Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Aurich (Kreisstadt, Ostfriesland)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt 
  
Hier: Berichte zur Geschichte des Rabbinates, der jüdischen Lehrer
und weiterer Kultusbeamten sowie des jüdischen Schulwesens in Aurich

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Aurich wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
        
        
Übersicht:

bulletAus der Geschichte des Rabbinates in Aurich       
-  Abraham Löb: Der Kampf des Landrabbiners Isaak Beer zu Aurich um seine Pension (Beitrag von 1909)   
          -  Erinnerung an die Samson Raphaels Hirsch Wirksamkeit als Rabbiner in Ostfriesland (Beitrag von 1889) 
          -  Abschied von Landrabbiner Dr. Isaacsohn (Sitz in Emden) - seine Abschiedsworte werden in der Synagoge Aurich gelesen (1850)    
          -  Zum Tod von Rabbiner Dr. Philipp Kroner (1906, Rabbiner in Aurich von 1864 bis 1876)      
bulletAus der Geschichte der jüdischen Lehrer und weiterer Kultusbeamten sowie des jüdischen Schulwesens    
-  Ausschreibungen der Stelle des Lehrers (beziehungsweise ersten Lehrers) zwischen 1843 und 1925   
-  Ausschreibungen der zweiten Lehrerstelle zwischen 1864 und 1876   
-  Stellvertretender Lehrer in der Zeit des Ersten Weltkrieges gesucht (1915)    
-  Ausschreibungen der Stelle des Schochet und Synagogendieners 1920 bis 1925       
-  Hinweise zu einzelnen Lehrern der Gemeinde, die rabbinische Autorisation hatten (zwischen 1843 und 1894) 
-  Zum Tod von Rabbiner Josef Kohn (1884)     
-  Spendenaufruf von Lehrer Bernhard (Benjamin) Wolff (1891)  
-  Abschied von Rabbiner Dr. Daniel Fink als Lehrer in Aurich (1894)   
-  Hauptlehrer Heinrich Reuß über "Das Judentum und die Sozialdemokratie" (1895)  
-  25-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer Bernhard Wolff (1903)   
-  Städtischer Zuschuss zum Unterhalt der Israelitischen Volksschule (1908)    
-  Abschiedsrede von Lehrer Heinrich Reuß (1908)     
-  Hauptlehrer und Prediger Heinrich Reuß tritt in den Ruhestand - sein Nachfolger wird Bernhard Wolff (1908)   
-  Kantor und Schochet Jonas Wolff tritt nach 50 Dienstjahren in den Ruhestand (1909)   
-  Zum Tod des Kantors und Schochet Jonas Wolff (1911)   
Über den Lehrer Salomon Pfifferling (bis 1919 zweiter Lehrer in Aurich)   
-  Lehrer i.R. Bernhard Wolff: "Aus der Praxis" (1. Teil) (1931)    
-  Hauptlehrer Bernhard Wolff tritt in den Ruhestand (1921)   
-  Lehrer i.R. Bernhard Wolff: Betrachtung über den "Schabbat Hagadol" (1922)  
-  Erklärung einer Raschistelle von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1922)   
-  50-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1925) 
Erinnerung an Lehrer Moritz Goldschmidt - Bericht zum Tod seines Vaters Bernhard Goldschmidt - 36 Jahre Lehrer und Vorbeter in Lübeck (1924) 
L
ehrer und Kantor Wetzler - bislang in Aurich - wurde in Frielendorf gewählt (1926)      
-  Lehrer i.R. Bernhard Wolff: Besinnung zur Paraschat Bamidbar (Toraabschnitt zum Schabbat Bamidbar) (1927)   
-  50-jähriges Ortsjubiläum von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1928)   
-  Korrektur zum Artikel über Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1928)  
-  Besinnung von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zum "Schabbat Schuwa" über "Teschuba" (Rückkehr zu Gott) (1928)  
-  Auslegungen von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zum Deboralied (1928/1929)   
-  75. Geburtstag des Lehrers i.R. Bernhard Wolff (1929)  
-  25-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer und Prediger Max Moses (1929, seit 1925 Lehrer in Aurich)   
-  Beitrag von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zu den Piutim an Rosch Haschana (1931)  
8
0. Geburtstag von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1934)    
-  Zum Tod von Lehrer i.R. Bernhard (Benjamin) Wolff (1934)  
Letztes Lebenszeichen von Lehrer Moritz Lachmann (1942)  

    
    
Aus der Geschichte des Rabbinates in Aurich  
                 
Abraham Löb: Der Kampf des Landrabbiners Isaak Beer zu Aurich um seine Pension (Beitrag von 1909)  
Anmerkung (nach Rabbiner-Handbuch Bd. I,1 S. 174): Rabbiner Isaac Beer war der letzte Abkömmling der Hoffaktorenfamilie des Aron Bär Oppenheim in Aurich, die traditionell auch das ostfriesische Landesrabbinat verwaltete. Er war Sohn des Landrabbiners Abraham Beer, dessen Nachfolge er im Juli 1777 antrat. Er starb am 16. Februar 1827 in Aurich.   
Verfasser dieses Artikels ist Dr. Abraham Löb   

