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in Bad Kissingen
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Bad Kissingen (Kreisstadt)
Texte/Berichte zur Geschichte des Rabbinates / Bezirksrabbinates in Bad
Kissingen
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Bad Kissingen wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Übersicht:
Aus der Geschichte des Rabbinates / Distriktrabbinates in
Bad Kissingen
Kissingen wird
Sitz eines Distriktrabbinates (1840)
Artikel
in "Israelitische Annalen" vom 31. Januar 1840: "Königreich Baiern. -
Verordnung über Bildung und Besetzung der Rabbinate in Unterfranken und
Aschaffenburg. - Würzburg, den 31. Dez. 1839.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Im Vollzuge der §§ 24 mit 27 des Ediktes vom 10. Juni 1813 über die
Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, sodann des
Ausschreibens vom 28. November 1828 (Intell. Less. S. 2349 et seq.) und in
Berücksichtigung der von dem im Jahre 1836 dahier versammelt gewesenen
israelitischen Kreis-Comité gestellten Anträge, sieht sich die
Unterzeichnete Stelle zu verfügen veranlasst, und verfügt was folgt:
1) Der Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ist von 1840
anfangend in sechs Distrikts-Rabbinate eingetheilt.
2) Die Distrikts-Rabbinate bilden
I. a. die Stadt Aschaffenburg;
b. die k. Landgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Klingenberg, Lohr, Oberburg,
Orb und Rottenburg;
c. die Herrschaftsgerichte Amorbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim,
Miltenberg, endlich der mainseitige Teil des Herrschaftsgerichts Rothenfels.
— Der Sitz dieses Distrikts-Rabbinats ist zu
Aschaffenburg. Dasselbe zählt 1915
Seelen in 408 Familien.
II. Die königlichen Landgerichte: Ebern, Gleusdorf, Hofheim, Königshofen,
und vom königlichen Landgerichte Haßfurt die israelitische Kultusgemeinde
Kleinsteinach, mit 2458 Seelen in 562 Familien. Der Sitz dieses Rabbinats
ist zu Burgpreppach, königliches
Landgericht Hofheim.
III. Die königlichen Landgerichte: Neustadt, Münnerstadt, Kissingen,
Euerdorf, Gemünden, Hammelburg; 2467 Seelen in 537 Familien. Der
Rabbinatssitz ist zu Kissingen, königlichen Landgerichts gleichen
Namens.
IV. a. Die königlichen Landgerichte Röttingen, Ochsenfurt, Marktsteft,
Kitzingen, Volkach;
b. die Herrschaftsgerichte: Marktbreit, Rüdenhausen, Sommerhausen,
Wiesenfeld; mit 2136 Seelen in 511 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu
Marktsteft, königlichen
Landgerichts gleichen Namens.
V. a. Die königlichen Landgerichte: Arnstein, Werneck, Schweinfurt,
Gerolzhofen, Haßfurt (mit Ausnahme von Kleinsteinach) Eltmann;
b. das Herrschaftsgericht: Sulzheim.
c. die Stadt Schweinfurt; mit 2767 S. in 584 Familien; mit dem
Rabbinatssitz zu Obbach, königliches
Landgericht Werneck.
VI. a. Die k. Landgerichte: Würzburg rechts des Mains, Würzburg links des
Mains, Dettelbach, Homburg, Karlstadt;
b. die Herrschaftsgerichte: Remlingen, und |
von
Rothenfels der linksmainseitige Teil ehemaliges Amt Steinfeld,
c. die Stadt Würzburg; mit 3193 Seelen in 692 Familien und mit dem
Rabbinatssitz zu Würzburg.
3) Das Oberrabbinat Würzburg ist aufgelöst, und dem bisherigen Oberrabbiner
Bing der Rücktritt von seinen Funktionen hiermit gestattet. Bis zur
vollendeten Wahl und Bestätigung der neuen Distrikts-Rabbiner ist zur
Besorgung der vorkommenden Rabbinats-Angelegenheiten in den bisherigen
Oberrabbinat-Sprengel der Rabbinats-Candidat Gabriel Hirsch Friedmann
dahier gegen herkömmliche Gebühren aufgestellt.
4) Der von der ehemaligen altwürzburgischen Landjudenschaft und von der
ehemals ritterschaftlichen Judenschaft an den Oberrabbiner Bing entrichtete
Gehalt von 163 fl. jährlich fällt vom 13. Januar 1849 an hinweg. Dagegen ist
dem Oberrabbiner Bing auf Lebensdauer eine Alimentation von jährlich 300 fl.
in vierteljährigen Raten zugesichert, und durch Abzug an dem Gehalte der
Rabbiner von den aus dem Oberrabbinatssprengel neugebildeten vier Distrikten
(oben III. IV. V. VI.) aufzubringen.
5) Der Gehalt der aufzustellenden Distrikts-Rabbiner zu Kissingen,
Marktsteft und
Obbach hat in Minimo fünfhundert, jener
des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg
siebenhundert Gulden zu betragen. Nebstdem hat die Kultusgemeinde
Würzburg dem Rabbiner auf ihre Kosten
freie Wohnung zu stellen. — Bezüglich der bereits bestätigten
Distrikts-Rabbiner zu Aschaffenburg
und Burgpreppach hat es bei den
bisherigen Gehaltsverhältnissen vor der Hand zu verbleiben.
6) Zu obiger Alimentation des Oberrabbiners Bing ist also von den Gehalten
der Distrikts-Rabbiner zu Kissingen,
Marktsteft und
Obbach von jedem 68 fl. — von jenen des
Distrikts-Rabbiners zu Würzburg aber
96 fl. — jährlich beizutragen.
Die königlichen Distrikts-Polizei-Behörden, in deren Amtsbezirk der Sitz
eines der sogenannten Distrikts-Rabbinate sich befinden, haben die
Aufstellung eines Einnehmers zu veranstalten, die obigen Beiträge pünktlich
von viertel zu viertel Jahr portofrei an den dahier aufgestellten, und von
dem Stadtmagistrate obiger Behörden benennenden Einnehmer einzuliefern hat.
7) Binnen acht Wochen haben die Mitglieder der Kirchengemeinde des
betreffenden Sprengels ein vorschriftsmäßiges qualifiziertes Individuum als
Rabbiner in Vorschlag zu bringen, widrigenfalls das Weitere von Amtswegen
verfügt werden wird.
