 28.8.1934 / 17. Elul 5694.
Im Namen der Hinterbliebenen: Amalie Wolff geb. Fromm und
Kinder." |
Letztes
Lebenszeichen von Lehrer Moritz Lachmann (1942)
Anmerkung: Lehrer Moritz Lachmann (geb. 18. Mai 1874 in Schwersenz/Polen,
gest./umgekommen 12. August 1942 in Lodz), war Lehrer der jüdischen Gemeinde in
Aurich seit Ende der 1920er-Jahre bis 1941. Moritz Lachmann stand auch in
besonderer Weise in Kontakt zur jüdischen Gemeinde in Wittmund, wo er u.a. 23
Jahre lang Schriftführer des Männer-Gesangvereins war. Im Oktober 1941 wurde
er in das Ghetto Lodz deportiert, wo er im August 1942 umgekommen ist. Bewegend
ist die Todesanzeige, die in der Zeitschrift "Der Aufbau" im Juli 1942
abgedruckt ist.
Roberto Lichtenstein (Buenos Aires), Sohn von Else Inge Lichtenstein geb. Hess
und Enkel von Josef Hess (dessen Schwester Friederike Lachmann geb. Hess mit
Lehrer Moritz Lachmann verheiratet war), teilt hierzu per Mail vom 22.8.2011 mit:
"Die in den USA lebenden Gebrüder Lachmann bekamen (wahrscheinlich über
das Rote Kreuz) eine Postkarte von ihrem Vater, Moritz Lachmann, signiert
'Moritz Lachmann, Witwer'. So erfuhren sie vom Tode der
Mutter".
Todesanzeige
in der amerikanisch-jüdischen Zeitschrift "Der Aufbau" vom 31.
Juli 1942 S. 20:
"Erst jetzt erreicht uns die schmerzliche Nachricht, dass meine
innigstgeliebte Frau, unsere herzensgute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter
und Schwester,
Frau Friederike Lachmann geb. Hess
(früher Aurich, Ostfriesland) im 69. Jahre vor einigen Monaten in Polen
verschied.
In tiefster Trauer: Moritz Lachmann, Polen;
Henry Lachmann und Frau Milly geb. Dach, 10 Hillside Ave., New York
City;
James Lachman und Frau Anni geb. Meyer, 4917 Old York Road, Philadelphia,
Pa.;
Siegbert Lachman und Frau Bertl geb. Thalheimer, 6819 Germantown Ave..
Phila. Pa.;
Rolf Lachman." |
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