Aurich Israelit 18111909.jpg (665103 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. November 1909: "Der Kampf des Landesrabbiners Isaak Beer zu Aurich um seine Pension.
Von Dr. jur. Abraham Löb. (Dargestellt nach Akten des Kgl. Staatsarchivs zu Hannover).
Die Geschichte der Juden in Ostfriesland ist uns bisher noch ein Buch mit sieben Siegeln. Das ist umso auffallender, als seit alter Zeit in Ostfriesland Juden saßen und Gemeinden wie Emden, Aurich, Norden, Neustadt-Goedens u. a. frühzeitig eine gewisse Bedeutung erlangt hatten. Die erste Ansiedlung von Juden in Ostfriesland soll nach einer von Fürbringer (nicht: Fürbinger) in seinem Buche über die Stadt Emden (S. 309) mitgeteilten Sage noch zur Römerzeit erfolgt sein und zwar in Norden. Graetz weist im Bande IX, S. 514 darauf hin, dass schon lange vor dem 16. Jahrhundert in Emden und Ostfriesland Juden wohnten. Bislang sind aber noch wenige Einzelheiten über die Geschichte der Juden in dieser Gegend ans Tageslicht gefördert worden, und es scheint auch, als ob wir das Fehlen von Berichten dem Mangel an historischem Sinn bei den Juden der dortigen Gegend zuzuschreiben haben. Von umso größerem Interesse ist es darum, wenn es allmählich gelingt, aus den Archiven einige Einzelheiten festzustellen. Wie ich in meinem Buche über 'Die Rechtsverhältnisse der Juden im ehemaligen Königreich und der jetzigen Provinz Hannover' Seite 21 dargetan habe, scheinen die Juden in Ostfriesland noch zur Zeit der Herrschaft des einheimischen Fürstengeschlechts der Cirksenas das Privileg erhalten zu haben, einen Landesrabbiner zu halten, welcher den Titel 'Landparnaß' führte und welchem auch die Gerichtsbarkeit erster Instanz über alle Juden Ostfrieslands zustand. Von dieser Gerichtsbarkeit des Landrabbiners und Landparnaß, der in Aurich seinen Sitz hatte, gab es allerdings zwei Ausnahmen. Die Gemeinde Emden hatte das Recht der Anstellung eines eigenen, vom Landrabbiner unabhängigen Rabbiners, und die Gemeinde Neustadt-Goedens hatte bis zum Jahre 1795 das Recht, bei Streitigkeiten zwischen dem jüdischen Gerichtshof zu Emden und zu Altona zu wählen. Der erste Landparnaß scheint der fürstlich ostfriesische Hofjude Aaron Abraham Beer gewesen zu sein, der 1686 von Frankfurt gekommen sein soll. Als im Jahre 1744 Ostfriesland an Preußen kam, blieb die Institution des 'Landparnaß' bestehen. Das Amt scheint in der Familie Beer sich vom Vater auf den Sohn vererbt zu haben. Denn der letzte Landparnaß und Landrabbiner in Aurich war der im Jahre 1777 von der preußischen Regierung eingesetzte Isaak Beer, und dessen Vorgänger war Abraham Beer.
Als im Jahre 1807 Ostfriesland zum Königreich Holland geschlagen wurde und von der Zeit an die Juden Ostfrieslands dem jüdischen Konsistorium zu Amsterdam unterstellt waren, wurde Isaak Beer von der holländischen Regierung pensioniert. Er fungierte jedoch als Rabbiner von Aurich weiter. Seine Pension war von der holländischen Regierung, welcher bald darauf die französische folgte, auf 500 Gulden festgesetzt. Diese Gelder waren von den ostfriesischen Gemeinden aufzubringen. Die Aufbringung dieser für jene Zeit ziemlich hohen Summe ist aber den durch die Kriegswirren jener Zeit und insbesondere durch die Kontinentalsperre, welche auch den blühenden Handel der Stadt Emden vernichtete, verarmten Gemeinden nicht leicht geworden, und sie haben mehrfach versucht, sich von dieser Verpflichtung frei zu machen, während Isaak Beer die rückständige Pension mit Hilfe der Regierung einzutreiben suchte. Im Staatsarchiv zu Hannover befindet sich nun ein Aktenbündel, welches interessante Aufschlüsse über diesen Kampf um die Zahlung der Pension gibt. Zunächst enthält es einen Bericht der Provinzial-Regierung zu Aurich vom 7. Oktober 1818 an das Königliche Kabinettsministerium zu Hannover betreffend die rückständige Besoldung und Pension des jüdischen Parnaß Isaak Beer. Es heißt in diesem Berichte:
'Alle Gemeinden mit Ausnahme der in der Stadt Emden wohnenden Juden waren einem gemeinschaftlichen Landrabbiner, Parnaß und Richter untergeordnet, welcher die Leitung der geistlichen und Polizei-Angelegenheiten, ingleichen die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten der Juden unter sich zu besorgen hatte. Dieses Amt bekleidete zuletzt der gegenwärtig noch alldahier lebende Isaak Beer. Seine Diensteinnahme bestand außer den Sporteln in Prozessen und den Gebühren in Geistlichen und Ritual-Sachen, noch in einem fixierten jährlichen Gehalt zu 200 Rthlr., welches die verschiedenen Gemeinen unter sich aufbringen mussten. Anfangs gründete sich dieses Gehalt auf einen zwischen der ostfriesischen Judenschaft und dem Vater des Isaak Beer als seinem Vorgänger im Amte abgeschlossenen Kontrakt, in der Folge aber, als dieser Kontrakt durch eine Entscheidung im Wege des Rechtens für nicht mehr bestehend erachtet wurde, auf die Verfügung des Hofes zu Berlin vom 22. November 1804 wie Ewr. Kgl. Hoheit und Ewr. Exellenzen solches mit mehreren aus dem ehrerbietigst beigelegten Akten Vol. III. den Parnaß Isaak Beer zu Aurich betreffend, namentlich aus dem Bericht der vormaligen Kriegs- und Domänen-Kammer Fol. 68 hochgeneigtest zu ersehen geruhen wollen. Bei der nachherigen Vereinigung Ostfrieslands mit dem Königreich Holland wurde die dort bey den deutschen Israeliten stattfindende Verfassung auch hierselbst eingeführt, zufolge deren der hierländische Parnaß und Land-Rabbiner Isaak Beer diesen seinen Posten einbüßte, jedoch eine Entschädigung zu 500 fl. holl. jährlich zugebilligt erhielt, welche ihm solange von den verschiedenen Judengemeinden ausgezahlt werden sollte, bis er mit einem gleichen oder höheren Gehalt wieder angestellt seyn würde. Als Jüdischer Richter hat derderselbe noch bis zu der unter Französischer Regierung im Jahre 1811 eingetretenen Justizorganisation fungiert und es ist ihm für den Verlust dieses Amtes von dem Königlich Preußischen Gouvernement im Jahre 1814 dasjenige Wartegeld beigelegt, welches er noch bis auf den heurigen Tag zu genießen hat. Was dahingegen die ihm als Landrabbiner obgedachtermaßen gebührende frühere Besoldung und nachherige Entschädigung anbetrifft, so sind damit die meisten Gemeinden während der mehrmaligen Regierungsveränderungen bis jetzt im Rückstande geblieben, wodurch der Isaak Beer im Jahre 1817 bewogen worden, bei der Landes-Polizei-Instanz, auf Beitreibung der Reste zu beantragen, welche auch anfangs verfügt, nachher aber wegen der vielen sich ergebenden Contestationen wieder aufgehoben wurde, indem man der Meinung war, dass diese Angelegenheit im Wege Rechtens betrieben werden müsse. Da sich jedoch die Justizkanzlei für inkompetent erklärte, indem sie sich nicht ermächtigt hielt, weder die Verfügung der administrativen Behörde nach dem Antrag des Parnaß zur Exekution zu bringen, noch ihm den Weg Rechtens zu eröffnen weil dem Richter keine Beurteilung über die Rechtmäßigkeit der von dem vormaligen Landesherrn wegen Zahlung eines Gehalts oder einer Pension erlassenen Verfügung zustehe auch die bloße Weigerung zur Befolgung einer solchen Verfügung kein Grund abgeben könne, die Sache zum förmlichen Prozess einzuleiten, so haben wir versucht, ob nicht durch Vermittlung des hiesigen Amtes ein Liquidum konstituiert, und die Verteilung der Rückstände, sowie der laufenden Pensionsgelder zwischen den Parteien reguliert werden könne? Es sind jedoch alle desfalsige Bemühungen ausweise anliegender Kommissions-Akten völlig fruchtlos gewesen, indem die Judengemeinen ihre Verpflichtung nicht anerkennen, sondern die Sache im Wege Rechtens ausgemacht wissen wollen, wohingegen der Isaak Beer auf Fortsetzung der Exekution angetragen hat. Um nun endlich zum Ziele zu gelangen, sehen wir uns genötigt Ewr. Kgl. Hoheit und Ewr. Exzellenzen definitve Entscheidung ehrerbietigst uns darüber zu erbitten, ob — falls der Weg Rechtens in dieser Angelegenheit nicht zulässig — wir die Rückstände von den Gemeinden, sowie die Beiträge früherhin nach Maßgabe des Schutzgeldes bestimmt waren, einzuziehen, ingleichen, ob wir auch fernerhin, so lange der Isaak Beer lebt, oder nicht wieder angestellt ist, die von dem holländischen Gouvernement ihm zugebilligten Entschädigungsgelder auf die verschiedenen Gemeinden alljährlich verteilen sollen, so wie endlich, ob in einem solchen Falle die Judenschaften und des während der holländischen Regierung zu einem anderen Departement geschlagenen Rheiderlandes von dem Tage ihrer Wiedervereinigung mit Ostfriesland nach dem Antrage der Beamte zu Jemgum vom 14. Julius o.J. wieder herbeigezogen werden? (usw.)'
Auf diesen Bericht der Auricher Provinzialregierung entschied das Ministerium in einer Verfügung vom 25. Februar 1819, dass die erste Forderung des Isaak Beer, welche er als Entschädigung für den Verlust der Einnahmen aus seinem Richteramte zugebilligt erhalten hatte, bis zum 1. Januar 1810 nachgezahlt werden müsse und eventuell durch Zwangsmittel beizutreiben sei. Was die zweite Forderung anbelangt, so entschied das Ministerium dahin, dass die Gemeinden verpflichtet seien, die Rückstände bis zum Eintritt der französischen Verfassung zu zahlen. Dagegen könne eine Nachforderung der vom holländischen Gouvernement bewilligten Entschädigungsgelder für die Jahre 1811, 1812 und 1813 nicht berücksichtigt werden, 'indem keineswegs konstatiert,' wie es in der Verfügung heißt, 'dass die Verfügung des holländischen Konsistorii ihre Bestätigung von den französischen Behörden erhalten hat, welches auch umwegen bekannter in Hinsicht der Juden vom französischen Gouvernement angenommener Prinzipien nicht wohl würde haben geschehen können.' Seit der Reokkupation     
Aurich Israelit 18111909b.jpg (123981 Byte)Ostfrieslands durch die Krone Preußen sei dem Beer ein Wartegeld von 80 Rthlr. jährlich beigelegt worden. An Stelle dessen solle eine Pension treten wegen des hohen Alters des Beer. Auch die Juden in Rheiderland sollen zur Zahlung herangezogen werden.
Auf diese Verfügung hin beruhigte sich Beer nicht. Unter dem 6. April 1819 übergab er abermals eine Vorstellung der Provinzial Regierung zu Aurich. In diesem Schreiben Beers heißt es: 'Was die Frage anlangt, ob der Beweis geführt werden kann, dass die Verfügung des holländischen Consistorii ihre Bestätigung von den französischen Behörden erhalten, so kann solches bejaht werden. Denn 
a) hat das israelitische Konsistorium zu Amsterdam durch die Verfügung vom 12 van Wintermaand (Dezember) 1809 ausdrücklich verordnet: dass wenn gleich der Parnaß Beer seines bisherigen Postens als Parnaß und Oberlandrabbiner als unverträglich mit der Organisation des israelitischen Kultus und dem Zivilgesetze für verlustig, er dennoch für berechtigt zu erklären, seine rückständige Besoldung bis den 1. Januar 1810 ein zu fordern, auch ihm eine Entschädigung jedoch allein wegen seines geistlichen und nicht wegen seines Richter-Amtes zuzuerkennen, welche so lange von den israelitischen Gemeinden — mit Ausschluss der Gemeinde zu Emden — zu bezahlen, bis dass er in Emden oder einem andern Orte des Königreichs Holland mit einem gleichen oder höheren Gehalt angestellt werden würde.' Diese Verfügung sei von der französischen Regierung nicht aufgehoben. (Schluss folgt).   
Anmerkung: es werden im Artikel folgende Publikationen erwähnt:
- Leo Fürbringer: Die Stadt Emden in Gegenwart und Vergangenheit. 1892 Gleisberg.  
-  Heinrich Graetz: Geschichte der Juden. Von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Aus den Quellen neu bearbeitet (11 Bände, Berlin 1853-1875). Band IX: Von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal 1494 bis zur dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland 1618. Berlin 1866.
- Abraham Löb: Die Rechtsverhältnisse der Juden im ehemaligen Königreiche und der jetzigen Provinz Hannover. Frankfurt am Main. Kauffmann. 1908.
Weitere Anmerkungen: - zum Adelsgeschlecht Cirksena  https://de.wikipedia.org/wiki/Cirksena  
Aurich Israelit 02121909.jpg (632570 Byte) Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Dezember 1909: "Der Kampf des Landrabbiners Isaak Beer zu Aurich um seine Pension.
Von Dr. jur. Abraham Löb.   (Dargestellt nach Akten des Kgl. Staatsarchivs zu Hannover.)  (Schluss.)
Beer argumentiert dann weiter, es sei die besagte ihm zugesprochene Entschädigung durch den früheren Landdrosten, welcher die Stelle des Präfekten wahrnahm, durch die Verfügung vom 6. Januar 1811 auf 500 holländische Gulden jährlich festgesetzt worden. Wenn nun die Entschädigung mit Eintritt der französischen Organisation am 1. März 1811 hätte aufhören sollen, so hätte das in der bezeichneten Verfügung gesagt werden müssen. Sodann beruft er sich auf eine Entscheidung des Präfektur-Rats, der zufolge auch die Gemeinden Norden, Esens, Wittmund bis 1. Januar 1813 und Leer bis 1. Januar 1814 in Teilzahlungen bezahlt hätten. Diese Entscheidung des Präfektur-Rats liegt in Abschrift der Akte bei und lautet folgendermaßen:
'Auszug aus dem Register der Beschlüsse des Präfektur Rats des Departements Ostfriesland. Sitzung vom 2. July 1813 In Gegenwart der Herrn Präfektur-Räthe Ketter, Wiorda, Sethe, Bley.
Der Präfektur Rath
auf Vorstellung des vormaligen Parnasses und Landrabbiners Isaak Beer, worin er die Autorisation zur Anstellung einer gerichtlichen Klage über sein bis zum 1. Januar 1810 rückständiges Gehalt und dann über eine jährliche Entschädigung von 500 fl. holl, wider die hiesigen Gemeinen nachsucht.
Nach Einsicht der von dem israelit. Ober-Consistorio in Amsterdam genommenen und von dem Minister des Ehrendienstes bestätigten Disposition vom 13. Dezember 1809, wonach ihm wegen der rückständigen Besoldung qualvis competentia vorbehalten, ihm auch eine Entschädigung wegen Verlust seiner Bedienung zugestanden ist;
In fernerem Betracht, dass die Entschädigung nach einem von dem Ober-Consistorio gefassten und von dem Ministerio des Ehrendienstes bestätigten Beschlüsse vom 30. Oktober 1810 erst jährlich auf 600 fl. und dann nach einer von dem Herrn Intendanten G. dem Herrn Landdrosten überlassene Verfügung vom 16. Januar 1811 auf 500 fl. holl. fixiert ist,
und endlich in Betracht, dass die Reportition dieser Entschädigungssumme auf die dazu konkurrierende Gemeinden schon gemacht und auf ein Gutachten der israelitischen Gemeinde in Emden vom 16. Januar 1811 basiert worden.
Beschließt, dass der gewesene Parnaß und Landrabbiner Herr Isaak Beer zur Anstellung einer gerichtlichen Klage sowohl über sein bis den 1ten Januar 1810 rückständiges Gehalt und dann über die jährliche Jndemnisation wegen Verlust seiner Bedienung in quantum de jure zu auturnieren sey'.
Schließlich bekämpft Beer in seinem Schreiben die Meinung des Kabinetts-Ministeriums, dass das nach der Reoccupation Ostfrieslands durch die Krone Preußen ihm zugelegte Wartegeld von 80 Rthlr. jährlich ihm statt aller anderen Entschädigung bewilligt worden sei, und bemerkt dazu, dass dieses Wartegeld ihm bei der Justizorganisation am 1. März 1811 für das verlorene Richteramt gleich den übrigen dienstlos gewordenen Justizbeamten beigelegt sei. Ferner sei dieses Wartegeld, welches eigentlich 83 Rthlr. 8 ggr. preußisch Courant betrage, nur ein Drittel seiner Einnahme zu 250 Rthlr. Courant. Er beantragt daher die Erhöhung dieses Wartegeldes auf 166 2/3 Rthlr., da sämtliche Justizbeamten mit zwei Drittel pensioniert seien, weil der Staat keinen Schaden habe, denn er stecke ja jetzt die Sporteln selbst ein, und weil er auf 90 fl. von den 500 fl. durch Vertrag vom 30. August 1811 zugunsten der Auricher Gemeinde wegen ihrer traurigen Lage dauernd verzichtet habe.
Mit Bericht vom 17. April 1819 gab die Provinzialregierung in Aurich Beers Vorstellungen an das Ministerium weiter. In dem Bericht der Provinzialregierung heißt es:
'Was nun die in dem Gesuche enthaltenen Gründe anbetrifft, so ist es richtig, dass die Pension zu 500 fl. bloß für den Verlust des geistlichen Amtes bewilligt ist, indem die holländische Regierung die Gerichtsverfassung in Ostfriesland unverändert bestehen ließ, daher denn auch der p. Beer erst bei der mit dem 1. März 1811 eingetretenen französischen Organisation seinen Richterposten einbüßte. Hiernächst ist es eine nicht zu verkennende Tatsache, dass die Gebühren des vormaligen jüdischen Gerichts in die landesherrliche Sportelkassen fließen, daher wegen deren Verlustes die Judenschaft wohl zu keiner Entschädigung des Supplikanten verpflichtet werden kann. Dieses veranlasst uns gehorsamst anheimzustellen, ob nicht p. Beer rücksichtlich des für den verlorenen Richterposten ihm vom Preuß. Gouvernement bewilligten Wartegeldes mit allen übrigen auf Wartegeld stehenden Officianten auf gleichem Fuße zu behandeln seyn dürfte?
Was aber die von der israelitischen Gemeine zu bezahlende jährliche Pension zu 500 fl. anbetrifft, so sind selbige zu deren Entrichtung von der damaligen rechtmäßigen Landesregierung so lange für verpflichtet erklärt, bis der p. Beer wieder auf eine angemessen Art angestellt sein würde. Letzteres hat bis jetzt nicht stattgefunden, auch ist während der französischen Herrschaft die Pensionsbewilligung niemals zurückgenommen, so wie denn überhaupt in den holländischen Departements die auf den Kultus sich beziehenden französischen Vorschriften nicht zur Anwendung gebracht sind; darum die Verpflichtung der jüdischen Gemeinde zur Pensionierung ihres langjährigen Vorstehers anerkannt ist, eine desfallsige anderweitige Bestimmung aber nur zu neuen Widersprüchen Veranlassung geben möchte, über dem der Supplicant bereits ein so hohes Alter erreicht hat, so scheint es rätlich, die frühere Pensionsbewilligung unverändert bestehen zu lasten.' etc.
Hierauf entschied das Ministerium unter dem 29. April 1819 den Anträgen der Regierung gemäß, dass nicht nur die preußische Pension von den im Rückstände befindlichen jüdischen Gemeinden aufgebracht, sondern von dem 1. Januar 1810 an, da erste cessiere, die holländische Pension von jährlich 500 fl, von den Retinenten eingefordert werden solle unter Einziehung der Gemeinden im Rheiderlande bis zum Ableben des Beer nach dem einmal festgesetzten Kontributionsfuße.
Darauf bat die ostfriesische Judenschaft um 'Befreiung von der Pensionsforderung des vormaligen Oberrabbiners Isaak Beer zu Aurich in einer Eingabe an das Kabinetts-Ministerium, welche Aurich den 13. August 1819 datiert ist.
In dieser Eingabe heißt es u.a:
'Der vormalige Oberrabbiner Abraham Beer zu Aurich, der bis dahin ein festes jährliches Gehalt nicht gehabt hatte, kam im Jahre 1748 unter der damaligen Kgl. Preußischen Regierung mit der Bitte ein, ihm dazu zu verhelfen. Die Judenschaft widersprach zwar anfänglich, verglich sich dann aber auf ein jährliches Gehalt von 100 Rthlr., welches ihm auf 3 Jahre zugesagt wurde. In der Folge machte er Versuche, anstatt temporell beglichener 100 Rthlr. ein festes jährliches Gehalt von 400 Rthlr. zu erlangen, wurde aber mit seinem Gesuche abgewiesen und angewiesen, sich mit der Judenschaft zu vergleichen. Er convocierte darauf 1763 Deputierte der Judengemeinden und verglich sich mit ihnen dahin, dass ihm anstatt der ihm bisher in einer schlechten Münzsorte gezahlten 100 Rthlr. diese Summe in gutem Preußischen Gelde entrichtet werden solle. Nun stellte Abraham Beer im Jahre 1770 der preußischen Regierung vor, dass ihm sein Sohn Isaak Beer als Oberrabbiner cum spe saccendi adjungieret werden möchte und über dieses Gesuch wurde unter dem 18. Februar 1771 nach Hofe berichtet.
Der Concipient dieses Berichtes beging zwar die Unvorsichtigkeit, darin die aktenwidrige Anführung zu tun, dass mit dem Rabbineramte zu Last der Judenschaft ein jährliches Gehalt zu 200 Rthlr. verbunden sei, auch wurde in diesem Berichte noch angeführt, dass Abraham Beer willens sei, seinen Sohn nach Berlin oder Frankfurt zu schicken, um ihn zu seinem künftigen Amte gehörig zu qualifizieren, worauf auch per Reskriptum den 16. April 1771 die Bestätigung der nachgesuchten Adjunktion des Isaak Beer erfolgte, indessen von dem Einkommen desselben oder von einem ihm zu bewilligenden Gehalte gar nicht erwähnt wurde."
Aber auch dieses Vorbringen hatte für die Gemeinden nicht den gewünschten Erfolg. Die Regierung entschied stets zu Gunsten des ehemaligen Landrabbiners. Da jedoch in der Tat die in Betracht kommenden Gemeinden immer mehr verarmten und ihnen daher die Aufbringung dieser besonderen Lasten nicht leicht wurde, versuchten sie immer wieder in Petitionen von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Pensionsquoten loszukommen. Und so schließt denn dieser ganze eigenartige Streit, der einer gewissen Tragik nicht entbehrt, damit, dass nach dem Tode des Isaak Beer, dessen als armer Schreiber in Aurich lebender Sohn an die immer mehr verarmten Gemeinden mit der Bitte um Bewilligung eines Gnadenquartals von dieser zwischen seinem Vater und dessen Gemeinden einst so streitigen Pension herantreten müsste.
Das ostfriesische Landrabbinat hatte inzwischen einen neuen Sitz in der Hauptgemeinde Emden erhalten. Der erste Landrabbiner für ganz Ostfriesland, der dort seinen Sitz hatte, war Abraham Löwenstamm. Er war im Jahre 1811 als Nachfolger seines Vaters R. Löb Breslau zum Stadtrabbiner von Emden gewählt und 1812 als solcher vom Amsterdamer Konsistorium bestätigt worden. Am 14. Mai 1813 erhob dann eine Notabelnkonferenz der ostfriesischen Juden Löwenstamm einstimmig zum 'Oberlandrabbiner von Ostfriesland' (damals Departement Oberems). Das französische Ministerium St. Cloud bestätigte ihn als solchen am 10. Juli 1813. Lange nachdem Ostfriesland an Hannover gekommen war, nämlich am 27. März 1827 bestätigte ihn auch die hannoversche Regierung als Landrabbiner von Ostfriesland mit dem Sitz in Emden. Löwenstamm war ein Raw alten Schlags, hielt gleichwohl aber neben hebräischen Vorträgen schon meisterhafte deutsche Predigten, von denen sogar einige erhalten sind. So leitete er denn die neue Zeit ein, welche sein Nachfolger, der große Samson Raphael Hirsch (seit 25. August 1841 Landrabbiner in Emden) repräsentierte, dessen große Verdienste um das Wohl seiner ihm dort anvertrauten Gemeinden und um die gesetzliche Regelung der jüdischen Angelegenheiten des ganzen damaligen Königreichs Hannover bislang noch nicht genügend gewürdigt worden sind."    