8) Mit der vorzunehmenden Wahl wird für das Distrikts-Rabbinat zu
Kissingen, das königliche Landgericht Kissingen, für das
Distrikts-Rabbinat Marktsteft,
das k. Landgericht Marktsteft, für das Distrikts-Rabbinat zu
Obbach, das k. Landgericht Werneck, für
das Distrikts-Rabbinat zu Würzburg
der Stadtmagistrat zu Würzburg beauftragt; und werden hiezu folgende
Vorschriften erteilt:
a) Zur Eröffnung freier Konkurrenz ist die Wahl unter Festsetzung eines
angemessenen Termins zur Überreichung der Gesuche auszuschreiben.
d) Die einkommenden Gesuche sind zu sammeln, und einige Tage vor und sodann
während der Wahl zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Auch ist das
Verzeichnis der Bewerber wenigstens zwei Tage vor, und dann während der Wahl
zu affigiren.
c) Den Gesuchen müssen die entsprechenden Zeugnisse über die Erfüllung der
gesetzlichen Vorbedingungen beiliegen. In dieser Beziehung wird bemerkt:
dass nach Entschließung königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Okt.
vorigen Jahres Seine Majestät der König nur gründlich gebildete und zugleich
den echten mosaischen Glaubenslehren und Zeremonial-Satzungen treu
anhängende, nicht verderblicher Neologie huldigende Kandidaten als Rabbiner
fortan bestellt und resp. bestätigt wissen wollen.
Auf diese allerhöchste Willensmeinung ist daher in dem Ausschreiben der Wahl
ausdrücklich aufmerksam zu machen, damit sich die Bewerber mit genügenden
Ausweisen versehen können.
Auch sind vor der Wahl die versammelten Wähler von obiger Bestimmung zur
Nachachtung in Kenntnis zu setzen.
4) Zur Wahl sind sämtliche Stimmberechtigte unter dem Rechtsnachtheile des
Ausschlusses zum persönlichen Erscheinen vorzuladen. Stimmberechtigt
aber sind alle einmatrikulierte Kirchengenossen (§. 26 des Ediktes, und
Ministerial-Entschließung vom 16. Sept. 1835 in Dollingers
Verordnung-Sammlung. Band VI. S. 159.)
e) Die relative Stimmenmehrheit der Erscheiner entscheidet für die Wahl des
vorzuschlagenden Kandidaten, was in der Vorladung zu bemerken ist.
k) Die Befugnis der Kirchengenossen im Ver- |
hinderungsfalle
persönlichen Erscheinens durch Bevollmächtigung ihre Stimmen abzugeben, ist
gesetzlich nicht beschränkt; — (Dollingers Veordnung-Sammlung Band VI. S.
189) daher besonders in sehr ausgedehnten Distrikten das Erforderliche bei
Anordnung der Wahl sogleich zur Nachachtung der Beteiligten zu bemerken ist.
g) Zur Wahlhandlung sind drei Beisitzer aus den Stimmberechtigten
beizuziehen, die Stimmen sind nach Formular VI. und VII. zur
Gemeinde-Wahlordnung zu registrieren, über die ganze Handlung ist ein
Protokoll zu führen und dieses so wie die Verzeichnisse von den Beisitzern
unterzeichnen zu lassen.
h) Das Resultat ist mit dem Insinuat aus Nachweisen zu den Ladungen
vorzulegen.
9) Mit den Wahlakten ist zugleich die Erklärung des Gewählten über die
Annahme der Wahl einzusenden, und
10) zugleich anzuzeigen, was zum Vollzüge des Abschnittes VI. geschehen ist.
11) Von vorstehender Entschließung sind die beteiligten jüdischen
Kultusgemeinden ungesäumt in Kenntnis zu setzen.
Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg. Kammer des
Innern.
Gr. Lerchenfeld, Präsident.
coll. Hübner." |
Rabbiner Dr. Lazarus (Elieser) Adler (1840-1852)
Zur Person: vgl. Artikel
in der Jewish Encyclopedia über Rabbiner
Dr. Lazarus (Elieser) Adler und Wikipedia-Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Lazarus_Adler.
Lazarus Adler ist am 10. November 1810 in Unsleben als
Sohn des Lehrers Naftali Hirsch Adler ha-Kohen, einem emeritierter kurhessischer
Landrabbiner geboren; Studium an der Jeschiwa von Rabbi Hirsch Kunreuter in
Gelnhausen und bei Oberrabbiner Abraham Bing in Würzburg; Studium an der
Universität Würzburg und Erlangen (1833 Dr. der Philosophie). 1840 wurde Adler
Rabbiner in Bad Kissingen, seit 1852 in Kassel, gest. 5. Januar 1886 in
Wiesbaden.
Das Grab von Dr. Lazarus Adler befindet sich im jüdischen Friedhof (Schöne
Aussicht) in Wiesbaden (Reihe 18 Nr. 6; Angabe von Dorothee Lottmann-Kaeseler)
Rabbiner Dr. Lazarus Adler wird Distriktsrabbiner in Kissingen (1840)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. März 1840: "Aus
Bayern, 8. März. (Privatmitteilung.) Über die Würzburger Rabbinenwahl
liegen der Redaktion drei verschiedene Berichte vor, aus denen, unserm
Grundsätze gemäß, dass eine geschehene Wahl weder mehr zu bekämpfen,
noch vor wirklichen, tatsächlichen Schritten zu beloben steht, wir
nur Faktisches ziehen. Für die fünf Rabbinatsdistrikte sind gewählt: in
Würzburg Herr Seligman Bamberger,
gegen welche Wahl noch einige Reklamationen stattfinden sollen; H. Dr.
Lazarus Adler in Kissingen, H. J. Thalheimer in
Marktsteft, H. M. Lebrecht in
Obbach, Herr S. Wormser in
Gersfeld (statt Hersfeld). Außer
Herrn Bamberger trafen alle Wahlen Männer, welche Studien auf den
Universitäten gemacht." |
Einführung von Rabbiner Dr.
Lazarus Adler in sein Amt als
Distriktsrabbiner (1840)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
25. April 1840: "Kissingen, 8. April (1840). Am 26. dieses
Monats hatten wir die Freude, unsern neuen, von 6 Landgerichts-Bezirken
gewählten und von Königlicher Regierung im Namen Seiner Majestät des
Königs bestätigten, sehr würdigen Distrikts-Rabbinen, Herrn Dr. Adler
aus Unsleben, welcher als Herausgeber der Zeitschrift; die Synagoge, der
gelehrten Welt bekannt ist, amtlich und feierlich installieren zu sehen.
Vierzehn Tage vor der Installation wurden alle israelitischen Vorsteher
der zum Rabbinate gehörigen Kultus-Gemeinden von unserem hoch verehrten
Landgerichtsvorstand Herrn Freiherrn von Rotenhan zu dieser Feierlichkeit
eingeladen, und ein von demselben erlassenes Programm ordnete diese
Feierlichkeit auf folgende Weise: 1) 'Sämtliche hiesige, sowie die zum
Installationsakte hierher kommende fremde Israeliten versammeln sich um 8
3/4 Uhr im hiesigen Rathaussaale, und erwählen daselbst unter sich eine
zum Abholen des Distrikts-Rabbinen bestimmte Deputation von 6-8 Männern.