      
Erinnerung an Samson Raphael Hirschs Wirksamkeit als Rabbiner in Ostfriesland (Beitrag von 1889)    
Anmerkung: Der Beitrag wird zu Aurich eingestellt, da er auch von einem Wahlkampf zwischen Samson Raphael Hirsch und dem Auricher Oberlehrer Dr. Lippmann berichtet. Zudem fand die Wahl von Hirsch zum Rabbiner im Amtshaus in Aurich statt.           

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Januar 1889: "Nachklänge an Hirsch's Wirksamkeit in Ostfriesland. Aurich, 16. Januar (1889). Die Nachricht von dem Tode des unvergesslichen Rabbiners Hirsch hat auch in Ostfriesland in vielen Kreisen wahre und tiefe Trauer hervorgerufen; denn das Andenken an den nunmehr Verklärten lebt fort in den Herzen seiner ehemaligen Freunde, obschon Raum und Zeit eine weite Kluft zwischen ihm und uns geschaffen hatten. Aber wer nur je das Glück gehabt, mit Hirsch durch persönlichen Verkehr in Berührung gestanden zu haben, wer je durch den Zauber seines Wortes hingerissen worden, mochte es nun von der Kanzel herab oder in der gewöhnlichen Unterhaltung sein, der trug unwillkürlich ein unauslöschliches Angedenken davon, das vom Strom der Zeiten so leicht sich nicht hinwegschwemmen ließ. Kein Wunder, wenn man darum bei uns noch heute so oft und gerne die Wirksamkeit Hirschs sich erinnert und manches seiner Worte mit eisernem Griffel sich eingegraben hat in die Herzen seiner Hörer. Es dürfte nun wohl von Interesse sein, dasjenige, was man sich von dem ehemaligen Landrabbiner von Aurich-Osnabrück erzählt, der Öffentlichkeit zu übergeben: In den jüngsten Darstellungen über Hirsch's Leben hieß es zu wieder-      
Aurich Israelit 24011889a.jpg (198300 Byte)holten Malen, dass Hirsch in Emden einstimmig zum Landrabbiner erwählt worden. Dies könnte den Glauben erwecken, als ob hier der Ankunft Hirsch's auch mit solchem Jubel wie in Nickolsburg entgegengesehen wurde, und als ob diese Wahl zur Zufriedenheit aller Beteiligten erfolgt sei. Dem ist aber nicht so. Es soll sich vielmehr in der damaligen Zeit um Hirsch und den früheren Oberlehrer und Prediger Dr. Lippmann - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - zu Aurich, ein harten Wahlkampf in einigen Gemeinden und namentlich in Emden, wo man in den tonangebenden Kreisen von Hirsch durchaus nichts wissen wollte, abgespielt haben. Die Parteien standen sich einander ziemlich feindlich gegenüber, und die Wogen des Kampfes arteten nicht selten in arge Handel aus. Die Wahl selbst fand in Aurich im ehemaligen Amthause in der Norderstraße statt; zu derselben hatten die beteiligen Gemeinden ihre Abgeordneten entsendet. Nur Emden war bei dieser Gelegenheit nicht vertreten. Als die ersten neun Stimmen sämtlich für Hirsch abgegeben waren, äußerte der Oberamtmann Zimmermann, der die Wahlhandlung leitete und ein äußerst jovialer Herr war: 'Meine Herren, der Hirsch ist gefangen!' Sofort verließ einer der Abgeordneten, Oppenheimer aus Esens, das Wahllokal, warf sich auf sein Pferd und ritt eilends nach Oldenburg, um dem Landrabbiner das Ergebnis der Wahl mitzuteilen. Vergebens versuchte man von einigen Seiten die Wahl für ungültig zu erklären; die Regierung wies alle dahingehenden Gesuche ab und bestätigte die 'einstimmig erfolgte Wahl'. Bald darauf verließ Hirsch, begleitet von den Tränen und Segenswünschen seiner bisherigen Gemeinde, die kleine Residenzstadt Oldenburg
Aber die Gegenpartei, besonders in Emden ruhte nicht; sie suchte durch Schmähungen und Verdächtigungen die Stellung des Hirsch zu untergraben. Man konnte es Hirsch nicht verzeihen, dass er modern gekleidet erschien, und betrachtete ihn lange mit misstrauischen Augen.  
Bald aber überzeugte man sich, dass das Misstrauen, welches man Hirsch von einigen Seiten entgegenbrachte, ungerechtfertigt war, denn man sah und erkannte, mit welcher Begeisterung der neue Rabbiner seines Amtes waltete, und welch hohen Begriff er vom Judentum und unseren heiligen Geboten hatte, und wie er sein Bestes daran setzte, diese Überzeugung auch auf die ihm unterstellten Gemeinden zu übertragen. Davon zeugen noch heute seine mannigfachen Erlasse, die er in Betreff der Rasur mit dem Rasiermesser, der Schechita-Angelegenheiten und der Gemeindeinstitutionen zur Beherzigung an die Beteiligten richtete. Noch heute spricht man von      
Aurich Israelit 24011889b.jpg (157327 Byte)seiner Unparteilichkeit und der Unbestechlichkeit bei Schlichtung von Streitigkeiten, bei welchen er seine besten Freunde nicht schonte. Wie oft erschien er selbst plötzlich in der Gemeindeversammlung, um den Frieden bei den ihm Unterstellten zu erhalten; und es gelang ihm immer durch den Macht- und Zauberspruch seines Wortes. Galt es aber ein Vergehen zu sühnen, so trat er energisch auf, und seine Maßnahmen zeugten von einer Unerschrockenheit, die ihresgleichen sucht. So ließ er einst eine Synagoge auf einige Zeit schließen, als ihm von der Störung eines Gottesdienstes Anzeige gemacht wurde, bei welcher es die Vorsteher an der nötigen Einsicht zu Verhinderung der Streitigkeit hatten fehlen lassen. 
Im außeramtlichen Umgange war Hirsch die liebenswürdigste Persönlichkeit, und für Klein und Groß hatte er immer ein erfrischendes Wort. Durch solche Leutseligkeit gewann der Unvergessliche bald die Herzen aller, die mit ihm in Berührung kamen, sodass selbst seine anfänglichen Gegner seine begeisterten Freunde wurden. So kam es dann, dass der Tag seines Abschieds nicht allein für Emden, sondern auch für den ganzen Bezirk ein Tag des Schmerzes war.  Seine Abschiedsrede hielt Hirsch nicht, wie berichtet, am 15. Mai 1846, sondern am 25. April desselben Jahres. Es war am Sabbat Machar Chodesch und der Gefeierte predigte über den ersten Vers der betreffenden Haftora. Seine Einleitungsworte haben sich hier bis auf den heutigen Tag erhalten: sie lauteten: 'Machar Chodesch - Morgen ist Neumond, morgen ist die Stätte leer, morgen ist hier kein Landrabbiner mehr! Dunkel war's bei meinem Kommen, doch hell ists heute bei meinem Gehen!' Kein Auge blieb damals tränenleer, und selbst die vielen Nichtjuden, die an jenem Tage seine Zuhörer waren, waren von Wehmut ergriffen. Nun ist für ihn abermals ein neuer Monat angebrochen; er ist geschieden aus einem alten Wirkungskreise, um einzugehen in jene lichten Gefilde, wo er die Früchte seines Schaffens genießt. Wir aber schließen die Nachklänge mit dem Wunsche: 'und es gehe vor dir her deine Gerechtigkeit und die Herrlichkeit des Herrn wird dich zu sich nehmen' (Jesaja 58,8)."       

    
Abschied von Landrabbiner Dr. Isaacsohn - seine Abschiedsworte werden in der Synagoge Aurich gelesen (1850)       

Emden DTreueZionsw 26041850.jpg (290721 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 26. April 1850: "Aurich, den 21. April (1850). Während viele Gemeinden Deutschlands mehr oder weniger von politischen oder reformistischen Idee berührt wurden, hat sich die hiesige Gemeinde von einer jeden derartigen Demonstration fern gehalten, und ist ruhig in ihrem Geleise geblieben. Sie beharrte stets im Glauben und hielt und hält sich noch an den Satzungen und Gebräuchen, welche wir von unsern Altvordern überkommen, sodass sie mit Recht zu den orthodoxesten Deutschlands gezählt werden kann. Dass sie auf dieser Bahn stets fortgeschritten, dazu tragen vorzugsweise die Bestrebungen edler Männer aus unserer Mitte bei. Wir nennen hier vorzugsweise den Herren Vorsteher Samuel C. Heymann und die Privatgelehrten und frommen Männer, die Herren Elias Cohen und dessen Sohn, den menschenfreundlichen, frommen und tugendhaften Herrn Joseph E. Cohen. Über das eifrige Streben dieser Herren und über unsere Kultur- und Schulsynagogenverhältnisse wird ein längerer Bericht in kurzer Zeit von uns gegeben werden. 
Das Landrabbinat ist bereits wieder erledigt, indem der bisherige Landrabbiner Dr. Isaacsohn einen Ruf nach Rotterdam erheilt, und wird er in einigen Tagen sein neues Amt antreten. Gestern wurden in hiesiger Synagoge seine Abschiedsworte verlesen. Sie lauten folgender folgendermaßen:  
"Schalom. Dies sei mein Schlusswort an Sie und die ganze Synagogengemeinde. Mit diesem inhaltsschweren Worte lege ich feierlich mein Amt nieder und gebe es dankbar und gerührt zurück in die Hand derjenigen, die es mir anvertrauten.  
Nehmen Sie alle vorerst hin meinen Dank, meinen heißen, tiefgefühlten Dank für die Liebe und das Vertrauen, womit Sie vom Anfang bis heute mir entgegenkamen. Und an diesem Dank für alle von allen Seiten mir zuteil gewordene Liebe schließe ich die dringende und eifrige Bitte an: Behalten Sie mich in einem wohlwollenden und gesegneten Andenken. Bei dieser Bitte habe ich zwar an meine Person gedacht; mehr aber noch an meine Lehren und Ermahnungen und Tröstungen, die ich Ihnen von heiliger Stätte aus gegeben.   
Nach dieser Bitte, die aus dem reinsten Wohlwollen und der liebevollsten Teilnahme aus ihrem zeitlichen Wohle und Ihrer ewigen Glückseligkeit stammet, habe ich beim Abschiede nur noch einen Wunsch für die ganze Synagogengemeinde und für alle ihre einzelnen Mitglieder, einen einigen herzlichen Wunsch. 'Schalom', 'Wohlergehen' wünsche ich Ihnen allen. - Möge es Ihnen Allen recht, recht wohl ergehen in jeder Lage und in jedem Verhältnis des Lebens, in Zeit und Ewigkeit. 'O himmlischer Vater! sei mir deiner Hilfe nahe der ganzen Gemeinde, leite, schütze ihre Jugend, wache über ihre Kinder, speise ihre Armen und Dürftigen, sei ihren Witwen Schirm und Schutz, ihren Waisen Vater und Zier, sei der Verlassenen Beistand, der Bedrängten Zuflucht, der Traurigen Tröster; - dem Verlassenen erwecke einen Freund, dem Bekümmerten einen Tröster, dem Bedrängten einen Helfer, der Unschuld einen Retter, dem Leidenden gib Geduld, dem Bedrängten Standhaftigkeit, dem Unglücklichen Ergebung, dem Glücklichen Demut, dem Verirrten Erkenntnis, dem Zweifelnden Glauben, dem Sünder Reue und dem Sterbenden Hoffnung!   Und von Gott wende ich mich nochmals an Sie alle, an Männer, Frauen, Jünglinge und Jungfrauen mit dem Segensspruche 'Schalom'. 
Emden, den 3. Ijar 5610 (= 15. April 1850). Dr. Isaacsohn, Landrabbiner.  
Wir schließen unsern diesmaligen Bericht mit dem aufrichten Wunsche, dass man bei der baldigen Besetzung des erledigten Rabbinats abermals auf einen Mann Rücksicht nehme, der vor allem mit echter Religiosität, mit tüchtigem talmudischem Wissen, anerkennte Gelehrsamkeit und Bildung verbinde; doch trauen wir in dieser Beziehung dem gesunden Sinne unserer Gemeinden das Beste zu. Bei der Besprechung der Schulverhältnisse, die wir in kurzer Zeit darzustellen gedenken, werden wir auf diesen Punkt noch zurückkommen. U."            

   
Zum Tod von Rabbiner Dr. Philipp Kroner (1906, Rabbiner in Aurich von 1864 bis 1876)  

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 18. Januar 1907: Berlin. Im Alter von 74 Jahren verschied Rabbiner Dr. Philipp Kroner, geboren in Deutsch-Krone, 1864 Rabbiner in Aurich, 1876 Rabbiner in Brandenburg und 1888 bis 1904 in gleicher Eigenschaft an zwei Berliner Gemeinden, 'Bne Brith' und 'Synagogenverein des Westens.' Vor einigen Jahren veröffentlichte Kroner eine ausgewählte Sammlung seiner Aufsätze unter dem Titel 'Orient und Occident'."        

      
     
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und weiterer Kultusbeamten sowie des jüdischen Schulwesens        

Ausschreibungen der Stelle des Lehrers (beziehungsweise ersten Lehrers, Oberlehrers und Predigers) zwischen 1843 und 1925
      

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. September 1843: "Anzeige
Bei der hiesigen israelitischen Gemeinde soll noch ein Lehrer für ca. 15-20 erwachsene Schulkinder engagiert werden, welche zugleich das Amt eines Vorsängers verrichten und deutsche Vorträge in der Synagoge halten muss. Etwaige Kandidaten, welche sich fähig fühlen, den vakanten Posten anzunehmen, wollen sich, unter Einsendung glaubhafter Atteste über Kenntnisse und moralischen Lebenswandel, in portofreien Briefen baldigst an das unterzeichnete Vorstands-Kollegium wenden. 
Zur Nachricht der Reflektanten dient, dass mehr auf guten Unterricht im Jüdischen und sonstigen Elementarwissenschaften, als auf vieles Singen gesehen werden soll; indem der anzustellende Lehrer als Vorsänger nur einigermaßen routiniert zu sein bracht. Im Juden werden hauptsächliche reiche Kenntnisse gefordert. Die Stelle wird, außer einigen Emolumenten, eine jährliche fixe Besoldung von ca. 200 Thaler Gold gewähren. Vor der definitiven Anstellung ist jedoch eine Prüfung des hiesigen Landrabbiners erforderlich. 
Aurich, im September 1843. 
Das Vorstands-Kollegium: Samuel E. Heymann. Benjamin Wolff. L. J. Cohen. H. S. Hartog. M. Ballin. J.J. Heymann. U.J. Rosenthal.    
Anmerkung: auf diese Ausschreibung hat sich erfolgreich Rabbiner Dr. Lippmann beworben (siehe unten).  
  
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Januar 1853: "Durch die Berufung unseres verehrten Herrn Rabbiners und Oberlehrers Dr. Lippmann als Distriktsrabbiner nach Kissingen ist die hiesige Stelle vakant. Bewerber um dieselbe wollen sich unter frankierter Einsendung ihrer Zeugnisse an den hiesigen israelitischen Gemeindevorstand wenden. Auf tüchtige Schulkenntnisse und Lehrfähigkeit wird besonders gesehen. 
Aurich (Ostfriesland), den 8. Dezember 1852."    
     
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. November 1863: "Für die Elementarschule in Aurich wird zu Neujahr 1864 ein tüchtiger Oberlehrer gesucht. Fixes Gehalt vorerst 300 Thaler. Portofreie Anmeldungen an 
Dr. Hamburger
, Land-Rabbiner in Emden."     
 
Anzeige in der Zeitschrift "Jeschurun" vom März 1883 S. 160: "Durch Berufung des Herrn Rabbiners Dr. Chodowsky ist die hiesige Oberlehrer- und Predigerstelle vakant geworden und soll baldmöglichst wieder besetzt werden. Gehalt beträgt 1800 Mark außer Nebenverdienst. Die Stellung ist eine öffentliche, definitive und erfolgt durch die Regierung.  
Geeignete Bewerber belieben sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse im Original oder in Abschrift an den unterzeichneten Vorstand zu werden. Hattarat Hora'a (rabbinische Lehrbefugnis) erwünscht. 
S. C. Heymann
, Aurich."        
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Januar 1885: "Zum 1. April dieses Jahres wird die hiesige Oberlehrer- und Predigerstelle vakant, wozu sich qualifizierte Bewerber baldigst zu melden belieben. Akademisch Gebildete, sowie solche, welche Hattarat Hora'a (rabbinische Lehrbefugnis) besitzen, erhalten den Vorzug. Gehalt vorläufig 1500 Mark Fixum. Aurich, den 15. Januar 1885. 
Der Vorstand der jüdischen Gemeinde Gossel v. Dyk."   
Anmerkung: obige Ausschreibung war notwendig nach dem Weggang von Rabbiner Dr. Enoch (siehe unten).    
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Februar 1894: Die hiesige israelitische Gemeinde sucht baldmöglichst einen ersten Lehrer orthodoxer Richtung, der auch zugleich musikalisch gebildeter Kantor sein muss und zeitweilig religiöse Vorträge zu halten hat. Gehalt 1.500 bis 1.800 Mark pro Jahr.  
Offerten zu richten an den Schulvorsteher 
M. Goldschmidt,
Aurich."         
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. August 1908
"Zum 1. November dieses Jahres ist in hiesiger Gemeinde die Stelle eines ersten 
Lehrers, Predigers und Vorbeters 
zu besetzen. Grundgehalt Mark 1.200, Mietentschädigung Mark 450, Kultusamt Mark 300, Stufe der Alterszulagen Mark 160, nebst nicht unerheblichen Nebeneinnahmen. Bewerber wollen sich baldigst unter Einreichung unter Zeugnisabschriften melden. 
Aurich, den 2. August 1908. 
Der Vorstand der Synagogengemeinde."     
   
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Juni 1925
"Durch die Berufung unseres jetzigen Beamten nach Hamburg ist die hiesige Stelle als 
Lehrer und Vorbeter
 
frei geworden. Die Besetzung erfolgt durch die hiesige Regierung. Bewerber, die auf gesetzestreuem Boden stehen, wollen ihre Zeugnisse an die hiesige Regierung und an uns einsenden. Dienstwohnung vorhanden. 
Aurich, den 7. Juni 1925. Der Vorstand der Synagogengemeinde."          
  
 
Ausschreibungen der zweiten Lehrerstelle zwischen 1864 und 1876    
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Juni 1864: "Die vakante zweite Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen Gemeindeschule kann sofort besetzt werden. Jährliches Fixum: vorläufig 200 Thaler. - Tüchtige pädagogische Bildung ist Bedingung; die Fähigkeit, vorzubeten, nur wünschenswert. Reflektanten wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Qualifikationszeugnisse und eines Curriculum vitae baldigst an den Unterzeichneten wenden. 
Aurich, den 30. Mai 1864. Der Schulvorsteher: Joseph Seckels."              
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober 1864: "Die vakante zweite Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen Gemeindeschule kann sofort besetzt werden. Jährliches Fixum: vorläufig 200 Thaler. Ordentliche Seminarbildung ist Bedingung; die Fähigkeit vorzubeten, bloß wünschenswert. Reflektanten wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst an den Unterzeichneten wenden. 
Aurich, den 8. September 1864. Der Schulvorsteher: Joseph Seckels."   
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. November 1864: "Vakanz
Die zu besetzende zweite Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen Schule soll nunmehr mit einem jährlichen Fixum von 250 Thaler dotiert werden. 
Ordentliche Seminarbildung ist Bedingung; die Fähigkeit vorzubeten, bloß wünschenswert. Reflektanten wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst an den Unterzeichneten wenden. 
Aurich (in Hannover), den 29. Oktober 1864. Der Schul-Vorstand: Joseph Seckel."      
  
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. März 1865: "Vakanz
Die zu besetzende zweite Lehrerstelle an
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Juni 1867: "Vakanz
Die mit einem jährlichen Fixum von 250 Thalern und einem Nebeneinkommen von mindestens 50 Thalern verbundene zweite Lehrerstelle an der israelitischen Gemeindeschule zu Aurich (Ostfriesland) ist erledigt und kann sofort besetzt werden. 
Bewerbungsgesuche nebst Zeugnissen nimmt entgegen der israelitische Schulvorstand W. Samson."     
  
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. März 1869: "Die 2. Lehrerstelle an der hiesigen Elementarschule ist zum Rosch Chodesch (Monatsanfang) eventuell 15. Mai zu besetzen. Das fixe Gehalt beträgt 250 Thaler (Nebenverdienst, ohne Garantie etwa 50 Taler). Dem Betreffenden ist Gelegenheit geboten, besonders im Hebräischen unentgeltlich sich weiter auszubilden. 
Reflektanten belieben sich unter Beifügung eines curriculum vitae und ihrer Zeugnisse an den unterzeichneten Schulvorstand zu wenden.
Aurich, im Februar 1869. W. Samson."      
     
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom  15. März 1871: "Lehrer-Vakanz 
bei der Gemeindeschule zu Aurich; Antritt 1. Juni diesen Jahres. Fixum 250 Thaler (ohne Garantie). Bewerbungsgesuche an den
Israelitischen Schulvorstand W. Samson.   
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. April 1876: "Lehrer-Vakanz  
Die Stelle eines zweiten Lehrers an der hiesigen jüdischen Elementarschule ist zum 1. Mai oder 1. Juni dieses Jahres zu besetzen. Gehalt 900 Mark. Durch Privatunterricht können Nebenverdienste erworben werden. Qualifizierte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem unterzeichneten Schulvorsteher melden.
Aurich
, den 2. April 1876. G.M. Ballin. "
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. März 1876: "Lehrer-Vakanz. 
Die Stelle eines Lehrers an der hiesigen jüdischen Elementarschule ist zum 1. Juni dieses Jahres zu besetzen. Gehalt 900 Mark. Durch Privatunterricht können Nebenverdienste erworben werden. 
Qualifizierte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem unterzeichneten Schulvorsteher melden. 
Aurich, 23. Februar 1876. G. M. Ballin.

       
Stellvertretender Lehrer in der Zeit des Ersten Weltkrieges gesucht (1915)   
Anmerkung: es war nicht leicht, mitten im Krieg einen geeigneten Lehrer zur Stellvertretung zu finden, zumal in vielen jüdischen Gemeinden die Lehrer an den Fronten standen. Ob die Ausschreibung Erfolg hatte, ist nicht bekannt.      

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. April 1915: "Für den im Felde stehenden Lehrer Herrn Pfifferling 
suchen wir vertretungsweise 
einen Lehrer

der die untersten drei Jahrgänge unterrichten muss. Erwünscht wäre auch, wenn derselbe den Vorleser und Schochet vertreten könnte. Gehaltsansprüche und Referenzen erbeten. 
Der Schulvorstand der israelitischen Gemeinde Aurich in Ostfriesland: L. Knurr."          
    
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli 1915: Für den im Felde stehenden Lehrer Herrn Pfifferling 
suchen wir vertretungsweise einen Lehrer

der die untersten drei Jahrgänge unterrichten muss. Erwünscht wäre auch, wenn derselbe den Vorleser und Schochet vertreten könnte. Gehaltsansprüche und Referenzen erbeten. 
Der Schulvorstand der israelitischen Gemeinde Aurich in Ostfriesland: L. Knurr.      

  
Ausschreibungen der Stelle des Schochet und Synagogendieners 1920 bis 1925   

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Juni 1920: "Gemeinde Aurich.
Für unsere aus circa 100 Familien bestehende Gemeinde suchen wir zum 1. Oktober dieses Jahres einen
Schochet und Synagogendiener,

der jüdisches Wissen besitzt. Erwünscht ist auch die Fähigkeit zum Hilfsvorbeter. Gehalt nach Übereinkunft. Dienstwohnung vorhanden. Zeugnis Abschriften sowie Autorisationen (Kabalot) von orthodoxen Rabbinern sind zu richten an den Vorstand der Synagogen Gemeinde Aurich".     
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. März 1922: "Wir suchen zum 1. Juni dieses Jahres einen geübten
Schochet, Hilfsvorbeter und Synagogendiener.

Gehalt circa 20.000 pro Jahr außer Nebeneinnahmen. Freie Dienstwohnung. Bewerber wollen Zeugnisse von orthodoxen Rabbinern sowie Referenzen an den unterzeichneten einsenden.
Aurich, den 5. März 1922. Der Vorstand der Synagogengemeinde".   
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Februar 1925:  "Wir suchen einen tüchtigen
Schochet, Hilfsvorarbeiter und Synagogendiener,

der auch Religionsunterricht erteilen kann. Zeugnisse von orthodoxen Rabbinern erforderlich. Gehalt nach Übereinkunft. Dienstwohnung. Offerten nebst Zeugnisabschriften sind an den Unterzeichneten zu richten:
Aurich (Ostfriesland), den 10. Februar 1925. Der Vorstand der Synagogengemeinde".  

   
   
   
Hinweise zu einzelnen Lehrern der Gemeinde, die rabbinische Autorisation hatten      
  
1843 bis 1853 war als Lehrer und Prediger in Aurich tätig: Rabbiner Gabriel Hirsch / Naftali Lippmann (1805 - 1864); nach 1853 war er bis zu seinem Tod als Rabbiner in Bad Kissingen tätig (dort weitere Informationen).    
 
Um 1870 war als Oberlehrer und Prediger in Aurich tätig: Rabbiner Dr. Philipp Kroner (1833 - 1907); er verwaltete zwischen 1871 und 1873 das Rabbinat Emden, nach 1876 Rabbiner in Brandenburg, nach 1888 Rabbiner der Gemeinde Bne Brith in Berlin.   
 
1873/74 bis 1876 war als Lehrer in Aurich tätig: Rabbiner Dr. Gabor Gedalia Goitein (1848 - 1883); nach Aurich war er Rabbiner der Israelitischen Religionsgesellschaft in Karlsruhe

1878 bis 1883 (siehe oben Ausschreibung vom März 1883) war als Oberlehrer und Prediger an der jüdischen Gemeindeschule in Aurich tätig: Rabbiner Dr. Salomo A. D. Chodowski (1850 - 1907). 

Von August 1883 bis Juni 1885 war als Lehrer und Prediger in Aurich tätig: Rabbiner Dr. Joseph Samuel Enoch (1854 - nach 1904).
 
Von 1891 bis 1894 Rabbiner Dr. Daniel Fink (weiteres zu ihm siehe unten).      
  