2) Diese Deputation begibt sich um 9 Uhr in die Wohnung des
Distrikts-Rabbinen, und führt denselben von da nach dem Rathaussaale. 3)
Wenn dieselbe dortselbst eingetroffen, und wenn sich auch die
Gemeindeverwaltung der hiesigen Stadt im Saale eingefunden und auf eigens hierfür
aufgestellten Stühlen Platz genommen hat, wird sich auf vorhergegangene
Benachrichtigung die Installations-Kommission des Königlichen
Landgerichts dahin begeben. 4) Folgt nunmehr der Installationsakt von
Seite des Königlichen Landrichters. 5) Hierauf begibt sich die
Installations-Kommission mit dem Distrikts-Rabbinen, der
Gemeindeverwaltung und sämtlichen anwesenden Israeliten in einem Zuge
nach der Synagoge. 6) Die jüdische Schuljugend, der Lehrer an der Spitze,
kommt von der Synagoge aus dem Zuge bis zum Markte entgegen, tritt sodann
an die Spitze des Zuges, und kehrt mit ihm in die Synagoge zurück. 7) Der
Gottesdienst in der Synagoge beginnt mit dem Absingen eines passenden
Liedes durch die Schuljugend. Hierauf folgt die Antrittspredigt des
Distrikts-Rabbinen, welche mit dem Gebet für Seine Majestät den König
und das allerhöchst Königliche Haus endiget, worauf zum Schluss ein
zweites passendes Lied durch die Schuljugend abgesungen wird.'
Eine große Menge Volkes verschiedener Konfession wohnte dem Zuge und dem
Gottesdienste in der hiesigen Synagoge bei, und hörte die, nächstens im
Drucke erscheinende, inhaltsreiche Antrittspredigt des Neuen Herrn
Rabbinen mit gespannter Aufmerksamkeit und mit inniger Teilnahme zu. Die
ganze Handlung währte von früh 9 bis Mittag nach 12 Uhr. Die ersten Schritte
unseres würdigen Herrn Rabbinen deuten schon auf mancherlei
zweckmäßige, dem religiösen Sinne fördernde Schritte. Der
Rabbinatsbezirk darf sich so zu seiner Wahl Glück wünschen, und die
Zukunft vieles Ersprießliche von dessen regem Eifer, von seinen hohen
Einsichten und von seiner gewandten Geschäftskenntnis
erwarten." |
Rabbiner
Dr. Adler verfasst Streitschriften im Blick auf die Emanzipationsfrage
(1850)
Anmerkung: Dr. Adler setzt sich engagiert mit dem Antijudaismus der Kirche
auseinander, der damals immer noch - in Gestalt kirchlicher Vertreter in der
Politik - der Gleichberechtigung der Juden mit Christen im Weg stand. Dr. Adler
nennt explizit Prof. Dr. Joseph Franz von Allioli (1793-1873), Dompropst in
Augsburg und 1849 bis 1855 bayerischer Landtagsabgeordneter
https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Franz_von_Allioli sowie zwei andere
Abgeordnete des Bayerischen Landtages: Pfarrer Dr. Anton Ruland (1809-1874)
https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_Ruland und der Historiker, Volkskundler
und Kirchenhistoriker Prof. Dr. Johann Nepomuk Sepp
https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Nepomuk_Sepp (1816-1909).
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 30. September
1850: "Magdeburg. 19. September. Streitschriften, jüdische
Streitschriften, wie selten sind sie jetzt im Verhältnis zu der frühem
Überfülle! Jedes Ereignis, das Juden betraf, ein Dutzend Streitschriften,
begleitet von hundert geharnischten Zeitungsartikeln, rief es hervor.
Dadurch, dass die jüdisch-politische Frage für die Gegenwart ziemlich
entschieden ist — obgleich Niemand sagen kann, was noch in der Zeiten
Hintergründe schlummert — noch mehr, dass überhaupt die Gegenwart den
Charakter hat, nur allgemeine Fragen, die aufs Ganze eingreifen, zu
behandeln, endlich am Meisten, weit jetzt mehr geschwiegen als gesprochen
wird, das bedeutender ist, worüber man schweigt, als worüber man spricht —
sind die Streitschriften auf jüdischem Gebiete eine Rarität geworden. Das
Land, das in der Emanzipationsfrage am Meisten zurückgeblieben, Bayern, ist
denn auch das einzige, das Streitschriften erwarten lässt. Da liegen uns
denn auch einige treffliche, von Rabbiner Dr. Adler in Kissingen
verfasst, vor. Emanzipation und Religion der Juden oder das Judentum und
seine Gegner. Ein Sendschreiben an Herrn Professor Dr. Allioli,
Landtagsabgeordneten und Dompropst in Augsburg. Von Dr. Adler, Rabbiner.
Fürth, 1850. Offener Brief an die Herren Landtagsabgeordneten Ruland,
Sepp, Allioli und Konsorten. Von Demselben. Fürth. Nachtrag zu dem
offenen Briefe. Von Demselben. — Warm, aus bewegtestem Herzen, in
flammendster Erregung ist der 'offene Brief' geschrieben, wo der Vers, die
Heuchelei und Unwahrheiten der Gegner, die sie in ihren Reden und Anträgen
bei der zweiten bayerischen Kammer dokumentiert hatten, kurz, aber
einschneidend behandelt. Wir lassen eine Hauptstelle zur Charakterisierung
folgen:
'Der Jude soll nicht mehr unter dem pharaonischen Matrikelgesetze
schmachten, nein, er soll der Erlaubnis zur Ansässigmachung gänzlich beraubt
sein, denn das ist der Sinn eines Antrages, dass über jedes Gesuch eines
Israeliten die ganze Gemeinde abstimmen soll. Die ganze Gemeinde soll erst
vernommen werden und ihre Zufriedenheit aussprechen, ehe ein Jude ein
Familienleben begründen soll. Gerechter Gott, kann man so mit den
heiligsten Gefühle der Natur, mit dem Rechte, oder richtiger der heiligsten
Menschenpflicht seinen Spott treiben? kann man so das Teuerste, was es für
ein fühlendes Herz auf Erden gibt — das Familien- |
leben
— zum Gegenstände des Spottes und der kalten Berechnung machen? Gehen Sie,
Herr Stadtpfarrer Ruland, gehen Sie zu den Wilden in Afrika, die ohne
Zivilisation und von einer Pflicht der Menschenliebe noch nie eine Silbe
gehört haben, gehen Sie und machen Sie dort einem Stamme gegen einen
feindlichen Stamm einen solchen Vorschlag; ob er nicht mit Abscheu ihn von
sich weist? Und einen solchen Vorschlag können Menschen machen im
zivilisierten Deutschland, im neunzehnten Jahrhunderte. Würden Sie fühlen,
was ein menschliches Herz fühlen soll, Ihre Hand wäre Ihnen erstarrt, ehe
Sie solche Worte niedergeschrieben. Sie hätten sich lieber die Zunge mit den
eigenen Zähnen abgebissen, als einen solchen Antrag über Ihre Lippen zu
lassen. Ach, Sie begreifen es nicht, welche Grausamkeit, welche
Unmenschlichkeit in Ihrem Antrage liegt, der das heiligste Gefühl verletzt,
und in den Kot herabzieht. Oder denken Sie denn, dass die Juden einem
solchen Gesetze sich unterwerfen würden? dass sie nicht lieber allesamt den
Wanderstab ergreifen? 'Das mögen Sie tun!' höre ich Sie rufen, 'wir wünschen
das ja.' Das wissen wir, und darum bemitleiden wir Sie, denn ein Herz, in
dem nur ein Funke von Menschenliebe glimmt, kann nur mit Schmerz daran
denken, Familien aus ihrer Heimat zu vertreiben von dem Boden, darauf ihre
Wiege stand, und wo die Asche ihrer Väter ruht. Ach, wer einen solchen
Wunsch hegen kann, wie wir ihn bei Ihnen voraussetzen müssen, wer für die
Tränen und gebrochenen Herzen seiner Mitmenschen kein Mitgefühl hat, dessen
Herz weiß Nichts von Liebe, sondern ist ein ausgebrannter Vulkan, gleicht
einer von giftigen Saume ausgetrockneter Öde und — ist wahrhaftig
bemitleidenswert.'