    
Zum Tod von Rabbiner Josef Kohn (1884) 
Anmerkung: ein Teil der hebräischen Wendungen ist noch nicht ausgeschrieben
     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Oktober 1884: "Aurich, 3. Oktober. Wer den Besten seiner Zeit genug getan. Der hat gelebt für alle Zeiten.
An dieses schöne Wort des Dichters dachte ich, als ich mich mit tiefem Weh im Herzen anschickte, Ihnen, geehrter Herr Redakteur, eine Trauerbotschaft mitzuteilen, die gewiss nicht verfehlen wird, selbst in weitester Ferne schmerzliche Teilnahme hervorzurufen. — Unser Lehrer Rabbiner Josef HaKohen ist tot! Den Umfang und die Bedeutung dieses Schmerzensrufes kann nur der in seiner ganzen Tragweite erfassen, der jemals Gelegenheit hatte, in das Leben und Wirken dieses Mannes und in die Verhältnisse unserer Gemeinde einen tieferen Einblick zu tun. Denn, was er uns war, das war uns keiner und kann uns keiner nach ihm werden: er war unser Leiter und Führer, unser Vater und Berater, nach dessen Bescheid sollen sie ausziehen und nach dessen Bescheid sollen sie einziehen (4. Mose 27,21); denn wir durften uns getrost seiner Führung anvertrauen. Als darum am vergangenen Schabbat Schuwa (= Schabbat Wajelech = 1. Schabbat im Monat Tischri, das war 27. September 1884) um die Mittagstunde der obige Schreckensruf die ganze Stadt durchzitterte, da fühlten Alle, Arm und Reich, Jung und Alt, Jude und Christ, dass ein Fürst und ein Großer gefallen ist (2. Sam. 3,38), dass der Besten Einer geendet. Doch nicht allein unsere Stadt und Heimat verlieren in dem Verblichenen, den edlen Menschenfreund, den stets bereitwilligen Helfer ans Not und Bekümmernis, sondern auch viele Bewohner des Auslandes und anderer Erdteile verlieren durch sein Hinscheiden eine wirksame Stütze für ihre Pläne. Die drei Grundsäulen, die nach Ansicht ch'sal den Bestand der Welt sichern, Tora, Gottesdienst und Wohltätigkeit, bildeten die Richtschnur für das Leben unseres geliebten Meisters. —
Rabbi Josef seligen Andenkens wurde im Jahre 1812 zu Aurich geboren, wo sein Vater Rabbi Eli Cohen Zadek, der bei dem damaligen Präfekten und bei den späteren hannoverschen hohen und höchsten Beamten seiner Klugheit, seiner Rechtschaffenheit und seines Biedersinnes wegen in großem Ansehen stand, ein begüteter Kaufmann war. Dieser gottesfürchtige Mann kannte keinen größeren Wunsch, als sein einziges Kind für das Studium der Tora zu gewinnen. Mit großen Opfern sorgte er deshalb im Verein mit seiner edlen Gattin - sie ruhe in Frieden - für die Heranziehung von Talmudgelehrten, (die seinen Sohn für Tora begeistern sollten), was in der damaligen Zeit für unsern von der großen Verkehrsstraße so weit entlegenen Winkel keine Kleinigkeit war. Doch die Mühe war nicht vergebens, denn der Vater hatte die Freude zu sehen, dass sein Sohn sich mit einem wahren Feuereifer auf das Studium der Thora warf. In den Jahren, in welchen andere Kinder noch spielen und an eine ernste Beschäftigung nicht denken, war der Verstorbene schon ausgebildet in der Tora und der Mischna, er ist diesem Studium treu geblieben, und wenn einer, so hat er (sc. das biblische Wort Psalm 1,2): und er sinnte über sie bei Tag und bei Nacht erfüllt. Um den Fortgang des Geschäftes hat er sich bei Lebzeiten seines Vaters so gut wie gar nicht gekümmert, ihm blieb nur Zeit für Tora und Gebet. Hatte der Verstorbene morgens etwa um 10 Uhr das Gotteshaus verlassen, wo er neben dem Gebete für sich und die Gemeinde auch noch für die vor-       
Aurich Israelit 16101884b.jpg (345907 Byte)schriftliche Instandhaltung der Torarollen usw. sorgte, so fand man ihn gleich darauf in seinem Hanse über seine Folianten, und meist wurde es Mittag, ehe er an die Befriedigung der eigenen körperlichen Bedürfnisse dachte. Jeden Abend nach dem Mincha-Gebete versammelten sich erwachsene junge Leute um ihn, die unter seiner Leitung Mischna, Gemara .. lernten, und eine Stunde später ging's zum Talmudschule war, und nicht Wind und Wetter vermochten ihn von diesem Gange zurückzuhalten. War er gegen 11 Uhr nachts nach Hause zurückgekehrt, so verzehrte er erst sein Mittagsmahl und Mitternacht war längst vorüber, wenn er seine Lagerstatt aufsuchte. Und welches Interesse brachte er der unerwachsenen Jugend und der Schule entgegen? Er verweilte oft und gerne in der Klasse und konnte stundenlang dem Unterrichte anwohnen, er selbst hat alle für die Bar Mizwa vorbereitet und viele der Kleinen allsabbatlich in seinem Hause versammelt, um sie in Tanach (Bibel), Raschi, Schulchan Aruch zu unterrichten. Wir dürfen darum wohl behaupten, dass, wo sich noch religiöses Wissen in unserer Gemeinde vorfindet, dies sicherlich seinen täglichen und abendlichen Vorträgen entstammt. So hat er sich mit der Krone der Tora geschmückt, aber auch die Krone... sich redlich verdient; denn er hat seit Menschengedenken im kleinen Heiligtum, das er mit einem großen Kostenaufwande prachtvoll ausschmücken ließ, in selbstloser Hingebung, mit Innbrunst und Herzinnigkeit den Dienst als Vorbeter, als Vorleser und Schofarbläser verrichtet. Schon als ganz junger Mann wurde er Mohel = Beschneider und seine Tätigkeit erstreckte sich hierbei bis weit über die Grenzen der Heimat hinaus, und nicht selten kam dabei sein Leben in die Gefahr; denn damals gab's in unserer Gegend weder gebahnte noch bequeme Fahrgelegenheit. Er mietete immer auf Reisen besonderes Fuhrwerk, um sich namentlich in Gebet und ... keinem Zwange hingeben zu müssen. Niemals aber hat er sich die Kosten vom Baal Berith ersetzen lassen, ja, er hat nicht selten die Seuda Mizwot aus eigenen Mitteln bestritten und noch ein Übriges getan. Als er sich in späteren Jahren nicht mehr so recht auf seinen Gesichtssinn verlassen konnte, übernahm sein zweiter würdiger Sohn diese Funktion.
In allen diesen Angelegenheiten stand ihm seine gottesfürchtige, edle Gattin die Frau Bela hilfreich zur Seite, sie hat ihn in Liebe bis an ihr Ende gehegt und gepflegt und die machschirei Mizwa besorgt. Auf sie passt so recht die Stelle in den Brachot ... die da beginnt .... Wie bereitwillig öffnete sich jedem Hungrigen das Haus des Gatten, ja, es war ihnen nicht recht, wenn am Sabbat der Gast bei Tische fehlte. Seit dem vor etwa 1Jahren erfolgten Tode der Gattin, schien auch das Lebenslicht des Gatten getrübt; er konnte den Verlust nie so recht verschmerzen, und so schwanden seine Kräfte immer mehr und mehr. Den Zom Gedaliah (war am 22. September 1884) hat er noch unter Fasten und Lernen verbracht und am Abend mit einer solchen Kraft und Innigkeit vorgebetet, dass sein so jähes Ende nicht vorauszusehen war. Freitag Mittag wohnte er zum letzten Male dem Gottesdienste in der Synagoge bei, während er zu Kabbalat Schabbat = Schabbatbeginn im eigenen Hause das Gebet mit Minjan ver­richtete. Am Sabbatmorgen ging er noch in das Zimmer, in welchem sich wie allsabbatlich seine Schüler zum Lernen versammelt hatten, und mit der Erklärung des Gotteswortes auf den Lippen — sank er um; ein Herzschlag hatte seinem Leben ein Ende gemacht, .... So hatte das Lehren und Lernen nicht aufgehört aus seinem Munde, ...; denn in der Mitte seiner Schüler ist er mit einem Kuss eingeschlummert zum Leben der kommenden Welt.
Bei der Beerdigung zeigte es sich, dass er auch die Krone des guten Namens sein eigen nennen durfte; denn zu dieser war die ganze jüdische Gemeinde vollzählig erschienen, und fast alle Gemeinden Ostfrieslands hatten Vertretungen gesandt; auch sah man hohe und höchste Behörden, Geistliche, Militärs, Bürger-Vorsteher und die angesehensten Bürger der Stadt. Der Landrabbiner, Herr Dr. Buchholz aus Emden, sprach mit gewohnter Meisterschaft am Grabe Worte der Trauer und des Trostes und ergriff die Herzen seiner Zuhörer durch seine schwungvoll durchdachte Rede.
So steht nun die schwergeprüfte Familie und die hart getroffene Gemeinde trauernd und vereinsamt da, fragend (hebräisch und deutsch:) Wer wird wohl die Kluft ausfüllen können? — Doch es kann uns in unserer Trauer zum Troste gereichen, dass die beiden Söhne des Verstorbenen bestrebt sind, ganz in die Fußtapfen des Vaters zu treten, dass auch ihre Herzen warm und innig für die Interessen des Judentums schlagen. So lange aber die Auricher Gemeinde besteht, wird sie mit Verehrung und Dankbarkeit ihres Wohltäters gedenken und nicht aufhören, die Erinnerung an ihn wach und rege zu erhalten für alle Zeiten".  

    
Spendenaufruf von Lehrer Bernhard (Benjamin) Wolff (1891)     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. April 1891: "Aufruf!
Die Mitglieder unserer Gemeinde und ihre Wohltätigkeitsanstalten haben es von jeher als ihre heiligste Pflicht betrachtet, sowohl die Not ihrer, als auch die auswärtiger Hilfsbedürftiger zu mildern, und überall da helfend einzutreten, wo es galt, Tränen zu trocknen und Gebeugte wieder aufzurichten. Leider aber hat sich seit fast zwei Jahren durch ungünstigen Umschwung der Geschäftsverhältnisse ein Notstand in unserer Gemeinde herausgebildet, dem wir fast ratlos gegenüberstehen. Leute, die sonst sich und die Ihrigen durch redlichen Erwerb ernähren konnten, sind an den Bet­telstab gekommen. Unter den Notleidenden jedoch befindet sich ein verschämter, armer Familienvater, bei dem Not und Entbehrung in erschreckender Weise eingekehrt sind, und der auf dem Punkte steht, sein Häuschen zu verlieren, wenn nicht wohltätige Menschen sich seiner annehmen. Für diesen Bedrängten ergeht an Euch, Ihr Brüder in der Ferne und in der Nähe, unsere Bitte: Stehet uns bei in unserem Bestreben, der schwer bedrängten Familie das Letzte zu erhalten, damit sie nicht von ihrem Boden vertrieben und dem Elend preisgegeben werde.
Außer den Unterzeichneten ist Se. Ehrw. Herr Rabbiner S. Fromm - sein Licht leuchte - in Frankfurt a. M., Seilerstr. 16, gern bereit, privatim weitere Auskunft über den tatsächlichen Notstand zu erteilen, Gaben anzunehmen und weiterzubefördern. Aurich, 30. März 1891.
A.J. Cohen, Synagogen-Vorsteher.     B. Wolff, Lehrer."       

  
Abschied von Rabbiner Dr. Daniel Fink als Lehrer in Aurich (1894) 
Anmerkung: Rabbiner Dr. Daniel Fink (geb. 1862 als Sohn von Rabbiner Ruben Fink in Alt-Berun (Bieruń Stary) in Oberschlesien, gest. nach 1932 in Berlin) studierte 1877 bis 1882 in Halberstadt (rabbinische Studien und Besuch des Lehrerseminars), danach an den Universitäten Gießen und Halle. War zunächst Lehrer in Kassel und Frankfurt, 1891 Promotion in Leipzig; von 1891 bis 1894 Lehrer in Aurich. Von 1894 bis 1898 als Bezirksrabbiner in Zwittau (Svitavy) in Mähren tätig, später in Wien und seit 1906 bis um 1933 in Berlin an der Synagoge Schaperstraße und Lessingstraße (orthodox); zahlreiche Publikationen in jüdischen Periodika.      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar 1894: "Aurich, 27. Januar (1894). Der heutige Sabbat war für unsere Gemeinde ein Tag von ganz unvergleichlicher Bedeutung. Es galt vornehmlich dem Abschiede unseres hochverehrten Rabbiner Dr. Fink, welcher einem ehrenvollen Rufe zur Übernahme des Bezirksrabbinats Zwittau folgt. Mit hochgespannten Erwartungen sahen alle der Abschiedspredigt entgegen, allein dem hochbegabten Redner standen diesmal Worte und Tone zur Verfügung, welche selbst diese weit übertrafen. Ausgehend von dem Spruche 'Wer gerecht herrscht unter den Menschen, wer herrscht in der Furcht Gottes, (der ist wie das Licht des Morgens...usw., 2. Samuel 23,2) beleuchtete er zunächst an der Hand der ersten Hälfte die hervorragendste Tugend unseres geliebten Kaisers: die Gerechtigkeit in warm empfundenen Worten. In der zweiten Hälfte des Vortrages legte Herr Dr. Fink an der Hand des zweiten Gliedes jenes Ausspruches der Gemeinde nochmals die Grundgedanken seiner Wirksamkeit ans Herz. Das waren Töne, von solch packender Gewalt, von solch einziger Weihe, dass deren Eindruck noch lange Zeit nachklingen wird. Die Wirksamkeit des Herrn Dr. Fink konnte nur den schönsten Abschluss finden. Er hat es verstanden, sich in hiesiger Gemeinde zu verewigen und sein Name wird in deren Mitte stets mit Segen genannt werden. Möge die Zukunft in seinem neuen Wirkungskreise sich zu einer recht glücklichen gestalten: das ist der Wunsch, der hier in allen Herzen lebt."         

 
Hauptlehrer Heinrich Reuß über "Das Judentum und die Sozialdemokratie" (1895)     
Anmerkung: Im Abschnitt wird die Treue des deutschen Judentums zur deutschen Monarchie betont und die Tendenz zur Ersetzung der Monarchie durch eine Demokratie, wie sie von Sozialdemokraten angestrebt wurde, als unbiblisch und unjüdisch abgelehnt.  