Im 'Nachtrage' stellte der Verfasser einige Stellen christlicher Autoren
über den Talmud zusammen.
Ausführlicher behandelt der Verfasser seinen Gegenstand in dem Schriftchen
No. I (50 S.), das er nachfolgen ließ, als die stenographischen Berichte
erschienen waren. Er beginnt mit folgenden energischen Worten:
'Als ich den offenen Brief schrieb, waren mir die stenographischen Berichte
noch nicht zugekommen. Ich kannte den Inhalt der Reden nur aus den Auszügen
in den Zeitungen, die übrigens hinreichend waren, mein Urteil zu bestimmen,
das im offenen Briefe niedergelegt, von allen Aufgeklärten, Gebildeten und
Wahrheitsliebenden auch als wahr und richtig anerkannt wurde. Nun habe ich
auch die stenographischen Berichte vor mir und ich muss gestehen, ich bin
trotz der Auszüge überrascht.
Dass Herr Ruland eine gänzliche Unwissenheit im Gebiete der jüdischen
Theologie und des Talmuds an den Tag legt wundert mich nicht — ich kenne
Ruland von früher. Dass Herr Sepp unvernünftiges Zeug sprach und mit
offenkundigen Unwahrheiten seine Rede anfüllte, war mir nicht überraschend:
wann hat Herr Sepp denn, in Frankfurt oder in München anders gesprochen?
Dass Herr Döllinger Worte sprach, die honigsüß lauteten, aber wie Dolche und
zweischneidige Schwerter verwunden sollten, war mir nichts Neues, denn wer
Herrn Döllinger gesehen hat, weiß woran er ist. Dass aber ein Mann, wie Herr
Allioli, ein Professor der Exegese, mit einigem Rufe als Orientalist und
Bibelübersetzer, so wenig von der jüdischen Theologie und Religion wisse,
dass ein Mann, der durch Wissenschaftlichkeit sich auszeichnen will, so
schwer gegen die Wahrheitsliebe und ehrliche Gelehrsamkeit sich verfehlen
konnte: das, ich gestehe es, hat mich überrascht, und schmerzlich
überrascht. Allein das ist der Fluch des Hasses, dass er auch von dem Pfade
der Wahrheit ableitet (Anmerkung: Talmud-Zitat: "Der Hass verdirbt die
Geradheit'), das der Fluch der Sünde, dass die Sünde immer neue Sünde
gebiert. Jetzt, Herr Professor! handelt es sich für mich weniger um die
Frage: sollen die Juden emanzipiert werden oder nicht? Diese Frage, ich
gestehe es, ist für mich eine sekundäre geworden, die Frage prima loco ist
für mich: ist das Judentum würdig und sind die Juden wert emanzipiert zu
werden oder nicht? Die Emanzipation selbst hat für das Individuum zwar einen
außerordentlichen, aber doch nur einen zeitlichen Wert, die Würdigkeit aber
ist von weit höherer Wichtigkeit und von noch höherer die Würdigkeit der
Religion. Ich gehöre mit ganzer Seele meiner Religion an, nicht weil es
meine Religion ist, sondern weil es eine Religion ist, in der ich die
höchsten und wichtigsten Fragen des forschenden Geistes vernünftig wahr und
sittlich rein beantwortet finde, weil sie meinem Herzen jene Beruhigung
gewährt, die der Mensch in der Religion sucht, weil in der, wohl etwas rauen
und unansehnlichen, aber auch veränderlichen Schale, der Kern der hohen
ewigen Wahrheit und heiligsten Sittengebote, deren Befolgung himmlischen
Frieden und himmlische Glückseligkeit für alle Welt zur Folge haben würden,
eingeschlossen ist. Ich würde, wenn Ihre Vorwürfe wahr und gegründet wären,
in der vordersten Reihe deren stehen, die das Judentum bekäm- |
pfen.
Sie können mir es also nicht verargen, wenn ich mich bei der Überzeugung von
deren Unwahrheit gedrungen und verpflichtet fühle, für dasselbe aufzutreten
und jeden Angreifer desselben aufs entschiedenste zu bekämpfen. Doch werde
ich mit Ruhe und mit dem heiligen Ernste ungeteilter Wahrheitsliebe den
Gegenstand behandeln. Sie sprechen die Beschädigung aus, und Ihre
Gesinnungsgenossen sprechen es Ihnen nach, im mosaischen Gesetze, also in
der jüdischen Religion sei nur der Jude der Nächste, den zu lieben geboten
sei. Das sprechen sie so kalt, so gleichgültig aus, als ob es um Erklärung
einer Stelle in Horazens Oden sich handelte, bedenken aber nicht, dass diese
Beschuldigung ein Dolch sei, gezückt nach Millionen Herzen. Was sage ich,
Herzen? nach Millionen Seelen, ein Schwert, die Ehre von Millionen Lebender
und Verstorbener zu morden. Ein solches Wort, und zumal im Munde eines
Mannes, der für eine Autorität gehalten wird, ist mehr als Wort, ist eine
Tat und eine folgenreiche schwer verantwortliche Tat. Ein solches Wort muss
bewiesen werden können, und nur bewiesen darf es ausgesprochen werden. Taten
Sie das? Können Sie das? - Doch ich werde das Gegenteil beweisen."
Hierauf folgt nun eine so schlagende, oft witzige Entgegnung, dass kein
Leser die Broschüre ohne Befriedigung aus den Händen legen wird. Insonders
ist der Vers, geschickt, den Kampfplatz auf das Gebiet des Gegners
hinüberzuspielen, und ihm da so treffend entgegenzutreten, dass er seinen
eigenen Boden aufgeben müsste, wollte er den Kampf fortsetzen. Wir können es
uns nicht versagen, die Schlussworte, welche dieser Polemik das Ende geben,
hierher zu stellen. 'Es meint mancher*) christliche Theologe dem
Christentume zu nützen, wenn er das Judentum schmäht und in den Augen des
christlichen Publikums herabwürdigt, bedenkt aber nicht, dass er hierdurch
am Ende jenem mehr Schaden zufügt, als diesem. Das Judentum ist und bleibt
Grundlage (Basis) des Christentums.
*) Ich sage mancher, denn es gibt viele ehrenvolle Ausnahmen, katholische
und protestantische. Ich selbst kenne deren und will hier nur eines Mannes
gedenken, der als Dekan und Landtagsabgeordnete sich auszusprechen
Gelegenheit hatte, des seligen Weinmann in
Ullstadt. Sein Andenken lebt ewig in meinen, Herzen, und wenn ich das
Christentum von einer besser Seite kennen lernte, als es mir sonst
erschienen war: dir danke ich es, mein edler Freund! dir, der du dem
Judentume Gerechtigkeit widerfahren ließest!
Wie man das auch verdecken und verschweigen mag, der unwissendste Christ
ahnt es aus seinem Religionsunterrichte heraus. Meint ihr nun, ihr könnt
jenes verächtlich machen, ohne diesem die Achtung zu entziehen, ihr könnt
jenes in seinen Grundprinzipien erschüttern, ohne dieses schwankend zu
machen? Wenn die Grundsaulen für morsch erklärt werden, glaubt ihr, es halte
noch jemand das darauf ruhende Gebäude für fest und dauerhaft, oder, wie
Mendelssohn sich ausdrückte, wenn das untere Stockwerk wirklich so baufällig
ist, wer mag wohl in dem obern sich sicher fühlen? O lasset endlich einmal
von diesem, eines guten, ehrlichen Menschen unwürdigen, eines Gelehrten aber
doppelt unwürdigen Schmähen ab! Lasset uns jeder als redlicher und fleißiger
Arbeiter in seinem Weinberge das Unkraut des Irrtums und Aberglaubens
aufsuchen, ausreißen und — nicht in den des Nachbars, sondern in den Strom
der Vergänglichkeit werfen, der es hinabtrage in das Grab der Vergessenheit,
von wo es niemals wiederkehre! lasset uns jeder in seinem Weinberge die
Steine des Hasses, der Unduldsamkeit und Verfolgung, die das Wachstum der
edeln Pflanze hindern, sorgsam auflösen und hinausschleudern, aber nicht in
den Weinberg des Nachbars, sondern wir wollen aus diesen Steinen eine
Schutzmauer aufführen, gegen das heranströmende Gewässer der Entsittlichung,
des reißenden Stromes wollüstigen Genusses, auf dass diese Fluten die
Weinberge nicht überströmen und alle verwüsten. O würdet ihr mich hören, ihr
solltet sehen, wie jeder Weinberg bald in voller Blüte stehen, aus jedem
Weinberge mehr und schönere Früchte der Sittlichkeit hervorsprossen und wenn
auch die Arbeiter verschieden, die Frucht wird dieselbe sein: Wahrheit,
Liebe, Glückseligkeit!
Und Sie, Herr Professor, ich scheide von Ihnen ohne Hass und Groll, möchten
auch Sie keiner Feindseligkeit Raum geben, ich meine nicht gegen mich, denn
was liegt an mir! sondern gegen das Judentum und seine Bekenner. Sie mögen
immerhin Manches in den alten Büchern gesunden haben, was Sie, was aber auch
ich nicht billige, was aber nimmermehr dem Judentume zugeschrieben werden
kann, wie Sie sich überzeugt haben werden. Vergesset, dass in alten
bestaubten Büchern, die, wie Sie selbst sagen, von den wenigsten Juden
verstanden und von noch wenigeren gelesen werden, 'einige unzarte und
gehässige Redensarten sich befinden', dagegen wollen auch wir vergessen was
die unparteiische Geschichte von grauenhaften Misshandlungen erzählt, die
Scheiterhaufen und Blutbäder, wie man uns verkauft und ver-. |
Rabbiner
Dr. Lazarus Adler plant die Herausgabe der Birke Abot ("Sprüche der
Väter") (1850)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 29. Juli 1850: "Von literarischen Novitäten ist wenig zu
berichten. Herr Dr. Adler in Kissingen, dessen Name durch seine neuesten
Streitschriften einen guten Klang in Israel gewonnen hat, will die Pirke
Abot mit Erläuterungen, Biographien etc. herausgeben. Lehrer Krämer
(in Altenmuhr), Verfasser mehrerer
israelitischer Volksschriften, gedenkt 'Jüdische Erzählungen' in seiner
frühern Weise und mit Vermeidung dessen, was in manchen Kreisen böses
Blut gemacht hat, in die Öffentlichkeit treten zu lassen. Zu diesen
wenigen Erscheinungen findet sich aber leider nur ein kleines kauflustiges
Publikum vor, und die Herren Buchhändler gehen nicht tiefer, als sie
festen Grund sehen. K." |
Rabbiner
Dr. Lazarus Adler wurde zum Landrabbiner in Kurhessen (Kassel) ernannt (1852)
Anmerkung: die nachfolgende Kritik an Rabbiner Dr. Adler wurde von
orthodox-konservativer Seite aus geäußert.
Artikel
in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 21. Mai
1852: "Kurfürstentum Hessen. Kassel. Dr. Adler, früher
Rabbiner zu Kissingen, später als Prediger nach Mainz erwählt, ist
endlich zum Landrabbiner vorgeschlagen und genehmigt worden. Derselbe
gehört der bekannten saft- und kraftlosen Mittelpartei an, wie denn auch
überhaupt der Charakter des Mittleren vorzüglich in ihm vertreten sich
darstellt. Unsern tüchtigen Provinzial- und Kreisrabbinern gegenüber,
möchte demselben kein sonderlich behaglicher Zustand zu prophezeien
sein." |
Über
Rabbiner Dr. Lazarus Adler nach seinem Dienstantritt in Kassel (1852)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. November 1852:
"Ich kam nach Kassel. Die wundervolle, im schönsten und
erhabensten Stile erbaute Synagoge wird allgemein zu den
Sehenswürdigkeiten der hessischen Residenz gezählt und ergötzt sich
mein Auge aufs Neue jedes Mal daran, so oft ich sie sehe. Je imposanter
aber der Eindruck ist, den dieses Gotteshaus auf den Beschauer macht, umso
fühlbarer und den Effekt herabstimmend ist gerade die Schwäche des darin
tätigen Chors. Ich vermisste durchweg einen kräftigen Grundbass und
mitunter glaubte ich auch einmal keinen Sopran zu vernehmen. Am
Gelungensten schienen mir die Gesänge beim Ein- und Ausheben der Tora
gewesen zu sein. Zu gleich Zeit hatte ich Gelegenheit, eine treffliche
Predigt über Haftarat Chason, die, wie der Redner sehr richtig
bemerkte, selbst eine Predigt ist, von dem dortigen Landrabbinen Herrn Dr.