Aurich AZJ 25011895.jpg (503833 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Januar 1895: "Das Judentum und die Sozialdemokratie.  Von Hauptlehrer H. Reuß in Aurich.
Bei der Beratung der Umsturzvorlage hat ein Redner, der persönlich dem Antisemitismus fern steht, der bewiesen hat, dass er dem Gifte des Rassen- und Religionshasses keinen Einlass in seine Arbeitermassen gewähren will, durch Hinweis auf die Zugehörigkeit des Millionärs Singer zur sozialdemokratischen Partei wieder feststellen wollen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Sozialdemokratie und dem Judentum bestehen müsse. Derartige Versuche sind auch schon früher gemacht worden. Wir leugnen diesen Zusammenhang, ja, stellen fest, dass das Judentum mehr als irgend eine Religion die Bestrebungen der Sozialdemokratie für unzulässig erklärt, dass die jüdische Religion jedenfalls ihren Angehörigen strikte verbietet, sich irgendwo in den Dienst dieser Partei zu stellen, die, wie sie selbst eingesteht, auf den Sturz der bestehenden Gesellschaftsordnung, der zu Recht bestehenden Regierungen hinarbeitet. Wohl wissen wir, dass diese wiederholte Feststellung denen gleichgültig sein wird, deren Beruf es ist, bewusst das Judentum und die Juden zu verleumden. Diesen gönnen wir den Genuss, den eigenen ethischen Defekt ihren Gegnern anzudichten. Aber der Mehrheit des deutschen Volkes, den redlich nach Wahrheit strebenden Volksboten anstatt der vorgefassten Meinungen richtige Anschauungen über die Stellung des Judentums zur Sozialdemokratie zu bieten, muss angesichts der Wichtigkeit der Sache eine dankbare Aufgabe sein. Wir weisen also nach, dass heute kein deutscher Jude, der sich als solcher fühlt, der als solcher an die Grundwahrheiten des Judentums glaubt, ein bewusster Sozialdemokrat sein kann. Ich warte ruhig Gegenbeweise ab, die die Annahme zulassen, als ob jene drei sozialdemokratischen Abgeordneten sich selbst als Juden betrachten. Ja, es sind geborene Juden. Sollen diese also eine Neigung des Judentums zur Sozialdemokratie erkennen lassen, dann müsste doch auch auf Seiten des Christentums eine sehr bedenkliche Wahlverwandtschaft zwischen diesem und der Sozialdemokratie bestehen, da 42 Abgeordnete christlicher Konfession sind oder waren, da über eine Million deutscher Wähler zur Fahne der Sozialdemokratie schwören. Und dass bisher alle Fürsten- und Präsidentenmörder Christen von Geburt waren, haben unsere Gegner übersehen. Wir stehen nicht an zu erklären, die Anarchisten sind solche trotz ihres Christentums, und verlangen, dass man auf der andern Seite urteile, dass jene Sozialdemokraten seien trotz des Lehrinhalts der Religion, der sie durch Geburt angehört haben.
Denn das Judentum verbietet jede Förderung jener Bestrebungen, die den Staat schädigen oder stürzen könnten. Die jüdische Religion, die Bibel, der Talmud sind eine unbedingte Verneinung der Grundlehren der Sozialdemokratie. Indem ich für heute unterlasse, meine Behauptung in Bezug auf Eigentum, Ehe und Familie durch Quellen zu beweisen, stelle ich dem A und O der Sozialdemokratie: Abschaffung der Monarchie und der durch historisches Recht bestehenden Regierungen folgende biblische und talmudische Religionslehren gegenüber:
5. Mose 17, 15. Einen König sollst du über dich einsetzen.
Spr. 24, 21. Fürchte Gott, mein Sohn, und den König! Mit Aufrührern lass dich nicht ein.
Pred. 8, 2—3. Ich warne dich, vollstrecke des Königs Befehle! Dein Fürst erfüllt die Gott geschworene Pflicht. Verlass ihn nicht aus Übereilung und verwickele dich nicht in böse Anschläge.
Spr. 21, 1. Königs Herz ist in der Hand des Ewigen wie Wasserströme. Er leitet es, wohin es ihm gefällt.
Jerem. 29, 5-7. So spricht der Herr des Weltalls, der Ewige, Gott Israels: Bauet Häuser dort und wohnet daselbst! Pflanzet Grundstücke an und genießet ihre Frucht! Suchet das Wohl des Staates, dahin ich euch führen ließ; betet für denselben zu Gott! Denn das Wohl des Staates muss euer Wohl sein.
Jerem. 40, 9. Gedaljah ließ sie schwören: Seid getrost den Chaldäern unterthan, bleibet im Lande, dienet dem König von Babel treu, und es wird euch wohl gehen.
Chaje Odam 63, 6. Wer einen nichtjüdischen König sieht, spreche: Gepriesen seist du, unser Gott, König der Welt, der von seiner Majestät dem Menschen gegeben hat. Ja, es ist Pflicht, sich zu bemühen, dass man einen König sehe, wenn wir sogar dadurch im Studieren der göttlichen Lehre gestört werden.
Talmud Berachot 58. Die Regierung auf Erden ist ein Abglanz der Regierung im Himmel.
Sprüche der Väter 3, 2. Bete für das Wohl der Regierung; denn wäre nicht Furcht vor ihr, so würde einer den andern verschlingen.
Talmud Horajoth. Der König hat den Vorrang vor dem Hohenpriester.
Bereschit rabbah c 94 Wer seinen König missachtet, ist, als ob er ehrfurchtslos gegen Gott wäre.
Eleh hamizwoth 106. Die Könige der jetzigen Zeit haben uns freundlich und mit väterlicher Liebe in ihr Land aufgenommen, lassen uns in Freiheit des Körpers unserm Gewerbe und in Freiheit des Geistes unserm Glauben leben. Darum ist es religiöse Pflicht, ihnen Liebe zu zollen und für ihr Wohl zu beten. Ihr wahrer Lohn wird ihnen von unserm himmlischen Vater. Wir aber sollen ihre Liebe und Güte anerkennen.
Diese (Stellen des jüdischen Schrifttums erklären also gleich der preußischen Tradition das Königtum als eine Einrichtung von Gottes Gnaden, als Stellvertretung Gottes, sie verbinden mit dein Begriff des Königtums Macht, Würde, Glanz, Sieg und Unabhängigkeit. Wir nennen Gott in seiner Glorie und Macht unsern König.
Unsere Geschichte zeigt klar, dass die Israeliten stets ein königstreues Volk waren, dass sie von allen zum persischen Weltreiche gehörenden Völkern dem letzten Könige am längsten treu geblieben sind. Diesen redenden Zeugnissen gegenüber, dass das Judentum Vaterlandsliebe, Untertanentreue, Liebe zum Fürsten fordert, müssen alle Anklagen und Verleumdungen verstummen. Kein wahrer Jude wird in seinem staatsbürgerlichen Verhalten diese Forderungen seiner Religion verleugnen können, kein treuer Jude wird zu den Feinden des Fürstenhauses gehören, dem ein Wilhelm I., ein Kaiser Friedrich entsprossen ist.
Kein jüdischer Preuße und jüdischer Deutsche wird dem Fürsten die Treue weigern, dessen Geburtstag wir in den nächsten Tagen feiern, und der mit starker Hand und mit gerechtem Sinn gegen eine Welt voll Lug und Trug, gegen einen Abgrund voll Neid und Bosheit unsere Rechte wahrt. Jeder wahre, glaubenstreue Jude muss der Sozialdemokratie entgegenwirken, wenn diese auch, um ihrem Programm treu zu bleiben, für die verfassungsmäßigen Rechte der Juden, die andere Parteien antasten, eintritt. Nein; am Geburtstage unseres Kaisers und Königs wollen wir mit jenen schönen Worten aus der heiligen Schrift, denen kein anderes Wort an die Seite gesetzt werden kann, mit der wahren jüdischen Parole sprechen:
'So wahr der Ewige lebt, und beim Leben des Herrn, meines Königs, an dem Orte, woselbst mein Herr der König sein wird, sei es zum Tode, sei es zum Leben, dort wird auch dein Knecht sein!"         

  
25-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer Bernhard Wolff (1903)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Oktober 1903: "Norden. Herr Lehrer B. Wolff, ein gesetzestreuer Mann, der schon manche literarische Beiträge und Abhandlungen im 'Israelit' veröffentlichte, konnte jüngst auf seine 25-jährige Amtstätigkeit als zweiter Lehrer an der Auricher jüdischen Schule zurückblicken. Vielleicht berichtet eine berufene Feder in diesem Blatte kurz über die Jubiläumsfeier."          

    
Städtischer Zuschuss zum Unterhalt der Israelitischen Volksschule (1908)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. Januar 1908: "Aurich, 15. Januar (1908). Die städtischen Kollegien setzten gestern den Etat für die hiesigen Schulen nach dem neuen Volksschulunterhaltungsgesetz fest. Zum Unterhalt der israelitischen Volksschule bewilligten die Kollegien einen jährlichen Beitrag von 1.200 Mark vom 1. April ab. Die israelitische Schule besuchen gegenwärtig 38 Kinder aus der Stadt und 5 von auswärts. Die Schuldeputation setzt sich aus dem Rektor, einem Lehrer der Stadtschule, einem lutherischen, einem reformierten, einem katholischen Geistlichen und dem Ortsrabbiner zusammen."        
 
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 31. Januar 1908: "Aurich. Zum Unterhalt der israelitischen Volksschule (Frequenz gegenwärtig 43 Kinder) bewilligte die Stadt einen jährlichen Beitrag von 1.200 Mark ab 1. April." 

  
Abschiedsrede von Lehrer Heinrich Reuß (1908)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom  5. November 1908: "Aurich, 1. November (1908). Am gestrigen Schabbat Paraschat Noach hielt Herr Hauptlehrer und Prediger Reuß, der nach 14-jähriger segensreicher Tätigkeit in unserer Gemeinde in den Ruhestand tritt, seine ergreifende Abschiedsrede. Unsere Gemeinde verliert in Herrn Rueß nciht nur einen vorzüglichen Redner und Prediger, sondern auch einen tüchtigen Lehrer, der reiches Wissen mit Umsicht und Energie verband und unsere Schule auf ein hohes Niveau brachte. Seine pädagogische Begabung wurde stets in den Revisionsschriften der vorgesetzten Behörden sehr lobend anerkannt. Ihrer Hochachtung und Verehrung verlieh die Gemeindevertretung dem Scheidenden in einem anerkennenden Schreiben und durch eine Ehrengabe Ausdruck. Mögen an Herrn Hauptlehrer Reuß sich die guten Wünsche erfüllen, die ihm seine vielen Verehrer aus vollem Herzen mit auf den Weg nach Berlin gaben."          

     
Hauptlehrer und Prediger Heinrich Reuß tritt in den Ruhestand - sein Nachfolger wird Bernhard Wolff (1908)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. November 1908: "Aurich, 15. Nov. Am 1. November dieses Jahres trat Herr Hauptlehrer und Prediger Reuß in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger hat die hiesige Gemeinde Herrn B. Wolff, den rühmlichst bekannten Vorkämpfer für die Sache der gesetzestreuen Lehrer gewählt. Am Schabbat Lech Lecha bestieg nun unser neuer Prediger die Kanzel, um seine Antrittspredigt zu halten, die allgemeine Begeisterung entfachte und ungeteilten Beifall fand. In der ganzen Gemeinde ist man der festen Überzeugung, dass die Wahl unseres Predigers und Lehrers eine glückliche ist und wir nun vollen Ersatz für den in den Ruhestand getretenen Beamten gefunden haben. Möge es Herrn Wolff, dessen tiefes Wissen, Charakterstärke und Überzeugungstreue allgemein gerühmt werben, vergönnt sein, seines neuen Amtes zum Segen für unsere Gemeinde zu walten."      

  
Kantor und Schochet Jonas Wolff tritt nach 50 Dienstjahren in den Ruhestand (1909)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. September 1909: "Aurich, 3. September. Unser verehrter Kantor und Schächter, Herr Jonas Wolff, ist in den Ruhestand getreten, nachdem er 50 Jahre lang im Dienste der Gemeinde gestanden. Von der allgemeinen Beliebtheit des Beamten zeugt ein Beschluss der Gemeinde, dem aus dem Amt Scheidenden freiwillig eine jährliche Pension zu zahlen. Allgemeiner Wunsch der Gemeinde ist, den bewahrten Meister im alten Chasanut (= Art und Weise des Kantors, in diesem Fall die traditionelle Art) noch häufig in der Synagoge als Vorbeter zu hören; ist derselbe doch ein anerkannter Meister der traditionellen Gesänge. Wir ehrwürdigen Siebziger einen heiterere Lebensabend."      

 
Zum Tod des Kantors und Schochet Jonas Wolff (1911)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. Juli 1911: "Aurich, 30. Juni. Unsere Gemeinde hat durch das Hinscheiden eines ihrer früheren Beamten einen herben Verlust erlitten. Nach kurzer, aber heftiger Krankheit verschied am 27. Juni im 74. Lebensjahre unser alter Kantor und Schochet, Herr Jonas Wolff, der in seiner Lebensführung uns allen als das Muster und Vorbild eines wahrhaften Jehudi gelten konnte und gegolten hat. 50 Jahre lang hat er seinem Schöpfer und seiner Gemeinde mit Eifer gedient und sein bestes Wissen und Können in den Dienst unseres Gemeinwesens gestellt. Seine Liebe zur Tora zeigte sich darin, das; er das (Wort aus Psalm 1,2: 'und er sinnt ihm bei Tag und bei Nacht') buchstäblich erfüllte. Die Tora, die er uns in früheren Jahren vortrug, konnte er auswendig und ebenso auch das Buch der Psalmen. Alle rabbinischen Urteile und religiösen Traditionen kannte er aufs genaueste und brachte sie bei Gelegenheit jedes Mal zur Anwendung. Seine Verdienste um unsere Gemeinde fanden schon vor Jahren dadurch ihre Anerkennung, dass unser unvergesslicher Landrabbiner Dr. Löb ihm in einem ehrenvollen Schreiben den Chawer-Titel (Ehrenrabbiner) verlieh.
Vor genau zwei Jahren trat er in den Ruhestand; aber auch in dieser Zeit hat er sich sehr oft in die Bresche gestellt, und noch wenige Tage vor feinem Tode die Parascha (Wochenabschnitt) Nisa mit der gewohnten Fertigkeit vorgetragen.
Am Grabe schilderte Herr Lehrer Wolfs die Verdienste des Dahingeschiedenen und versicherte, dass das Andenken dieses Frommen nicht aus unserer Mitte schwinden werde. Wenn uns etwas in unserem Schmerze zu trösten vermag, so ist es die Wahrnehmung, dass die drei Söhne des Verstorbenen in den Fußstapfen des Vaters wandeln und sich bereits als wahrhafte Jehudim bewährt haben."        