Adler zu hören Es wird Ihren Lesern bekannt sein, dass derselbe,
nachdem der Rabbinerstuhl viele Jahre verwaist stand und die Gemeinde
während dessen die verschiedensten Gastpredigten vernommen hat, im Laufe
dieses Sommers erst von Kissingen nach Kassel kam. Schon als
Rabbinatskandidat hat unser Landrabbiner eine jüdische Zeitschrift, 'die
Synagoge' redigiert, und als vor wenigen Jahren bei Gelegenheit der
Kammerverhandlungen in München, mittelalterliche Schmähungen und
Beschuldigungen auf Judentum und Talmud von einigen geistlichen
Ständemitgliedern gehäuft wurden und mehrere bayerische Rabbinen gegen
solche Anschuldigungen sich erhoben, da ergriff auch Herr Dr. Adler die
Feder und verteidigte seinen Glauben. Diese Broschüre ward damals als die
gelungenste und schlagendste allgemein anerkennt. Gegenwärtig
beschäftigt sich derselbe mit Herausgabe der Pirkei Awot (Sprüche der
Väter) mit einem sehr ausführlichen, deutschen
Kommentar." |
Zum Tod von Bezirksrabbiner Dr.
Lazarus Adler (Rabbiner in Bad Kissingen bis
1852, gestorben 1886)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
19. Januar 1886: "Wiesbaden, 5. Januar (1886). Abermals ist
einer der Veteranen der gemäßigten, auf dem historischen Boden
verharrenden Reform dahingeschieden. Heute verstarb Dr. Lazarus Adler,
früher Rabbiner in Unzenhausen (unklar: war Rabbiner Adler kurze Zeit
Rabbiner in Gunzenhausen?), dann Bezirksrabbiner in Kissingen und
zuletzt Landesrabbiner in Kassel, welches Amt er vor wenigen Jahren wegen
Kränklichkeit und Altersschwäche niederlegte. Nachdem er die treue
Gefährtin seines Lebens verloren, ließ er sich in Wiesbaden bei einer
Verwandten nieder. Seine literarische Wirksamkeit begann er durch
Herausgabe einer Zeitschrift, die jährlich in 6 Heften erschien, zur
Belehrung und Erbauung (München, 1839-45). Später veröffentlichte er
Vorträge und Predigten, deren Hauptthema die Humanität war. Einen
tätigen Anteil nahm er an den beiden Rabbinerversammlungen zu Kassel und
Berlin und an den beiden Synoden. Er war ein milder, friedliebender
Charakter, der wahre Menschenfreundlichkeit betätigte und von
gründlicher rabbinischer Gelehrsamkeit. Wenn irgend Jemanden, so machte
ihn 'das Herz zum Redner', und, wenn Anfangs seine Rede langsam und breit
dahinfloss, so schwoll sie durch die Gefühlserregung, die sich seiner
bemächtigte, bald zu einem Strome an, der die Zuhörer mit fortriss.
Seine Ehe blieb kinderlos, und nun wird seine Leiche am 7. dieses Monats
auf dem hiesigen Friedhof beerdigt." |
Rabbiner Dr. Naftali
(Gabriel Hirsch) Lippmann (1853-1864)
Rabbiner Gabriel Hirsch / Naftali Lippmann ist im Jahr 1805 in Memmelsdorf geboren. Er
studierte bei Rabbiner Abraham Mayländer in Burgpreppach, danach an der
Jeschiwa beziehungsweise bei Rabbinern in Fürth und in
Aschaffenburg. Sein Universitätsstudium schloss er in
Würzburg ab. Zunächst war er als Rabbiner und Prediger in Aurich tätig, bis
er 1852/53 das Bezirksrabbinat in Bad Kissingen übernahm. Er starb bereits am 21. Mai 1864
(am Sabbat Paraschat Behar) in Bad Kissingen.
Kritik an der Besetzung der Rabbinerstelle von
liberaler Seite (1852)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
13. September 1852: "Einen sonderbaren, fast komischen Eindruck
macht, selbst in christlichen Kreisen, die Art, wie das königliche
Landgericht Kissingen die dortige Rabbinerstelle ausschreibt. Da
figurieren Bankrott, Wucher und Neologie in aller hergebrachten
Herrlichkeit. Unrecht würde man jedoch gedachtem Landgerichte tun, wollte
man ihm die Schule beimessen. Unsere Gesetze, Reskripte etc. schreiben
einmal Solches vor. Das aber ist die Folge alles Unzeitgemäßen und
Veralteten, es bleibt wirkungslos und macht sich lächerlich. Die Stelle
selbst wird einem Rabbiner zuteil werden, welcher der Anforderung,
'verderblicher Neologie' nicht zu huldigen, sattsam entsprechen wird. Die
streng konservativen Rabbinen gewinnen überhaupt immer mehr Terrain bei
uns. Möchten jene Herren, welche sonst der Zeit jede Berechtigung auf dem
kirchlich-religiösen Gebiete absprechen, nicht verkennen, wie ihre
Domination selbst nur ein Erzeugnis der Zeit bildet und sie zur Belebung
und Pflege der sittlichen Grundlage in Israel nützen. Gar leicht ist's,
gegen den 'jetzigen Limud' (Unterricht, Studium) loszuziehen, die
'fleißigen Schulgänger' aber opferwillig für den Jugendunterricht zu
machen, wäre eine schönere Aufgabe." |
Bestätigung der Wahl von Rabbiner Dr. Lippmann
(1853)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
10. Januar 1853: "Bayern, Ende Dezember (1852). Herr Dr. Lippmann
ist als Rabbiner in Kissingen regierungsseits bestätigt
worden." |
Rabbiner Dr. Lippmann kommt nach Bad Kissingen - die
Stelle in Aurich ist neu zu besetzen (1853)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
17. Januar 1853: "Durch die Berufung unseres verehrten Herrn
Rabbiners und Oberlehrers Dr. Lippmann als Distriktsrabbiner nach Kissingen
ist die hiesige Stelle vakant. Bewerber um dieselbe wollen sich unter
frankierter Einsendung ihrer Zeugnisse an den hiesigen israelitischen
Gemeindevorstand wenden. Auf tüchtige Schulkenntnisse und Lehrfähigkeit
wird besonders gesehen.