       
Über den Lehrer Salomon Pfifferling (geb. 1882 in Datterode, bis 1919 zweiter Lehrer in Aurich)    

Datterode Pfifferling Salomon 010.jpg (45261 Byte)Salomon Pfifferling (geb. am 8. Februar 1882 in Datterode, umgekommen im  März 1942 im Ghetto von Riga) war ein Sohn des Baruch Pfifferling und dessen Frau Henriette geb. Burchardt (gest. 1915; vgl. auch http://www.heimatverein-datterode.de/de/archiv/fotoarchiv/category/15-judengraeber und http://www.geschichtswerkstatt-marburg.de/projekte/pfiffe.php). Salomon Pfifferling bestand 1903 die Lehrerprüfungen und arbeitete anschließend in Leipzig, Lübeck und Aurich. Salomo Pfifferling nahm am Ersten Weltkrieg teil (verletzt 1915, siehe oben) und kehrte 1918 als Kriegsverletzter wieder nach Aurich zurück. Salomon war seit 1919 Lehrer der israelitischen Volksschule in Marburg. Er war verheiratet mit Selma geb. Rehbock (geb. 27. Mai 1881 in Erfurt, umgekommen im März 1942 im Ghetto von Riga. Die Familie wohnte in Marburg in der Heusingerstraße 3, zusammen mit der Mutter von Selma: Sophie Rehbock (geb. 17. Januar 1855 in Stiebel; gest. 13. Juni 1937 in Marburg). Die Tochter Margot (geb. 5. August 1913 in Aurich) lernt Dentistin, heiratete Weil und emigrierte 1933 nach Frankreich, wo sie überlebte. Salomon und Selma wurden am 9. Dezember 1941 nach Riga deportiert.     
 
Zum Tod seiner Mutter Henriette Pfifferling geb. Burchardt im April 1915 in Datterode - sprach Lehrer Pfifferling Abschiedsworte:    
Datterode Israelit 15041915.jpg (77043 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. April 1915: "Datterode, 11. April (1915). An einem Halbfeiertag des Pessachfestes (Anfang April 1915) starb plötzlich und unerwartet nach kurzer Krankheit die älteste Frau unserer Gemeinde, Frau Baruch Pfifferling. Die Verstorbene war eine wackere Frau im schönsten Sinne des Wortes und wirkte in ihrem Familienkreise bescheiden und fromm im Geiste unserer Tora. Das Leichenbegängnis, an dem nicht nur alle Mitglieder des Ortes und der nächsten Nachbargemeinden, sondern auch viele nichtjüdische Mitbürger teilnahmen, gab ein beredtes Zeugnis, welcher Beliebtheit sich die Verblichene bei ihren Mitmenschen zu erfreuen hatte. An der Bahre sprach im Auftrage der Familie ein Sohn der Verstorbenen, Lehrer Pfifferling aus Aurich, zur Zeit verwundet in Hildesheim, ergreifende Abschiedsworte. Ihre Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens." 

   
Lehrer i.R. Bernhard Wolff: "Aus der Praxis" (1. Teil) (1915)        

Aurich Israelit 25031915.jpg (487914 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. März 1915: 
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Hauptlehrer Bernhard Wolff tritt in den Ruhestand (1921)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. April 1921: "Aurich, 4. April. Am 1. April trat der erste Lehrer an unserer jüdischen Volksschule nach fast 46-jähriger Dienstzeit in den Ruhestand. Bei dieser Gelegenheit erhielt Herr Hauptlehrer Wolff ein Dank- und Anerkennungsschreiben der hiesigen Regierung für langjährige treue Pflichterfüllung. Zugleich erhielt er von derselben Behörde die Mitteilung, dass ihm rückwirkend vom 1. April 1920 an, eine Aufrückungsstelle der Gruppe 2 der Besoldungsordnung für Volksschullehrer verliehen worden sei."      

  
Lehrer i.R. Bernhard Wolff: Betrachtung über den "Schabbat Hagadol" (1922)     

Aurich Israelit 06041922.jpg (307270 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. April 1922:  
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Erklärung einer Raschistelle von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1922)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Mai 1922:  
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50-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1925)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. April 1925: "Aurich, 20. April (1925). Am 3. Mai (9. Ijar) begeht der in den weitesten kreisen bekannte und geschätzte Lehrer B. Wolf, Aurich, in geistiger und körperlicher Frische sein 50-jähriges Amtsjubiläum."       

    
Erinnerung an Lehrer Moritz Goldschmidt - Bericht zum Tod seines Vaters Bernhard Goldschmidt - 36 Jahre Lehrer und Vorbeter in Lübeck (1924)           

Sprendlingen Israelit 18121924h.jpg (208071 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Dezember 1924: "Lübeck, 7. Dezember (1924). Ein seltener Mensch und Jehudi war Lehrer B. Goldschmidt, der von uns gegangen ist, nachdem er 36 Jahre in der hiesigen Gemeinde treu und gewissenhaft wie selten einer seines Amtes gewaltet hatte. Eine Vielseitigkeit, wie man sie selten bei einem Lehrer findet, hat Goldschmidt ausgezeichnet. Er war der Lehrer an der hiesigen Religionsschule, er war Vorbeter der Gemeinde, ein ausgezeichneter Baal Kaureh und Baal Taukeah, ein hervorragender Mauhel (Beschneider), peinlich gewissenhafter Sekretär aller Gemeindeinstitutionen und der Gemeindehasse, aber auch Freund und Berater aller Gemeindemitglieder in jeder nur vorkommenden Angelegenheit, er war Hausvater im israelitischen Altersheim, in welchem die Insassen seine ganze väterliche Fürsorge wohltuend spürten, er war nicht zuletzt ein großer Ben Tauroh ('Sohn der Tora' = Gelehrter). In jedem einzelnen Amt war er so ganz bei der Sache, als hätte er sonst keinerlei Obliegenheiten. Alles, was er tat, trug den Stempel der Gottesliebe zur Ehre Gottes. So waltete Lehrer Goldschmidt fast 40 Jahre seines segensreichen Amtes. Aufrichtigste Freundschaft und selten treue Anhänglichkeit verband ihn mit dem Hause unseres unvergesslichen Rabbiners Dr. Salomon Carlebach. Begreiflich war daher die selten große Teilnahme und die vielseitige Trauer, die bei seinem Tode zum Ausdruck kam. Es war eine imposante Trauerkundgebung bei seiner Beerdigung. Herr Rabbiner Dr. Winter sprach namens der israelitischen Gemeinde und beklagte den unersetzlichen Verlust, den die Gemeinde durch den Heimgang dieses seltenen Mannes erlitten. Herr Rechtsanwalt Dr. Landau gab in bewegten Worten namens des Vorstandes und der Schulverwaltung der israelitischen Gemeinde dem Schmerze der Gemeindeverwaltung Ausdruck. Herr Oberbibliothekar Dr. Moritz Stern, ein Schwager des Heimgegangenen, sprach namens der Familie. Namens der großen Zahl hiesiger und auswärtiger Schüler sprach Herr Schuldirektor Dr. Josef Carlebach, an dessen Seite der Verstorbene während seiner zweijährigen hiesigen rabbinischen Amtstätigkeit in Liebe und Freundschaft gestanden. Um dem Heimgegangenen eine besondere Ehrung zuteil werden zu lassen, trugen dann Männer der Chewroh Kadischo den Oraun (Sarg) durch die feierlich beleuchtete Synagoge hindurch auf dem Synagogenhof, auf welchem die derzeitigen Schüler und Schülerinnen Aufstellung genommen hatten. Ein großes Trauergefolge gab dann dem Heimgegangenen das letzte Geleite. In Moisling auf dem Friedhofe sprach noch Herr Rabbiner Donat im Namen der Kollegen und Herr Simson Carlebach gab dem verehrten Freunde namens der Chewroh Kadischoh, deren treues Mitglieder er 34 Jahre lang gewesen, den letzten Abschiedsgruß. In der Trauerwoche gab sein Sohn, Lehrer Moritz Goldschmidt in Aurich, nochmals ein herrliches Lebensbild seines teuren Vaters, welches in dem Versprechen gipfelte, dass seine Kinder allezeit dem Ideale des Vaters treu bleiben werden."
     
Sprendlingen OF Israelit 01011925h.jpg (75209 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Januar 1925: "Sprendlingen, Kreis Offenbach, 23. Dezember (1924). In Ergänzung des in der letzten Nummer des 'Israelit' gebrachten Berichtes über das Hinscheiden des Lehrers Bernhard Goldschmidt in Lübeck sei noch darauf hingewiesen, dass Goldschmidt ein Kind unserer Gemeinde war. Wenn auch Jahrzehnte beruflicher Wirksamkeit im Dienste des Judentums ihn an der Küste der Ostsee Wurzel fassen ließen, so zog es ihn doch immer wieder hin nach der Stätte seiner Kindheit. Mit banger Sorge verfolgte er die religiöse Entwicklung seiner Heimatgemeinde, und mit freudiger Genugtuung erfüllte ihn die Tatsache, dass man in Sprendlingen an den Prinzipien des gesetzestreuen Judentums festhielt und nicht gleich anderen Landgemeinden religiösem Indifferentismus und Nihilismus Tür und Tor öffnete. Es mögen ihn wohl bereits schon Todesahnungen erfüllt haben, als er den lange gehegten Entschluss ausführte, den vergangenen Rausch-haschonoh (Neujahrsfest) an der Stätte zu verbringen, wo Vater und Großvater ihre Gebete zum Vater der Barmherzigkeit (= Gott) gerichtet. Unvergesslich werden uns die Worte sein, die er an die tief ergriffene Gemeinde richtete, die ausklangen in den Ruf 'Hineni' – 'Ich bin bereit!', den Inhalt seines gotterfüllten Lebens in prägnantester Kürze zusammenfassend und der Heimatgemeinde das Höheziel eines echt jüdischen Gemeinwesens vor Augen stellend. Auch in Sprendlingen wird man des edlen Menschen und gottbegeisterten Juden Bernhard Goldschmidt nicht vergessen. Das Andenken an den Gerechten ist zum Segen."   
 
Aurich Moritz Goldschmidt 10.jpg (4455 Byte)Lehrer Moritz Goldschmidt: um 1921/24 Lehrer in Aurich; Quelle: http://www.geni.com/people/Moritz-Goldschmidt/6000000001805283541      
 
Ergänzung: Zum Tod von Lehrer Moritz Goldschmidt (1948 in den USA)  
(Anzeige erhalten über Karola Kertel, Bad Orb)   
Aurich Mo Goldschmidt 1948.jpg (48924 Byte)Anzeige in der amerikanisch-jüdischen Zeitschrift "Der Aufbau" vom 1. Oktober 1948: "Mein innigstgeliebter Mann, unser guter und unvergesslicher Vater, Schwiegervater, Bruder und Onkel 
Moritz Goldschmidt
  früher Hamburg  
ist am 19. September 1948 im 63. Lebensjahre plötzlich und unerwartet von uns gegangen. 
In tiefem Schmerze: Gitta Goldschmidt geb. Plaut  Walter Goldschmidt  Bernie Goldschmidt  Eric und Ruth Levi geb. Goldschmidt  720 West 180th Street, New York, N.Y. 
Wir danken allen Verwandten, Freunden und Bekannten für ihre innige Teilnahme."  

     
Lehrer und Kantor Wetzler - bislang in Aurich - wurde in Frielendorf gewählt (1926)  
Anmerkung: Informationen zu Lehrer Siegfried Wetzler auf den Seiten zu Wilhelmshaven und Königstein.     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. März 1926: "Frielendorf, 21. März (1926). Der Lehrer Wetzler in Aurich ist als Religionslehrer, Kantor und Schochet hier gewählt und von Provinzialrabbiner Dr. N. Cohn Marburg in sein Amt eingeführt worden."   

 
Lehrer i.R. Bernhard Wolff: Besinnung zur Paraschat Bamidbar (= Toraabschnitt zum Schabbat Bamidbar) (1927)     

Aurich Israelit 26051927.jpg (323874 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Mai 1927:  Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung anklicken      
Aurich Israelit 26051927a.jpg (331182 Byte)   

     
50-jähriges Ortsjubiläum von Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1928)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Juni 1928: "Leer, 22. Juni (1928). In diesen Tagen kann unser allverehrter Herr Lehrer a. D., B. Wolff, sein 50-jähriges Ortsjubiläum begehen. Am 28. Juni 1878 trat er, nachdem er drei Jahre in Neustadt am Rübenberge als Lehrer fungiert hatte, seinen manchmal mit harten Dornen gepflasterten Weg zur hiesigen (gemeint: Aurich) Schule an. Was der Jubilar in den Jahren seiner Tätigkeit geleistet hat, davon zeugen seine Schüler, seine Stellung in der großen jüdischen Welt. Dass des Schabbos bei uns noch gehalten wird, wie nirgendwo anders, das ist nur sein verdienst.  Wenn der Jubilar auch nicht mehr im Amte ist, seine Raschi-Vorträge am Schabbos hält er nach wie vor mit jugendlichem Eifer und hat dabei von seiner Lehrtätigkeit nichts eingebüßt. Die Vorträge werden gut besucht.  Möge uns allen, der Familie, der Gemeinde und Kol Jisroel der Jubilar noch viele Jahre erhalten bleiben!"        

  
Korrektur zum Artikel über Lehrer i.R. Bernhard Wolff (1928)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Juli 1928: "Leer, 2. Juli (1928). Zu der in voriger Nummer veröffentlichten Notiz über das Jubiläum des verdienstvollen Herrn Lehrers Wolff, der ja auch zu den beliebtesten Mitarbeitern unseres Blattes gehört, wird uns berichtigend mitgeteilt, dass Herr Lehrer Wolff nach wie vor nicht in Leer, sondern in Aurich wohnt."           

  
Besinnung von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zum "Schabbat Schuwa" über "Teschuba" (Rückkehr zu Gott) (1928)    

Aurich Israelit 20091928.jpg (357011 Byte) Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. September 1928: 
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung anklicken.
    

  
Auslegungen von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zum Deboralied (1928/1929)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. November 1928:  
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Aurich Israelit 29111928a.jpg (601273 Byte)    
   
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Mai 1929: 
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Aurich Israelit 30051929a.jpg (217946 Byte) 

      
75. Geburtstag des Lehrers i.R. Bernhard Wolff (1929)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. April 1929: "Aurich, 31. März (1928). Herr Ruhelehrer B. Wolff feiert - so Gott will - am 4. Nissan seinen 75. Geburtstag in körperlicher und geistiger Frische; möge der Jubilar seiner Familie und dem gesetzestreuen Judentum noch recht lange erhalten bleiben."        