Aurich (Ostfriesland), den 8. Dezember 1852." |
Kritik an Rabbiner Dr. Lippmann von liberaler Seite
und Lob seines Vorgängers Dr. Adler (1853)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 5. September 1853: "In dem starb besuchten Kurorte Kissingen, wo
längere Jahre hindurch der sich um das Judentum verdient gemacht
nunmehrige Rabbiner zu Kassel, Dr. Adler, segensreich wirkte, indem
derselbe mit Aufopferung in einzelnen Orten seines Rabbinats den Weg zu zeitgemäßen
Reformen angebahnt hatte, scheint es dessen Nachfolger, Dr. Lippmann, sich
zur Hauptaufgabe gemacht haben, was Ersterer mühsam geschaffen, wieder zu
zerstören. Derselbe sucht in seinen Deraschot, vulgo Predigten, das
Sündhafte dieser sogenannten Neuerungen zu beweisen, und mit großem
Geschütze zu bekämpfen. Überhaupt wäre dieser Mann, dem zwar
talmudische Gelehrsamkeit nicht abzusprechen, als Lehrer an einem Bet
hamidrasch eher am Platze, wie als Geistlicher an einem so frequenten
Badeorte. Während sich sonst das zur Badesaison sehr stark vertretene
gebildete jüdische Publikum, sowie auch viele christliche Zuhörer an den
gediegenen geistreichen Vorträgen Dr. Adlers erbaute, fühlt man sich
jetzt von den obskuren, der Neuzeit nicht anpassenden Reden des jetzigen
Rabbinen, wenig angezogen." |
Zum
Tod von Rabbiner Dr. Lippmann (1864)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Juni 1864: "Von
der Saale. War der Tod von gerechten und frommen Männern in Israel zu
allen Zeiten der Gegenstand höchster Trauer und Bestürzung, so muss er
dies in unserer Zeit ganz besonders sein, in einer Zeit, wo derartige
Lücken wie noch nie fühlbar sind. Solche tiefe Trauer und aufrichtige
Bestürzung tat sich kund bei dem am Sabbat Paraschat Behar (=
Sabbat mit der Toralesung Behar, d.i. 3. Mose 25,1 - 26,2, das war Sabbat,
21. Mai 1864) erfolgten Tode unseres verehrten Herrn Distritks-Rabbiners
Dr. Gabriel Hirsch Lippmann. Schon längere Zeit körperlich leidend, trug
auch der Sohn eines vielgeliebten Sohnes dazu bei, dass das teuere Leben
dieses frommen Mannes so früh endete. Die Beerdigung desselben fand Tags
darauf unter großer Beteiligung aus Nah und Fern zu Kissingen statt. Die
allgemeine Trauer, welche sich um den Dahingeschiedenen kundgab, legte das
beste Zeugnis ab, welche hohe Achtung der Verewigte in seinem Leben
genossen. Derselbe erreichte nicht ganz das Alter von 59
Jahren!
An seinem Grabe sprachen Worte der Trauer, außer dem Herrn
Distrikts-Rabbiner Bamberger aus Würzburg, dem intimen Freunde und
Gönner des Verblichenen, noch die Herren Distriktsrabbiner von Niederwerrn
und Bamberg, sowie Herr Rabbinats-Kandidat und Vorsänger Berg aus
Kissingen.
Muss ich es nun gleichwohl einer geübteren Feder überlassen, eine
eigentliche Biographie des Verewigten zu schreiben, so kann ich dennoch
nicht unterlassen, zu erwähnen, dass der Betrauerte dem orthodoxen
Judentume mit Herz und Seele angehörte. In Herrn Dr. Lippmann hat daher
nicht nur unser Kreis einen tüchtigen Seelenhirten, sondern auch das
orthodoxe Judentum einen würdigen Vertreter verloren.
Herr Dr. Lippmann war namentlich in früheren Jahren auch als
Schriftsteller tätig; so edierte derselbe u.a. mehrere Schriften Aben
Esras und versah dieselben mit trefflichen Kommentaren.
Der Verblichene war ein Schüler des weltberühmten Rabbi Wolff Hamburg - das
Andenken an den Gerechten ist zum Segen - zu Fürth, und wirkte
früher auch mehrere Jahre als Prediger und Lehrer zu Aurich.
Möge das Andenken des Frommen uns immer unvergesslich bleiben, bis sich
erfüllt vernichtet wird der Tod auf ewig!" |
Rabbiner
(zunächst Rabbinatsverweser) Moses Löb Bamberger (1865/67 - 1899)
Zur
Rabbinerwahl in Bad Kissingen - Kritisches aus liberaler Sicht zur
Besetzungspolitik von Distriktsrabbiner Bamberger in Würzburg (1865)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 18. April 1865:
|
|
Kritisches
zur Besetzung des Rabbinates Kissingen - aus liberaler Sicht - weiterer Beitrag (1865)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. August 1865:
"Aus Unterfranken, im Juli (1865). Die den Lesern dieser
Zeitschrift schon zum Teil bekannten Vorgänge bei der Wiederbesetzung des
Rabbinats Kissingen, die wieder ein Streiflicht auf das Treiben unserer
'Frommen' werfen, haben mit der Erwählung des Dr. Schwab noch lange nicht
ihren Abschluss gefunden. Bei der Zähigkeit, mit der diese Leute an ihren
Plänen festhalten, war auch zu erwarten, dass sie, einmal durch den für
sie unerwarteten Ausgang der Wahl aus ihrer zuversichtlichen Ruhe
aufgeschreckt, alle Hebel in Bewegung setzen würden, um die Ernennung der
Dr. Schwab zu hintertreiben. Es galt ja nicht allein, dem Sohne des
Heiligen in Würzburg eine einträgliche Pfründe zu verschaffen, sondern
auch im Bezirke Kissingen das Heiligste des Menschen, die |
hehre
Religion zu erhalten, die in demselben unter der Leitung eines
wissenschaftlich gebildeten Mannes, der wie zu erwarten, auch Predigten
abhalten, der Gründung tüchtiger Schulen und der Verbesserung der
bestehenden seine Tätigkeit widmen, Landsleute und keine
Würzburger Kameraden zu Trauungszeugen beiziehen, und dergleichen
schädliche Dinge mehr tun wird, sicher untergraben werden muss.
Die bei der Rabbiner Bamberg'schen Partei, durch die den Gemeinden
gestellte Alternative - den Rabbinatsgehalt um 300 Gulden aufzubessern,
oder die Stelle aufzulösen und den Rabbinaten Würzburg, Schweinfurt und
Gersfeld einzuverleiben - rege gewordene Hoffnung, die Gemeinden würden
Letzteres einer weiteren Belastung ihres Säckels vorziehen und so dem Dr.
Schwab die Ausnutzung seines Sieges entgehen, dürfte doch durch den
gesunden Sinn, durch welchen sich die Leiter der meisten dortigen
Gemeinden auszeichnen, enttäuscht werden.
Mittlerweile haust Bamberger als Verweser im Rabbinatsbezirke wie ein
Pascha. Er |
Kritik an der Kritik an Rabbiner
Moses Löb Bamberger
(1865)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 6. September 1865: |
Kritik an der Wahl von Rabbiner Moses Löb Bamberger von liberaler Seite
(1867)
Artikel in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom
15. April 1867: |
Dankschreiben von Reichskanzler Graf Bismarck an Distriktsrabbiner Bamberger (1874)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 1. September 1874: |
Bitte von Bezirksrabbiner Moses Löb Bamberger für eine kleine Gemeinde
seines Bezirks (1884)
Anzeige in der Zeitschrift "Der
Israelit" vom 4. Februar 1884: |
Neujahrswünsche von Rabbiner Moses Löb Bamberger
(1890)
Anzeige in der Zeitschrift "Der
Israelit" vom 8. September 1890: |
25-jähriges Dienstjubiläum von Rabbiner Moses Löb Bamberger (1892)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
24. März 1892: |
Feier des 25-jährigen Amtsjubiläums von
Bezirksrabbiner Moses Löb Bamberger (1892)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 4. April 1892: |
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Nachtrag zur Feier des 25-jährigen Amtsjubiläums von
Rabbiner Bamberger (1892)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 7. April 1892: |
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Zum Tod von Rabbiner Moses Löb Bamberger
(1899)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. November
1899: |
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Weiterer Bericht zum Tod von Rabbiner Moses Löb Bamberger
(1899)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. November
1899: |
Die Neubesetzung der Rabbinerstelle gestaltet sich schwierig (Januar 1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 18. Januar 1900: |
Publikation der Trauerrede für Rabbiner Moses Löb Bamberger
(1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom |
Stand der Besetzung der Rabbinerstelle (Februar 1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Februar
1900: |
Vor der Entscheidung der Besetzung des Rabbinates (Mai 1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Mai
1900: |
Zur Wahl eines Nachfolgers für Rabbiner Moses Löb
Bamberger (Juni 1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
21. Juni 1900: |
Rabbinerwahl in Bad Kissingen - der Wahltermin steht fest (August 1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
2. August 1900: |
Zum Tod von Esther Bamberger, Witwe von Rabbiner Moses Löb
Bamberger (1923)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 8. März 1923: |
Gedenken
zum 100. Geburtstag von Rabbiner Moses Löb
Bamberger (1938)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. April
1938: |
Rabbiner Dr. Seckel
Bamberger (1902-1932)
Vgl. Wikipedia-Artikel "Seckel Bamberger": http://de.wikipedia.org/wiki/Seckel_Bamberger
Rabbiner Dr. Seckel Bamberger wird zum Bezirksrabbiner gewählt
(1900)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 6. August 1900: |
Das vakante Distriktsrabbinat wird durch Rabbiner Nathan
Bamberger aus Würzburg vertreten (1902)
Anmerkung: Rabbiner Dr. Seckel Bamberger hat erst 1902 sein Amt in Bad Kissingen
angetreten
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 4. August 1902: |
Die
Wahl von Rabbiner Dr. Bamberger in Kissingen wurde behördlicherseits bestätigt
(1902)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 15. Oktober 1902: "Die Wahl des Rabbiners Dr. Bamberger
- Schrimm in Kissingen wurde endgültig
bestätigt." |
Veröffentlichung zum 50. Todestag von Rabbiner Seligmann Bamberger durch seinen Enkel Rabbiner Dr. Seckel Bamberger (Bad Kissingen, 1928)
Artikel
in der "Deutsch-Israelitischen Zeitung" (Regensburg) vom 8.
November 1928: "Anlässlich des 50. Todestages des 'alten Würzburger
Raw' veröffentlicht sein Enkel, Herr Rabbiner Dr. S. Bamberger - Bad
Kissingen, unter dem Titel netiah schäl simchah eine Reihe
interessanter Fragen und Antworten, die sich aus einem Briefwechsel
Seligmann Bär Bambergers - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen
- Bad Kissingen ergeben haben. Das Buch, das die erste geschlossene
Sammlung des besonders tiefgründigen und für die halachische Praxis überaus
wichtigen Antworten (Responsen) dieses Großen darstellt, wird
jedem Gelehrten eine Quelle schönsten Genusses sein. Das Werk ist zu
beziehen durch den Verlag J. Rawer, Frankfurt am Main, Batonnstraße 9,
Preis 4
Mark." |
25-jähriges Dienstjubiläum von Rabbiner Dr.
Seckel Bamberger (1927)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
24. November 1927: |
| |
Artikel in der "Bayerischen israelitischen Gemeindezeitung"
vom 13. Dezember 1927: |
| |
Artikel im "Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt"
vom Januar 1928 S. 147: |
Zur "zwangsweisen" Pensionierung von
Rabbiner Dr. Seckel Bamberger (1932)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21.
Juli 1932: |
Zum
Tod von Rabbiner Dr. Seckel Bamberger (1934)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Oktober
1934: |
| |
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. November
1934: |
|
Weiterer
Artikel zum Tod von Rabbiner Dr. Seckel Bamberger und Dankanzeige (1934)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. November
1934: |
| |
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. November
1934: |
Trauer-
und Gedächtnisgottesdienst der Israelitischen Religionsgesellschaft Stuttgart
zum Tod von Rabbiner Dr. S. Bamberger (1934)
Artikel in der "Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden
Württembergs" vom 1. Dezember 1934: |
Jahrzeitstag
und Grabsteinsetzung für Rabbiners Dr. Seckel Bamberger
(1935)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28.
November 1935: "Der erste Jahrzeitstag des Kissinger Raw
- das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - Bad Kissingen,
21. November.
Am 15. Cheschwan jährte sich zum erstenmal der Tag, an welchem unser Raw,
Dr. Seckel Bamberger - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen -
, von seiner irdischen Wirksamkeit abberufen wurde. Am Vorabend dieses
Tages fand im Anschluss an das Maariw-Gebet im Kreise der
Familienangehörigen und der hier wohnenden ehemaligen Schüler ein Sijum
auf den größten Teil des Sidrei Mischna statt. Im Verlauf des
Festmahles erfreute Herr Rabbiner Dr. Bamberger, Stuttgart die Anwesenden
mit schönen eigenen Toraworten und solchen seines Vater - das Andenken
an den Gerechten ist zum Segen. Am Jahrzeitstage selbst fand in einer
Vormittagsstunde die Aufrichtung des Grabsteines auf dem hiesigen
Friedhofe statt. Dazu hatten sich neben der Familie ferner der Herr
Rabbiner, sowie Vorstände und zahlreiche Mitglieder der hiesigen Gemeinde
eingefunden. Der Stein enthält, nach dem letzten Willen des Raw - das
Andenken an den Gerechten ist zum Segen - nur Namen, Geburts- und Sterbetag,
Orte der Wirksamkeit und Dauer derselben an den einzelnen Orten, sowie die
Namen der verfassten Werke. Nach Aufrichtung des Grabsteines lauschten wir
voll Andacht der gedankentiefen Gedenkrede des Herrn Rabbiner Dr.
Bamberger, Mainz, des jüngsten Sohnes.
Die schlichte Feier hinterließ nachhaltigen Eindruck." |
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Der
Grabstein für Rabbiner Dr. Seckel Bamberger im jüdischen
Friedhof in Bad Kissingen (Foto: Jürgen Hanke, Kronach) |
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