   
25-jähriges Amtsjubiläum von Lehrer und Prediger Max Moses (1929, seit 1925 Lehrer in Aurich)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. April 1929: "Aurich, 2. April (1929). Am 1. April konnte unser Lehrer - Prediger, Herr M. Moses, sein 25-jähriges Amtsjubiläum begehen, an dem die ganze Gemeinde regen Anteil nahm. Denn der Jubilar hat es in seiner kaum vierjährigen Tätigkeit verstanden, durch seine gewissenhafte, hingebungsvolle und erfolgreiche Lehramtstätigkeit, sein offenes und wahrheitsliebendes Wesen und seine aufopfernde seelsorgerische Tätigkeit sich die größte Wertschätzung und Hochachtung nicht nur innerhalb unserer jüdischen Gemeinde, sondern auch im öffentlichen Leben unserer Stadt zu erwerben. So konnte es denn nicht ausbleiben, dass der Jubilar reich mit Ehren bedacht wurde. Fast jedes Gemeindemitglied suchte ihn zu erfreuen. Der Synagogenvorstand sowie die Repräsentanten der Gemeinde hatte sich vollzählig eingefunden und überreichte nach einer die Verdienste würdigenden Ansprache seitens des Schulvorstandes Herrn Knorr ein wertvolles Geschenk, worauf Herr Moses in der ihm eigenen Weise in treffenden Worten bewegt dankte. Obgleich der Magistrat der Stadt in einem warm gehaltenen Schreiben gratulierte, ließ es sich dennoch unser Bürgermeister, Herr Dr. Anklam, nicht nehmen, persönlich zu erscheinen, um den Jubilar zu beglückwünschen und ihm zu danken für seine Wirksamkeit und reges Interesse für die Belange unserer Stadt. Auch die christliche Geistlichkeit hatte gratuliert, wie auch der Vorstand des Bezirkslehrervereins Aurich erschienen war, um namens der Konferenz, an der Herr Moses lebhaften, tätigen Anteil nimmt, die Glückwünsche auszusprechen. Dieser Jubeltag legte beredtes Zeugnis ab von der Beliebtheit unseres Beamten und ehrt sowohl diesen als auch unsere Gemeinde. Möge Gott Herr Moses noch lange gesund erhalten zum Segen unserer Gemeinde, von ganz Israel und unserer Jugend. (Alles Gute) bis 120 Jahre."           
 
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 5. April 1929: "Aurich, Am 1. April konnte unser Lehrer und Prediger, Herr M. Moses, sein 25-jähriges Amtsjubiläum begehen, an dem die ganze Gemeinde regen Anteil nahm. Denn der Jubilar hat es in seiner kaum vierjährigen hiesigen Tätigkeit verstanden, durch seine gewissenhafte, hingebungsvolle und erfolgreiche Lehramtstätigkeit, sein offenes, wahrheitsliebendes und gewinnendes Wesen, sowie durch seine aufopfernde seelsorgerische Tätigkeit die größte Wertschätzung und Achtung nicht nur innerhalb unserer Gemeinde, sondern auch im öffentlichen Leben unserer Stadt zu erwerben. So konnte es denn nicht ausbleiben, dass der Jubilar reich mit Ehren bedacht wurde. Fast jedes Gemeindemitglied suchte ihn zu erfreuen. So konnte es denn nicht ausbleiben, das der Jubilar reich mit Ehren bedacht wurde. Fast jedes Gemeindemitglied erfreute ihn durch eine Aufmerksamkeit. Der Synagogenvorstand sowie die Repräsentanten der Gemeinde hatte sich vollzählig eingefunden und überreichten ihm nach einer die Verdienste hervorhebenden Ansprache seitens des Vorsitzenden Herrn Knurr ein wertvolles Geschenk, worauf Herr Moses in der ihm eigenen Weise in treffenden Worten bewegt dankte. Obgleich der Magistrat der Stadt in einem warm gehaltenen Schreiben gratulierte, ließ es sich unser Bürgermeister, Herr Dr. Anklam dennoch nicht nehmen, persönlich zu erscheinen, um den Jubilar zu beglückwünschen und ihm zu danken für seine Wirksamkeit und reges Interesse für die Belange unserer Stadt. Auch die christliche Geistlichkeit gratulierte, wie auch der Vorstand des Bezirkslehrervereins Aurich namens der Konferenz, an der Herr Moses lebhaften, tätigen Anteil nimmt, seine Glückwünsche persönlich aussprach. Herr Moses war Zögling des Kasseler Lehrerseminars. Auch hat er 14 Jahre in unserem Bezirk gewirkt, und zwar 11 Jahre in Herleshausen und 3 Jahre in Spangenberg. Beide Stellen gingen aber infolge der geringen Schülerzahl ein, und so wurde denn Herr Moses am 1. August 1925 nach Aurich berufen, wo er ein großes Wirkungsfeld gefunden hat."    

    
Beitrag von Lehrer i.R. Bernhard Wolff zu den Piutim an Rosch Haschana (1931)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. September 1931: 
Beitrag wird nicht ausgeschrieben; bei Interesse bitte Textabbildung anklicken
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80. Geburtstag von Lehrer i.R. Benjamin Baruch Wolff (1934)      

Aurich Israelit 01021934.jpg (142891 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar 1934: "Aurich, 20. Jan. Am 3. Nissan begeht Herr Benjamin Baruch Wolff, Lehrer i. R., in körperlicher Gesundheit und geistiger Frische seinen 80. Geburtstag. Ein Kind unserer Gemeinde, erlangte er seine Ausbildung in der früheren jüdischen Lehrerbildungsanstalt in Hannover (1.5.1872 bis 1.4.1875). Seine erste Lehrerstelle war Neustadt am Rübenberge (bis 1878), wurde dann von der Auricher Gemeinde (1.7.78) in seine Heimatstadt berufen, woselbst er erst als 2. Lehrer, später als 1. Lehrer und Prediger bis zu seiner am 1.7.1926 erfolgten Pensionierung tätig war. Ausgerüstet mit einem Außergewöhnlich reichen jüdischen Wissen und einer selbstlosen Hingabe und Liebe für seinen Beruf, nur strebend für Tora und Gottesdienst hat er ungemein segens- und erfolgreich in unserer Gemeinde gewirkt. Ihm ist es in der Hauptsache zu danken, dass in der Auricher Gemeinde echt jüdisches Leben pulsiert und hat er sich immer mit seiner ganzen Persönlichkeit dafür eingesetzt, dass Sabbat und Festtage, nichts von ihrer alten Heiligkeit und Weihe einbüßen. Wie Herr Wolff im gesetzestreuen Judentum fest verwurzelt ist, so hat er es verstanden, die ihm anvertraute Jugend und Gemeinde im Sinne des traditionellen Judentums zu erziehen. Gemessen an deutschen Verhältnissen, verfügten unsere jüdischen Kinder beim Verlassen der Volksschule dank der Lehrtätigkeit des Herrn Wolff über ein gutes Torawissen und hatten immer das Streben, es zu verwerten und zu vertiefen. Für die Erwachsenen richtete Herr Wolff Schiurim (Unterrichtsstunden) ein, und noch heute erfreut sich sein allsabbatlicher Raschi-Schiur reger Beteiligung, Herr Wolff begnügt sich nicht mit der einfachen Wiedergabe des Raschi-Textes, sondern er kündet mit jugendlichem Eifer und hinreißender Begeisterung seinen Hörern aus dem großen Schatze seines Wissens jüdische Lehren und Wahrheiten. — Die Auricher Gemeinde darf stolz auf ihren pensionierten Lehrer sein, dem sie Liebe und Verehrung entgegenbringt. Sie feiert mit ihm seinen 80. Geburtstag und wünscht ihm (alles Gute) bis 120 Jahre. W."       

  
Zum Tod von Lehrer i.R. Bernhard (Benjamin) Wolff (1934)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom  6. September 1934: "Ruhelehrer Benjamin Wolff, Aurich - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen. Aurich, 3. September (1934). Einen schweren, unersetzlichen Verlust hat die Gemeinde Aurich erlitten. Plötzlich und unerwartet ist, bis zum letzten Tage seines Lebens körperliche rüstig und geistig frisch, Ruhelehrer B. Wolff im 81. Lebensjahre verschieden. Mehr als ein halbes Jahrhundert hat er in seiner Heimatgemeinde als Lehrer, Prediger und religiöser Führer gewirkt. Was er seiner Gemeinde und weit darüber hinaus gewesen ist und bedeutet hat, kam deutlich und ergreifend bei der Trauerfeier zum Ausdruck, die die Gemeinde Aurich ihrem verewigten Führer in Treue und Dankbarkeit veranstaltete. In der überfüllten Synagoge, in der sich mit den Mitgliedern der Gemeinde Aurich sämtliche Lehrer der Umgegend und viele Freunde und Verehrer des Heimgegangenen von nah und fern versammelt hatten, entwarf Herr Lehrer Moses, der Amtsnachfolger des Verstorbenen, ein wohlabgerundetes Lebensbild des Heimgegangen und zeichnete in ergreifenden Worten und mit klaren, deutlichen Strichen, was der Verstorbene als Lehrer der jüdischen Schule, als Prediger und Seelsorger der Gemeinde, als Lehrer der Jugend und der Erwachsenen in regelmä0ßigen Kursen, Schiurim und Vorträgen, als Kollege und Förderer der jüngeren Lehrer, namentlich in den gemeinsamen Lehrerkonferenzen und in den vom Lehrerverein eingerichteten Lehrer-Schiurim und was als Gelehrter durch seine zahlreichen in jüdischen Zeitungen erschienenen Sidre-Erklärungen, durch sein 'Buch Esther' und andere Veröffentlichungen der weiteren Öffentlichkeit geleistet hat. Er feierte ihn als Gibbaur, als Helden des Geistes, der glaubensstarken Frömmigkeit und der inneren Seelenstärke. Herr Landrabbiner Dr. Blum aus Emden legte seinem Nachrufe ein Wort aus dem Talmudtraktat Joma zu Grunde, das der Heimgegangene selbst vor vielen Jahren als Text einer Kol-nidrei-Predigt gewählt hatte und schilderte den Heimgegangenen als den glaubensstarken Führer der Gemeinde, den treuen Hüter der überlieferten Tradition und der alten Minhogim, den verantwortungsbewussten Wächter der Heiligtum des Schabbos; als den großen jüdischen Gelehrten, der schon vor Jahren mit dem Maureinu-Titel geschmückt wurde, den durch klare Logik und pädagogische Meisterschaft erfolgreichen Lehrer und Förderer jüdischen Wissens, namentlich in dem Talmud-Thora-Verein, als den bis in die letzten Tage seines gesegneten Alters von jugendlicher Begeisterung beseelten Jehudi, den die heiße Liebe zur Lehre des Ewigen über alles Widrige des Lebens und alle herben Schicksalsschläge des Daseins zu erheben vermöchte; als den umfassend gebildeten, geschickten und erfolgreichen Erzieher, der Generationen von Schülern ausgebildet hat; als den edlen Menschen, der eine kindlich reine Seele sich bis zu seinem           
Aurich Israelit 06091934a.jpg (78534 Byte)Lebensende bewahrt hat. Mit herzlich-innigem Danke für das hingebend treue, segens- und erfolgreiche Wirken des Verstorbenen schloss Landrabbiner Dr. Blum. Sodann sprachen noch Dankesworte Herr Lehrer Lachmann, der zweite Beamte der Gemeinde Aurich, und der 1. Vorsteher, Herr Jakob Wolff. Eingerahmt wurden die Reden durch stimmungsvolle Gesänge und Rezitationen. Ein unübersehbarer Zug setzte sich sodann nach dem Friedhofe in Bewegung, wo Herr Lehrer Hartog, Wilhelmshaven für die ehemaligen Schüler, Herr Lehrer Klein, Norden, für den Bund gesetzestreue jüdischer Lehrer, und die Freie Vereinigung und Herr Lehrer Popper, Leer für den Verein der Lehrer Ostfrieslands und Emslands Worte herzlichen Dankes und ehrenden Nachrufes sprachen. Dann senkten wir, was sterblich gewesen an Benjamin Wolff, in die Gruft. Sein Geist aber wird weiter Segen bringend, fortleben in der Gemeinde Aurich. Das Andenken an den Gerechten ist zum Segen."     
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. August 1934: "Am Dienstag, den 28. August / 17. Elul morgens 6 Uhr wurde uns mein innigstgeliebter Gatte, unser treu sorgender Vater, der liebevolle Bruder und Verwandte  
Ruhelehrer Benjamin Wollf 
im vollendeten 80. Lebensjahre plötzlich und unerwartet durch einen sanften Tod entrissen. 
Aurich (Ostfriesland), 28.8.1934 / 17. Elul 5694. 
Im Namen der Hinterbliebenen: Amalie Wolff geb. Fromm und Kinder."   

     
Letztes Lebenszeichen von Lehrer Moritz Lachmann (1942)    
Anmerkung: Lehrer Moritz Lachmann (geb. 18. Mai 1874 in Schwersenz/Polen, gest./umgekommen 12. August 1942 in Lodz), war Lehrer der jüdischen Gemeinde in Aurich seit Ende der 1920er-Jahre bis 1941. Moritz Lachmann stand auch in besonderer Weise in Kontakt zur jüdischen Gemeinde in Wittmund, wo er u.a. 23 Jahre lang Schriftführer des Männer-Gesangvereins war. Im Oktober 1941 wurde er in das Ghetto Lodz deportiert, wo er im August 1942 umgekommen ist. Bewegend ist die Todesanzeige, die in der Zeitschrift "Der Aufbau" im Juli 1942 abgedruckt ist.   
Roberto Lichtenstein (Buenos Aires), Sohn von Else Inge Lichtenstein geb. Hess und Enkel von Josef Hess (dessen Schwester Friederike Lachmann geb. Hess mit Lehrer Moritz Lachmann verheiratet war), teilt hierzu per Mail vom 22.8.2011 mit: "Die in den USA lebenden Gebrüder Lachmann bekamen (wahrscheinlich über das Rote Kreuz) eine Postkarte von ihrem Vater, Moritz Lachmann, signiert 'Moritz Lachmann, Witwer'. So erfuhren sie vom Tode der Mutter".       

Aurich TA Lachmann 010.jpg (91022 Byte)Todesanzeige in der amerikanisch-jüdischen Zeitschrift "Der Aufbau" vom 31. Juli 1942 S. 20: 
"Erst jetzt erreicht uns die schmerzliche Nachricht, dass meine innigstgeliebte Frau, unsere herzensgute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Schwester, 
Frau Friederike Lachmann geb. Hess 
(früher Aurich, Ostfriesland) im 69. Jahre vor einigen Monaten in Polen verschied.  
In tiefster Trauer: Moritz Lachmann, Polen; 
Henry Lachmann und Frau Milly geb. Dach, 10 Hillside Ave., New York City; 
James Lachman und Frau Anni geb. Meyer, 4917 Old York Road, Philadelphia, Pa.; 
Siegbert Lachman und Frau Bertl geb. Thalheimer, 6819 Germantown Ave.. Phila. Pa.; 
Rolf Lachman."         

     
     
     
     
     
       

       

       

 

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Stand: 17. Dezember 2025